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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot gekauft, Späne im Getriebeöl
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir als Community eure Meinung teilen. Ich habe ein Boot mit einem 60PS Mercury AB aus 2019 gekauft. Nach einigen Tagen leider erst hatte ich mir die Inspektionsrechnung genauer angesehen. Von der Werkstatt wurde vermerkt: Getriebeöl war voller Späne. Unterwasserteil zerlegt. Schaden festgestellt. Alle 3 Zahnräder haben Oberflächenbeschädigungen. Auf Kundenwunsch Unterwasserteil mit den defekten Getrieberädern wieder zusammengebaut. Für mich eigentlich eindeutig aber wie sehr ihr Profis das? Ist es so gravierend wie beschrieben? Danke im Voraus! Geändert von boot50129 (11.07.2022 um 18:10 Uhr) |
#2
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Was möchtest du jetzt genau wissen?
Ob du damit fahren kannst? Ob man es reaprieren sollte? Ob es ein verschwiegener Mangel ist? ...? |
#3
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Moin,
das muss mal repariert werden. Ist natürlich sehr teuer. Die Teile, die Arbeit (mit einmessen, Zahnflankenspiel, Tragbild...). -the mechanic- |
#4
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U.U. ist ein komplettes Unterwasserteil billiger als die Getriebeüberholung. Ich würde mich erkundigen.
Aber hat Mercury nicht 5 Jahre Garantie? Wenn die Garantie vorhanden ist, dann würde ich zuerst in die Richtung gehen. |
#5
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5 Jahre wenn er einmal im Jahr zur Inspektion war
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#6
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Moin,
verschwiegene Mängel beim Kauf ?!?!
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Gruß Frank |
#8
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Rücktritt vom Kaufvertrag ist eine Option. Mir ist bewusst, dass niemand von euch in den Motor gucken kann, das kann ich praktisch auch nicht.
Ihr habt Erfahrung mit Booten, was würdet ihr in dem Fall tun? Ein verschwiegener Mangel ist es. Das ist fûr mich eindeutig. Falls jemand ein Konsolenboot mit Liegefläche im Angebot hat, immer her damit |
#9
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Hi
Erschließt sich für mich so nicht. Wie Du schreibst ist in den, Dir vorliegenden, Inspektionsrechnungen der Zustand des Getriebes bereits dokumentiert. Woher leitest Du den "verschwiegenden Mangel" ab? Denke auch, das der Verkäufer darauf "spekuliert" hat einen Käufer zu finden, der "nicht so genau hinschaut". Scheint gelungen zu sein. Geändert von sporty (11.07.2022 um 20:11 Uhr)
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#10
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Ist nicht nur nicht verschwiegen , sogar schriftlich…..
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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#11
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Wieso, der Mangel ist sogar dokumentiert angegeben
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#12
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Ist so gar net meine Art Verständnis zu haben (für den gutgläubigen Käufer). Gebraucht ist halt mit Risiko verbunden..............
Das Eis ist aber schon ziemlich dünn, wenn im Kaufvertrag nix steht, nix gesprochen wurde und kein Hinweis auf die Wartungsprotokolle ist. Die Frage ist, wieso einer ein Getrieb auf dem eigentlich noch Garantie sein sollte wieder zusammentackern lässt. Sprechen?
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#13
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Ich meine auch dass gilt was im Vertrag steht und nicht irgendwelche beigefügten Zettel oder Quittungen.
Willy |
#14
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Hi
Das stimmt natürlich. Was steht im Vertrag? Who knows? Also nichts genaues weiß man nicht und kann auch dazu nichts sagen. |
#15
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im Vertrag steht dazu nichts, auch im Gespräch wurde dazu nichts erwähnt. Es geht mir aber weniger um die rechtliche Einordnung sondern mehr um eure persönliche Meinung aufgrund eurer Erfahrung.
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#16
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Hi
Und dann? Was möchtest Du damit erreichen? |
#17
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Fährt es normal ?
Evtl kleine Rückerstattung vom Kaufpreis ? Wenn die es auch wieder zusammengebaut haben, dann darf der "Abrieb" ja nicht so schlimm gewesen sein. Dann dürfte das doch eiern und scheppern wie ein Sack Nüsse, falls es total hinüber ist...
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#18
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Würde es rep. Lassen.
Verschwiegener Mangel hin oder her, so ganz verschwiegen ist es nicht, ist sogar in Papierform der Mangel. Wenn ich was kaufe möchte ich alle Papiere dazu und schau mir diese an. Beim Motor alle inpesktionsberichte sofern vorhanden, sieh da Mangel steht da. Verschwiegen wäre es wenn er dir den Wisch nicht gegeben hätte. Bei Nachverhandlungen eh immer eine Sache, hast du zeugen vom Gespräch ? Er kann ja dann auch locker sagen hab ich gesagt , dann hast Aussage gegen Aussage und er den Trumpf des wartungsberichtes.
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#19
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Naja, die Rechtsprechung im KFZ-Sektor verlangt durchaus die unaufgeforderte Bekanntgabe von bekannten, schweren Mängeln beim Verkauf eines Fahrzeuges durch den Verkäufer.
Sollte hier in der Inspektionsrechnung tatsächlich "defekte Getrieberäder" stehen, wäre das ein schwerer Mangel (der dem Verkäufer bekannt ist ---> "Auf Kundenwunsch ...wieder zusammengebaut"). Ausdrücklich wird von Gerichten die "unaufgeforderte Bekanntgabe" erwähnt so dass ich denke, das bloße Vorhandensein der Inspektionsrechnung mit Schadenshinweis dürfte dazu nicht reichen. Allerdings ist der Wortlaut im Kaufvertrag nicht bekannt. Da sind natürlich alle Möglichkeiten von "mängelfrei" bis "wird als defekt für Bastler verkauft" möglich... |
#20
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Hallo, da muss ein Profi (Anwalt) ran. Nicht ohne Grund hat der Verkäufer jemanden ... gesucht und gefunden. Ich kann Dir nur Glück wünschen und hoffen dass sich der Verkäufer auf eine Rückabwicklung das Kaufes einlässt.
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AK Voraus Markus |
#21
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Naja, so würde ich damit nicht umgehen. Ich hab Maschinenbau studiert, inkl. Getriebelehre. Wenn die Evolventenverzahnung ausserhalb der Toleranzen liegen ist erhöter Verschleiss die Folge bis hin zum Totalausfall. Das möchte keiner mitten auf dem Wasser erleben, gerade mit einem AB aus dem Jahr 2019. Ich möchte dem Verkäufer auch nicht unterstellen, das er bewusst das Unterwasserteil von einem alten, verschliessenen AB gewechselt hat...möglich wäre das aber.
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AK Voraus Markus
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#22
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Zitat:
An nem Mercedes von mir hab ich mal -unnötig eigentlich- das Diff.-Getriebeöl gewechselt. ca. 140tkm (da schaltet ja netmal was). An dem Magnet an der Ablassschraube hing bestimmt ei ganzer Fingerhut Metallabrieb / Späne. Die Karre lief bei mir bis 280 tkm, Für das Diff hätte ich Garantie gegeben beim Verkauf...........In Summe war das einfach ganz normaler Abrieb, deshalb ja wohl der Magnet an der Ablassschraube. Also ganz ehrlich: Man kann deine Frage nicht beantworten. Ohne Bilder der Rädchen sowieso nicht. Jetzt wird´s heiss. Geh auf´s Wasser und steh dem Ding auf den Hals. Dann wirst schon sehen.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (11.07.2022 um 21:45 Uhr)
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#23
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Fahr zum Verkäufer, spreche ihn an und sag ihm du willst den Verkauf rückgängig machen.
Geht er nicht drauf ein, sehen wir weiter |
#24
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Im Kaufvertrag müssen alle Mängel aufgelistet werden. Wenn diese nur aus einem beigefügten Schriftstück ersehen werden können, muss im Kaufvertrag darauf hingewiesen werden. Ich würde professionellen Rat holen.
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Handbreit Jens
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#25
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Zitat:
Er hat verkauft, sein Geld. Punkt. Jedem (fast jedem) Verkäuferkommen danach Zweifel auf, ob es net zu billig war. Dann ist´s aber so, was soll man da jetzt nachverhandeln. Nicht mehr sein Problem. Jedem Käufer hingen kommen auch Zweifel auf "ob..., hätte, ....wäre ....könnte". Irgendwann müßen die Würfel halt auch gefallen sein. Und dann macht man das Beste draus. Im Zweifelsfall: "Es hätte ja noch schlimmer kommen können" Vielleicht läuft das Merc.- Getriebe ja auch bis drüber am Motor der Ölfilm reisst..............
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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