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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Gemeinde,
da mein Boot seit 2 Jahren auf Rab steht, läuft leider der TÜV im Mai ab. Unser Plan war, dass wir im Oktober nach unserem zweiten Rab Urlaub dieses Jahr, das Boot mit nach Hause nehmen um über den Winter ein paar Schönheitsreparaturen zu machen. Jetzt stellt sich uns Die Frage wie sich die Sache verhält wenn der Trailer keinen TÜV mehr hat. Entfällt dann der Versicherungsschutz oder kann es an der Grenze zu Probleme kommen! Klar greift die KFZ Vollkasko aber evtl. könnte die sich ja querstellen. Wir haben Freunde, die am Fernpass vom eigenen Boot überholt wurden. Totalschaden am Boot, PKW und am Hänger. In diesem Fall hat die Versicherung gezahlt aber wäre die nicht gewesen ![]() ![]()
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Scully ![]() |
#2
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sobald du die Grenze nach D überquert hast mußt du als nächste zum TÜV,
andernfalls werden sie dich bestimmt hart bestrafen ![]() Hauptsache dein Trailer ist verkehrssicher
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#3
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Es reicht am Heimatort zum TÜV. Direkt hinter der Grenze war mal.
Den Nachweis musst du erbringen
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[Traue nie den leuchtenden Augen einer Frau... Es könnte auch die Sonne sein, die durch ihre hohle Birne scheint ![]() |
#4
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Check den Tailer vor der fahrt gut durch, Bremsen, Radlager, Auflaufeinrichtung, Beleuchtung und Rost.
Wenn du dir nicht sicher bist geh vor Ort zu einem Fahrzeugbetrieb. Dann fahr nach Hause und sofort zum TUV, Dekta oder wer auch immer und alles ist gut.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#5
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Hallo Scully,
ich selbst hatte das Problem. Zusätzlich ein Schreiben mit einem fixierten Termin bei TÜV/Dekra/GTÜ mitnehmen - das hilft ggf. die nächstgelegenen Prüfstelle zu umgehen. Es kann sein, dass Du aufgehalten wirst und dann eine Verwarnung/Punkte bekommst, ich habe daher im Grenzgebiet meinen Vater fahren lassen... Versicherung zahlt bei grob fahrlässig nicht, solange der Trailer technisch OK ist hast Du das nicht. Alternative wäre noch eine rote Nummer oder Kurzkennzeichen... Gruss aus dem Schwabenland, Wolfgang
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#6
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Genau, Termin beim TÜV machen und direkt da hin, Fahrten zur Wiedererlangung sind zulässig.
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#7
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![]() Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread...ratsamt&page=3 Posting #59 und Du wirst "sehend" ..... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#8
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![]() Zitat:
Hallo Scully, noch ein Tipp fahr am Sonntag ! Wolfgang ![]() ![]() |
#9
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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...vermutlich, weil man da nicht zum TÜV fahren kann. Denk ich mal....
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Grüße aus Schweden Wolfi
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#11
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Wenn man dann keinen TÜV-Termin in schriftlicher Form nachweisen kann wird u.U. das Gespann an die Kette gelegt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#12
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![]() Zitat:
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Grüße aus Schweden Wolfi |
#13
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ZITAT: Klar greift die KFZ Vollkasko aber evtl. könnte die sich ja querstellen.
Die wird sich querstellen da Vorsatz. ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#14
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![]() Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#15
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Hallo Fred, er weiss es doch.
Grüße Wolfgang |
#16
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#17
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???... Ich hab grad ein Brett vor dem Kopf!
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Scully ![]() |
#18
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ab übermorgen gilt: HU 4 bis 8 Monate überziehen - Bussgeld 60 EUR, keine Punkte
Wer mehr als 2 Monate zu spät ist, muss eine vertiefte HU machen. Vertieft heisst: tieferen Griff in den Geldbeutel + 20% Eine Weiterfahrt wird bei HU-Überziehung erst untersagt, wenn die Polizei Anzeichen für Verkehrsunsicherheit hat. Eine Fahrt zur HU sogar erst, wenn die Fuhre kurz vorm Kollaps ist. Ein Kurzzeitkennzeichen ginge nur für ein abgemeldetes Fahrzeug. Es wäre auch nur für 5 Tage ab Beantragung gültig und auch nur in Deutschland. Also: TÜV-Termin für die Rückkunft vereinbaren und mit dem 60 EUR-Risiko leben.
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Beste Grüße John
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#19
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![]() Zitat:
der Tip mit dem Kurzkennzeichen ist nicht gut, habe so mein Boot abgeholt und BINGO. Das Kennzeichen ist nur für Überführungen oder Probe-bzw. Zulassungsfahrten des Trailers und da darf sich keine Last auf dem Trailer befinden. Teuer und Punkte. Gruß Hans |
#20
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Wenn der Hauptzweck die Erprobung des Trailers ist, ist das durchaus erlaubt. Denn diesen kann ich letztlich nur beladen einer ernsthaften
Erprobung unterziehen. ...und HIER. Zitat:
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#21
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wenn der anhänger zugelassen ist, darf man kein kurzzeitkennzeichen anbringen!
hier riskiert man sogar eine strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was deutlich teuerer ist als diese punkte. wegen abgelaufenen tüv hast in deutschland kein grosses problem (bis auf die oben genannten bußgelder). ausser die zulassungstelle schreibt dich vorher an und gibt dir eine frist bis zum tüvtermin. im ungünstigsten fall (man lässt diese verstreichen ohne sich bei zulassungsstelle zu melden) kann es zu einer betriebsuntersagung kommen. punkto versicherung... versicherung anrufen und nachfragen. versicherung zahlt so gut wie immer für fremdschäden... zunächst.. im nachhinein kann man in regress genommen werden. deswegen einfach fall schildern und anrufen. gruss alex |
#22
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![]() Zitat:
![]() http://www.boote-forum.de/showthread...ein#post695780
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Beste Grüße John
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