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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage an alle die sich in einer Bootsgemeinschaft befinden. Wie macht Ihr das mit den Kosten? Ich habe mir ein Motorboot gekauft, bin also der alleinige Eigner, und möchte nun mit einem Kollegen eine Bootsgemeinschaft gründen. Da das Boot natürlich an Wert verliert, möchte ich natürlich den Wertverlust nicht alleine tragen. Wie handhabt ihr das? Gibt es eine Regel bzw. eine Art Formel wie man den Abschrieb berechnet? Wie macht ihr es mit den restlichen Unterhalskosten und Reperaturen, die im Laufe der Jahre so anfallen? Was wenn nach ein paar Jahren der Motor oder sonst etwas sehr teures abschmiert? Wer zahlt was und wieviel? Ich bin auf eure Antworten und Vorschläge sehr gespannt!! ![]() Danke schon mal...! Gruss motom |
#2
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Also zuerst, wenn man neu ist im Forum stellt man sich erst mal (am besten mit Vornamen) vor und fällt nicht gleich mit der Tür ins Haus.
![]() Dann zu Deiner Frage: Soll es eine Eignergemeinschaft werden oder willst Du alleiniger Eigner bleiben und Dein Freund nur Nutzungsberechtigter. Das sind 2 paar Stiefel. Zur Info: Ich habe seit über 25 Jahren eine super funktionierende Eignergemeinschaft. Du wirst natürlich hier noch so das für und wider so einer Gemeinschaft erfahren ![]() ![]() Gruß Roland |
#3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Entschuldigung für das nich Vorstellen ![]() Ich heisse Tom und wohne in der Schweiz. Ich möchte alleiniger Eigner bleiben. Ich denke so ist es einfacher und gibt weniger abzusprechen... Habe die Suchfunktion selbstverständlich benutzt, aber nicht nach Eignergemeinschaft gesucht, sondern nach Bootsgemeinschaft... werde ich aber gleich mal versuchen. Gruss Tom |
#4
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... aber so richtig viele gibt es hier nicht, die sich das Boot mit jemandem in dieser Form teilen.
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#5
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Moin,
für mich gilt: ich habe nur ein solches Boot, dass ich auch alleine unterhalten kann. Du möchtest aber, wenn ich dich richtig verstehe, die laufenden Kosten und den Wertverlust auf andere "abwälzen", ohne jedoch die Hoheitsrechte daran aufzugeben. Andere nennen das Verchartern, und dazu muss man dann ein Gewerbe anmelden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir jemand deine Reparaturen & deinen jährlichen Wertverlust finanzieren wird, ohne dass er Eigentum am Boot erwirbt. Aber es wird ja wieder Winter ...... und jeden Tag steht ein Dummer auf - man muss ihn nur finden.
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#6
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![]() Zitat:
wie kommst du auf die Idee, dass ich das Boot nicht alleine unterhalten kann? Das kann ich sehr wohl, nur wenn jemand nicht genug Geld aufbringen kann sich ein Boot zu kaufen aber trotzdem gerne auf den See fährt, spricht für mich nichts dagegen sich die Kosten für ein Boot zu teilen. Das hat überhaupt nichts mit "abwälzen" zu tun, sondern mit teilen. Wenn du nichts zum Thema beizutragen hast, bitte ich dich, hier auch nichts zu schreiben. Gruss
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#7
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Dis
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#8
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![]() Zitat:
Ja, jeder sollte sich den Schuh anziehen, der ihm passt ........ |
#9
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Doch, das kann schon funktionieren.
z.B. ein Akademiker mit zwei linken Händen kauft sich ein Boot. Leider verletzt er sich, wenn er einen Schraubenzieher nur in die Hand nimmt. Nun hat er einen Kumpel, der Technisch Versiert ist...... Gegen ein "Nutzungsrecht" für das Boot (Terminplanung vorausgesetzt) kann dieser das Boot Technisch in Schuss halten. So haben beide was davon. Der Eigner spart sich viel Kohle für unnötige Werftarbeiten, Der Kumpel kann aber auch oft Bootfahren (und zwischendurch dran Arbeiten)
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#10
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Mal zum Verständnis: Was gehen jemanden, der kein Eigentum an irgendetwas hat ein Wertverlust und eventuelle Reparaturen an?
Du willst im Grunde privat vermieten, hier gerne "verchartern" genannt. Da gibt es in aller Regel eine Versicherung mit bestimmter Selbstveteiligung. Ob Du nun nach Tagen, Stunden oder Wochen abrechnest lässt sich vertraglich festhalten. Wertverlust und Reparaturen einzukalkulieren ist eben Deine Sache. Ich würde sowas privat nie machen, der Ärger ist im Grunde vorprogrammiert.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#11
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Es gibt in der Reiterei / unter Pferdebesitzern ziemlich ähliche Konstrukte, die (meist) klar geregelt sind und sehr unüblich.
Eignermeinschaften (eher selten): Zwei oder mehrere Personen sind als Eigner / Besitzer eingetragen; absolutes Teilen der Kosten und Verantwortlichkeiten (natürlich auch des "Werteverlustes"); allerdings auch der Nutzung. Nutzungsberechtigung bzw. Reitbeteiligung (absolut üblich und weit verbreitet): Eigner bleibt Eigner mit allen Veranwortlichkeiten und Kosten. Nutzer zahlt einen Obulus für die temporäre Nutzung bzw. einen Teil der Zeit. 1, 2 oder 3 Mal die Woche einen Tag / ein paar Stunden und zahlt einen bestimmten Betrag, der sich meist (2 Wochentage) bei weit unter einem Viertel der FESTEN Kosten einpendelt. Weitere Kosten (Schmied, Tierarzt, Futter = Instandhaltung, Reparatur, Öl etc.) sind davon unbenommen, also trägt der Eigner. "Lohnen" tut sich das nicht, der (Absprache-)stress und sonst. sind schlimmer, als die Kosten. Wenn nicht andere Gründe dafür sprechen (zu geringe Nutzung, Kontrolle etc.) würde ich es lassen. Oder eben tatsächlich einen Eigner hinzunehnen; unter Hingabe eines hälftigen Teils der Rechte.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#12
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Statt dessen werden hier Vorbehalte gegen den Einsteller und gegen die Idee der Bootsgemeinschaft abgeladen. Inzwischen ist das ganze beim Pferd angekommen. Mal sehen wenn es mit Hund und Katz über die Ehe (ist ja auch so eine Gemeinschaft) weitergeht. Beste Grüsse Thomas
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#13
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Was das mit der ggf.zu vermietenden Ehefrau zu tun hat, kann ich grad nicht erkennen. Aber ich hätte da noch jemanden... ![]() Es wäre doch klasse, wenn Du auch inhaltlich deine Erfahrungen in diesem Thread zum Besten geben würdest. Ich bin ganz gespannt. ![]()
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#14
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Ich hatte eine Eignergemeinschaft und war heilfroh, als ich diese nach einem Jahr beendet habe und den anderen ausbezahlen konnte...
Das soll Dich aber nicht daran hindern, es mit einer zu versuchen. Ich würd's halt nicht machen. Generell möchte ich aber sagen, dass Du vertraglich natürlich alles regeln kannst, so lange es nicht sittenwidrig ist. Was erst einmal bedeutet: Mache auf jeden Fall einen Vertrag, in dem alle Rechte, Pflichten, finanziellen Vereinbarungen, Nutzungsrechte, Kündigungsrechte und -gründe etc. so genau wie möglich festgelegt sind. Und je besser die Freundschaft, desto exakter der Vertrag. Dann eine alte Regel: Nie etwas 50:50 aufteilen. Bei Trennungen gibt das nur Ärger. Besser 49:49 und 2% einer Person Eueres beidseitigen Vertrauens oder Rechtsanwalt, Notar o.ä. Aber - um mich meinen Vorrednern anzuschließen - schau lieber, dass Du die Sache alleine stemmst. Gruß Volker SY JASNA
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol!
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#15
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Moin,
hatte auch bei 2 Booten, eine Eigenergemeinschaft. Boote wurden gemeinsam gekauft, stand auch in den Kaufverträgen. Ich war der Kassenwart, und habe mich um alles gekümmert. Alle paar Monate eine Aufstellung der Kosten gemacht, meinen Miteigentümer gegeben, und der hat die Kohle überwiesen. Hat super funktioniert. Geht aber nur mit jemanden den man gut kennt, und der einem auch vertraut. Das hatte bei uns auch nichts damit zu tun, das wir uns das Boot nicht alleine leisten konnten, sondern wir hatten beide immer wenig zeit. Ich weiß nicht ob ich das mit Einen fremden machen würde
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Gruss Olli ![]() ![]()
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#16
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Hallo Tom,
ich war Teilhaber in mehreren Haltergemeinschaften. Zuerst ein Boot mit fünf Eignern, hat eigentlich ganz gut funktioniert, aber das Boot war zu klein und wurde nach einer Saison verkauft. Danach drei Flugzeug Haltergemeinschaften über fast 10 Jahre. Ich bin dann ausgestiegen, weil ich den Spaß am Fliegen verloren habe. Die Haltergemeinschaft gibt es heute noch, hat nun ein Mitglied welches nur eine Nutzgebühr bezahlt die pro Stunde halt Verschleiß, Wertverlust usw. abdeckt. Daß du jemand findest der als Nichteigner die halben Kosten trägt, wird auf Dauer nicht funktionieren, da es für deinen Partner nicht fair wäre. Mein Boot habe ich dieses Jahr mit Agnes und Ines, sowie einem weiteren Paar geteilt, hat soweit funktioniert, wird aber nicht fortgesetzt. Grüße Max |
#17
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@motom.
Moin Tom. Selbstverständlich kann das , was du willst sogar hervorragend funktionieren , wenn klar geregelt ist , wie die Betriebskosten , Reparaturarbeiten und "Abschreibungen" abgerechnet werden. Es haben viele Skipper schlechte Erfahrungen gemacht , vor allem deshalb, weil sie mit ihrem Compagnon einfach nicht zusammen passten. Andere wiederum haben hervorragende Erfahrungen gemacht , davon möchte ich berichten. In unserer Winterhalle existierte über 20 Jahre lang eine 2 Personen Eignergemeinschaft. Diese bestand auch vorher schon mindestens 20 Jahre. Zum Anfang wurde eine 9 m Schale gekauft und gemeinsam ausgebaut , bis der komplette Segler fertig war. Alle Kosten geteilt , klappte hervorragend . Dann der Verkauf und Erwerb eines ca. 12 m Seglers , mit dem selben Erfolg . Einer von beiden war etwas knapp in der Zeit wg. Auslandeinsatz , da hat er etwas mehr in die Kasse gelegt , wenn der andere die Winterarbeit..... gemacht hat. Irgendwann war altersbedingt Schluss . Verkauf des letzten Seglers und gut wars. Unsere Hallengemeinschaft funktioniert nach exakt dem gleichen System. Wir sind 4 Eigentümer auf Pachtgrund ( übrigens gerade mit unserer Halle auf einen anderen Platz umgezogen , gibt nen Trööt dazu) und haben null Probleme. Stückweise stiegen die Miteigentümer aus und es kamen neue dazu. Ich bin z.Zt. der letzte der Alten Garde , 2 sind allerdings durch Tod ausgeschieden. 2 sind durch Boostsverkauf und Beendigung der " Skipperlaufbahn " in diesem Jahr ausgeschieden. Auch da sind 2 neue eingestiegen. Alles ohne Probleme . Bei der Winterhalle seit 26 Jahren. Entscheident ist und bleibt: Wir müssen zusammen passen , sonst läuft nix . Aber genau daran kann sonst vieles scheitern. Dann kommen die Horrorgeschichten und alle andern werden abgeschreckt. Wer zuviel aus solch einer Gemeinschaft verlangt , sollte besser nur chartern , bzw. auch statt Hallengemeinschaft , eine kommerzielle Marina und deren Winterhalle nutzen , selbst wenn es teurer ist/wird als z.B. unser Hallenmodell. Denn , das möglicherweise gesparte Geld , kann den Ärger nicht ausbügeln. Schönen Gruß aus der Emsland Winterhalle. Hermann
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (30.10.2016 um 16:36 Uhr) |
#18
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Wichtig ist in jedem Fall, dass du die Bedingungen vertraglich festhälst. Auch bei Freunden. Es geht um deiner Sicherheit.
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#19
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![]() Zitat:
Da es uns ja leider betrifft, wollen wir auch etwas zum Thema beitragen. Eine Haltergemeinschaft oder Mitbenutzung kann für alle Teile von Vorteil sein. Max wollte keine Partner um alleine entscheiden zu können. Damit ist man als Mitbenützer natürlich sehr abhängig. Wenn der Eigner nicht mehr will, steht man auf der Straße. Fairerweise muss man sagen, es war nur für eine Saison vereinbart und hat während dieser Zeit besten geklappt. Also wenn es auf längere Zeit harmonieren soll, müssen die Partner gut zusammen passen. Grüße von Agnes + Ingrid Jetzt sind wir aber soweit, doch selbst Geld in die Hand zu nehmen, um unser eigenes Schifflein zu erwerben.
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#20
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Bei Segelbooten sind Eignergemeinschaften oder Eignermodelle mit Vercharterung durchaus verbreitet. Besonders Boote, die an Mittelmeer oder Kanaren liegen werden viel so betrieben. Das Boot würde sonst ja einen Großteil der Zeit rumstehen. Wüsste nicht, was da anscheinend so deutlich dagegen spricht, aber man trifft auf viele Vorbehalte, was ich persönlich schade finde. Wobei die Vorbehalte oftmals eher grundsätzlicher und unbegründeter Natur sind.
Kenne die unterschiedlichsten Modelle: e.V. bspw. zum Unterhalt von Traditionsyachten "echte" Eignergemeinschaft von Kauf bis Nutzung Eignermodell mit Charter, oft mit Charterdienstleister als Auftragnehmer Eigner mit Nutzungsanteilen Der Verweis auf Pferde erscheint mir nicht falsch, ich denke auch, dass die rechtlichen Modelle oft ähnlich sind.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#21
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Hallo zusammen
Als ich gestern di ersten paar Reaktionen gelesen habe, war ich von diesem Forum echt enttäuscht. Jetz habe ich gesehen, dass doch noch sehr hilfreiche und gutgemeinte Tipps, Ratschläge, Kritiken etc. zusammen gekommen sind. Ich danke allen, die sachlich auf meine Frage geantwortet haben!!! Liebe Grüsse Tom
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#22
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Frau und Boot teilt man nicht!
Ist nur meine Meinung... ![]() |
#23
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nach der wurde aber nicht gefragt
![]() Gruß Roland
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#24
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Was jetzt schon interessant wäre, warum geht es nicht weiter? Persönliches, finanzielles oder leidet das Boot darunter? |
#25
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Ich finde den Vergleich zu Pferd und Flugzeug auch nicht verkehrt. Es geht um Gegenstände, die teuer in Anschaffung und Unterhalt sind und ggf. vom Eigner selbst nicht allzu oft genutzt werden (mag für manche Ehefrau vielleicht auch zutreffen
![]() Daher bietet es sich doch an, sein Eigentum mit jemanden zu teilen, um wenigstens ein Teil der Kosten zu kompensieren. Von sich lohnen oder dran verdienen ist sicher nicht die Rede. Egal ob sich nun zwei Eigner eines Gegenstand alle Kosten durch zwei teilen oder das Boot/Pferd/Flugzeug/Ehefrau nur ein Eigener hat, der es jemanden anderen zeitweise überlässt und dieser dem Eigner für die Zeit und/oder Betriebsstunden Geld zusteckt - Streitereien sind in beiden Fällem nicht ausgeschlossen, wenn irgendwas schief geht. Aber ich bin der Meinung, dass im zweitgenannten Beispiel (also nur dem einen gehört das Boot, der andere zahlt ihm stunden- oder tageweise für die Mitbenutzung etwas) BEIDE Parteien den Vorteil haben, die Sache bei Bedarf schneller zu beenden, als eine Haltergemeinschaft aufzulösen. Der "Vermieter" sagt eben mal, dass der andere das Boot ab jetzt nicht mehr kriegt oder der andere Nutzer hat aus irgendwelchen Gründen keine Lust mehr und muss ab sofort auch kein Geld mehr für ein Boot zahlen, das man nicht nutzt. Nachteil ist aber, dass der Halter auch wirklich alle Kosten alleine tragen können sollte, wenn sein "Untermieter" eines Tages keine Lust mehr hat. Ich wäre auch gerne erstmal ein "Mitbenutzer" eines etwas größerem, nicht mehr trailerbaren Bootes (Liegeplatz idealerweise westlich von Berlin oder in/um Potsdam), bevor ich selber darüber nachdenke, einer Haltergemeinschaft beizutreten. Was hätte denn ein "Vermieter" denn eigentlich für Bedingungen zu erfüllen? Kommt er nicht drumherum, ein Gewerbe anzumelden? Ich meine, ich habe meinem Nachbarn auch schon mal 50 Euro gegeben, um mir für zwei Wochen mal seinen Betonmischer auszuleihen und der Nachbar hat bestimmt kein Gewerbe für das Verleihen von Baumaschinen. ![]()
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