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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
ich lese im Forum immer nur davon, ob man ein Funkgerät OHNE Schein mitnehmen oder bedienen darf. Hier bin ich klar für NEIN. Meine Frage ist aber: Ich HABE einen UBI/SRC aber kein eigenes Boot. Ich chartere aber gern mal eines und die haben fast NIE ein Funkgerät. Ich würde mir gern ein Handsprechfunkgerät zulegen, kann das ja aber nie auf den Kahn registrieren.... Es ist aber offensichtlich im überregulierten Deutschland immer noch so, daß ich mich auch in diesem Fall strafbar machen würde? Oder?
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#2
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Soll sich wohl „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Genutzt werden dürfen Handfunkgeräte auf Sportbooten auf den Binnenwasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der WSV prinzipiell nicht. Die Länder dürfen für die Landeswasserstraßen in der Verkehrsordnung Abweichendes zulassen.
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Kollegiale Grüße, Sascha |
#3
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Hallo,
es wäre ja wirklich interessant, was die Bundesnetzagentur und/oder die WSV zu diesem Sachverhalt sagen würden. Es geht ja schließlich auch um die Sicherheit auf dem Wasser. Stelle Deine Frage doch einfach mal an die zuständigen Behörden, auf die Antwort bin ich gespannt.
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mit Gruß vom Nord-Ostsee Kanal Uwe |
#4
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Du könntest dir aber ein Handfunkgerät für den NOTFALL unter dein Kopfkissen legen. Die Nutzung wird dann wahrscheinlich nicht bestraft werden. |
#5
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die Zulassung ist an ein Boot gebunden. Das ist international so festgelegt. Dabei gehen die Behörden schon so weit wie möglich in der Auslegung, bspw. bei der Zulassung für Seekajaks.
Die Zulassung von Funkgeräten See/Binnen auf Fußgänger ist aber nicht möglich. Am Sinn kann man auch Zweifeln.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#6
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Aber anders herum wird ein Schuh draus: Man sollte die Vercharterer verpflichten, ihre Boote mit Funk auszurüsten. Chartergäste, die eine Lizenz haben, könnten dann zu ihrer und zur Sicherheit anderer am Funkverkehr teilnehmen. Für Chartergäste, die keine Funklizenz besitzen, ist es sicher nur eine Kleinigkeit (z.B. herausnehmbares Gerät oder gesicherte Unterbrechung der Stromversorgung), die Nutzung des Funkgerätes zu unterbinden. Gruss Gerd
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#7
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Ich habe noch einen Funkscanner.
Was also ist mit nur Mithören? Auch ein Verbrechen? |
#8
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Gruss Gerd |
#9
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Warum soll ein Vercharter dann investieren in UKW Funkgeräte, Registrierung, Lizenzen usw wenn nur 1 in 100 es nutzt ? Dazu gibt es in NL auch kein Funk Pflicht für Sportboote, das gibt also auch kein grund. Bei die Vercharter geht es nur um eine sache ... die € Deshalb sind die fast als Einzige gegen eine algemeine SBF Pflicht. Ausrustung mit Funk ist ja damit noch weiter weg.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#10
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lies mal im "Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" - 5. Fernmeldegeheimnis "Alle Personen, die mit der Bedienung oder Beaufsichtigung der Schiffsfunkstelle befasst sind, müssen das Fernmeldegeheimnis wahren. Ebenso haben alle Personen, die von dem Inhalt oder auch nur von dem Vorhandensein von Funkgesprächen oder von jeder anderen durch den Funkdienst erlangten Nachricht auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis erhalten, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses werden strafrechtlich verfolgt. "
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MfG, Frank. |
#11
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Eine der blödsinnigsten Regeln im Wassersport Bereich. Was soll an einem zugelassenen, für das Boot registrierten Handfunk Gerät schlechter sein als an einem Einbaugerät?
Is halt wieder so eine undurchdachte und realitätsferne deutsche Amtsschimmel Regelung Gesendet von meinem SM-T590 mit Tapatalk
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft |
#12
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![]() Zitat:
Total bescheuert... Gesendet von meinem SM-T590 mit Tapatalk
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft |
#13
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#14
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Rob, das mag ja zutreffen. Es gibt aber auch Vercharterer, die führerscheinpflichtige Boote anbieten - hier, genauso wie in Holland. Und dann überlege mal, was heute so ein Gerät kostet. Da kriegts Du durchaus brauchbare Sachen für unter 300 Euro. Das sollte für einen seriösen Vercharterer wenigstens für führerscheinpflichtige Boote dich gerade noch zu schaffen sein. Gruss Gerd |
#15
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Allein schon das unbrauchbar machen der Funke für Leute ohne Schein wäre illegal. Zum Thema: Ich hab immer meine Handfunke dabei. Hab aber auch eine angemeldete fest eingebaut und die Handfunke ist Backup. Wenn ich mit anderen fahre ist die auch dabei und mach mir da keinen Kopf. Verwendet würde die eh nur im Notfall und aufs Fernmeldegeheimnis bin ich eh vereidigt, also strenger als beim Funkschein. |
#16
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Die Geräte mit Bügelhalter sind doch mit zwei Handgriffen komplett entfernt. Daran kann es nicht liegen. Gruss Gerd |
#17
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Beispiel Schweiz: Ich kenne Skipper-Kollegen welche sich den Luxus leisten ein DSC Handfunkgeräte auf sich selber anmelden und dann diese Funke eben auch mitnehmen, z.B. auf Charter-Booten. SRC vorausgesetzt, ist klar. .
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#18
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ja, ja die Schweizer. War ja klar, dass das jemand ausgräbt
![]() ![]() Die sind halt auch witzig: zwar geben sie Konzessionen aus, verbieten aber gleichzeitig den Betrieb im Land. Mangels Zugang zum Meer ist das auch einfach. Die Küstenstaaten haben aber alle die UNO/ITU agreements unterzeichnet und somit die Bindung an ship station licences. ![]() Ist das nicht auch ein Grund warum DSC am Bodensee nicht eingeführt werden kann? Weil die Schweizer Seefunk auf ihrem Gebiet untersagt haben und um das zu ändern müssten viele Kantone viel Palaver veranstalten?
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ Geändert von horstj (27.07.2019 um 09:18 Uhr) |
#19
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Erstens, der Bodensee ist Binnen und DSC ist Seefunk. Muss man unterscheiden. Es stand also nie zur Diskussion am Bodensee DSC einführen zu wollen. Sehr wohl wollte man resp. hat man Maritimen Funk am Bodensee eingeführt, aber mit gewissen Einschränkungen. Es stehen eben nicht alle Kanäle vom Maritimen Funk zur Verfügung. Der Grund dafür ist dass in der Schweiz sehr viele der Frequenzen (Kanäle) vom Frequenzband vom Maritimen Funk anderweitig verwendet werden, z.B. durch Bergbahnen. Kann man selber ausprobieren, Funkgerät auf dem Boot auf Kanal-Scanning stellen und bei gutem Wetter hört man eine Seilbahn. Übrigens, ATIS ist für in der Schweiz angemeldeten Funkanlagen nicht gestattet. Wer das im Detail nachlesen möchte, hier https://www.ibn-online.de/download/g...nkvereinbarung
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#20
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Den laut den Basel Ubereinstimmung, der auch von der Schweiz unterschrieben ist, gilt der ATIS Pflicht auch für CH. 5. Automatic Transmitter Identification System (ATIS) ATIS is mandatory for all fixed and portable equipment and has to be in accordance with the technical requirements given in Annex B of ETS 300 698. Administrations may allow radio equipment for stations where the reception of the ATISsignals on the loudspeaker or handset can be suppressed by suitable technical measures. Habe bis heute nichts gefunden, das die Schweiz anders ist . . .
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#21
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Gute Fahrt im Gesetzesdschungel. Thomas |
#22
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Rob, was du hier zitierst ist ein Übereinkommen für die European Inland Waterways. Das ist die European Inland Waterways Map. Was man auch sehen kann, die Schweiz hat keine Inland Waterways. Nicht ganz richtig, der Rhein-Stummel in Basel bis zum Rhein-Hafen ist auf Schweizer Boden und gehört noch zu den European Inland Waterways. Darum ist die Schweiz in diesem Abkommen dabei. Aber wie gesagt, ausser diesem Rhein-Stummel gibt es keine Inland Waterways in der Schweiz. Was man auch sehen kann, der Bodensee gehört auch nicht zu den Inland Waterways. .
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#23
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Dachte zuerst es gilt nur bis Basel Rhein-Hafen. Aber in der entsprechenden Vereinbarung ist die Strecke bis Rheinfelden aufgeführt. Daher darf man ab Rheinfelden auf dem Rhein auch Maritimen Funk benützen, Konzession und Funkprüfung vorausgesetzt. Zitat:
Das steht auch so in den Verordnungen. Das heisst am Bodensee in der Praxis in einem Schweizer Hafen und innerhalb der Hafenzone. Da der Bodensee ja ein internationales Gewässer ist, ist somit der Gebrauch eines Maritimen Funkgerätes, korrekt angemeldet und mit Funkprüfung und unter Beachtung der Bodensee-Funkregeln (eingeschränkte Kanäle) nicht verboten. Andern gesagt, den Kanal 16 mithören und allenfalls einen Notfall melden draussen auf dem Bodensee ist ok. Schwieriger wird es auf der Strecke Hochrhein, also von Stein am Rhein bis Schaffhausen. Da wurde der Rhein quasi mittig im Fahrwasser aufgeteilt, also nördliche Hälfte Deutschland, südliche Hälfte Schweiz. Da könnte ein über-korrekter Richter entscheiden, dass man auf Schweizer Staatsgebiet gefahren ist, wo eben Maritimer Funk nicht erlaubt ist. .
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Richard En Gruess vom Bodensee Geändert von lebch (28.07.2019 um 10:28 Uhr) |
#24
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Ein Blick auf die Seite der Bundesnetzagentur erleichtert die Rechtsfindung:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...funk-node.html
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mannitoe |
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