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  #1  
Alt 28.06.2025, 15:42
Thomas69 Thomas69 ist offline
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Standard Lichterführung bei <12m

Unser Dampfer hat "ab Werk" eine vollständige Ausstattung mit Ankerlicht, Toplicht, Hecklicht und Seitenlichtern.

Nun lese ich daß man bei unter 12m Schiffslänge das Toplicht auch mit dem Hecklicht zusammen legen darf.

Würde das Ankerlicht das nicht auch erfüllen? Ist doch auch ein Rundumlicht?

Also Verzicht auf Heck- und Toplicht und stattdessen nur das bisherige Ankerlicht auch in Fahrt führen.
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Grüße in die Runde!
Thomas
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  #2  
Alt 28.06.2025, 16:37
uli07 uli07 ist gerade online
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Warum schaust du nicht in die Gesetze. Dann weißt du es doch ganz genau.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 28.06.2025, 16:39
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Genau so habe ich das auch verstanden. Daher ist bei uns auf dem Geräteträger ein Rundumlicht drauf.
Bei Fahrt zusammen mit rot grün, vor Anker (falls das mal vorkommt), alleine.

Gruß Rüdiger
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  #4  
Alt 28.06.2025, 17:02
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Das ist bei uns auch installiert. Das Toplicht habe ich gegen ein Ankerlicht Aquasignal Serie 34 getauscht ( Tragweite 2sm). Ob das jetzt noch so i.O. Kann ich nicht sagen, bei unter 12m, wir haben 11m, sollte das auf See ok sein.

Wenn ich mich recht entsinne, ist Binnen davon abweichend und der Rhein und die Mosel nochmal unterschiedlich.

Hat sich aber die letzten 12 Jahre niemand beschwert und wir fahren auch niemals nachts.

Grüße Don
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  #5  
Alt 28.06.2025, 17:14
Thomas69 Thomas69 ist offline
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Bei uns wäre das vorteilhaft weil das Hecklicht durch das mitgeführte Beiboot an Davits sowieso kaum zu sehen ist und das Hecklicht auch mitten in der Badeleiter angebracht ist. Man kann drauftreten....
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Grüße in die Runde!
Thomas
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  #6  
Alt 28.06.2025, 17:18
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Und jetzt hab ich nochmals in der Binnenschifffahrststrassenordung nachgeschaut:
Dort steht unter §3.13, Abschnitt d, e und f, das die von dir beschriebene Beleuchtung auch Binnen zulässig ist unter der voraussetzng das das Toplicht ein Helles Licht ist. Hell, Stark und Gewöhnlich sind definierte Lichtlevel. Die Tabelle dazu suche ich aber noch.
Grüße Don
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  #7  
Alt 28.06.2025, 17:21
DonBoot DonBoot ist offline
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Gefunden das ist wohl die Tabelle:
Bezeichnung minimale Tragweite maximale Tragweite
gewöhnlich 1,85 km 3,70 km
hell 3,70 km 9,26 km
stark 9,26 km 13,9 km

Grüße Don
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  #8  
Alt 28.06.2025, 18:35
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Zitat:
Zitat von Thomas69 Beitrag anzeigen
Unser Dampfer hat "ab Werk" eine vollständige Ausstattung mit Ankerlicht, Toplicht, Hecklicht und Seitenlichtern.

Nun lese ich daß man bei unter 12m Schiffslänge das Toplicht auch mit dem Hecklicht zusammen legen darf.

Würde das Ankerlicht das nicht auch erfüllen? Ist doch auch ein Rundumlicht?

Also Verzicht auf Heck- und Toplicht und stattdessen nur das bisherige Ankerlicht auch in Fahrt führen.
https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/...cationFile&v=2
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  #9  
Alt 28.06.2025, 19:02
Thomas69 Thomas69 ist offline
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Aha, danke. Dann müßte man prüfen ob das Ankerlicht derzeit ein "helles" Licht ist. DARF ein Ankerlicht denn auch ein helles Licht sein?

Sonst müßte man ja trotzdem zwei Leuchten haben um verschiedene Helligkeiten darstellen zu können (oder dimmen)
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Grüße in die Runde!
Thomas
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  #10  
Alt 28.06.2025, 20:31
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Dimmen wird bei den LEDs unter Umständen schwierig.
LED finde ich halt gut wegen des geringen Stromverbrauches.
Und wegen der Unempfindlichkeit unter Bezug auf die Spannung und den geringen Stromverbrauch lässt sich die Ansteuerung perfekt über eine Diode von den Seitenlichtern erledigen für die Fahrt bzw. eine Leitung nach der Diode fürs Ankern.

Gruß Rüdiger
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  #11  
Alt 28.06.2025, 20:51
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Soweit ich weiß ist nur eine Mindesthelligkeit "normales Licht" fürs Ankerlicht nötig. Ein Toplicht hält also dafür her, es muss halt separat einschaltbar sein.
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Gordon

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  #12  
Alt 28.06.2025, 22:39
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Oder Du wartest bis B…i hier antwortet. Lichterführung scheint sein Steckenpferd zu sein. Im Gegensatz zu verständlichem Wortbild.
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Alt 29.06.2025, 06:47
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Thomas69 Beitrag anzeigen
Aha, danke. Dann müßte man prüfen ob das Ankerlicht derzeit ein "helles" Licht ist. DARF ein Ankerlicht denn auch ein helles Licht sein?

Sonst müßte man ja trotzdem zwei Leuchten haben um verschiedene Helligkeiten darstellen zu können (oder dimmen)
das ist genau die interessante Frage - so ist ja quasi auf allen amerikanischen Booten die Beleuchtung geschaltet (Topplicht einzeln schaltbar als Ankerlicht).
Dem entgegen stehen eigentlich nur zwei Sachen: zum Einen sagt die BinSchStrO ziemlich eindeutig
Zitat:
Es ist verboten, andere als die in dieser Verordnung vorgesehenen Lichter oder Sichtzeichen zu gebrauchen oder Lichter oder Sichtzeichen unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Und die Vorschrift sagt für das Rundumlicht während der Fahrt bei Kleinfahrzeugen halt 'hell' und für das Rundumlicht beim Stilliegen immer "gewöhnlich" - interessant wäre jetzt, ob es eine Leuchte gibt die beide Anforderungen erfüllt (was bei einer Leuchtstärke genau auf der Grenze zwischen gewöhnlich und hell ja rein technisch möglich wäre) und für beide Leuchtstärken zugelassen ist.

Es gibt aber noch einen zweiten interessanten Punkt, der dem entgegen steht: binnen ist für das Licht beim Stilliegen vorgeschrieben, daß es an der dem Fahrwasser zugewandten Seite geführt werden muß - das mittig angebrachte Rundumlicht erfüllt die Anforderung nicht unbedingt wirklich. Wenn man dem Buchstaben des Gesetzes folgen wollte bräuchte man, sofern man fest installierte Leuchten als Licht beim Stilliegen verwenden will zwei davon...

lg, justme
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  #14  
Alt 29.06.2025, 07:45
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Zitat:
Zitat von Thomas69 Beitrag anzeigen
Aha, danke. Dann müßte man prüfen ob das Ankerlicht derzeit ein "helles" Licht ist. DARF ein Ankerlicht denn auch ein helles Licht sein?

Sonst müßte man ja trotzdem zwei Leuchten haben um verschiedene Helligkeiten darstellen zu können (oder dimmen)
… nicht alles extra komplizieren. Hat das Rundumlicht die nötige Zulassung? Wenn ja, ist doch alles gut. Wenn nicht, wäre für mich auch alles gut
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