boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 03.06.2025, 10:49
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 16.202
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
54.253 Danke in 18.074 Beiträgen
Standard Teilegutachten, Teiletypengenehmigungen und ABEs

Was ändert sich da nun wirklich am 20.06. ?

Es heißt, die PrüfInstitutionen können keine Teilegutachten oder einfache Eintragungen mehr vornehmen.
Muß man jetzt mit allem Mist erst zum KBA?

Wie ist das zum Beispiel mit den 100km/h Zulassungen für Trailer?

Fragen über Fragen...
__________________
.
.

Akki

Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 03.06.2025, 11:24
alesu alesu ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.04.2024
Ort: Saarland
Beiträge: 34
Boot: skibsplast seabird 1500
11 Danke in 6 Beiträgen
Standard

.....
Zitat:
Übergangsbestimmungen in Bezug auf Teilegutachten:
Ende des Teilegutachtensystems:
Ab dem 20. Juni 2025 werden Teilegutachten für neue Teile nicht mehr benötigt.
Teiletypgenehmigung:
Für neue genehmigungsrelevante Zubehörteile muss eine Teiletypgenehmigung durch den Hersteller erwirkt werden.
Übergangsfrist:
Es gibt eine Übergangsfrist von drei Jahren, ab dem 20. Juni 2025, in der Teilegutachten weiterhin für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO verwendet werden dürfen.
Bestehende Teilegutachten:
Teilegutachten für Teile, die bereits in Fahrzeuge eingebaut sind, behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin für Ein- oder Anbau verwendet werden, auch nach Ablauf der Übergangsfrist.
Gültigkeit bestehender Teilegutachten:
Teilegutachten, die bis zum 19. Juni 2028 ausgestellt wurden, können bis zu diesem Datum für Ein- oder Anbau verwendet werden.
Für allen Mist erst die Fahrt zum KBA (Dresden) anzutreten wäre sicherlich etwas viel zugemutet

Eine Tempo 100 Zulassung bleibt davon unangetastet.
__________________
Mögen die Höhepunkte der Vergangenheit, die Tiefpunkte der Zukunft werden.

Geändert von alesu (03.06.2025 um 11:38 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 03.06.2025, 21:00
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 16.202
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
54.253 Danke in 18.074 Beiträgen
Standard

Früher gab es doch vom KBA auch schon für Genehmigungspflichtige Anbauteile eine Genehmigungsnummer. In der Regel eine Wellenlinie, ein Buchstabe und dann eine Nummer. Das wurde dann teilweise durch die E-Nummer (E im Kreis mit Nummer des Zulassungslandes) überdeckt.
Muss der Hersteller jetzt wieder eine neue Nummer beantragen?
__________________
.
.

Akki

Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 04.06.2025, 07:28
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.622
24.831 Danke in 9.631 Beiträgen
Standard

Aussitzen!

Was gab und gibt es für ein Palaver um Motorradreifen und nachgerüstete Tagfahrlampen!

Gestern war ich mit meiner Suzuki bei der HU, Tagfahrlicht OK, Reifen OK auch wenn da dieser Spruch "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" in der Zulassungsbescheinigung steht.
Mit der Bemerkung, "Sieht aus wie neu" bekam meine 25 Jahre alte Maschine die neue Plakette.

Fahre zu "deiner" Prüfstelle und frage nach, am besten zeitnah zur Prüfung, alles andere ist der Blick in die Glaskugel weil jeder meint etwas zu wissen aber dann kommts doch anders.

Gruß
Willy
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 04.06.2025, 09:11
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 16.202
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
54.253 Danke in 18.074 Beiträgen
Standard

"Deiner" Prüfstelle ist auch geil, leider habe ich es immer noch nicht zu einer eigenen geschafft...
Ich war hier letztes tatsächlich zu meiner nächstgelegenen Prüfstelle (ich glaube KÜS) gefahren. Hier oben am Flughafen... Was ein Desaster erst sagte er, nachdem ihn einer vom Nachbarbetrieb geweckt hat, uii, so'n großes Auto hatte ich noch nie.. (Renault Traffic ) der Rest war ein Debakel, kann man hier nicht zusammen fassen. AU einfach so, ohne den Schnorchel im Auspuff...

Aber nun zu den Zulassungen. Muss ich denn nun, wenn ich eine Änderung eingetragen haben möchte, wirklich damit erst zum KBA?
__________________
.
.

Akki

Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 04.06.2025, 09:20
alesu alesu ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.04.2024
Ort: Saarland
Beiträge: 34
Boot: skibsplast seabird 1500
11 Danke in 6 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
... AU einfach so, ohne den Schnorchel im Auspuff...
Abgasuntersuchung werden bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab Januar 2006 nicht mehr über eine Messsonde im Auspuff durchgeführt. Stattdessen wird das Motormanagementsystem über den OBD-Stecker nach Fehlern ausgelesen.

Welches Baujahr hat Dein Traffic?
__________________
Mögen die Höhepunkte der Vergangenheit, die Tiefpunkte der Zukunft werden.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 04.06.2025, 09:30
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.204
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.918 Danke in 1.034 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Aber nun zu den Zulassungen. Muss ich denn nun, wenn ich eine Änderung eingetragen haben möchte, wirklich damit erst zum KBA?
Alles Panikmache.
Für den Endverbraucher, der ein zugelassenes Bauteil erwirbt ändert sich gar nix.
Der Hersteller, Inverkehrbringer, Importeur…oder wie auch immer man den nennen will…muss dafür Sorge tragen, dass die Teile zugelassen und mit der entsprechenden Nummer versehen sind (die in D vom KBA, oder auch als EU Betriebserlaubnis vergeben wird).

Interessant wird es dann bei Teilen, die keine Zulassung haben. Da die Möglichkeit der Eintragung als Einzelabnahme mit Materialgutachten entfällt.

Ich glaube das wird wieder nur unnütz „heißgeredet“.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 04.06.2025, 09:38
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.853
7.656 Danke in 4.641 Beiträgen
Standard

Vielleicht hört dann das leidige Thema mit Reifen und Felgen von anderen Fahrzeugen eintragen auf.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 04.06.2025, 09:51
alesu alesu ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.04.2024
Ort: Saarland
Beiträge: 34
Boot: skibsplast seabird 1500
11 Danke in 6 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
...
Aber nun zu den Zulassungen. Muss ich denn nun, wenn ich eine Änderung eingetragen haben möchte, wirklich damit erst zum KBA?
Nein musst Du nicht.

Für Dich bleibt alles wie gewohnt, Du baust ein Anbauteil an dein Fahrzeug und fährst mit dem vom Hersteller mitgelieferten Gutachten zu einer Prüfstelle.

Alles wie gewohnt.....

Nur für den Teilehersteller ändern sich das ein oder andere, das betrifft den Endkunden aber nicht.
__________________
Mögen die Höhepunkte der Vergangenheit, die Tiefpunkte der Zukunft werden.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 04.06.2025, 17:05
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.622
24.831 Danke in 9.631 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen

Aber nun zu den Zulassungen. Muss ich denn nun, wenn ich eine Änderung eingetragen haben möchte, wirklich damit erst zum KBA?
Normalerweise können die in ihren Computern nachsehen, hat die GTÜ bei mir immer gemacht. Als ich mit BBS Felgen für den SL kam, haben sie mir sogar die komplette ABE ausgedruckt.
Fragen zu der Reifengeschichte wurden, nach Blick in den PC und Eingabe meiner Daten auch für meine anderen Motorräder geklärt.
Der Jeep hat nur 225/75 16 eingetragen, drauf sind 245/70 16, auch kein Problem, die haben alle Daten da.

Also, normale Prüfstelle, wo alle wach sind suchen und dahin fahren.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 05.06.2025, 11:59
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.768
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.664 Danke in 1.874 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Was ändert sich da nun wirklich am 20.06. ?

Es heißt, die PrüfInstitutionen können keine Teilegutachten oder einfache Eintragungen mehr vornehmen.
Muß man jetzt mit allem Mist erst zum KBA?

Wie ist das zum Beispiel mit den 100km/h Zulassungen für Trailer?

Fragen über Fragen...
was sich ändert ist relativ einfach: es werden keine neuen Teilegutachten mehr von den Prüforganisationen ausgestellt - existierende Teilegutachten behalten aber ihre Gültigkeit (bis spätestens 19.06.2028) und können bis dahin noch für eine Eintragung nach §19 (3) StVZO genutzt werden.
Nach diesem Datum geht das nicht mehr, das existierende Teilegutachten kann aber als Grundlage für eine Eintragung nach §19 (2) genutzt werden (aufwendiger, weil eine neue BE nach §21 für das Fahrzeug erteilt werden muß).

Und in Zukunft kann ein Teilehersteller eben keine Teilegutachten mehr erlangen, sondern nur noch eine Teiletypgenehmigung, die nur das KBA ausstellen kann - soll heißen, es wird für Hersteller aufwendiger als bisher eine Genehmigung zu erlangen. Der Hintergrund für die ganze Sache ist auch relativ eindeutig - es wurde massiv Mißbrauch (in Form von fehlerhaften Teilegutachten) festgestellt, bei denen dem KBA bisher die Handhabe fehlte, diese zu widerrufen. Bei der Teiletypgenehmigung ist das anders - da diese vom KBA ausgestellt werden kann auch das KBA diese wieder für ungültig erklären...
Infos dazu gibt's z.B. hier: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressem...igung_TTG.html

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 05.06.2025, 14:34
Secundus Secundus ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 699
Boot: Schlauchi und Sechler
952 Danke in 442 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Vielleicht hört dann das leidige Thema mit Reifen und Felgen von anderen Fahrzeugen eintragen auf.
Warum leidig?
__________________
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist.
Für Dein Umfeld aber ist es hart.
Genauso ist es wenn Du doof bist.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 06.06.2025, 08:06
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Bad Kleinen OT Gallentin
Beiträge: 7.816
Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
34.009 Danke in 9.386 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



was sich ändert ist relativ einfach: es werden keine neuen Teilegutachten mehr von den Prüforganisationen ausgestellt - existierende Teilegutachten behalten aber ihre Gültigkeit (bis spätestens 19.06.2028) und können bis dahin noch für eine Eintragung nach §19 (3) StVZO genutzt werden.
Nach diesem Datum geht das nicht mehr, das existierende Teilegutachten kann aber als Grundlage für eine Eintragung nach §19 (2) genutzt werden (aufwendiger, weil eine neue BE nach §21 für das Fahrzeug erteilt werden muß).

Und in Zukunft kann ein Teilehersteller eben keine Teilegutachten mehr erlangen, sondern nur noch eine Teiletypgenehmigung, die nur das KBA ausstellen kann - soll heißen, es wird für Hersteller aufwendiger als bisher eine Genehmigung zu erlangen. Der Hintergrund für die ganze Sache ist auch relativ eindeutig - es wurde massiv Mißbrauch (in Form von fehlerhaften Teilegutachten) festgestellt, bei denen dem KBA bisher die Handhabe fehlte, diese zu widerrufen. Bei der Teiletypgenehmigung ist das anders - da diese vom KBA ausgestellt werden kann auch das KBA diese wieder für ungültig erklären...
Infos dazu gibt's z.B. hier: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressem...igung_TTG.html

lg, justme
das mit den Eintragungen nun mehr nur noch nach §21 ist richtig also wieder teurer für uns und nicht jeder TÜV'er darf das.

Das der Grund Mißbrauch der alten ABE's oder auch Teilegutachten war halte ich für ein Gerücht. Das war evtl. in den 80'er und 90'ern noch möglich aber nicht mehr im PC Zeitalter. Jeder TÜV hat Zugang zur Datenbank und prüft ob die Gutachten echt sind oder nicht.
Das was hier passiert ist ein Verdrängungswettbewerb mit unlauteren Mitteln.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 06.06.2025, 08:46
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.768
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.664 Danke in 1.874 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Das der Grund Mißbrauch der alten ABE's oder auch Teilegutachten war halte ich für ein Gerücht. Das war evtl. in den 80'er und 90'ern noch möglich aber nicht mehr im PC Zeitalter. Jeder TÜV hat Zugang zur Datenbank und prüft ob die Gutachten echt sind oder nicht.
Das was hier passiert ist ein Verdrängungswettbewerb mit unlauteren Mitteln.
es geht nicht um Mißbrauch korrekter Teilegutachten sondern um fehlerhaft ausgestellte - ganz simpel gesprochen sind offenbar massiv Teilegutachten für Teile erstellt worden, die so niemals ausgestellt werden hätten dürfen. Es steht auch hinter vorgehaltener Hand der Vorwurf möglicher Korruption bei den ausstellenden Prüforganisationen im Raum...
Und in solchen Fällen fehlt dem KBA bislang die Handhabe, diese einfach widerrufen zu können (im Gegensatz zu einer ABE, die bei erkannten Mängeln direkt widerrufen werden kann).

Die §21-Abnahme braucht es in Zukunft auch nur dann, wenn jemand nach Ablauf der Gültigkeit der Herstellerzertifizierung noch ein Teil mit einem alten Teilegutachten eintragen lassen will - mit einer (vom KBA ausgestellten) Teiletypgenehmigung ist die Eintragung nach §19 (3) auch in Zukunft möglich, d.h. für den Endkunden ändert sich bei neuen Teilen nichts (außer daß er ein anderes Dokument als Grundlage für die Eintragung bekommt).

lg, justme

Geändert von justme (06.06.2025 um 08:52 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 10.06.2025, 06:34
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Bad Kleinen OT Gallentin
Beiträge: 7.816
Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
34.009 Danke in 9.386 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



es geht nicht um Mißbrauch korrekter Teilegutachten sondern um fehlerhaft ausgestellte - ganz simpel gesprochen sind offenbar massiv Teilegutachten für Teile erstellt worden, die so niemals ausgestellt werden hätten dürfen. Es steht auch hinter vorgehaltener Hand der Vorwurf möglicher Korruption bei den ausstellenden Prüforganisationen im Raum...
Und in solchen Fällen fehlt dem KBA bislang die Handhabe, diese einfach widerrufen zu können (im Gegensatz zu einer ABE, die bei erkannten Mängeln direkt widerrufen werden kann).

Die §21-Abnahme braucht es in Zukunft auch nur dann, wenn jemand nach Ablauf der Gültigkeit der Herstellerzertifizierung noch ein Teil mit einem alten Teilegutachten eintragen lassen will - mit einer (vom KBA ausgestellten) Teiletypgenehmigung ist die Eintragung nach §19 (3) auch in Zukunft möglich, d.h. für den Endkunden ändert sich bei neuen Teilen nichts (außer daß er ein anderes Dokument als Grundlage für die Eintragung bekommt).

lg, justme
Wenn eine Prüferorganisation Teile bescheinigt die nicht den Richtlinien entsprechen, dann ist der Weg für das KBA doch ganz einfach. Wenn dem so wäre bräuchte man nicht so einen Aufriss machen sondern die Prüfer bzw. Organisation einfach aus dem Verkehr ziehen, denn die stehen der Einfachkeit ja bereits auf dem Gutachten drauf und auch das war die lentzten mind. 25Jahre schon so, der der TÜV'er beim Eingeben in den PC bereist die Meldung bekommen hat dass Gutachten der jeweiligen Organisation nicht akzeptiert sind.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 10.06.2025, 07:17
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.622
24.831 Danke in 9.631 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Das was hier passiert ist ein Verdrängungswettbewerb mit unlauteren Mitteln.

Man muss doch Geld verdienen.

Altes Motorrad noch mit KFZ Schein, unten kein Eintrag zu den Reifen. Es wird umgemeldet, sei es wegen Besitzerwechsel, Umzug oder was auch immer.
Fortan steht in der Zulassungsbescheinigung 1:

Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten".

Diese kann man aber bei einer TÜV Stelle wieder austragen lassen, jedenfalls wenn ein dazu berechtigter Prüfer anwesend und willens ist.

Das Lustige ist, dass es nur bei Motorrädern ausgetragen werden darf, die keine Reifenfabrikatsbindung haben *

Kost natürlich alles weder Zeit noch Geld

(*soweit meine Kenntnis in der Sache)
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 10.06.2025, 13:32
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.768
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.664 Danke in 1.874 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Wenn eine Prüferorganisation Teile bescheinigt die nicht den Richtlinien entsprechen, dann ist der Weg für das KBA doch ganz einfach. Wenn dem so wäre bräuchte man nicht so einen Aufriss machen sondern die Prüfer bzw. Organisation einfach aus dem Verkehr ziehen, denn die stehen der Einfachkeit ja bereits auf dem Gutachten drauf und auch das war die lentzten mind. 25Jahre schon so, der der TÜV'er beim Eingeben in den PC bereist die Meldung bekommen hat dass Gutachten der jeweiligen Organisation nicht akzeptiert sind.
nein, genau dieser Weg stand dem KBA genau nicht offen, weil es nicht mal Produktüberwachung bei derartigen Teilen machen durfte (da die entsprechenden Genehmigungen eben gerade nicht vom KBA ausgestellt wurden). Und es soll auch nicht einer Prüforganisation generell das Recht, Gutachten zu erstellen entzogen werden sondern a) eine laufende Überwachung von Teilen sichergestellt und b)bei festgestellten Verstößen für konkrete Teile die Genehmigung widerrufen werden können (also genau das, was das KBA von jeher bei Teilen mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis tun konnte).

lg, justme
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 10.06.2025, 19:03
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.204
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.918 Danke in 1.034 Beiträgen
Standard

Es gibt und gab da genug Gutachten (Gutachten! Keine ABE!), die eigentlich ungültig sein müssten.

Firma A lässt für einen Endschalldämpfer ein Gutachten erstellen bei einer Prüforganisation zur Eintragung gem 19.3

Firma B handelt mit Firma A einen Deal aus (wenn überhaupt) und baut einen anderen Schalldämpfer benutzt aber die gleiche Nummer.
Das Gutachten hat volle Gültigkeit…das Teil,ist aber eigentlich nicht zulassungsfähig und wurde nie geprüft.

Und das ist kein Gespunne sondern ein Beispiel aus dem letzten Jahr.

Wäre es eine ABE (also mit KBA-Nummer) wäre die Nummer schnell durch.
In dem konkreten Fall oben hat das KBA keine Chamce, und auch der eintragende Prüfer bekommt ein gültiges Gutachten und ein Teil mit der passenden Nummer.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 11.06.2025, 19:46
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 16.202
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
54.253 Danke in 18.074 Beiträgen
Standard

Bis das mal raus kommt, dass da einer eine Nummer klaut, sind schon tausende verbaut...
__________________
.
.

Akki

Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 11.06.2025, 20:27
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Bin ein Provinzidiot:-)) (Pinneberg)
Beiträge: 2.575
Boot: Chriscraft Commander
Rufzeichen oder MMSI: nulleinsfünfzwonulleinsachtachtfünfzwoeinsdrei
4.575 Danke in 1.866 Beiträgen
Standard

Geht noch besser:
Ich will meiner Dicken ne Eigenbaufußrastenanlage spendieren. Also erst mal zum Tüv um abzuklären was und wie und so weiter. Und um das eintragunsfähig zu machen sagte man, klopp doch die Nummer einer besehenden Anlage drauf...
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.