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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
Ich habe im Dezember 2023 einen nagelneuen Suzuki DF40 ATL bei einem offiziellen Suzuki Händler gekauft. Der Händler verkaufte auch Kaasboll Boote, das Team war super nett und sie haben einen guten Preis gemacht. Die Montage im Winterlager war leider nicht möglich, da unser Boot zu sehr eingeparkt war. Im April wurde das Boot zum Händler gebracht. Ende Mai stand der Motor auf den Hof des Händlers. Dann hat es bis Ende Juli gedauert bis das Boot wieder in unserem Hafen stand. Mit dem Motor wurde auch noch eine neue Lenkung montiert. Hat zwar alles lange gedauert, aber egal. Nun zu meinem Problem: Mit dem Motor wird ja normalweise das Serviceheft und eine Garantiekarte geliefert. Ich habe den Händler darauf angesprochen und er hat mir versichert, dass die Unterlagen von Suzuki direkt zugesendet werden. Ihr werdet es sicherlich erraten: bis heute habe ich keine Unterlagen. Ich habe gefühlt 1.000 mal mit dem Händler telefoniert, gemailt, gesimst geWhatsAppt usw. und einige aus dem Team sind überhaupt nicht mehr nett. Es gab immer wieder Aussagen wie: wir kümmern uns darum oder haben gerade kein Internet oder, oder, oder ….. Ich habe auch bereits direkt Suzuki Deutschland kontaktiert. Die fühlen sich nicht zuständig, da der Motor anscheinend nicht über Suzuki DE importiert wurde. Im Oktober wurde von dem Händler noch die 20 Std. Wartung durchgeführt. Rechnungen für den Motor sowie für die Wartung wurden korrekt ausgestellt. Inzwischen ist der Händler insolvent und nicht mehr als Suzuki Händler aufgeführt und meldet sich nicht mehr auf meine Anfragen. Hat jemand eine Idee, wie ich über die Motornummer den Importeur des Motors ermitteln kann.
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar Geändert von Succes_Falcon (08.02.2025 um 21:34 Uhr) |
#2
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Also ich persönlich kenne es nur dass das Serviceheft beim Motor dabei ist.
Bedeutet: Bei jedem Suzuki Motor den ich neu gekauft habe war das Serviceheft, personalisiert und mit vom Händler abgestempelter Erstinbetriebnahme, bei Abholung mit dabei. Die Garantiekarte kam in der Tat per Post von Suzuki direkt. In deiner Situation würde ich folgendes versuchen- -Melde dich bei Suzuki in Belgien mit der Bitte um die Dokumente und erklär direkt den Sachverhalt. Der Sache mit Belgien würde ich nicht zu viel Zeit einräumen, max. zwei Wochen. -Dann würde ich über einen Anwalt kontakt aufnehmen lassen zum Anwalt oder Insolvenzverwalter besagter Firma. Allerdings: Wenn der Motor im Oktober zur 20 Stunden Wartung war, wo ist diese Wartung eingetragen worden? Hast Du zur 20 Stunden Wartung den Ausdruck der Suzuki Software?
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Gruß Jan
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#3
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Zur 20 Std. Wartung:
ich habe eine Rechnung, dass die Wartung durchgeführt wurde. Einen Ausdruck aus der Suzuki Software habe ich nicht. Diesen hat der Mechaniker (ein Mitbesitzer der Firma) mir an Handy gezeigt.
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar |
#4
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Und dann fährst Du da wieder weg ohne den Ausdruck in der Hand zu haben?
Meld dich in Belgien und schau was die dazu sagen.
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Gruß Jan
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#5
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@Dietmar
ich habe selber nicht viel Erfahrung im Bootsbereich. Wenn ich als Kunde einen neuen Motor bei einem auf der Hersteller Website gelisteten Händler kaufe hätte ich mich auch auf das Wort des Händlers verlassen. Danke für deinen Beitrag. Hier sieht man, dass man auch bei gelisteten Händler aufpassen muss und sich eigentlich absichern muss ob es ein „offizieller“ Motor ist. Erschreckend finde ich auch die bisherige Aussage vom Hersteller. Evtl. steht bei mir auch ein Motorkauf an. Suzuki ist bei mir schon mal raus. Um wie viel war den der Motor günstiger als Vergleichspreise? Hätte man da evtl. darauf schließen können dass etwas nicht stimmt? @Jan wie soll man als Laie wissen was man wann ausgehändigt bekommen soll? Mir fehlt z.B. da generell die Erfahrung. Wenn man sich nicht auf das Wort eines gelisteten Händlers verlassen kann auf wem dann Bitte?
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#6
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Moin,
ich kann zwar den Ärger verstehen, allerdings muss man auch die Kirche im Dorf lassen. Nur weil EIN Händler Mist baut und seinen Importeur umgeht sind nicht gleich alle Gangster. Und das Serviceheft ist zwar ein nettes Gimmick aber für die Garantie zählen die Nachweise, also die Rechnungen. Grüße Thomas
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#7
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Ich denke, der Vorredner bezieht sich auf diesen Satz. Wenns es stimmt, finde ich das nicht kümmern von Suzuki auch sehr bedauerlich. Was auch immer es für ein Import oder was auch immer ist, auf ihm steht für mich als Kunde nun mal Suzuki drauf. Zumal es ja eigentlich nicht die Aufgabe der Kunden ist zu erforschen ob der Händler Ihm einen "korrekten" Motor verkauft hat |
#8
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Den Händler kann und darf man zu nichts zwingen, er ist eine eigenständige Firma. Garantie hat der Motor wenn die Serviceintervalle eingehalten werden. Grüße Thomas
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#9
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Suzuki Marine DE war jedoch aus Kapazitätsgründen gar nicht in die Anfrage eingebunden. Die Anfrage wurde von Suzuki Automobil beantwortet. Der Mitarbeiter hat wohl zwischendurch mal bei seinen Marine Kollegen nachgefragt. Ich werde jetzt mal Suzuki Marine Belgien und Niederlande kontaktieren und hoffe, dass ich damit mehr Glück habe.
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar |
#10
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Gibt es denn Grund zur Annahme, daß eine allfällige Garantie abgelehnt werden könnte?
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#11
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Verschwende nicht zu viel Energie dabei. Wenn Du den Motor einmal verkaufst und diese Belege hast, dann wird auch ein Käufer zufrieden sein.
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Viele Grüße Sven ![]()
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#12
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V. a. Wenn ma'am bedenkt, dass wohl gar kein Defekt auftreten wird. Die wie lange hast Garantie?
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#13
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Der Händler hat mir den Motor mit 5 Jahren Garantie verkauft.
War allerdings gelogen. Die 5 jährige Garantie gilt nur für Motoren, die über Suzuki Deutschland importiert wurden. Suzukis in den Niederlanden haben 6 Jahre Garantie allerdings nur für Motoren, die in den Niederlanden verbleiben. Ansonsten gilt eine 3 Jahres Werksgarantie.
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar |
#14
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und wenn ich mir die Garantiebedingungen von Suzuki ansehe, habe ich aktuell 0 Jahre Garantie. Aufgeführt habe ich nur den Anfang. Das angehängte PDF enthält die komplette Version.
2. Garantievoraussetzungen, nicht erfasste Teile, Arbeiten und Schäden 2.1 Ansprüche aus der Garantie bestehen nur unter den folgenden Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen: a) Die auf Seite 2 dieses Garantie- und Service-Scheckheftes abgedruckte Garantiekarte muss − von dem den Außenbordmotor ausliefernden autorisierten SUZUKI-Händler vollständig ausgefüllt, − mit dessen Firmenstempel und Unterschrift sowie dem Datum der Auslieferung an den Käufer oder, sofern der Außenbordmotor bei der Auslieferung an den Käufer bereits als Vorführmotor registriert war, dem Registrierungsdatum versehen und − vom Käufer unterzeichnet worden sein. Ferner muss der von SUZUKI an den Käufer per Post übermittelte Garantieaufkleber auf der Garantiekarte eingeklebt worden sein. Im Zeitraum zwischen Auslieferung des Außenbordmotors an den Käufer und Einkleben des Garantieaufklebers (sofern nicht bei einem Vorführmotor bereits eingeklebt) besteht eine vorläufige Garantiezusage, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen nach Auslieferung des Außenbordmotors an den Käufer. b) Der ausliefernde autorisierte SUZUKI-Händler muss die Übergabeinspektion nach den Vorgaben von SUZUKI im „Protokoll zur Endabnahme und Übergabe“ durchgeführt und durch seine Unterschrift dokumentiert haben. Dann kann ich nur hoffen, dass der Motor so gut ist wie sein Ruf.
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar |
#15
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Kommt ja immer darauf an, ob man die Wartungen selber macht. Falls ja, dürfte sich wohl die Garantie nicht lohnen. Rechne mal 6 Jahre, was man beim Freundlichen für die Kundendienste bezahlt...
Für das gesparte Geld könnte man auch mal eine Reparatur zahlen...
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#16
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Ich glaube es ist wichtig hier Gewährleistung und Garantie (freiwillig) abzugrenzen.
Was eine Garantievereinbarung betrifft, wenn der Händler sich in der Insolvenz befindet, übersteigt mein Wissen ohne Recherche. Vielleicht sollte sich dazu einmal ein Jurist zu Wort melden.
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Viele Grüße Sven ![]()
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#17
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Um das zu entzerren.
Der Hersteller verkauft das an seine Fachhändler. Und es gibt eine Marge. Aber die Händler sind gegenüber dem Kunden Garantiepflichtig. Nicht der Hersteller Kommt es zu einem Garantieschaden, muss der Händler einen Antrag beim Hersteller stellen, das der Hersteller den Schaden über nimmt. Oder nicht. Und das muss nicht klappen, es kann durchaus sein, das der Hersteller das ablehnt. Da kann man nur noch auf die Kulanz des Herstellers hoffen. Ich sehe dass gerade bei der Corvette ( Fahrzeug ) Neuwagen. Da GM nicht mehr Verbrenner verkaufen will, wird das über eine Subfirma AEC Specialty Vehicles abgewickelt. Und diese Entkopplung mache die Garantiesachen sehr schwierig für die Händler. Also müssen Sie mit einer Marge von 15-20 % teuerer verkaufen, um im Falle einer Garantie nicht drauf zu legen. Und bei Sereinfehler kann da ein Händler schon mal untergehen, wenn der Hersteller da nicht einspringt. Also kann ein zu billiges verkaufen auch der Untergang des Händlers sein. Es hängt also von den Verträgen zwischen den Hersteller und den Händler ab. Grüße Frank
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#18
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Der deutsche Importeur hat ja augenscheinlich bereits seine Nicht-Bereitschaft und Zuständigkeit erklärt, damit ist das Thema in Deutschland durch. Also kann der TE nur hoffen herauszufinden, von wo der Motor überhaupt kam hinter dem Rücken des deutschen Importeurs. Und selbst dann heisst das nicht, dass der Importeur z.B in Frankreich irgendwas bewegen kann. Warum sollte er auch, kostet nur Zeit und Geld. Ohne Suzuki International und deren Wohlwollen wird gar nix passieren. Den Insolvenzverwalter vorzuschlagen ist auch lustig. Den interessiert nur, wo er noch ein paar Euro herholen kann, ohne Aufwand. Suzuki International wird intern klären, wie der Motor nach Deutschland kam. Immerhin gibt es nationale Importeure und die brauchen wirklich nicht, dass Waren hinter deren Rücken von anderen Importeuren anderer Länder auf den Markt gedrückt werden. Und dann noch preislich so, dass es dem Markt schadet. Gruß Totti
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#19
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Grundsätzlich hast Du recht mit deinem Text. Aber das Serviceheft liegt halt noch bei dem Händler. Und da dieses für die Insolvenzabwicklung keinen Wert hat, könnte man auf diesem Wege an ebenjenes heran gelangen.
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Gruß Jan
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#20
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Ist freilich meine Interpretation. ![]() Nationale Importeure gibt es ja nicht nur bei den Boots-Motoren und wenn man schon illegal was beschafft, muss es geräuschfrei bleiben. Wenn man als Händler klamm ist, versucht man zudem jedes Geschäft mitzunehmen. Insolvenzverwalter werden gerade auch in meiner Wassersportbranche vermehrt tätig. Pleiten gibt es Mehrere, die Wiederverkäufer haben zum Teil Hunderttausende an staatlichen Beihilfen mitgenommen (an sich schon frech) und sind trotzdem insolvent. Was geschieht? Der Markt wird mit Ware aus den Pleiten geflutet mit bis zu 70% Rabatt um O-Ton der Verwalter oder Inhaber, in Eigenregie wieder auf die Füße zu kommen. Da wird dann zum Teil noch Ware verschoben in eine neu gegründete Geschäftsform, stinkt alles meilenweit zum Himmel. Aber egal, dem Insolvenzverwalter geht es auch nur um die eigene Tasche, was schert den der Markt an sich und die Probleme, die sich daraus bilden...?... Gruß
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#21
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Apropos Serviceheft:
Mein Yamaha Händler sagte mir im November 2024 das es für neue Außenborder von Yamaha gar kein Serviceheft mehr geben würde. Alle durchgeführten Arbeiten werden nur noch digital zu dem jeweiligen AB hinterlegt und können von jedem Yamaha Händler abgerufen und ausgedruckt werden. Hintergrund war u.a. das mit den Serviceheften bei Privatverkäufen zu viel betrogen wurden
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt!
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#22
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aber ist das mit den Parallelimporten nicht längst durch?
D.h. Garantie hast überall in Europa, egal wo gekauft. Oder ist das nur bei Audos?
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#23
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Hi,
ich verstehe das ganze sowieso nicht. Ich hab unsere Suzi von den Niederlanden gekauft vor 2,5 Jahren. Ich habe auch nichts bekommen, interessiert mich auch nicht, der Motor läuft und das sehr gut und zuverlässig. ![]() Ich wechsle ihm jetzt dann wieder Öl und Filter und freue mich....
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Grüße Florian
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#24
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Heutzutage ist das bei den ganz neune Fahrzeuge auch so, es gibt kein Garantie Heft mehr. Nur ein kleines Heft mit FGN Austattung Händeler Käufername usw.
Selbst hier in D werden, nicht nur US Cars, die Maßnahmen bei den Händlern Online registriert. Das heist bei jeder Wartung ( Repartur oder Unfall) , geht ein Fachändler ran und übermittelt die Daten online dem Hersteller. So kann man heute viel besser Laufleistungsmanipulationen erkennen. Und mittels CAR FAX lassen sich selbst Opel Fahrzeuge schon lückenlos erfassen. Jeder Gutachter, der einen Schaden feststellt, ist verpflichtet, das auch dem Hersteller zu melden, das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Schlimmer noch, z.B bei VW werden alles Geräte ausgelesen, wie z.B das Radio. Wehe da stimmt die SN nummern nicht, man hat was vom Schrottplatz genommen und eingebaut. Das wird das Fahrzeug von Hersteller sofort gesperrt und automatisch die Kripo verständigt. Diebstahlsverdacht. Frage mal bei den Werkstätten. Alles nach dem BJ 2016 ist davon betroffen. Auch der Händler vom Bootsmotor wird dei Daten übermitteln müssen, wie z.B Betiebsstunden oder ob ein Ölmangel ( Anzeige ) vorlag Von dem Gedanken des Serviceheftes werden wir uns bald überall komplett verabschieden müssen. Da hilft nur Rechnungen sammeln. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (10.02.2025 um 22:09 Uhr)
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#25
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das ist schlichtweg falsch. mal ganz allgemein: es gibt die gesetzliche Händlergewährleistung, die gilt für alle Produkte die ein Händler an einen Endverbraucher verkauft. 2 Jahre, nach 1 Jahr gilt eine "Beweislastumkehr". Faktisch also 1 Jahr "sorgenfrei". die Garantie (in diesem Fall das 5-Jahresversprechen von Suzuki) ist eine freiwillige (!!!) Leistung des Herstellers gegenüber dem Endverbraucher. Zudem kann der Hersteller dieses Garantiversprechen an gewisse Bedingungen knüpfen, in diesem Fall: jährliche Wartungen beim Markenvertreter, kein gewerblicher/Sporteinsatz etc. Suzuki Deutschland formuliert die Garantiebedingungen transparent: https://marine.suzuki.de/medien/bros...ordmotoren.pdf Dass die Firma Kaasboll-Boote in Hamburg von Marc & Sven Krügel öfter mal "grau" Importierte Motoren verkaufte ist in Insiderkreisen hinlänglich bekannt. Nur dadurch konnten die günstigen Preise angeboten werden. Am Ende sind sie nun insolvent: https://www.versteigerungskalender.d...ats-europe-ohg Offizielle Suzuki-Marinehändler stellen nach wie vor ein richtiges Garantie-Scheckheft aus Papier aus, so wie es in den Garantiebedingungen seitens des Herstellers auch kommuniziert wird. Der Themenersteller hat diesbezüglich Pech. Der Händler ist insovent, Suzuki kann sich im Schadenfall aus der Affäre ziehen. Glücklicherweise sind die Motoren sehr zuverlässig, so dass bei sorgsamen Umgang und regelmäßiger Pflege keine Probleme zu erwarten sind. Werner
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