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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe jetzt ein recht seltsames Problem. Normalerweise möchten ja Käufer mangelhafte Ware lieber zurückgeben als nachbessern zu lassen. Bei uns ist es jetzt umgekehrt. Kann ein Händler beim Verkauf eines gebrauchten Bootes nach Abschluß des Kaufvertrages jegliche Nachbesserung erheblicher Mängel ausschließen und die Rückgabe verlangen ? Nach dem Motto irgendein Dummer wird das Boot schon kaufen. Ich verstehe ja, das nach versuchten Nachbesserungen und abzusehender explodierender Kosten soetwas möglich sein muß aber generell? Bin sehr interessiert an euren Meinungen zum Thema. gruss Uwe
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Gruß Uwe |
#2
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Also ihr wollt das Boot, oder was immer, nicht zurückgeben sondern Nachbesserung oder Kohle zurück?
Ja, das kann er und zwar ganz einfach. Er macht bei den Nachbesserungsversuchen keinen Finger krumm und nach dem 3. Mal habt ihr gar keine andere Wahl als zu wandeln, oder keinen Pfennig wiederzusehen. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#3
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![]() Zitat:
wenn der bei den Nachbesserungsversuchen keinen Finger rührt und der Fehler nicht behoben wird, sollte man den Händler (schriftlich und beweisbar) auffordern, den Fehler zu beseitigen, anderenfalls man den Fehler auf Kosten des Händlers durch eine andere Werkstatt beheben lassen würde. |
#4
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Todi, das ist schon klar. Der wird dir natürlich nicht erzählen, dass er nichts gemacht hat, sondern irgendwelchen Hokuspokus behaupten. Aber wenn nach 3 mal immer noch Schei$$e am Schuh ist, dann wird gewandelt.
Der Sinn der Geschichte verschließt sich mir dennoch. Ein Verkäufer will irgendwelchen Schrott zurück und der Käufer möchte ihn nicht rausrücken? Das Ding würde ich mal genau untersuchen, nicht dass da irgendwo ne Million Schwarzgeld eingebaut ist. ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#5
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![]() Zitat:
![]() Und wenn der Knilch von Händler unfähig zur Reparatur ist, wird er die Reparatur eines Kollegen zahlen ![]() Und das würde ich ihm nach der zweiten vergeblichen Reparatur ganz unmißverstänlich klar machen. Wenn er den vertragsgemäßen Zustand nicht herstellen kann oder will, läuft das halt so ![]() |
#6
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Oder so. Du bist ja der Anwalt (malaufdenBuschklopp)
![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#7
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![]() dies stellt natürlich keine rechtsberatung dar, sondern ist nur die (unmassgebliche) meinung des schriftstellers ![]()
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#8
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![]() Zitat:
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Grüße Michael
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#9
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Ich finds mit der Wandlung insofern nachvollziehbar als das der Händler die Chance hat zu sagen , jetzt ist Schluß.
Wenn der 2 Jahre in irgendeiner Gewährleistung hängt und irgendein Querulant kommt alle 14 Tage wegen irgendeiner Pille-Palle Geschichte wieder an und meckert, dann muß auch der Händler die Chance haben zu sagen, jetzt reichts. ( Nicht auf diesen Fall bezogen und auch völlig ohne rechtlichen Hintergrund, aber meine unmaßgebliche Meinung )
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#10
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![]() Zitat:
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MFG René ![]() ![]()
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#11
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Nein, nein so ist es nicht ganz. Im meiner Frage habe ich ja schon geschrieben das in solchen Fall die Rückabwicklung des Kaufes nachvollziehbar ist.
Hier geht es nach dem ersten Anschein um ein paar Dichtringe an der Benzinleitung bei einem fünfstelligen Kaufpreis. Da ist die Auffasssung des Händlers nur dann nachzuvollziehen, wenn er vielleicht schon von einem größeren Mangel weiß, den er beim Kauf verschwiegen hat. Was wir ja nun nicht hoffen wollen.
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Gruß Uwe Geändert von ffamilie (05.05.2008 um 15:48 Uhr) |
#12
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Das hört sich interessant an.
Möglicherweise ist da tatsächlich noch mehr im Busch oder aber er möchte nur weiteren Problemen aus dem Weg gehen (Kosten)
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#13
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Hallo,
ich kenne es leider auch nicht anders, als dass der Kunde wandeln kann. Sicherlich kann er Schadenersatz für entstehende Kosten wie z.B. verfahrener Spritt usw. in Rechnung stellen. Aber es ist auch zu Berücksichtigen, dass Rückbauten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn z. B. die Motorhaube lackiert worden ist. Gruß Michael
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#14
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Danke für eure Hinweise. Werden wir mal sehen wie es weiter geht. Wir werden berichten.
Da hast du leider Recht, je mehr Infos wir über das gekaufte Boot zusammen tragen und die vom Verkäufer bei den Verkaufsgesprächen gemachten Aussagen unter die Lupe nehmen, je seltsamer wird der Fall.
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Gruß Uwe |
#15
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...ich kenne ja die Reue nach getätigtem Kauf, aber bei Profis eine Verkaufsreue...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#16
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![]() Zitat:
Michael
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#17
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Meiner Meinung nach eindeutig im §440 geregelt.
Wenn der Händler feststellt, dass er dem Kunden Schxxx verkauft hat sollte ihm auch das Recht zustehen seine Schxxx zurückzunehmen. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#18
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![]() Zitat:
![]() Gruß, Frank.
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#19
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![]() Zitat:
Ihr guckt zuviel Krimis ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
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