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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Meine Tochter studiert in Österreich und ich möchte ihr weiterhin ihr auf meinen Namen in Deutschland zugelassenes Auto überlassen. Aber , wie ich las, muss das Kfz nach einem Monat umgemeldet werden . Aber sie kann kein Auto ummelden, das ihr nicht gehört, und ich kann kein Auto in Österreich anmelden, wenn ich meinen Wohnsitz ausschließlich in Deutschland habe. Wie ist da die Rechtslage ?
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Handbreit Jens |
#2
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Ich hatte meiner Tochter in Österreich mal ein ganzes Jahr ein Auto geliehen. Probleme gab es auch nicht als sie mal nen Strafzetttel kassierte.
Der kam allerdings zu mir. |
#3
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Na genau so, wie Du es schreibst.
Deine Tochter fährt ein deutsches Auto, weil dort gemietet. |
#4
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Du bist Eigentümer und hast einen Deutschen Hauptwohnsitz.
Das Fzg. ist auf dich zugelassen. => Deutsche Kennzeichen. Passt Das Problem mit dem Ummelden würde sich nur ergeben wenn die Tochter Eigentümerin wäre und sich deren Hauptwohnsitz ändert. EDIT: Nicht ganz Richtig... Es zählt nicht der Eigentümer, sondern der Zulassungsbesitzer!!! Der bist im vorliegenden Fall aber auch du.
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#5
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![]() Zitat:
"Personen die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen, also ihren Hauptwohnsitz, in Österreich haben (= Inländer), dürfen hier nur Fahrzeuge verwenden, die auch hier zugelassen sind. Wenn solche Personen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen länger als 1 Monat nach erstmaliger Einbringung nach Österreich verwenden, riskieren sie Verwaltungs- und Finanzstrafen." Wenn jemand hier studiert, wird man diesen Mittelpunkt der Lebensinteressen ebenso hier ansiedeln. Demnach wäre die Verwendung eines ausländischen KFZ für länger als einen Monat strafbar. Die Frage nach dem Zulassungsinhaber scheint erst einmal gar nicht auf. https://www.wko.at/service/verkehr-b...ennzeichen.pdf Allerdings bezweifle ich, dass in dieser Angelegenheit so heiss gegessen, wie gekocht wird. Im Allgemeinen hat die Polizei hier ja ganz andere Sorgen. Aber man weiß natürlich nie... Kann ja auch ein sympathischer Nachbar den Zeigefinger heben... ![]() https://www.wko.at/service/verkehr-b...8-KFG-2015.pdf
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Cheers, Ingo |
#6
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Das hier könnte jedoch helfen:
"Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines im Eigentum einer natürlichen Person (gilt daher nicht für GmbHs, AGs etc) befindlichen Kfz mit ausländischem Kennzeichen im Inland zu einer NoVA-Pflicht führt, ist nach Ansicht der Finanzverwaltung darauf abzustellen, ob der Hauptwohnsitz des tatsächlichen Verwenders (= derjenige, der den Nutzen aus der Verwendung des Kfz im Inland zieht, also idR der Besitzer) im Inland liegt. Als Hauptwohnsitz gilt der Ort, an dem sich der Mittelpunkt des Lebensinteresses befindet. Der im zentralen Melderegister eingetragene Hauptwohnsitz ist nur ein Indiz. Bei Tages-, Wochen und Monatspendlern sowie bei Saisonarbeitern (zB in der Gastronomie) gilt, nach Ansicht der Finanz, als Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familienwohnsitz. Bei unterhaltsberechtigten Studenten wird auf den Wohnsitz der Eltern abgestellt. Wird der dauernde Standort des Kfz, entsprechend den vorstehenden Ausführungen, in Österreich vermutet, ist zu prüfen, ob dies im Rahmen eines Gegenbeweises widerlegt werden kann." Quelle: http://www.kanzlei-sykora.at/verwend...n-oesterreich/
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Cheers, Ingo
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#7
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Bei Kontrolle einfach sagen fahre jedes zweite Wochenende nach hause
Das reicht normal.
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LG. Hans
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#8
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![]() Zitat:
Da nicht registiert wird, wann, wie oft und durch welche Person das Auto bewegt wird, kommt auch fast nur der sympatische Nachbar in Frage. Selbst daß die Tochter dort studiert, ist den Behördenvertretern ja erst mal nicht bekannt. Die gehen normal von einer Urlaubsfahrt aus. Ich hatte auch schon mal den umgekehrten Fall. Auto mit Schwiegersohn getauscht gehabt und als Deutscher mit österreichischem Auto in Deutschland angehalten worden. Die haben alles kontrolliert, das Kennzeichen interessierte sie nicht.
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#9
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Erst mal vielen Dank für Eure Antworten und die Links, die ich sichten werde.
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Handbreit Jens |
#10
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Sichte nicht so viel, laß Deine Tochter fahren. Löse Probleme, wenn sie da sind,
Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD
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#11
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Warum Probleme lösen, wenn man sie vermeiden kann?
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Gruß Ewald |
#12
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Ach herrjeh, er wieder... 👻
Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#13
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Welche Probleme?
Wir hatten das Thema jetzt 11 Jahren und es gab schlicht keine. Deine Vermeidungsvorschläge würden mich auch mal interessieren. ![]() Entweder sie hat eigenes Auto, dann geht das. Ein geliehendes Auto bekommst du nicht umgemeldet.
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#14
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![]() Zitat:
Entscheidend ist die Frage des Hauptwohnsitzes, wer keinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, dann ist die Verwendung des Kraftfahrzeugs mit ausländischen Kennzeichen bis zu einem Jahr lang möglich, bei ausländischen Studierenden ergibt sich der Hauptwohnsitz nicht automatisch in Österreich, das ist die einzig wasserdichte und zielführende Argumentation! Geändert von medo (03.10.2017 um 07:25 Uhr) |
#15
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Wer sicher gehen will, der kann auch eine schriftliche Anfrage an die Finanzverwaltung schicken, um die Sache zu klären.
der Nachteil ist, dass man sich hinterher kaum auf Unwissenheit berufen kann, wenn ein ablehnender Bescheid kommt (wobei Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt). So klein muss das Risiko erwischt zu werden aber nicht sein. In den Niderlanden ist die Gesetzgebung ähnlich und da fahndet der Zoll aktiv. Wenn dann Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oft im gleichen Gebiet parken, dann wird schnell nachgeforscht. Bevorzugte Gegenden sind dabei Parkplätze internationaler Konzerne, von Universitäten und Wohngegenden in denen viele Ausländer wohnen. Ein ehemaliger Kollege hat da mal eine Nacht im Gefängnis verbracht und mußte einige tausend Euro Bußgeld zahlen. Ob der Zoll in Österreich genauso aktiv ist weiß ich nicht, aber wenn es Geld zu holen gibt sind die Behörden eigentlich in allen Ländern gleich. Gruß Götz |
#16
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Typisch deutsch.
Es werden Probleme gesucht, wo es keine gibt. Ich bin gespannt wann die Frage kommt: Ich hatte gestern meinen ersten Zungenkuss. Bin ich jetzt schwanger? |
#17
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Glückwunsch, werden Zwillinge!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#18
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Das wird auch in Österreich gemacht. Und bei einem ehemaligen Kollegen wurde per Bescheid festgelegt dass sein Zweitwohnsitz der Hauptwohnsitz ist und er sich ummelden musste. Wie groß das Risiko ist erwischt zu werden kann ich nicht beurteilen, aber auf die "alles kein Problem" Sager hier wird man sich nicht berufen können wenn es doch Probleme gibt.
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#19
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Wenn das KFZ nicht auf sie zugelassen ist, muss sie es auch nicht ummelden!!!!
Und es müsste schon von der Steuerbehörde nachgeprüft werden wer mit dem Fahrzeug fährt. Niemand kann ja sonst beweisen, das nicht der Halter, seine Frau oder sonst wer die Tochter in Ö regelmäßig mit dem Fahrzeug besucht!!!!!!!! Allerdings könnte man das Auto auch auf die Tochter ummelden, Versicherungsnehmer kann ja weiterhin der Vater bleiben.
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#20
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![]() Zitat:
Nein, sie muss es nicht ummelden, aber sie darf schlicht und einfach nicht damit fahren. Eine Verkehrskontrolle mit der Tochter am Steuer und das Problem beginnt. Wer in den Niederlanden wohnt, darf ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nicht bewegen. Keinen Meter. Egal welche Nationalität die Person hat. Wer es dennoch macht, begeht eine Straftat. Einzige Ausnahmen sind: - Fahrzeuge, die beim Umzug mitgenommen werden, die müssen innehrhalb von einer kurzen Frist umgemeldet werden. - Leihwagen, aber nur auf direktem Weg zum Bestimmungsort, bzw. zur Abgabe des Wagens Vermutlich ist es in Österreich ähnlich, denn der Fiskus ist ja nicht dumm und sonst könnte jeder ein Fahrzeug im Ausland anmelden und munter damit herumfahren und damit die österreichische Steuer vermeiden. Man bräuchte dazu nur eine Zweitwohnsitz in Deutschland und den auch nur auf dem Papier. Gruß Götz Geändert von goec2468 (04.10.2017 um 12:30 Uhr) |
#21
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Okay Götz,
du wohnst in den Niederlanden, daher muss ich es dir glauben. Aber wenn du mit deinem Auto nach Deutschland kommst und mich damit fahren lässt ist das niemals ein Problem. Genauso wenig wenn ich eine NL Arbeitgeber hätte und der mir ein Geschäftsfahrzeug stellen würde ich aber z.b. kurz hinter der Grenze in Deutschland wohnen würde. Einkommenssteuern und Geldwerten Vorteil für den Dienstwagen müsste ich dann selbstverständlich in Deutschland zahlen, aber never ever das Auto ummelden - wie denn auch, mein Arbeitgeber hat ja gar keinen Standort in Deutschland!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#22
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Einkommensteuer zahlst Du dann aber in NL. Ob der Arbeitgeber Dir allerdings ein Fahrzeug mit Deutschem Kennzeichen stellt ist fraglich, denn er kann die Kosten ja dann nicht steuerlich geltend machen. Er kann Dir ein Fahrzeug mit NL-Kennzeichen zur Verfügung stellen - mit dem kannst Du auch problemlos in Deutschland fahren - aber den geldwerten Vorteil musst Du dann (teuer) in NL versteuern. Zwar haben wir die EU, aber grenzüberschreitend wird es sehr komplex, das haben wir schon mehrfach durch ... Gruß Götz |
#23
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![]() Zitat:
So der NL Arbeitgeber darf mir mit Wohnsitz in Deutschland ein Fahrzeug mit NL Kennzeichen geben und damit darf ich in D fahren. Aber wenn der D Arbeitgeber, einem Mitarbeiter aus NL ein Auto mit D Kennzeichen gibt, dann soll dieser damit in NL nicht fahren dürfen?? Das würde ich vorm EuGh ausdiskutieren lassen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#24
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Das kannst Du gerne probieren.
Halte mich auf dem Laufenden. Die Benelux haben eine Sonderreglung. In NL hat es mit der BPM zu tun. Meine Frau mit Hauptwohnsitz in NL und Führerschein, darf selbst im Notfall nicht mit meinem Auto mit deutschem Kennzeichen Fahren (habe noch Hauptwohnsitz in D) Ich kann dazu viele Beispiele liefern , was sich im laufe der letzten 30 Jahre aus dieser Situation schon ergeben hat. Auch eine Liste kannst Du gerne haben, wo ich mich kundig gemacht habe und welche Auskünfte ich bekommen habe. Absolut unverständlich, aber leider nichts zu machen (EU und Schengen ![]() ![]() ![]() ![]()
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#25
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Ich glaube es dir ja, nur wenn es mein Problem wäre und ich dafür eine Strafe zahlen müsste würde es vor den EuGh gehen.
Aber wenn ich mir die Schwachsinn mit den Anhängerketten in NL/CH/AT ansehe (auch für Deutsche) bin ich eh dafür das wir in Deutschland alle ausländischen KFZ die eine Tüv-Prüfung nicht bestehen sofort stilllegen und erst nach Reparatur ausreisen lassen. Aber NL klagt gegen die PKW Maut - könnte kotzen!!!
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