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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo!
Ich möchte mit meinen Segelboot (8m) auf der Müritz shippern. Mein Boot ist in Österr. registriert und hat einen 15PS Suzuki 4Takt AB. Ich besitze einen österr. Segelschein sowohl für Binnen- und Küstengewässer. Welche Gebühren fallen an und welche Berechtigungen benötige ich? Mast u. Schotbruch joeka-x |
#2
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Halo joeka-x,
Gebühren werden wohl keine anfallen, wir sind ja nicht bei den Ösis. ![]()
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Viele Grüße Dieter |
#3
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Dein Segelschein Binnen reicht da völlig aus. Gebühren fallen keine an, außer du übernachtest in einer Marina. Die Kosten halten sich aber in Grenzen. Gastlieger gibt es meines wissens ab ca. 8,- € pro nacht.
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Bis denne Ralf |
#4
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Ja, wenn er den Motor zu Hause lässt
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... ![]() |
#5
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Moin.
Nicht unbedingt. Wenn er seinen Wohnsitz in Österreich hat und der österreichische Segelschein das Führen des Bootes mit einem Motor dieser Leistung zuläßt, dann darf er, denn es gilt der § 3 Ausnahmen (Absatz 1.1) der Sportbootführerscheinverordnung - Binnen: Zitat:
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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#6
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Ein Deutscher benötigt für ein 8 m Segelboot KEINEN Schein, aber für einen Motor von mehr als 5 PS. Allerdings reicht für Dich vermutlich diejenige Berechtigung, die Du auch in Österreich benötigst. Wenn in Ö der Segelschein für Binnen genügt, um das Segelboot mit 15 PS-Motor zu führen, wird es wahrscheinlich auch in D genügen. Meist gibt es internationale Abkommen, auf Grund deren bei Ausländern die Befähigungsnachweise des Heimatlandes (für einen vorübergehenden Zeitraum) anerkannt werden. Aber das ist nur eine Annahme, frage bei der örtlichen Wasserschutzpolizei nach, die sitzt glaube ich in Röbel (--> Google). Erkundige Dich auch, inwieweit Du eine Nummer auf Deinem Boot benötigst und ob hier eine österreichische Nummer/Registrierung reicht. Nach deutschem Recht müsstest Du ab 3 PS oder 5,5m Bootslänge ein Kennzeichen haben. Evtl. kann Dir diese Fragen auch der ÖAMTC beantworten.
Sunbeamer Edit: Hups, da war Frank etwas schneller. Geändert von Sunbeamer (10.09.2007 um 08:06 Uhr) |
#7
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Hallo an Alle!
Vielen Dank für die Auskünfte. War die einzige Möglichkeit, denn Wasserschutzpolizei, ADAC und Marina Wolfsbruch antworten auf Anfragen einfach nicht. Ich dachte auf Deutsche Gründlichkeit kann man sich verlassen. Ist mir in dieser Form neu. Denke, dass ich alle Voraussetzungen erfülle und danke auch an die Spaßantworter die nämlich sind sehr hilfreich. Mast und Schotbruch Joeka |
#8
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![]() ![]() Zitat:
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#9
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War auf der Müritz nicht was mit 3 m^2 sgelfläche... Also für berlin braucht man ganz sicher einen SbfBinnen wenn man über 3m^2 Segelfläche hat...
gillt das nicht auch für die Müritz?? ![]() ![]()
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
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