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  #1  
Alt 16.05.2007, 14:16
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Standard Signalpistole ummelden

... da ja der eigentliche Thread geschlossen wurde, und man sowieso nichts mehr ändern kann:

Es ist so, wie man es im eigentlichen Thread, in den es meiner bescheidenen Meinung auch gehörte, lesen kann. Die Behörde macht einen Voreintrag. Modell und Nummer der Waffe u.ä. wird durch den Verkäufer eingetragen. Der Austrag aus meiner Waffenbesitzkarte erfolgt auf Grund des Kaufvertrages in der Behörde. Man kann eine Signalpistole übrigens versenden, auch das habe ich mit dem für mich zuständigen Polizeibeamten geklärt.

Gruß
Uwe

PS: Die Waffe ist noch nicht verkauft, da Gregor einen Rückzieher gemacht hat. Man hätte das natürlich auch einfach in den Verkaufsthread schreiben können.

Ich finde die Editierfunktion ausschließlich mit Moderatorenhilfe zu holperig.
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Gruß
Uwe
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  #2  
Alt 16.05.2007, 15:14
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
Man hätte das natürlich auch einfach in den Verkaufsthread schreiben können.
Wie denn, ging nicht, da er geschlossen war und ist!
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Gruß Gregor



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  #3  
Alt 16.05.2007, 15:58
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Hallo ,
ich muß Uwe da vollinhaltlich zustimmen, das hätte ruhig im Verkaufsthread weiter erörtert werden können und gehörte mE auch dahin.
Den Mods und Admins sei gesagt, wenn bei Internetforen ein Verkaufsbereich eingerichtet ist, dann sollte unbedingt im entsprechenden Thread (Verkauf von erwerbsscheinpflichtigen Waffen) der Hinweis:
"Verkauf nur an Erwerbsberechtigte" stehen, was da erst im laufenden Thread ersichtlich wurde.
Es gibt nämlich genügend Leute bei BKA und den LKA's, die sich mit illegalen Waffen, deren Verkäufen, usw beschäftigen und auf diversen Plattformen solch Handel mal überprüfen, also seid froh, daß dort nochwas dazu geschrieben wurde, sonst kann für die Verbreitung eines nicht dementsprechend gekennzeichneten Verkaufsgesuchs auch der Forenbetreiber haftbar gemacht werden.
Zum Thema Ummeldung, hab ich meinen Beitrag nochmal rauskopiert und stelle ihn hier zusätzlich nochmal zur Verfügung.

Hallo ,
das Ummelden der Signalpistole ist bei Privatverkauf genauso wie beim gewerblichen Erwerb.
Ihr macht nen ordentlichen Kaufvertrag, wollt ihr der Behörde helfen am Besten in 4-facher Ausführung, über das Gerät.
Hersteller, Regnummer, usw angeben.
Der Käufer braucht in seiner WBK einen gültigen Voreintrag zum Erwerb einer solchen Waffe.
Die WBK muß beim Verkauf im Original beim Verkäufer vorliegen und der Verkäufer trägt ,am besten mit Schreibmaschine, die Waffe bei Übergabe in die WBK des Käufers ein.
Der Käufer geht dann mit Kaufvertrag und WBK zu seiner Behörde und lässt sich den Waffenerwerb dort genehmigen.
Der Verkäufer geht auch mit Kaufvertrag und WBK zu seiner Behörde und lässt sich den Eintrag entfernen.
Bitte die Fristen einhalten, sonst gibt es Ärger.
Die zuständigen Behörden behalten vom Kaufvertrag ne Kopie oder, deshalb schrieb ich in 4-facher Ausführung je einen euer beiden Kaufverträge ein, um sie zur jeweiligen Akte zuzufügen.
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Gruß Frank
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Geändert von nightforce (16.05.2007 um 16:12 Uhr)
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  #4  
Alt 16.05.2007, 17:04
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Hallo Gregor,

wahrscheinlich hast Du meine Bemerkung, dasas man das alles auch in den Verkaufsthread hätte schreiben können, falsch verstanden. Gemeint war ausschließlich mein Beitrag, für den ich diesen neuen Thread eröffnen musste.

Jetzt ok?

Ich habe eine PN an einen weiteren Interssenten geschickt. Vielleicht klappt das ja.
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Gruß
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  #5  
Alt 16.05.2007, 17:08
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Hallo ,
ich muß Uwe da vollinhaltlich zustimmen, das hätte ruhig im Verkaufsthread weiter erörtert werden können und gehörte mE auch dahin..
nein gehört es nicht !!... oder es macht jeder für sich seine eigenen Regeln...
wozu benötigen wir noch Diskussionsbereiche, wenn dies alles im Verkaufsthread diskutiert wird (und nach 4 Wochen weg ist)

weiteres unter http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=22626
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
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  #6  
Alt 16.05.2007, 17:24
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
nein gehört es nicht !!... oder es macht jeder für sich seine eigenen Regeln...
wozu benötigen wir noch Diskussionsbereiche, wenn dies alles im Verkaufsthread diskutiert wird (und nach 4 Wochen weg ist)

weiteres unter http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=22626
Hallo Dieter,
mein Beitrag sollte keinesfalls so rüberkommen, das generell Diskusionen in die Verkaufsthreads gehören sollten, aber in dem Fall handelt es sich um den Verkauf einer erwerbsscheinpflichtigen Waffe, da ist der Hinweis zur Vorgehensweise bei Erwerb quasi Pflichtprogramm.
Und wie ich auch klar erläutert hab, hat es bei diesem speziellen Verkaufsgesuch durchaus ne Berechtigung.
Mir persönlich ist es ja egal, was verschoben, gelöscht, oder geschlossen wird, das macht ihr ja schon irgendwie richtig.
Ich hab auch nicht damit sagen wollen, daß ich jedes Schloss kritisiere.
Aber bei nem Portal, wo erwerbscheinpflichtige Waffen ihren Besitzer wechseln, sehe ich die Nachfrage nach den Verkaufsgegebenheiten schon als wichtig an.
Wenn ihr das als Moderatoren und Administratoren anders seht, euer Problem.
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Alt 16.05.2007, 18:03
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Aber bei nem Portal, wo erwerbscheinpflichtige Waffen ihren Besitzer wechseln, sehe ich die Nachfrage nach den Verkaufsgegebenheiten schon als wichtig an.
Wenn ihr das als Moderatoren und Administratoren anders seht, euer Problem.
..nein das sehen wir nicht anders...

eigentlich haben es Andi und Uwe bereits erläutert. es geht darum, dass gerade solche problematischen Themen für den Flohmarktbereich "zu schade" sind.. (mal abgesehen davon, dass eben auch im Flohmarkt keine Diskussionen erwünscht sind, sonst artet das aus)....

hier - in diesem Bereich könnt ihr dies diskutieren und beschreiben bis zum Umfallen (ohne mit der Pistole zu schießen )
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  #8  
Alt 16.05.2007, 18:50
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
..nein das sehen wir nicht anders...

eigentlich haben es Andi und Uwe bereits erläutert. es geht darum, dass gerade solche problematischen Themen für den Flohmarktbereich "zu schade" sind.. (mal abgesehen davon, dass eben auch im Flohmarkt keine Diskussionen erwünscht sind, sonst artet das aus)....

hier - in diesem Bereich könnt ihr dies diskutieren und beschreiben bis zum Umfallen (ohne mit der Pistole zu schießen )
Hallo Dieter,
zu schade, da stimme ich dir schon zu, deshalb hab ich meinen Beitrag auch hier reinkopiert.
Auch wegen dem Ausarten, da bin ich prinzipiell deiner Meinung.
Aber seh es auchmal so, selbst wenn es nach 4 wochen gelöscht gewesen wäre, der Nächste , der soein Ding vertickern will, und auch nicht recht nen Plan von der Vorgehensweise hat, bzw der potentielle Käufer auch nicht, dann kommt die Frage wieder.
Was meinst wieoft ich mich am Tage manchmal widerholen muß, das iss nu einmal so.
Ich finde auch in euerem Sinne und im Sinne von uns allen, weil mir das Forum hier besonders gut gefällt, wäre es schon angebracht, solchartige Verkäufe ein wenig zu unterstützen, wie gesagt, ihr steckt da auch ein wenig in der Verantwortung, wenn ne eintragspflichtige Waffe hier angeboten wird.
Mir ging es hier um Aufklärung, und wenn ich mich tausend mal wiederholen müßte, wäre das immer noch lieber, als zuzusehen, wie aus ner legalen Waffe eine Illegale wird, weil der Verkäufer sich nicht sicher ist (Waffenverkauf von Privat kommt ja zumindest hier sehr selten vor),
und der Käufer tricksen und vertuschen darf, oder selbst keinen Plan von der Sache hat, um dann unberechtigter Weise in Besitz einer solchen Sache zu kommen.
Ich weiß ja nun nicht genau, warum Gregor nen Rückzieher gemacht hat, an den VB 75,-€ wirds wohl nicht gelegen haben.
Vielleicht hat er nur auf WBK nachgeschaut und festgestellt, Voreintrag abgelaufen, oder er hat nicht die entsprechende WBK, oder er will seine original WBK nicht versenden (was ich durchaus verstehen kann), ist immer ne heikle Sache, die aus der Hand zu geben.
Auf all diese Umstände hätte man mE in diesem speziellen Fall auch im Verkaufsthread hinweisen dürfen.
Wenn nun bei nem erneutem Verkaufsgesuch dieser Art all diese Fragen ungeklärt bleiben würden, dann wäre das noch viel schlimmer, als ne Nachfrage, wann nen Bootsmotor die letzte Wartung hatte, und ob eingewintert wurde und und und.
Das ist meine Meinung dazu.
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  #9  
Alt 16.05.2007, 19:03
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nightforce nightforce ist offline
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Hallo , Mods, Admins,
vergleichsweise mal nen Verkaufsthread der anderen Klasse, um aufzuzeigen, was in anderen Verkaufsthreads möglich ist:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=34050

Da find ich das Schloss am Waffenverkauf deplatziert, Entschuldigung, das ist nunmal meine Meinung.
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  #10  
Alt 16.05.2007, 19:38
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
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Die WBK muß beim Verkauf im Original beim Verkäufer vorliegen und der Verkäufer trägt ,am besten mit Schreibmaschine, die Waffe bei Übergabe in die WBK des Käufers ein.
Bitte gebe doch nicht derart falsche Ratschläge.
Nur Waffenhersteller, Büchsenmacher und Waffenhändler mit einer Lizenz nach §21 WaffG sind berechtigt Einträge in WBK's vorzunehmen, ein Privatmann darf das nicht. Die Eintragung nimmt bei einem Privatverkauf die Waffenbehörde des Käufers vor.

Zum Nachlesen: Waffengesetz §34 Absatz 2
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  #11  
Alt 16.05.2007, 19:59
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nightforce nightforce ist offline
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Hallo,
ich glaub, da verdrehst du was.
Die sind verpflichtet die Einträge vorzunehmen.
Bei ner privaten Veräußerung (wie hier im Fall innerhalb Deutschland) trägt genauso der Verkäufer in deutscher leserlicher Schrift die Waffe in die WBK ein und die Behörde stempelt das ab.
Wenn die Schrift dem jeweiligen Bearbeiter vor Ort dann nicht gefällt, dann steht es ihm frei, eine komplett neue WBK mit allen Einträgen neu anzufertigen und die alte zu den Akten zu legen.
Oder hast du nen § im WaffG gefunden, wo drinsteht, daß private Waffenverkäufer keine Einträge in der WBK vornehmen dürfen?
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Geändert von nightforce (16.05.2007 um 20:03 Uhr)
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  #12  
Alt 16.05.2007, 20:03
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Zitat:
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Da find ich das Schloss am Waffenverkauf deplatziert, Entschuldigung, das ist nunmal meine Meinung.

du wiederholst dich... dadurch ändert sich nichts.. zumindest bei mir
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  #13  
Alt 16.05.2007, 20:17
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Hallo Dieter,
schon klar, aber vielleicht beim nächsten Mal an meine Worte denken, das macht es für uns alle ein wenig besser.
Im übrigen dachte ich, daß ein jeder hier auch seine Meinung kundtun darf.
In diesem Sinne,
auf ein nächstes Mal
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  #14  
Alt 16.05.2007, 20:18
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nun nicht genau, warum Gregor nen Rückzieher gemacht hat, an den VB 75,-€ wirds wohl nicht gelegen haben.
Doch, woran sonst, ich wollte meine übliche Ratenzahlung Uwe nicht zumuten! Aber wenn sich keiner findet, der sie bei alle diesem HickHack haben will, nehm ich sie, aber erst nächsten Monat, wenn ich in Hamburg Bootfahren bin, dann treffen wir uns hinter HKS und machen den Deal persönlich perfekt!

PS: Die angebotene Panzerfaust nehm ich dann auch ab!
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Alt 16.05.2007, 20:41
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
ich glaub, da verdrehst du was.
Keineswegs

Zitat:
Bei ner privaten Veräußerung (wie hier im Fall innerhalb Deutschland) trägt genauso der Verkäufer in deutscher leserlicher Schrift die Waffe in die WBK ein und die Behörde stempelt das ab.
Falsch

Zitat:
Oder hast du nen § im WaffG gefunden, wo drinsteht, daß private Waffenverkäufer keine Einträge in der WBK vornehmen dürfen?
Den Paragraphen habe ich doch bereits genannt:

WaffG §34 Absatz 2
Da steht eindeutig, daß nur Inhaber einer Lizenz nach WaffG §21 solche Eintragungen vornehmen dürfen.


Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis halt ungemein.

Geändert von Rheinsegler (16.05.2007 um 20:46 Uhr)
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  #16  
Alt 16.05.2007, 21:21
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Weiß nicht, was du jetzt meinst,
ich zitiere:
"...so hat er das binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und....., diese zur Berichtigung vorzulegen."
vgl dazu auch die WaffVwV
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  #17  
Alt 16.05.2007, 21:51
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Weiß nicht, was du jetzt meinst,
ich zitiere:
"...so hat er das binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und....., diese zur Berichtigung vorzulegen."
vgl dazu auch die WaffVwV
Ich gebe es jetzt auf, es ist sinnlos.
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