Gewichtsbesteuerung, neue Info
Zur Info:
Die Finanzverwaltung von Rheinland Pfalz erkennt nach heutiger, schriftlicher Aussage der OFD Koblenz die >9 Sitzer als „andere Fahrzeuge“ an, wenn die Bänke verbaut sind oder wenn die Sitzaufnahmen dafür zugänglich sind – unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung.
Auch werden in RLP bei der Flächenberechnung die Mitteltunnel und Stauräume (z.B. hinter der Sitzbank) herausgerechnet – damit sind die Doka PU auch raus aus der Hubraumbesteuerung!
Dazu passt auch, dass wir vom FG München die Begründung der Terminabsage bekommen haben. Per Beschluss wurde angewiesen, dass ein Gutachter die „zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche“ im Verhältnis zur Nutzfläche festzustellen hat – also nix mehr einfach nur Ladefläche / Kabine messen!
Vielleicht für den einen oder anderen ganz interessant.
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Gruß 45meilen
In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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