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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.03.2007, 11:31
Benutzerbild von snoopy81
snoopy81 snoopy81 ist offline
Lieutenant
 
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Standard Welchen Führerschein fürs Meer??

Sers!

Also bevor hier jemand sagt - Suche benutzen - hab ich schon. Meine Fragen lassen sich jedoch so einfacher bantworten....glaub ich halt.

Also: Ich besitze ein ca. 5m Boot mit 80 Ps AB - habe Bootsführerschein für Binnen - und Donau (Österreich und International)

Und jetzt hab ich vor am Meer zu fahren!! Da ich auch mal nach Italien oder vl sogar an die Nord/Ost See fahren will weiß ich jetzt eigentlich gar nicht mehr welchen Bootsfürherschein ich machen muss/soll. Ich habe mich auf der Bootsmesse in Tulln/Ö beraten lassen...naja mit dem erfolg, dass ich noch verwirrter bin

Was ich will: Einen Bootsführerschein, International anerkannt, für Küste oder eventuell auch FB 3 (ich glaub 200sm von Küste wenn ich mich nicht irre) - die erlaubnis zum Führen von Sebos wäre auch nicht schlecht (keine Angst besitze segelgrundkenntnisse - und mir ist auch bewusst, dass falls ich mal am Meer segeln sollte ich das noch nicht beherrsche....)
und funk wäre auch nicht schlecht....

Was soll ich nun tun - den Deutschen Sportbootsschein machen oder einen anderen? Wenn ich nur das Kroatische Patent erwerbe kann ich ja nur in Kroatien fahren....oder? Und was noch dazu kommt ist, dass ich den Führerschein nicht nur machen will weil er gesetzlich vorgeschrieben ist sondern ich das ja auch alles können und wissen will....eh logo!

finanzielle aspekte lasse ich jetzt mal außer acht - das ist dan sicherlich ein eigenes Kapitel....

lg

Andi
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  #2  
Alt 08.03.2007, 12:43
Benutzerbild von Merlin Magic
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Es gibt auch bei uns ein international anerkanntes Küstenpatent. Österreichsisches Küstenpatent - klingt komisch is aber so *g*

Leider is das nur sehr zeitaufwendig und teuer das es auch Praxisstunden beinhaltet (aktuell 500sm glaub ich) Womit wir wohl bei Kosten um die 1000€ wären....

Den Stand in Tulln der nen deutschen Sportbootschein verticken wollte hab ich auch gesehen. Hier hab ich aber so meine Zweifel. Denn meiner Meinung nach ist der für jemanden der nicht Deutscher ist genausowenig international gültig wie der aus HR Schein für einen nicht-Kroaten.
Aber ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen.

Bernd
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  #3  
Alt 08.03.2007, 12:52
Benutzerbild von snoopy81
snoopy81 snoopy81 ist offline
Lieutenant
 
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"Küstenpatent Österreich" - davon habe ich genau bei einem Stand gehört, der mir auch sehr seriös gewirkt hat. Hab mir auch ein Prospekt mitgenommen...Name habe ich aber vergessen, muß mal daheim nachschauen... und mit ca. 1000 Eur liegst du auch richtig. Ich meine, dass dies bisher der sinnvollste Schein für mich wäre.
Die deutsche Bootsschule klang auch für mich sehr seltsam - deshalb wollte ich auch hier mal meinungen hören.

Was hast du für einen Schein und wo fährst du hauptsächlich?

lg, Andi
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  #4  
Alt 08.03.2007, 13:13
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Merlin Magic Merlin Magic ist offline
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Ich hab den österreichischen Schein für 10m Binnen und das HR Küstenpatent. Mit SRC und UBI Funk dazu halt.

Für mich kam das Ö-Küstenpatent bisher nicht in Frage, da ich für Meer sowieso nur HR für interessant halte. Die Freunde der Pizzas und Spagettis mag ich nicht besonders , ausserdem kann man da nur am Sandstand auf und abfahren da es ja dort keine Inseln gibt. Und alles andere wie etwa Spanien oder Griechenland sind halt schon sehr weit weg für nen 2-3 Wöchigen Trailerurlaub. Und die restliche Zeit bin ich binnen (Donau) unterwegs.

Bernd
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  #5  
Alt 08.03.2007, 13:49
Benutzerbild von Safe
Safe Safe ist offline
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Standard Österreichischen

Der gilt an jeder Küste bis 20 sm mehr hat eh keiner Hoheitsgewässer.
den ich habe, hat einmal gelautet ........berechtigt zum Führen einer Motorjacht ungeachtet ihrer Grösse und Motorstärke innerhalb 20 sm......
das ist Fahrtenbereich 2
nach dem Umschreiben auf IC nur mehr 24M Bootslänge
Grüße aus Wien (heute, morgen Porec)
Peter
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  #6  
Alt 08.03.2007, 15:42
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Österreichischen

Zitat:
Zitat von Safe
Der gilt an jeder Küste bis 20 sm mehr hat eh keiner Hoheitsgewässer.
den ich habe, hat einmal gelautet ........
Nimms mir nicht übel, aber ich verstehe die beiden Sätze (sinds denn zwei?)
einfach nicht.
Hat Österreich Vereinbarungen mit Kroatien über die Anerkennung von Sport-
bootführerscheinen?

Belem
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  #7  
Alt 08.03.2007, 15:47
blpower blpower ist offline
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Den deutschen FS kann nur ein deutscher erwerben. Als Ausländer wird man normalerweise nicht zur Prüfung zugelassen- so stehts in meinem Lehrbuch. Die anderen Länder (außer Deutschland) erkennen den FS an, da sie nationales (deutsches) Recht anerkennen. Da dieses deutsche Recht aber nicht für einen Ösi gilt, hast Du ein Problem. So sehe ich das.
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  #8  
Alt 08.03.2007, 15:48
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ToDi ToDi ist offline
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OT:

@ Peter,

ich würde den Führerschein mit persönlichen Daten nicht in einem Forum veröffentlichen. Du weißt nie, wer hier mitliest und dumme Ideen hat
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Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #9  
Alt 08.03.2007, 16:10
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von blpower
Den deutschen FS kann nur ein Deutscher erwerben.
Nein, den kann jeder mit Wohnsitz in Deutschland erwerben, muss es sogar,
wenn er länger als ein Jahr hierbleibt und ein Boot > 5 PS fahren will.

Zitat:
Als Ausländer wird man normalerweise nicht zur Prüfung zugelassen- so stehts in meinem Lehrbuch.
Für die ISBN Deines Lehrbuchs wäre ich dankbar.

Zitat:
Die anderen Länder (außer Deutschland) erkennen den FS an, da sie nationales (deutsches) Recht anerkennen. Da dieses deutsche Recht aber nicht für einen Ösi gilt, hast Du ein Problem. So sehe ich das.
Dunkel bleibt mir Deiner Rede Sinn

Belem
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  #10  
Alt 08.03.2007, 20:42
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Safe Safe ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi
OT:

@ Peter,

ich würde den Führerschein mit persönlichen Daten nicht in einem Forum veröffentlichen. Du weißt nie, wer hier mitliest und dumme Ideen hat
Danke sehr lieb, aber ich kann mir nicht vorstellen, was ein Fremder damit anfängt, dass mir schaden könnte. Trotzdem: Danke werds nimmer machen.
__________________
Der Frosch im Brunnen, kann das Meer nicht sehen!
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  #11  
Alt 09.03.2007, 12:10
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Adria Kapitän Adria Kapitän ist offline
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Zitat:
Zitat von blpower
Den deutschen FS kann nur ein deutscher erwerben. Als Ausländer wird man normalerweise nicht zur Prüfung zugelassen- so stehts in meinem Lehrbuch. Die anderen Länder (außer Deutschland) erkennen den FS an, da sie nationales (deutsches) Recht anerkennen. Da dieses deutsche Recht aber nicht für einen Ösi gilt, hast Du ein Problem. So sehe ich das.
Hm, das würde heißen meine Frau als Holländerin (Ausländer) mit Wohnsitz in Deutschland könnte keinen FS machen hat aber einen Deutschen PKW Führerschein!

Ich glaube das das innerhalb der EU anders ist oder habe ich da Unrecht?
Hat es vieleicht mit dem Wohnsitz der Person zu tun!
Und FS müssen doch innerhalb der EU anerkannt werden? Oder!!!!

Gruß
Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer
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  #12  
Alt 09.03.2007, 15:24
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Adria Kapitän
Ich glaube, dass das innerhalb der EU anders ist oder habe ich da Unrecht?
Hat es vielleicht mit dem Wohnsitz der Person zu tun!
Und FS müssen doch innerhalb der EU anerkannt werden?
Es hat mit dem Wohnsitz der Person zu tun und überhaupt nichts mit der EU.

Belem
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  #13  
Alt 09.03.2007, 15:39
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von blpower
Den deutschen FS kann nur ein Deutscher erwerben.
Nein, den kann jeder mit Wohnsitz in Deutschland erwerben, muss es sogar,
wenn er länger als ein Jahr hierbleibt und ein Boot > 5 PS fahren will.
Wobei zu ergänzen wäre, daß der dann aber auch nur in Deutschland gültig ist.
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  #14  
Alt 09.03.2007, 15:42
jendre jendre ist offline
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Hallo zusammen
Dies ist ein Auszug aus der Sportbootführerscheinverordnung Deutschland.§1 Absatz 2
ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches
dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich
dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres
Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den
Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich
vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres
Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit
Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
Bedeutet nach meiner Meinung, dass Du einen Führerschein für sie Seewasserstrassen oder weiter brauchst, da ob Mittelmeer oder Ost/Nordsee einen entsprechenden Nachweis bei Dir erworben werden kann
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wasser ist leben

schöne Grüße
Jens
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  #15  
Alt 09.03.2007, 15:46
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von jendre
Dies ist ein Auszug aus der Sportbootführerscheinverordnung Deutschland.§1 Absatz 2
ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches
dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich
dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres
Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den
Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich
vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres
Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit
Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
Die sollten erst mal Deutsch lernen.
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  #16  
Alt 09.03.2007, 15:52
jendre jendre ist offline
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ist schwer zu verstehen, jedoch benötigt er einen Schein für Seewasserstrassen das hab ich daraus begriffen
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schöne Grüße
Jens
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  #17  
Alt 09.03.2007, 15:54
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Wobei zu ergänzen wäre, daß der dann aber auch nur in Deutschland gültig ist.
Exakt, genau so ist es. (Wobei es natürlich keinem anderen Staat verboten
wäre, den Sportbootführerschein See auch für Nicht-Deutsche anzuerkennen.)

Belem
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  #18  
Alt 09.03.2007, 16:00
jendre jendre ist offline
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Der Schein wird wohl dann anerkannt weil Du damit ja nur nachweist, das du befähigt bist.

Jens
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schöne Grüße
Jens
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  #19  
Alt 09.03.2007, 16:09
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Zitat:
Zitat von jendre
Der Schein wird wohl dann anerkannt weil Du damit ja nur nachweist, das du befähigt bist.

Jens
In Österreich nicht.
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  #20  
Alt 09.03.2007, 16:12
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Die sollten erst mal Deutsch lernen.
Das sagt jetzt ausgerechnet ein Frangge?

Belem
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  #21  
Alt 09.03.2007, 16:15
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von wolf b.
Die sollten erst mal Deutsch lernen.
Das sagt jetzt ausgerechnet ein Frangge?

Belem
Host recht, die kinna a koa Deitsch.
I kumm aus da Oberpfalz.
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  #22  
Alt 09.03.2007, 16:23
jendre jendre ist offline
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habe eben mal schnell im Google geschaut http://members.chello.at/seefahrtsch...fs-neu2005.htm
dort sind alle ösischeine aufgeführt die man bekommen kann. wenn er auf das Meer will braucht er wohl oder übel einen dieser Scheine. Mit Binnen kommt er nich weit wnn er der dem blau weißen begegnet

Jens
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wasser ist leben

schöne Grüße
Jens
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  #23  
Alt 09.03.2007, 19:21
Benutzerbild von Peter R
Peter R Peter R ist offline
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schau 1 x da hinein...

www.msvoe.at/pruefungswesen.htm


ist recht übersichtlich gemacht.

LG Peter


p.s. hab schon lange nicht mehr auf die Homepage des ÖSV (österr. Segelverband) geklickt. (www.segelverband.at) die haben normalerweise auch jede Menge Infos zum Befähigungsausweis..
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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  #24  
Alt 10.03.2007, 22:57
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von jendre
habe eben mal schnell im Google geschaut http://members.chello.at/seefahrtsch...fs-neu2005.htm
dort sind alle ösischeine aufgeführt die man bekommen kann. wenn er auf das Meer will braucht er wohl oder übel einen dieser Scheine. Mit Binnen kommt er nich weit wnn er der dem blau weißen begegnet

Jens
Bist du sicher das dies die Ösischeine sind

Magreisen macht nur Kroatische Patente, ich muß es wissen den ich arbeite für MAG Reisen ICH

@Peter R
MSVÖ
Die schreiben nix über Gesetze sondern nur über den Erwerb und Prüfung
wie man dazu kommt.

Frage 30 Leute in A da kann dir keiner wirklich genau erzählen wie es ist.

Österreicher können einen Schein Seeschein FB2 - FB4 machen ist aber nicht verpflichtend so wie alle Staaten die keinen Schein vorschreiben.
siehe
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...sfuehrung.html

Was in D ist ist in A eben anders
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #25  
Alt 12.03.2007, 08:14
Benutzerbild von Peter R
Peter R Peter R ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert
Die schreiben nix über Gesetze sondern nur über den Erwerb und Prüfung
wie man dazu kommt.

Frage 30 Leute in A da kann dir keiner wirklich genau erzählen wie es ist.

Österreicher können einen Schein Seeschein FB2 - FB4 machen ist aber nicht verpflichtend so wie alle Staaten die keinen Schein vorschreiben.
siehe
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...sfuehrung.html

Was in D ist ist in A eben anders
Hallo Herbert,

Danke für die Info!!! da ist ja einiges neu!! Hab mir auch die Homepage des Segelverbandes angesehen: bis vor ca 1 Jahr war da so ungef. das angeführt: (bitte nur sinngem.) >Ösi, die ein Mobo oder eine SY in internationalen Gewässern fahren wollen m ü s s e n!!! einen Befehigungsausweis (BF2 - 4) erwerben< und weiter: > Kroatenpatente etc sind für Ösi nicht gültig< jetzt steht da nichts mehr drinnen davon

und jetzt lese ich bei bmvit : "kann erwerben... aber es gibt kein intern. Übereinkommen"

... das sind Neuigkeiten!! Danke für deine Info und LG
Peter
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