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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Das Land NRW hat am 1.11.2007 das "zweite Gesetz zum Bürokratieabbau" in Kraft gesetzt. Klingt super, ne ? Bürokratie nervt ja fast alle, und so werdet Ihr alle zu diesem Gesetz mit dem Kopf nicken und Applaus spenden. Was drin steht, sagt ja der Titel.
Wirklich ? Schauen wir doch mal rein: " Entscheidungen der Landes- und Kommunalbehörden sowie auch der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts können in Zukunft innerhalb einer Frist von einem Monat NUR noch mit einer Klage vor den zuständigen Verwaltungsgerichten angefochten werden." Es gibt zwar ein paar winzige Ausnahmen, aber damit hat sich de facto das einfache Widerspruchsrecht des Bürgers ( zumindest in NRW ) für Entscheidungen der Landesbehörden in Luft aufgelöst. Gibt es nicht mehr ..... Is weg....... Kein Kommentar Norbert (der überlegt, ob er jetzt 'ne Rechtsschutzversicherung braucht ) |
#2
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Hi,
bei welchen Entscheidungen der Landes bzw. Kommunalbehörden hat bzw. hätte dir dieses einfache Widerspruchsrecht etwas geholfen?
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Gruß Christian |
#3
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![]() Zitat:
Es hat geholfen und zwar Widerspruch gegen Vorkaufsrecht bei Grundstückskauf. War etwas vorschnell, die entsprechende Kommune.
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]()
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#4
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Bei Revisionen der Gesundheitsbehörden, die mich lange gequält haben.
Bei Entscheidungen meiner Kammer. Bei Beschlüssen meines Versorgungswerkes. Bei meinem Bauantrag ( habe im Außenbezirk gebaut und somit Landesregierungsstreß) Mir würde bestimmt noch mehr einfallen. Mich wundert nur, warum SOWAS abgeschafft wird. Die Gerichte sind doch eh' schon überlastet. Norbert
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#5
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.. das ist nicht neu. Beim zweistufigen Verwaltungsaufbau (also ohne "Mittelbehörde") ist das schon länger so. Da fällt dann das Widerspruchsrecht weg und wird gleich zum Klagerecht vor den Verwaltungsgerichten.
Deine Rechte als Bürger sind also kaum beschnitten worden. Leider hat das bisher woanders nicht viel gebracht. Es dauert immer noch alles zu lange. Zur Zeit ist der Umweltschutz bei größeren Viorhaben die absolute Bremse (nichts gegen die Umwelt! - niemals!). Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#6
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Niedersachsen hat das schon länger.
Klage 12.06. eingereicht, das Verwaltungsgericht rechnet mit der Verhandlung in ca 3,5 Jahren. Tolle Vereinfachung, weil jetzt jeder 2. gleich Klagen muß. Anschließend mußt du eventuell noch vors OVG mit den gleichen Wartezeiten. Für den Streitwert darfst du aber gleich zahlen. ![]() ![]() ![]() Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#7
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Na ja, ich weiß nicht, Bernd ...
Für mich ( und wahrscheinlich auch für die anderen Beteiligten ) ist eine Klage wesentlich aufwendiger und teurer. Ich vermute mal, daß ich dafür auch einen Anwalt brauch'. Und wenn es mir schwerer gemacht wird, mein Recht ( ich bin mir durchaus auch meiner Plichten bewußt ) einzufordern ... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Norbert |
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