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  #1  
Alt 24.06.2016, 12:15
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Standard Hochwassermarke I am Rhein: was ist verbindlich?

Hallo zusammen,

nachdem ich bei ELWIS gesehen hatte dass der Pegel in Oberwinter wieder deutlich unter 4,90 m (HW I) war bin ich wegen akuter Entzugserscheinungen mal eine Runde rausgefahren. Die Berufsschiffer waren alle in Schleichfahrt unterwegs obwohl die HW I ja nominell wieder unterschritten ist.

Beim vorbeifahren am Pegel in OW stand das Wasser auch nur sehr knapp unter der HW I Marke. Kann mir jemand sagen was jetzt verbindlich ist hinsichtlich der Beschränkungen (nur im mittleren Drittel, Fahrt über Grund max. 20 km/h). Darf ich bei 4,60 m laut ELWIS wieder schneller fahren oder laufe ich da Gefahr einen auf den Deckel zu bekommen weil das Wasser (zumindest aus der Entfernung gesehen) an der recht groben HW I Markierung steht? Mein Boot schmeißt zwischen Rumpfgeschwindigkeit und 20 km/h im Übrigen eine ziemliche Welle und ich bin bei 20 km/h gerade knapp vor dem Übergang ins Gleiten ... Bei Rumpfgeschwindigkeit fahre ich mit meinen knapp 6 m rückwärts bei der Strömung.

Habt Ihr da genauere Informationen bzw. Erfahrungen?

Danke und Grüße

Markus
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  #2  
Alt 24.06.2016, 15:36
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Hallo zusammen .


Hallo Markus,

Du warst ja schon in ELWIS, genau richtig .

Und dort findest Du auch die RheinSchPV ,

die Deine Fragen beantworten :

https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....01/index.html


Viele Grüße : TOMMI
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  #3  
Alt 24.06.2016, 16:38
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Verbindlich ist der aktuelle Pegel bei der Fahrt.

Wenn du also die einheitliche Telefonnummer anrufst ( sie unterscheidet sich ja nur durch die Vorwahl )
Wenn du also losfährt und der Pegel ist drunter und wirst 1h später angehalten und bekommst gesagt das er drüber ist und du Strafe bekommst kannst du dich nur vergewissern daß es so ist.
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  #4  
Alt 27.06.2016, 09:29
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Hallo Tommi,

da habe ich natürlich geschaut, bin aber der Meinung dass einige Formulierungen schwammig sind. Die Pegelfrage wird beantwortet, damit sollte der genaue Pegel verbindlich sein und nicht der optische Eindruck an der Marke (und natürlich schaue ich vor Abfahrt bei Elwis nach und werde nicht bei 4,85 losfahren ...).

Die Vorschriften für die Fahrt oberhalb HW I sorgen ohnehin dafür dass ich als Sportbootler nicht mehr wirklich fahren kann. Bei Talfahrt in der Mitte des Rheins zu fahren (und damit bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsbegrenzug vor dem Bug von Großschiffen) halte ich für übel gefährlich und wenn ich die Anweisung befolge, den Verkehrskreis 'Nautische Information' abzuhören bin ich auf Kanal 10 nicht mehr empfangsbereit wenn ich keine zweite Funke an Bord hab - verstoße also gegen die entsprechenden Verordnungen, egal was ich mache ...

Mir ginge es auch mehr um die Frage ob jemand Erfahrungen mit der Situation knapp unter HW I hat. Wie reagiert die WaschPo wenn ich 50 cm drunter in Gleitfahrt unterwegs bin obwohl alle Großen Schleichfahrt machen? Sichwort Wellenschlag ... wobei ich wie gesagt unterhalb der Gleitfahrt wie jeder Gleiter eine üble Welle schmeiße und sich der Effekt in Gleitfahrt sehr in Grenzen hält.

VG

Markus



Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo zusammen .


Hallo Markus,

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  #5  
Alt 27.06.2016, 09:54
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Bei Talfahrt in der Mitte des Rheins zu fahren ist keinesfalls gefährlich.

1. ist er dann noch so breit das zwei entgegenkommende Schiffe Problemlos aneinander vorbeikommen

2. ist die Regelung dafür da, dass die Berufsschiffe nicht, was sie gerne bei erhöhtem Wasserstand machen, so nah wie möglich am Ufer fahren um bei Talfahrt die höhere Strömungsgeschwindigkeit der Kurvenaußenseite und bei Bergfahrt die geringere Strömungsgeschwindigkeit der Kurveninnenseite nutzen.

3. überholt dich kein Berufsschiff, da ja alle nur max. 20km/h Fahren und das auch für ein Sportboot kein Problem ist.

4. Berufler zu Berg teilweise sogar weniger als 20 km/H fahren wie ich festgestellt hab, da ich zwischen Mannheim und Germersheim 4 Berufsschiffe überholt habe und mein GPS immer 19-20km/h angezeigt hat.

5. Der Funk nebensächlich ist und dich die Wapo im Zweifelsfall auch über 10 ruft. (Wichtig ist das du Empfangsbereit bist).

Ich bin schon bei 5cm unter HW1 in Speyer in volle Gleitfahrt zu Berg gefahren. Die Wapo kommt einem auf der Strecke oft entgegen und Fährt genauso in Gleitfahrt und macht mehr Wellen als ich. Da bekomm ich nicht mal Schweißperlen wegen dem Wasserstand
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  #6  
Alt 27.06.2016, 15:29
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Hallo Volker,

danke für die Info , das hilft mir auf jeden Fall weiter. Wenn die WaschPo (vermutlich mit nem Halbgleiter der ordentlich Welle macht) knapp unterhalb HW I flott unterwegs ist sollte mein 20 Fuß Böötchen in Gleitfahrt wohl unverfänglich sein . Rational betrachtet ist alles was ich an Welle verursache ohnehin harmlos gegen das was sich auf dem Rhein durch die Berufsschifffahrt und sonstige Effekte abspielt (hatte am erwähnten Tag trotz Abstand im Kielwasser eines Frachters gegenüber vom Unkelstein ganz schön Stress die Fuhre auf Kurs zu halten, die bergwärts laufenden Wellen waren nicht ohne).

Beste Grüße

Markus

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bei Talfahrt in der Mitte des Rheins zu fahren ist keinesfalls gefährlich.

1. ist er dann noch so breit das zwei entgegenkommende Schiffe Problemlos aneinander vorbeikommen

2. ist die Regelung dafür da, dass die Berufsschiffe nicht, was sie gerne bei erhöhtem Wasserstand machen, so nah wie möglich am Ufer fahren um bei Talfahrt die höhere Strömungsgeschwindigkeit der Kurvenaußenseite und bei Bergfahrt die geringere Strömungsgeschwindigkeit der Kurveninnenseite nutzen.

3. überholt dich kein Berufsschiff, da ja alle nur max. 20km/h Fahren und das auch für ein Sportboot kein Problem ist.

4. Berufler zu Berg teilweise sogar weniger als 20 km/H fahren wie ich festgestellt hab, da ich zwischen Mannheim und Germersheim 4 Berufsschiffe überholt habe und mein GPS immer 19-20km/h angezeigt hat.

5. Der Funk nebensächlich ist und dich die Wapo im Zweifelsfall auch über 10 ruft. (Wichtig ist das du Empfangsbereit bist).

Ich bin schon bei 5cm unter HW1 in Speyer in volle Gleitfahrt zu Berg gefahren. Die Wapo kommt einem auf der Strecke oft entgegen und Fährt genauso in Gleitfahrt und macht mehr Wellen als ich. Da bekomm ich nicht mal Schweißperlen wegen dem Wasserstand
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  #7  
Alt 27.06.2016, 15:34
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Zitat:
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Hallo zusammen .


Hallo Markus,

Du warst ja schon in ELWIS, genau richtig .

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Viele Grüße : TOMMI
Guter Hinweis, ich habe mir die Tabelle gleich mal ausgedruckt, da hier steht, welcher Pegel für welchen Abschnitt relevant ist
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  #8  
Alt 27.06.2016, 15:39
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Guter Hinweis, ich habe mir die Tabelle gleich mal ausgedruckt, da hier steht, welcher Pegel für welchen Abschnitt relevant ist

naja wenn man auf dem RHein unterwegs ist sollte die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ja geläufig sein.

Da sollte man schonmal reinschauen.

ist übrigens auf Seite 72ff. auch drinnen.
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  #9  
Alt 27.06.2016, 16:04
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Ist ja auch Pflicht die dabei zu haben, wobei die PDF Version auf Laptop, Handy oder Tablet auch zulässig ist (wie auch die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk falls relevant) ... wird das eigentlich kontrolliert?

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja wenn man auf dem RHein unterwegs ist sollte die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ja geläufig sein.

Da sollte man schonmal reinschauen.

ist übrigens auf Seite 72ff. auch drinnen.
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  #10  
Alt 27.06.2016, 16:11
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
Ist ja auch Pflicht die dabei zu haben, wobei die PDF Version auf Laptop, Handy oder Tablet auch zulässig ist (wie auch die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk falls relevant) ... wird das eigentlich kontrolliert?
Hanbuch Binnenfunk ist Pflicht.
auch die Regionalen Teile

PDF genügt dabei

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ist nur auf Berufschiffen pflicht. Trotzdem habe ich sie Auf dem Laptop und Handy jederzeit abrufbar.

RHeinschiffahrtspolizeiverordnung:
§1.11

An Bord eines jeden Fahrzeugs, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Schubleichter, muss sich ein
Abdruck dieser Verordnung, in ihrer jeweils geltenden Fassung, einschließlich der
Rechtsverordnungen nach § 1.22 Nr. 3, befinden. Es darf auch eine auf elektronischem Wege
jederzeit lesbare Textfassung sein.
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Alt 27.06.2016, 17:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja wenn man auf dem RHein unterwegs ist sollte die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ja geläufig sein.

Da sollte man schonmal reinschauen.

ist übrigens auf Seite 72ff. auch drinnen.
Naja, zwischen "reinschauen" und auswendig kennen ist ja schon ein Unterschied. Deshalb finde ich es ja auch gut, dass diese Info hier durch's Forum plätschert
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