![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Moin!
versicherungsfreie boots- und pferdeanhänger sind jetzt nicht mehr automatisch durch das zugfahrzeug versichert. ein reifenplatzer am anhänger mit anschließendem unfall ist jetzt aus eigener tasche zu zahlen, alle personen und sachschäden. eine echte versicherungslücke... und niemand ist das bekannt deshalb.... hierzur kenntnisnahme! handbreit FABSI ![]() |
#2
|
||||
|
||||
![]()
mein Trailer ist immer extra versichert gewesen. Das kostet auch nicht soviel das werden die meisten bestimmt verkraften.
|
#3
|
||||
|
||||
![]()
Meine Versicherungsvetreterin hatte mich darauf aufmerksam gemacht.
Somit habe ich natürlich eine Extraversicherung.Aber sinnvoll wäre diese sowieso gewesen, denn der Hänger kann ja auch Schaden anrichten wenn er nicht am Zugfahrzeug hängt.Und diese Risiko wegen ca 30 Euro Jahresprämie einzugehen ? ![]()
__________________
Gruß vom Rheinland Markus ![]() |
#4
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Bei mir war bis dato, muss jetzt mal nachforschen wie das wirklich ist, während dem ziehen das Auto, und ohne Zugwagen das Boot der Versicherungsträger. Was mich an diesem Artikel stört, dass sie von Anhängern reden, die das gleiche Nummernschild wie das Zugauto haben, und nicht bei der Zulassungsstelle registriert ist. Aber das stimmt doch garnicht, ich hab ein grünes Nummernschild und auch einen Fahrzeugschein. Werde nächste Woche mal beim ADAC (Abteilung Sportschifffahrt) nachfragen, die Wissen das sicher. Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#5
|
|||
|
|||
![]()
hallo BOSS.......
ich seh das genau so.........keine panikmache......erstmal gründlich und kompetent informieren......mE. hat sich am gültigen recht diesbezüglich NICHTS geändert. Gruß albert |
#6
|
![]()
Fahrzeuge und Anhänger dürfen ohne Versicherung nicht in Betrieb genommen und werden zwangsabgemeldet.
War bei euch schon die Polizei und hat die Plaketten runter gekrazt?
__________________
Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#7
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
wie bereits schon mehrfach gepostet... bitte bei der eigenen versicherung direkt nachhaken und unbedingt schriftlich bestätigen lassen, dass der trailer in der bootshaftpflicht integriert ist.... haben nicht alle gesellschaften... meine z.b. nicht.. ich habe den trailer extra versichert....
__________________
servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#8
|
||||
|
||||
![]()
Also bei meiner Versicherung steht diese Klausel drin:
Zitat:
Ich bin aber weiterhin der Meinung, dass das Fahrzeug (der Anhänger) durch das KFZ Versichert ist, sonst, wie Cyrus schon richtig sagte, dürfte man in Deutschland garnicht damit fahren. Aber nächste Woche mal ADAC fragen. Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#9
|
||||
|
||||
![]()
..prima, schön dass es bei dir mit integriert ist... eben da muss jeder nachsehen....
mitvesichert ist der trailer nach wie vor mit dem pkw .... aber nur wenn er angekuppelt ist ..... !! ... und genau das ist der "gummipassus".... was ist wenn der trailer weder das boot drauf hat noch angekuppelt ist.... und er verursacht einen schaden.... ?? ... also genau die vers. bedingungen durchlesen.... jede versicherung hat da anderes drinstehen....
__________________
servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#10
|
|||
|
|||
![]()
Moin!
also nochmal der trailer AM ZUGFAHRZEUG ist jetzt NICHT VERSICHERT wenn der Anhänger direkt in einen Unfall verwickelt ist. die normale haftpflicht des Autos deckt solche schäden nicht mehr ab. und die bootshaftpflicht hat auf der strasse keine gültigkeit nur im winterlager. also eine versicherungslücke... der fahrschullehrerverband hat auf diese lücke auch schon aufmerksam gemacht. (mein dad ist eine Fahrlehrer). handbreit FABSI |
#11
|
|||
|
|||
![]()
"Sportanhänger unterliegen generell keiner Versicherungspflicht. Der Haftpflichtschutz des Zugfahrzeuges erstreckt sich jedoch nur während der Fahrt auf den Anhänger. Sobald der Hänger irgendwo abgestellt, oder unfreiwillig sich abkoppelt und zum Stehen kommt, besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz. "
so war es bis anfang des jahres... jetzt kann die haftpflicht des PKW ausgehebelt werden, wenn der anhänger schuld am unfall ist. Handbreit FABSI |
#12
|
|||
|
|||
![]()
fabsi...nicht bös sein...aber ich möchte doch noch mal fragen.......was sich geänder hat.
Der § in derStVZO oder die Rechtsprechung dazu???? Kannst du mal eine kopie davon mit link hier zur einsicht bringen.. PS Bin auch Fahrlehrer........ich verfolg die änderungen in gesetzgebung und rechtsprechung ansonsten ziemlich genau, ist mir aber nicht´s neues in erinnerung.....(schäm..???). Anderseits kann mir auch mal was durch die lappen gehen. dann.....(peinlich....) gruß albert |
#13
|
|||
|
|||
![]()
Moin!
es hat sich wie gesagt überhaupt nichts in der stvo geändert. lediglich die versicherer der haftpflicht müssen nicht mehr für schäden der anhänger aufkommen WENN DER ANHÄNGER ANGEKUPPELT IST, und der anhänger ursächlich für den unfall verantwortlich ist. das ist also die hintertür, sich aus der regulierung von schäden zu stehlen. praktisch du hast einen unfall....sachverständiger stellt fest anhänger massgeblich verursacher des unfalls... haftpflichtversicherung des eigenen pkws versagt regulierung! es ist eine veränderung des versicherungsrechtes und nicht der stvo! handbreit FABSI link hab ich nich, mein dad hat mir den artikel zugeschickt und ich dachte es wäre interessant. ihr habt allerdings recht, dass es nur aus zweiter hand ist... allerdings müsste ich schon oft feststellen, dass mein vater recht hatte .... im nachhinein (leider) und wie gesagt nur zur kenntnisnahme! mir ist das neu |
#14
|
||||
|
||||
![]()
Kann es sein, das der Punkt auf den der Artikel anspielt wirklich diese nicht zugelassenen Anhänger sind, die man gerne im Herbst und Frühjahr sieht?
Die sieht man doch öfter dann mit einem Schild 25km und eine Pappe, auf der das Nummernschild des Zugfahrzeugs steht hinten drann. Wer sowas durch die gegend zieht, der fährt ohne zulassung und muss natürlich alles bezahlen, weil das ein kleines bisschen Vorsätzlich ist. Wenn das grüne Kennzeichen nicht mehr den Versicherungsschutz des Zugfahrzeuges verbürgt, dann ist es doch überflüssig (ob ein Anhänger Steuerfrei ist oder nicht brauch man doch nicht zu Kennzeichnen - das muss nur das Finanzamt und der Halter wissen). Hinnerk |
#15
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Nur wäre das für viele hier eine fatale Gesetzesänderng, die z.B. mal mindestens dick im ADAC (Online stehen die Änderungen zum Funkschein drin, das jedoch nicht) oder im Boote-Magazin stehen sollte. Aber niemand weiss was davon. Wenn ich nächste Woche Zeit hab ruf ich gern mal den ADAC und meine KFZ-Versicherung an, darf aber gerne auch wer anders machen, mein Zeitplan ist gerade etwas überfüllt (kann also dauern bis ich daran denke) Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#16
|
||||
|
||||
![]()
Eine extra Versicherung für Anhänger ist sowieso besser, als wenn der Trailer über das Auto gedeckt wird. Bei einem Unfall durch Hänger wird das Zugauto nicht hochgestuft und die Trailerversicherung kann nicht hoch gestuft werden. Deshalb habe ich Trailer extra versichert !!!
__________________
MFG Michael F BSC-Nautilus.de e.V. Aschaffenburg am Main Power is nothing without control !! Enough cubic inch, to start a war !!! Nothing is better than cubic inch`s , only more cubic inch`s !!! http://www.Offshoreonly.de " zusammen starten, fahren, ankommen und feiern !! " www.Poker-Run-Germany.de Real men dont need instruction !! |
#17
|
|||
|
|||
![]()
. Wenn ich nächste Woche Zeit hab ruf ich gern mal den ADAC und meine KFZ-Versicherung an, darf aber gerne auch wer anders machen, mein Zeitplan ist gerade etwas überfüllt (kann also dauern bis ich daran denke)
Bernd[/quote] Hallo Bernd, fände ich eine gute Idee, wenn jemand beim ADAC anrufen würde und das Ergebnis dann hier bekannt geben würde. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruß Birgit ![]()
__________________
Der Kluge lernt aus den eigenen Fehlern...., der Weise aus den Fehlern anderer ![]() |
#18
|
|||
|
|||
![]()
fabsi,
das hast Du falsch verstanden ! Der Artikel bezieht sich auf das sog. 2. Schadenrechtsänderungsgesetz, welches seit August 2002 in Kraft ist. Hier geht es diesbezüglich aber nur um die Erweiterung der Gefährdungshaftung nicht aber um den Versicherungsschutz als solchen. Der Versicherungsschutz für einen Anhänger ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung(AKB) § 10 bzw. §10a. Danach ist der angekuppelte Anhänger und auch der sich unbeabsichtigt gelöste und noch in Bewegung befindliche Anhänger über das Zugfahrzeug versichert. Daran hat sich automatisch nichts geändert. Also mal in Deinen Versicherungsunterlagen nachlesen ob die Versicherung für den Anhänger eingeschlossen ist. Nach meinem Wissen gibt es in D keine Versicherung die diesen Versicherungsschutz bisher ausgeschlossen hat. Aber das kann ja noch kommen! - Dann gilt Vorsicht, wenn Versicherungen geändert werden. Hier tritt dann automatisch die neue AKB in Kraft, in der dieser Passus dann eventuell ausgeschlossen sein kann. Also keine Panik Gruß Jörg |
#19
|
|||
|
|||
![]()
Hallo!
in der aktuellen bootsbörse 4/ 2003 S. 13 (technik, tips und trends) wird auf die diskutierte Haftpflichtlücke hingewiesen. die STVG wurde nach dieser Quelle am 1.8.2002 entsprechend modifiziert... wer hat nun den ADAC angerufen? handbreit FABSI ![]() |
#20
|
|||
|
|||
![]()
moin,
hab mal gesucht aber nichts gefunden... http://www.weltzeituhr.com/reise/neu...densrech.shtml Willy |
#21
|
||||
|
||||
![]()
.. hier gibts noch einiges zu diesen thema zu lesen...
(nicht vom titel des threads täuschen lassen....) http://www.dkverlag.de/boote//showth...ler+versichert http://www.dkverlag.de/boote//showth...ler+versichert
__________________
servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#22
|
|||
|
|||
![]()
zitat...
es gibt seit 08/02 in deutschland ein neues schadenersatz- und haftungsrecht. danach kann sich der durch einen anhänger geschädigte wahlweise an den halter des zugfahrzeugs oder an den halter des anhängers halten. §7 Stvg Gefährdungshaftung des Halters wenn er sich an den halter des anhängers hält, greift die versicherung des zugfahrzeugs nicht!!! egal ob angekuppelt oder nicht. das weiss kaum jemand, kann aber katastrophale folgen haben, wenn der anhänger nicht versichert ist. grüßle dieter ------------------------------------------------------------------------------------- ......weiß jemand der rechtstudierten da mehr zu......??? |
#23
|
||||
|
||||
![]()
Liebe BFF ler,
nun habt Ihr mich gänzlich verwirrt. Wie sieht die ganze Versicherungsgeschichte denn aus bei einem Trailer (8 t.) der von einem Trecker gezogen wird? Ist der dann auch nicht versichert? Laut Versicherung ist bei uns der Transport vom Winterlager ans Wasser mitversichert, aber mann weiß ja nie! Uns wurden vor Jahren mal die Segel bei einem Einbruchdiebstahl aus dem Keller gestohlen, wurde nicht ersetzt! (kein Hausrat) Ahoi von der Ostsee Mohrle |
#24
|
|||
|
|||
![]()
mohrle.......
trailer ist ein weit gefaßter begriff....... also, meinst du........zugelassenen anhänger? nicht zugelassenen Sportanhänger.......anhänger nur bis 25 km/h........hinter zugmaschine 6 km/h???? du siehst......es kann komplizierter werden als gedacht regelfall .....1 oder doppelachsstarrdeichselanhänger hinter pkw........(kugelkopfkupplung) hier haben wir noch eine offene frage zu beantworten (wird also nachgeliefert). Gesichert ist...... ob zugelassen oder als sportanhänger zulassungsfrei...solange der anhänger am pkw ist, fährt oder selbst nach abriss rollt...ist der verursacher (ggf.Fahrer) bei verschulden haftpflichtig, wobei er auf seine pkw versicherung zurückgreifen kann. FAKT Ist z.B der unfall durch einen geplatzen reifen des anhängers ohne verschulden des fahrers entstanden, greift i.d. regel die gefährungshaftung aus §7Stvg. (jedoch, Haftungshöchstgrenzen) ist der hänger leer oder beladen alleine, steht also in irgendeiner ecke und macht sich plötzlich selbstständig, ist ebenfalls der schuldige i.d.regel haftpflichtig. Schuld muß bewiesen werden. Hab ich zeugen, den anhänger gesichert abgestell zu haben, wird es für den geschädigten schwer. Hab ich was falsch gemacht (persönlich vorwerfbare handlung), bin ich der schuldige und muß zahlen. Jetzt KANN es sein, das man eine seperate anhängerversicherung hat, vielleicht überr die bootshaftpflicht seinen hänger mitversichert hat oder eben keine versicherung hat, dann zahlt er eben selber....... stell dir jetzt vor, irgendein penner will deinen abgestellten hänger mit boot als schlafplatz nutzen...stößt an die handbremse.....und das ding kommt ins rollen und stößt einen andere yacht vom trailer......da liegt das ding nun und penner ist natürlich wechhhhhhh...klar, wer schuld währe.....jetzt kommt´s... neu ist das hochsetzen der haftungshöchstgrenzen und die zulässigkeit von schmerzensgeldforderungen aus der gefährdungshaftung. Dadurch werden die möglichkeiten des geschädigten aus der gefährdungshaftung attraktiver, so dass jetzt weniger haftungsanspruch aus verschulden in spiel kommt ( muß ja bewiesen werden) sondern mehr , da "wahlweise", die gefährdungshaftung. (da muß der Halter die unabwendbarkeit beweisen...) Daraus ergibt sich ein für einen geschädigten die möglichkeit, beim halter des anhängers alleine durch die tatsache der inbetriebnahme ( in den öffentl. zugänglichen verkehrsraum gebracht) einen anspruch auf entschädigung gelten machen zu können. Hier ist also nicht ein verschulden des fahrers voraussetzung, sondern die "gefährdung der allgemeinheit durch die inbetriebnahme"....( jetzt mal vereinfacht gesagt). ..das kann zur folge haben, das bei einem schaden (natürlich voraussetzung für einen anspruch überhaupt) sich die frage der schuld gar nicht mehr stellt und der geschädigte beim halter anhänger seine kosten geltend machen will. fazit: Du verleihst deinen anhänger und jetzt will man geld von DIR!! >DU< mußt jetzt beweisen, das das für dich unabwenbar war... ggf. eine lücke im versicherungsschutz......die es ggf durch gezieltes nachversichern zu schließen gilt. |
#25
|
|||
|
|||
![]()
Zu mohrle: ...Uns wurden vor Jahren mal die Segel bei einem Einbruchdiebstahl aus dem Keller gestohlen, wurde nicht ersetzt! (kein Hausrat)
In den Hausratversicherungsbedingungen steht genau drin was versichert ist und was nicht... Je nach Bedingungswerk (VHB 74, VHB 84, VHB 92 oder neuer) sind auch Segel z.B. von einem Schlauch-oder Ruderboot versichert. Gegen alle Gefahren laut VHB ( Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Vandalismus und evtl. auch Elementarschäden...) Zum Thema Trailer versichert oder nicht mache ich mich schlau... Mir, als Versicherungskaufmann ist jedenfalls nichts von der neuen Regel bekannt. |
![]() |
|
|