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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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#1
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Hallo zusammen,
Ich bin erst seit diesem Jahr wieder Skipper (Gottseidank !). Ich war jetzt in Friesland, am Rhein, vor der Haustüre und an der Mosel. Alles schön und trotz der kleinen Ryds Halbkajüte sehr schön. So nun meine Frage, ich habe schon oft gehört, das der Bodensee recht problematisch ist, bezüglich Geschwindigkeit 40 Km/h ? ( hohe Strafen) Und dem Bodenseeschifferpatent. Nun habe ich in meinen Kaufunterlagen auch noch ein Schreiben von Honda an den Vorbesitzer gefunden, das der Honda Bf 50 Bj 2004 nicht für den Bodensee zugelassen ist. Es ist ein Viertakter, und das wundert mich. Aber trifft das dann auch bei Gastfahren zu ? Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir da helfen könntet. Viele Grüße Karl |
#2
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![]() Zitat:
Auch für gastboote gilt die Verordnung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#3
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Wo kann man erfragen, ob der Motor zugelassen ist, ich habe einen Mercruiser 6 Zylinder 205PS Bj 1996
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#4
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Da findet man im Netz Listen zu
https://iwgb.net/wp-content/uploads/Motorenliste.pdf
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Gruß Jörg |
#5
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![]() Zitat:
Er muss eine bestimmte abgasnorm erfüllen .. das machen nur moderne einspritzer
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#6
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Hallo,
selbst wenn der Motor in der Liste der zulässigen Motoren aufgelistet wäre, dürftest du damit nicht auf den Bodensee. Das geht ausschließlich über eine komplette Bodenseezulassung. Die "Gastzulassung", wenn man das mal so nennen will, bezieht sich lediglich auf den Bootsführerschein. Kann man aber alles ganz genau auf den Seiten der Landratsämter nachlesen.
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt.
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#7
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Ok, und Euch vielen Dank ! na dann weiß ich ja Bescheid, aber schon schade.
einen schönen Gruß ! Karl |
#8
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Ich habe im Netz Hinweise und Bilder gefunden die zeigen das unser Boot zwischen 1990 und 2000 am Bodensee war. Anderer Besitzer. Wenn man jetzt wieder die Zulassung bekommen möchte, geht das dann nach den neusten Regeln oder gibt es da Bestandsschutz für die alte Technik?
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Gruß Jörg |
#9
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![]() Zitat:
Das boot muss auch frisch durch den bodensee-tüv... einfach mal unten anrufen die geben gern Auskunft
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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https://www.schule-schloss-salem.de/...m_Historie.jpg
Muss man mal schauen ob man da noch was findet an Unterlagen nach der langen Zeit und einigen Eigentümer wechsel ![]()
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Gruß Jörg |
#11
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Du hast nur Bestandsschutz mit dem Motor zum Zeitpunkt der Bodenseezulassung dran war.
Dein Motor ist von 2004. Also später dran gekommen. Damit muss er die heute geltenden Vorschriften erfüllen.
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt.
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#12
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Unser Motor ist von 1971, der war schon drinnen am Bodensee. So wie ich sehe hatten die den festen Tank stillgelegt, der hatte sich teilweise das Blech mit der Bordwand geteilt und dafür einen Kunststofftank eingebaut. Irgendwelche Bordauslässe hat es da eh nie gegeben.
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Gruß Jörg |
#13
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JNein .....
Zitat:
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Richard En Gruess vom Bodensee |
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