![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Leutz,
mein Zugfahrzeug hat eine eintragene maximale Anhängerstützlast von 225kg. Die kann ich natürlich nur nutzen, wenn das Zugmaul des Trailers das auch ab kann. Mein momentaner Ohlmeier hat 75kg, ich meine auch schon mal 100kg gesehen zu haben. Gibt es Trailer mit höheren Stützlasten? Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe ![]() |
#2
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
__________________
Beste Grüße John |
#3
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
__________________
Gruß - Georg Geändert von gbeck (31.01.2013 um 09:18 Uhr)
|
#4
|
||||
|
||||
![]()
Meiner hat wohl 120 Kg sind aber sicher ein paar Kilos mehr drauf
![]() ![]()
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#5
|
|||
|
|||
![]()
Anhänger mit Ringöse (40mm) als Zugeinrichtung.
MfG Peter |
#6
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Frank
Wozu willst du eine so hohe Stützlast? Ich will hier keine Discussion über die richtige Stützlast starten. Dazu kann man bei den Hängerherstellern und auch beim ADAC bzw. sonstigen Club´s entsprechendes nachlesen. Für Tandemtrailer für Singelachsen und, und, und: Mein Hinweis gilt vor allem den zul. Hängergesamtgewichten. Wenn du auf die Waage gestellt wirst, dann wird der Hängerabgehängt und das Gewicht ermittelt. D.H. dein Fahrzeug trägt nichts!!! Für das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges wird der Hänger gekuppelt und dann das Fahrzeug auf die Waage gestellt. Selbst erlebt und mich danach erkundigt ob dies der richtige Wiegevorgang sei. Er war es! ![]() Ich war überall innerhalb des Limits ![]() Gruß Hermann |
#7
|
||||
|
||||
![]()
Na sollte ich so falsch liegen? Die Stützlast wird dem Fahrzeug zugerechnet und sollte ich 75 kg oder mehr dem Auto zurechnen dürfen bleibe ich auch in den Limits
Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe ![]() |
#8
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Frank
Du liegst leider falsch. Das in den Hängerpapieren angegebene max. Gesamtgewicht ist das Gewicht des Hängers, also inclusive Stützlast, und nicht das Gewicht welches auf der oder den Achsen lastet. So steht es in der StVo (angeblich EU einheitlich). In Österreich sind sie da besonders pingelig und mit 5% Überschreitung stellen sie das Fahrzeug bzw. Hänger ab, außer du kannst umpacken vom Boot ins Auto oder umgekehrt je nach Erfordenis. Bußgeldkatalog zur Zeit 1% Überschreitung 35 Euronen. 3-max 5% werden toleriert. (Ermessenssache des Beamten ![]() Leider ![]() Hermann Geändert von yeki put (01.02.2013 um 10:12 Uhr) Grund: Name ergänzt |
#9
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Wenn der Trailer ausreichend dimensioniert ist und das zulässige Zuggewicht nicht überschritten wird, liegt er doch in seiner Überlegung nicht falsch.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#10
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Jörg
Weiß ich nicht, ich wollte eigentlich nur die Irrmeinung ausräumen dass die Stützlast nicht dem Hängergewicht zugerechnet wird. Da viele Teilnehmer die Stützlast sehr hoh ansetzen. Gruß Hermann |
#11
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Zuglastmässig müsste er eigentlich im Acker-Schlepper-Forum posten. ![]()
__________________
Immer eine Handbreit Wasser unter`m Prop! |
#12
|
||||
|
||||
![]()
Hilfreich wäre es wenn er genau schreibt was er will.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#13
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
für die Ermittlung der tatsächlichen Anhängelast am Zugwagen.
__________________
Beste Grüße John |
#14
|
|||
|
|||
![]()
Das max. Anhängergewicht steht in den KFZ Papieren. Sollte diese über 3500 kg liegen so gilt die Einschränkung, dass mit einer Kugelkopfkupplung max. 3500 kg gezogen werden dürfen. Stützlast und max.zul. Anhängergewicht für den Typ steht am Typenschild der Kupplung.
Gruß Hermann |
#15
|
||||
|
||||
![]()
ok, dann will ich das mal machen.
Mein Auto, der schon besagte Ford Ranger, hat in der Zulassungbescheinigung Teil 1 unter O.1 eine technisch zulässige Anhängerlast gebremst von 3350kg. Sollte ich jetzt ein Boot bekommen, welches inklusive Trailer eine Gesamtmasse von 3,5t hat und dies unter der Voraussetzung der Trailer hat ein zGG 3,5t fehlen mit zum legalen Fahrbetrieb 150kg. Besagter Ford Ranger hat eine nach Zulassungbescheinigung Teil 1 Pkt 13 zulässige Stützlast von 225kg. Mein Gedanke ist es, dass der Trailer ebenfalls eine zulässige Stützlast von sagen wir mal 200kg aufweist und ich damit 50 kg "zum Guten" bin weil die 200 kg dem Fahrzeug zugerechnet werden und ich jeglicher Diskussion mit der Rennleitung aus dem Weg gehen kann. Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe ![]() |
#16
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
__________________
Beste Grüße John
|
#17
|
|||
|
|||
![]()
Wenn dein Ohlmeier nur 75 Kg hat dann sind das eben nur 75 Kg.
Bei Ohlmeier nachfragen ob man die Deichsellast erhöhen kann, oder anderen Trailer, Boot oder Lkw kaufen oder die 150 Kg vernachlässigen. Gruß Uli07 |
#18
|
||||
|
||||
![]()
Also mit Ohlmeier hab ich eben telefoniert.
Er sagt, mehr als 150kg max Stützlast am Anhänger seien ihm nicht bekannt, aber das ist ja schon mal was. denn 3350kg am Ranger + 150kg Stützlast sind 3500kg ZGG des Anhängers. passt! Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe ![]()
|
#19
|
||||
|
||||
![]()
Mea culpa, mea culpa
Seit Dezember 2012 anders. Die Stützlast ist nicht mehr Anhängelast. D.h. es wird im gekuppelten zustand gewogen. Herman
|
#20
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Würde mich interessieren, was dazu notwendig ist - Auf der Website von Ohlmeier hab ich bei keinem Trailer Angaben zur Stützlast gefunden
__________________
Gruß - Georg |
#21
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe ![]()
|
#22
|
|||
|
|||
![]()
@yeki put
Ja, da gibt es was neues, aber auch schon länger. Einmal die Anhängelast plus Stützlast, und dann die Gesamtmasse, also Zugfahrzeug und Anhänger zusammen. Beide Werte dürfen / sollten / nicht überschritten werden. Gruß Uli07 |
#23
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Diskusionsrunde
Jetzt habe ich mir die "absolute" Gewißheit geholt. Ich habe mit der Leitung der Prüfstelle telefoniert. Das sind jene Uniformträger die mit all dem technischen Gerümpel auf den Autobahnparkplätzen stehen und uns quälen. Eigentlich nichts Neues. Die EU Richtlinie deffiniert nunmehr :
Gewogen wird wie folgt: 1.) KFZ fährt mit allen vier Rädern auf die Waage, damit wird das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges überprüft. (Stützlast liegt im Kofferraum) 3-5% Übergewicht werden toleriert. Passagiere dürfen dabei nicht aussteigen. ![]() 2.) KFZ zieht den Hänger mit allen Rädern auf die Waage, damit wird das zulässige Anhängerlast - gewicht überprüft, darf den Wert laut Typenschein keinesfalls überschreiten, d.h. ohne Toleranz ![]() 3.) Hänger wird abgekuppelt und steht nun auch mit Stützrad auf der Waage, damit wird Hängergewicht überprüft. Max. Gewicht steht in den Hängerpapieren. 3-5% Toleranz nach oben über 5 % wird abgestellt. ![]() Nun wirds schwierig: Der Beamte nimmt Bleistift und Papier zu Hand und subtrahiert den Wert des Hangers von Messung 2 von dem der Messung 3, damit erhält er die Stützlast. ![]() Nachdem dieser Text einigermaßen die Prüfanweisung wiedergibt sollte es jetzt für alle klar sein wwas zu machen ist Gruß Hermann ![]()
|
#24
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() http://www.boote-forum.de/showpost.p...31&postcount=5
__________________
Beste Grüße John
|
#25
|
|||
|
|||
![]()
Sag ich doch auch
![]() Grenzen beziehen sich nicht auf das Bezahlen sonder auf das Abstellen. Bist du über der Grenze lassen sie dich nicht mehr weiterfahren. Zumindest in Österreich. Hermann |
![]() |
|
|