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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Angabe Verdrängung im Zulassungsschein
Hallo!
Bin gerade etwas verwirrt, ihr könnt mich da sicher aufklären. In meinem (neu ausgestellten) Zulassungsschein meiner Searay 190 SPE ist eine Verdrängung von 1,9 Tonnen eingetragen. Den alten habe ich nicht mehr, weil der umgetauscht wird und mit der Post zur Zulassungsstelle geschickt wurde, kann daher nicht mehr vergleichen. Das Leergewicht des Bootes ist aber laut Herstellerangaben 1180kg Ist im Zulassungsschein die Verdrängung mit maximaler Besatzung (in meinem Fall 7 Personen) gerechnet?? Fände ich unlogisch, würde rechnerisch aber hinkommen - abgesehen davon dass 7 Amerikaner niemals nur 720kg auf die Waage bringen würden
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LG aus Wien Christoph |
#2
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Hallo Christoph,
das von einem schwimmenden Boot verdrängte Wasser wiegt genauso viel, wie das Schiff selbst. Das gilt gleichermaßen für Salz- und für Süßwasser.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#3
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Zitat:
Die Frage war, woher der Unterschied kommt zwischen dem Leergewicht (1.180 Kg) laut Hersteller und der Eintragung im neuen Zulassungsschein (1,9 to). Das weiß ich auch nicht, vermute aber, dass das der Unterschied sein kann zwischen Leergewicht und in irgendeiner Weise “befüllt“, nicht nur mit Personen, sondern auch noch mit allen möglichen Vorratsstoffen wie Kraftstoff, Frischwasser (?) etc. Welche Tankvolumina sind denn verbaut? Vielleicht geht die Amtsstube auch von einem pauschalen Gewichtszuschlag für Ausrüstung und Püt und Pan aus, vielleicht werden zwei Personen als Crew angenommen. Vielleicht liest ja hier jemand mit, der “Amtskenntnisse“ hat und das hier präzise aufklären könnte. Oder aber der TE ruft einfach mal die den Zulassungsschein ausstellende Dienststelle an. Ich hatte das schon wiederholt gemacht und immer beste Erfahrung gemacht.
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (03.12.2022 um 11:22 Uhr)
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#4
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kann das nicht einfach ein Fehlet sein? Leergewicht ist doch kein Trockengewicht.
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#5
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Einfach verkehrte Zahlen eingetragen. Vielleicht schon beim Vorbesitzer.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#6
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OK, mittlerweile glaub ich auch an einen Fehler - werd mal beim Amt nachfragen wie die Angabe zustande kommt.
Die Leergewicht info hab ich aus dem Handbuch, wird schon hinkommen - was aber sicher nicht stimmen kann ist leer 1,9 Tonnen, das wiegt die kleine Searay nie und nimmer..
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LG aus Wien Christoph |
#7
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In Deutschland wird bei der Ummeldung grundsätzlich aus dem alten Ausweis abgeschrieben. Bei mir steht da "k.A." genau wie im alten Schein des Vorbesitzers.
Geändert von Kladower (03.12.2022 um 13:25 Uhr)
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#8
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Bringt das Nachteile, wenn die Verdrängung falsch angegeben ist? Ich kenne da in D nur die 10m³ Verdrängung, über der binnen etwas Bürokratie angesagt ist.
Regelungen in Ö sind mir nicht geläufig.
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Gruß Ewald |
#9
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Nein, Nachteile bringt es mir keine.
Ich hab nur wegen meinem neu bestellten Auto die Anhängelast überprüft und da ist mir das aufgefallen.
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LG aus Wien Christoph |
#10
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Moin Cristoph,
In der Zul. Beschein. Teil. 1, unter Ziffer / Buchstabe, O1 , gebremster ANH, O2, ungebremster ANH (750 kg.) Ist angegeben, was das Kfz. Ziehen darf, ist für dich nichts neues , weiss ich, nun gibt es eine andere Möglichkeit.... Hersteller Bescheinigung, die, unter bestimmten Umständen auch mehr frei erlaubt. Steigung bis.... usw. Am Ende ist es relevant was dein beladener ANH wiegt, gut Stützlast selbstverständlich auch. VG. O. Schatz
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#11
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Wenn du es genau wissen möchtest mußt du über ein Waage fahren, einmal Boot und Anhänger und einmal Anhänger ohne Boot weil die Gewichtsangaben von den Anhängerherstellern auch nicht stimmen. Ich hatte bei meinem Anhänger 80!! Kg mehr als in den Papieren stand und außer den 5 Rollen und dem Windenstand ist nicht anderes verbaut.
In den Bootsschein wird sowieso das eingetragen was du angibst. Wenn das Boot 3,05 m breit ist und du 2,49 m Breite angibst wird die eingetragen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#12
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Genau das meine ich, wie Uli07 schrieb.!
Wenn knapp an der Gewichtsgrenze, (Zuggewicht , O1, gebremst) , dann die lose Utensilien vom Boot besser in das Zugfahrzeug packen... Ich gehe davon aus dass das möglich ist. VG. O. Schatz |
#13
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Früher stand da >15m³. Als der Führerschein nur bis 15t ging.
Egal was die Kiste wog. Dafür durfte man damals schon über 15m Lüa fahren. Durfte nur nicht mehr wie 15t sein. GFK und Holzboote schaffen das, Alu wohlmöglich auch. Bei Stahl wird das ganz knapp.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#14
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Naja, Leergewicht laut Prospekt ist mit kleinster Maschine oder bei Booten mit AB ganz ohne und ohne Flüssigkeiten sowie absolut Basis Ausstattung.
Keine Aufpreispflichtige Ausstattung wie Plotter, Dusche, Wassertank, Anker, Kette, Ankerwinde, Bimini….. 700kg sind da schnell zusammen alleine ein voller Tank ist ja schon ein guter Teil davon
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#15
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Hallo!
Ihr habt alle recht, ist mir alles klar, dass Leergewicht nur nackiges Boot ohne einen Tropfen Sprit, Öl etc heisst Ich bin nur bis jetzt mangels Anhängerkupplung auf meinem aktuellen Fahrzeug nie mit dem Boot gefahren und habe immer nur den leeren Anhänger zur technischen Überprüfung mit einem Golf gebracht, daher war ich als komplettes Gespann noch nie auf einer Waage. Da der bestellte Wagen ohnehin eine Anhängelast von 2000kg hat hab ich mir keine Gedanken bei dem kleinen Boot gemacht - bis zu dem Zeitpunkt, als ich eben in den seltsamen Zulassungsschein geschaut hab. Dann wäre allerdings auch der vom Händler damals mitverkaufte und von mir vom Vorgänger mitübernommenen Trailer massiv überladen, der erlaubt nämlich nur insgesamt 1800 kg, Hänger alleine hat 354kg... Sehr mysteriös das alles - -wäre allerdings nicht das erste Mal, dass ein Händler einen inkompatiblen Trailer verkauft und der Kunde das nicht merkt. War mir ja auch bis jetzt egal, da das Boote ohnehin immer nur in der Marina vom Kran zum Winterlager und zurücktransportiert wurde. Egal - ich werd einfach nächste Woche bei der ausstellenden Behörde anrufen und dann irgendwann im Frühjahr vorm reinkranen auf eine Brückenwaage fahren. Schönes WE an euch alle!
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LG aus Wien Christoph
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#16
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Zitat:
Wenn in den Papieren 4t steht und es auf nrm Trailer 2 t hat ... Was soll's ... Bei der Kontrolle wird nur das tasachliche Gewicht gewogen ... Und nur die Trailer Papiere sind relevant
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#17
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Äh, mehr (größer) als 15 m³?
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#18
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Eh nicht, ich hab mich nur über den Eintrag (anscheinend ja zu Recht ) gewundert und wollte eigentlich nur wissen, ob es üblich ist die Verdrängung mit maximal zugelassener Personenanzahl an Bord anzugeben
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LG aus Wien Christoph Geändert von Sharpsolver (04.12.2022 um 07:31 Uhr)
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#19
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Zitat:
Der 5,7l V8 hatte sicher mehr... Der Vorbesitzer wusste nicht was er hatte und hat halt was angegeben... Ich hab dann beim umschreiben die 260ps eintragen lassen. Eingetragen in die Papiere des Bootes wird halt was man auf dem Formular angibt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#20
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Aaaalso - es weiss tatsächlich niemand wie die Angabe in den Zulassungsschein gekommen ist
Ich kanns umtragen wenn ich will oder so lassen, auch egal. Die 58 Ps vom 5,7l V8 find ich noch um Einiges amüsanter als meine paar hundert Kilo mehr Verdrängung am Papier. Ich lass die jetzt drin, bin sicher meine kleine 190er Searay gewinnt dadurch an Selbstbewusstein!
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LG aus Wien Christoph
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#21
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Hallo Gemeinde,
Na Ja, die Eintragungen in ZB1/2 sind die Angaben, die der Hersteller freigibt und bestätigen macht. Über EG Typ Genemigung, ( brauchen alle Kfz, ANH usw.) Um in der EU zugelassen zu werden. Das macht der AAS ( amtlich annerkanter Sachverständiger. ) . Früher ABE, wenn dass jemand überhaupt nocht interessiert, (Nazionalrecht) . Wie ich schon geschrieben habe, gibt es Hersteller Freigaben über O1 Von Kfz. die unter bestimmten Voraussetzungen auch gelten. Und übrigens... Nur so in die Runde. Eure 100 km/h für ANH gilt nur im Bereich der StVZO. Nicht Österreich, Italien Slowenien usw. Also Aufpassen. VG O. Schhatz |
#22
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Zitat:
Es geht ums Bootsgewicht im Bootsschein
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#23
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Hi, Bulli
Hast Recht, an Thema vorbei. Jedoch bist du ja immer da, um "Cadet's" zu korrigieren. VG. O. Schatz |
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