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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt Gestern, 21:58
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Standard LKW Trailer überführen

Moin in die Runde,

wir wechseln zur nächsten Saison unser Winterlager, das neue ist ca. 70 km entfernt. Es handelt sich um einen LKW Trailer mit Klauenkupplung, im Moment nicht zugelassen.
Gebt mir mal einen Tipp, wie ich am elegantesten überführe. Tüv neu machen, zulassen und einen LKW zum überführen mieten? Oder auf einem Tieflader verbringen lassen?
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Es grüßt Bernd aus M-V

Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr
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  #2  
Alt Gestern, 22:21
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billi billi ist gerade online
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Was willst du am neuen ort machen...

Wenn er zukünftig auf öffentlichen strassen bewegt werden soll dann würde ich gleich zulassen ... wenn er auf geschlossenem Gelände bleibt ... huckepack
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Gruß Volker
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  #3  
Alt Gestern, 22:26
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Klauenkupplung?
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  #4  
Alt Gestern, 22:33
Benutzerbild von billi
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Er meint sicher rockinger
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  #5  
Alt Gestern, 22:38
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Es gibt Bolzen- und Hakenkupplungen, um Anhänger mit Zugfahrzeug zu verbinden, von verschiedenen Herstellern. Und natürlich die Spielzeugkugel.
Aber Klauenkupplung ist mir im anderen Zusammenhang bekannt, daher frage ich mal nach...
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  #6  
Alt Heute, 06:28
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Wenn er verkehrssicher ist und du Rotenummern irgendwo herbekommst Lkw davor und über die Straße ziehen.
Ansonsten bleibt nur Tieflader
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #7  
Alt Heute, 06:36
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Klauenkupplung, auch Nato-Hakenkupplung bezeichnet, nennt man Kupplungen für Militärfahrzeuge, sie sind für den Geländegängigen Einsatz konzipiert, wo die Hänger auch mal u.U. sehr "schräg" Geländebedingt bewegt werden müssen. Für diese Kuplungen kommen bei den Hängern auch Zugösen anderer Abmessungen zum Einsatz, sogenannte NATO-Zugösen
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Gruß Heinz,



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  #8  
Alt Heute, 06:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Er meint sicher rockinger
Rockinger ist nur ein Fabrikatsname, es gibt auch noch Ringfeder und diverse weitere, der Name Rockinger sagt nichts aus zur Kupplungsform
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Gruß Heinz,


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  #9  
Alt Heute, 07:26
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Ich hab es nicht geprüft, möchte es aber als Denkansatz mitgeben…ob es machbar ist muss sich der TE dann ansehen:
Wenn der Anhänger prinzipiell verkehrstauglich ist, ist es ggf möglich den mit max 25km/h und Folgekennzeichen zulassungsfrei zu überführen..?
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #10  
Alt Heute, 08:34
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Also in meiner Lebensrealität zeigt sich immer wieder ein Faktum: Landwirte dürfen ALLES ziehen mit jeder Geschwindigkeit und egal wie der Zustand ist und egal welche Abmessungen es hat.

Letztens auch ein Traktor samt Anhänger mit dekorativer 10km/h Plakette mit 60 vor mir gefahren...

...kannst ja vielleicht einen Bauern fragen ob und für wieviel er den Trailer von A nach B zieht?
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LG, Roland


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  #11  
Alt Heute, 08:41
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
Landwirte dürfen ALLES ziehen
Es ist eher so, dass Landwirte es machen, auch wenn sie es nicht dürfen.
Wo kein Kläger......

Ich habe u.a. auch viele Jahre Landwirtschaftlich orientierte Werkstätten beraten, sehr oft wurden mir dort Bauteile der (eigentlich für 8 Tonnen ausgelegten) landwirtschaftlichen Anhänger, die als sogenannte Langsamläufer, also bis 25 km/h, vorgelegt, die total demoliert waren nach einem Notbremsvorgang, weil sie der Belastung eben NICHT standgehalten hatten.
Die heutigen Traktoren laufen, wenn man sie lässt, bis zu 70 km/h, und vielen Landwirten ist es dann egal, was da mit dem Anhängsel passiert.....
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Gruß Heinz,


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  #12  
Alt Heute, 08:55
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Es ist eher so, dass Landwirte es machen, auch wenn sie es nicht dürfen.
Wo kein Kläger......
Stimmt schon, es war sowieso sarkastisch gemeint

...aber ist eben auch die Realität.
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LG, Roland


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  #13  
Alt Heute, 09:00
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Rockinger ist nur ein Fabrikatsname, es gibt auch noch Ringfeder und diverse weitere, der Name Rockinger sagt nichts aus zur Kupplungsform
Ist das selbe wie bei den Radial-Wellendichtringen..
Kaum einer weiß was das ist... aber jeder weiß mit dem Begriff Simmerring was anzufangen... ist auch nur ein Markenname
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Alt Heute, 09:14
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
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Ansonsten bleibt nur Tieflader
Moin, soviel ich gehört hab dürfen Anhänger nicht mit roter Nummer überführt werden, lieber bei der Zulassungsstelle Nachfragen.
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  #15  
Alt Heute, 09:30
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ich hab es nicht geprüft, möchte es aber als Denkansatz mitgeben…ob es machbar ist muss sich der TE dann ansehen:
Wenn der Anhänger prinzipiell verkehrstauglich ist, ist es ggf möglich den mit max 25km/h und Folgekennzeichen zulassungsfrei zu überführen..?
Auch "unsere" Bootsanhänger dürfen mit 25 km/h Zulassungsfrei und ohne TÜV gezogen werden. Folgekennzeichen notwendig und das 25 km/h Schild. Wie schnell das Zugfahrzeug könnte spielt keine rolle. Hab ich mir sicherheitshalber sogar schriftlich geben lassen und führ das im Auto mit.

Solche Anhänger (auch die der Landwirte) müssen natürlich verkehrstüchtig sein In einem Landwirtschafsforum hab ih sogar gelesn dass genau daru gebeten wird umd das "Prvileg" nicht zu verlierern.

bis denne, Rainer
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  #16  
Alt Heute, 09:45
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Hole Dir auf alle Fälle eine Überführungsversicherung.
Hat mir den Arxxx gerettet als mein nicht zugelassenes Auto von A nach B überführt werden und entspr. abgestellt werden sollte, aber ich den Auftrag nach außen vergab weil kurzfristig keine Zeit wg. berufl. Termin.
Und prompt die Figur die Kennzeichen aus der im Fz. liegenden Mappe unnötigerweise anbrachte um daran seine Kennzeichen ohne Bohrung anbringen zu können

Gut, diese Transporteure haben Koffer voll gültige Ü-Kennzeichen aller Länder (soweit freigegeben), aber bei der Zulassungsstelle stellte sich heraus, daß eben die zuzulassenden Kz. nicht in der Mappe waren sondern am Fz.
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #17  
Alt Heute, 16:23
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Wir glauben jetzt also zu wissen, dass am Anhänger eine Zugöse montiert ist, welche vermutlich in eine Hakenkupplung passt.
Man muss also schon etwas Glück haben, wenn man das passende Zugfahrzeug zur Miete finden möchte mutmaße ich.
Grundsätzlich müssen Zugkupplung und -öse einigermaßen aufeinander abgestimmt sein, es gibt z.B. bei LKW Bolzenkupplungen verschiedene Bolzendurchmesser, so dass man da nicht zu optimistisch rangehen sollte…
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  #18  
Alt Heute, 16:33
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Zitat:
Zitat von Kanalhummel Beitrag anzeigen
Moin, soviel ich gehört hab dürfen Anhänger nicht mit roter Nummer überführt werden, lieber bei der Zulassungsstelle Nachfragen.
Dann halt ein Kurzzeitkennzeichen
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