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#1
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Hallo,
ich würde gerne mal auf dem Bodensee fahren (Motor) es scheint doch für Gäste so eine Art Gästelizenz zu geben, halt für solche wie mich, die kein Bodenseepatent haben. Wie ist es aber mit dem Antrieb? Wenn mein Motor keine Bodenseezulassung hat, kann man dann trotzdem für einen Kurzaufenthalt dort fahren? Viele Grüße Peter |
#2
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mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen! ![]()
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#3
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Leider,
Nein!! Dein Motor braucht auch für Gastaufenthalte eine Bodenseezulassung. Und dafür mußt du mit Boot und Motor zur Abnahme an den See. Spreche aus Erfahrung. Kannst vergessen. Entweder du kaufst am See dein Boot und bekommsr gleich mal vom Händler die Zulassung für zwei Jahre mit, oder du vergisst es.
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Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
#4
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darfst dich halt nicht erwischen lassen ;)
Ich hab das zweimal gemacht ohne bodenseezulassung, beim zweiten mal hats mich 435 Euro gekostet bei ner Kontrolle...dumm gelaufen. Aber jetzt hab ich ja nen zugelassenen Kahn... |
#5
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![]() Dann braucht er aber auch gar nicht erst das Gastpatent beantragen dann kann er gleich ohne alles losschippern Gruss markus |
#6
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ich hab das bodenseepatent ich denk ohne gastpatent wirds noch teurer....ich würds aber trotzdem nichtmehr machen war mir eine lehre !
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#7
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find ich auch nicht so toll trotz aller behördenkleinkrämerei hat die zulassung vielleicht doch auch einen, wenn auch kleinen, sinn
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gruß peter |
#8
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sie schützt uns zumindest vor einem großen Massenansturm! ![]() Und das ist auch gut so! ![]() ![]()
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#9
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die zulasungsbeschränkung halte ich auch für sinnvoll nur die regelung mit den liegeplätzen find ich überholungsbedürftig
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#10
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Ich kenne ungefähr 20 verschiedene ;) schöne Grüße Ronny
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#11
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na das es nur eine bestimmte anzahl von liegeplätzen geben darf erst wenn ein alter maroder steg abgebaut wird darf erst wieder ein neuer her, selbst wenn man ein wassergrundstück besitzt darf man sich keineneigenen steg bauen usw. und dann die bettelei wenn man mal als gastlieger länger als 1 woche in nem hafen bleiben will man muss den hafenmeister um jeden weiteren tag auf knien anhimmeln um noch ne nacht bleiben zu dürfen.
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#12
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Nicht ein Grundsätzliches NEIN.
Ich wollte meine 33 Jahre alte Coronet welche keine Bodenseezulassung hat auf der Deutschen Seite mit einer Urlaubsbewilligung einlösen und habe keine bekommen. Die Herren haben mich aber auf die Schweizer Seite verwiesen und dort bekam ich folgende Antwort: Wenn für das Boot über ein gültiger Schiffsausweis besteht, dies innerhalb der letzten drei Jahre technisch geprüft worden ist und kein 2-Takt-Motor verwendet wird, kann eine Bewilligung erstellt werden. Wir sind zuständig, wenn das Schiff vom thurgausichen Ufer aus eingewassert wird. Im Schiffsführerausweis muss der Eintrag 06 "Gültig für Grenzgewässer" eingetragen sein. Die Bewilligung wird für die Dauer von 1 Monat ausgestellt und es müssen Gebühren von Fr. 50.-- in Rechnung gestellt werden. Das Gesuchn kann schriftlich eingereicht werden, unter Vorlage von Schiffsausweis und Kopie Schiffsführerausweis Schifffahrtskontrole Auf die Nachfrage in Deutschland bekam ich dann die nächste Antwort: geehrter Herr.........., da die Wanderbootbewilligung für den gesamten Bodensee von den Schweizer Behörden erteilt wurde, können Sie das Boot natürlich auch auf dem kompletten Bodensee betreiben und auch auf der Reichenau ein- bzw. auswassern. Der Hafenmeister des Yachthafens Herrenbruck auf der Reichenau ist Herr Jehle (Telefon: 07534/1277 oder 0170/5832665). Mit freundlichem Gruß Annette Karletz Landratsamt Konstanz Schifffahrtsamt Reichenaustr. 37 D-78467 Konstanz Nun verstehe mal einer die Behörden am Bodensee ![]() ![]() Aber wie gesagt versuche es mal auf der Schweizer Seite die sind anscheinend ausnahmsweise mal etwas weniger ..........streng. Ich merke im EU Raum hat sich nicht alles nur verbessert. Gruss Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482 |
#13
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Hallo und erst einmal Danke für so viel Resonanz,
also das Gastpatent kann man grundsätzlioch bekommen, das war mir auch so weit klar, mich interessierte speziell halt die Frage wie es mit der Motorisierung aussieht. Da ich Familie am See wohnen habe und einen Freund in Ra-Zell, würde ich natürlich auch mal gerne mein Boot mitnehmen und da ich mir dieses Jahr evtl. einen neuen AB gönnen werde muß ich natürlich drauf achten was ich kaufe, wenn ich auch mal im Ländle schippern will. So long und Gruß aus GL Peter |
#14
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![]() Zitat:
dann sieht dass schon wieder anders aus, der Motor darf max 100 PS haben und muß EU 2006 erfüllen, wenn dir dein Händler bestätigt, dass das Boot der Bodensseeschifffahrtsordnung entpricht, kannst Du Bodenseezulassung ohne Tüvabnahme bekommen. Hab ich auch so gemacht. Wenn Du Fragen dazu hast, schreib mir einfach ne PN. Viele Grüße Gerd
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#15
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#16
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Gerd |
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