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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
nachdem ich bei ELWIS gesehen hatte dass der Pegel in Oberwinter wieder deutlich unter 4,90 m (HW I) war bin ich wegen akuter Entzugserscheinungen mal eine Runde rausgefahren. Die Berufsschiffer waren alle in Schleichfahrt unterwegs obwohl die HW I ja nominell wieder unterschritten ist. Beim vorbeifahren am Pegel in OW stand das Wasser auch nur sehr knapp unter der HW I Marke. Kann mir jemand sagen was jetzt verbindlich ist hinsichtlich der Beschränkungen (nur im mittleren Drittel, Fahrt über Grund max. 20 km/h). Darf ich bei 4,60 m laut ELWIS wieder schneller fahren oder laufe ich da Gefahr einen auf den Deckel zu bekommen weil das Wasser (zumindest aus der Entfernung gesehen) an der recht groben HW I Markierung steht? Mein Boot schmeißt zwischen Rumpfgeschwindigkeit und 20 km/h im Übrigen eine ziemliche Welle und ich bin bei 20 km/h gerade knapp vor dem Übergang ins Gleiten ... Bei Rumpfgeschwindigkeit fahre ich mit meinen knapp 6 m rückwärts bei der Strömung. Habt Ihr da genauere Informationen bzw. Erfahrungen? Danke und Grüße Markus |
#2
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Hallo zusammen .
Hallo Markus, Du warst ja schon in ELWIS, genau richtig . Und dort findest Du auch die RheinSchPV , die Deine Fragen beantworten : https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....01/index.html Viele Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#3
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Verbindlich ist der aktuelle Pegel bei der Fahrt.
Wenn du also die einheitliche Telefonnummer anrufst ( sie unterscheidet sich ja nur durch die Vorwahl ) Wenn du also losfährt und der Pegel ist drunter und wirst 1h später angehalten und bekommst gesagt das er drüber ist und du Strafe bekommst kannst du dich nur vergewissern daß es so ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#4
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Hallo Tommi,
da habe ich natürlich geschaut, bin aber der Meinung dass einige Formulierungen schwammig sind. Die Pegelfrage wird beantwortet, damit sollte der genaue Pegel verbindlich sein und nicht der optische Eindruck an der Marke (und natürlich schaue ich vor Abfahrt bei Elwis nach und werde nicht bei 4,85 losfahren ...). Die Vorschriften für die Fahrt oberhalb HW I sorgen ohnehin dafür dass ich als Sportbootler nicht mehr wirklich fahren kann. Bei Talfahrt in der Mitte des Rheins zu fahren (und damit bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsbegrenzug vor dem Bug von Großschiffen) halte ich für übel gefährlich und wenn ich die Anweisung befolge, den Verkehrskreis 'Nautische Information' abzuhören bin ich auf Kanal 10 nicht mehr empfangsbereit wenn ich keine zweite Funke an Bord hab - verstoße also gegen die entsprechenden Verordnungen, egal was ich mache ... Mir ginge es auch mehr um die Frage ob jemand Erfahrungen mit der Situation knapp unter HW I hat. Wie reagiert die WaschPo wenn ich 50 cm drunter in Gleitfahrt unterwegs bin obwohl alle Großen Schleichfahrt machen? Sichwort Wellenschlag ... wobei ich wie gesagt unterhalb der Gleitfahrt wie jeder Gleiter eine üble Welle schmeiße und sich der Effekt in Gleitfahrt sehr in Grenzen hält. VG Markus Zitat:
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#5
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Bei Talfahrt in der Mitte des Rheins zu fahren ist keinesfalls gefährlich.
1. ist er dann noch so breit das zwei entgegenkommende Schiffe Problemlos aneinander vorbeikommen 2. ist die Regelung dafür da, dass die Berufsschiffe nicht, was sie gerne bei erhöhtem Wasserstand machen, so nah wie möglich am Ufer fahren um bei Talfahrt die höhere Strömungsgeschwindigkeit der Kurvenaußenseite und bei Bergfahrt die geringere Strömungsgeschwindigkeit der Kurveninnenseite nutzen. 3. überholt dich kein Berufsschiff, da ja alle nur max. 20km/h Fahren und das auch für ein Sportboot kein Problem ist. 4. Berufler zu Berg teilweise sogar weniger als 20 km/H fahren wie ich festgestellt hab, da ich zwischen Mannheim und Germersheim 4 Berufsschiffe überholt habe und mein GPS immer 19-20km/h angezeigt hat. 5. Der Funk nebensächlich ist und dich die Wapo im Zweifelsfall auch über 10 ruft. (Wichtig ist das du Empfangsbereit bist). Ich bin schon bei 5cm unter HW1 in Speyer in volle Gleitfahrt zu Berg gefahren. Die Wapo kommt einem auf der Strecke oft entgegen und Fährt genauso in Gleitfahrt und macht mehr Wellen als ich. Da bekomm ich nicht mal Schweißperlen wegen dem Wasserstand
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#6
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Hallo Volker,
danke für die Info ![]() ![]() Beste Grüße Markus Zitat:
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#7
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#8
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naja wenn man auf dem RHein unterwegs ist sollte die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ja geläufig sein. Da sollte man schonmal reinschauen. ist übrigens auf Seite 72ff. auch drinnen.
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#9
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Ist ja auch Pflicht die dabei zu haben, wobei die PDF Version auf Laptop, Handy oder Tablet auch zulässig ist (wie auch die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk falls relevant) ... wird das eigentlich kontrolliert?
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#10
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auch die Regionalen Teile PDF genügt dabei Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ist nur auf Berufschiffen pflicht. Trotzdem habe ich sie Auf dem Laptop und Handy jederzeit abrufbar. RHeinschiffahrtspolizeiverordnung: §1.11 An Bord eines jeden Fahrzeugs, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Schubleichter, muss sich ein Abdruck dieser Verordnung, in ihrer jeweils geltenden Fassung, einschließlich der Rechtsverordnungen nach § 1.22 Nr. 3, befinden. Es darf auch eine auf elektronischem Wege jederzeit lesbare Textfassung sein.
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#11
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
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