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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ist der "Grund und Boden" eines Bootes eigentlich so genanntes "befriedetes Besitztum"?
Ich meine mich zu erinnern, dass mein Boot immer deutscher Boden sei, also auch deutsches Recht an Bord gilt (ganz am Rande wäre es nett, wenn mir das jemand nachweislich bestätigen oder ausreden kann). Und gibt es nicht an Bord auch "Hausfriedensbruch"? (Wikipedia: Primär schützt dieses Verbot geschlossene Räume, es gilt jedoch auch für offene Flächen, sofern diese eingefriedet sind („befriedetes Besitztum“)) Ein Boot hat ja eine offensichtliche Abgrenzung und viele sogar eine Reling. Hintergrund dieser Grübelei ist: Ich habe eine Schreckschusswaffe, welche ich an Silvester benutze. Daheim kein Problem. Aber wie ist es auf dem Boot? Oder kann ich hier einfach die Bordgewalt geltend machen? ![]() ![]() Leider tue ich mich schwer, im Netz die passenden Informationen zu finden (I am a locksmith, not a lawyer) VG Holger
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Segeln ist besser |
#2
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http://www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.d...ster/index.php
Zitat aus dem obigen Link: Unterscheidung zwischen einem Seeschiff, einem Binnenschiff und einem Schiffsbauwerk Ein Seeschiff ist dazu bestimmt, auf den Weltmeeren zu fahren, außerhalb der Hoheitsgewässer unseres Landes. Nach internationalen Bestimmungen erhält es eine Flaggenführungsbefugnis. Ein in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragenes Seeschiff ist in internationalen Gewässern ein Stück deutsches Territorium. Es gilt deutsches Recht. Das Flaggenrecht hängt bei natürlichen Personen als Eigentümer von deren deutschen Staatsangehörigkeit ab. Gleichgestellt sind Personengesellschaften wie offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und juristische Personen, wenn die Mehrheit der zur Geschäftsführung berufenen Personen deutsche Staatsangehörige sind. Es gelten besondere Vorschriften für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ein Binnenschiff ist dazu bestimmt, die im Binnenland befindlichen Gewässer und Wasserstraßen zu befahren. Ein Flaggenrecht im eigentlichen Sinne gibt es bei den Binnenschiffen nicht. Bei Schiffsbauwerken handelt es sich um Schiffe in der Bauphase. Diese können ab einem bestimmten Bauzustand zum Zwecke der Beleihung (Belastung mit einer Schiffshypothek) in das Schiffsbauregister des Bauortes eingetragen werden. |
#3
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Mein Tipp, lass das mit der Schreckschusspistole doch einfach sein
![]() Zitat:
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#4
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Ja, klar, ich kann auch nen Böller über Bord werfen, knallt fast genauso
![]() Mir kam der Gedanke halt in den Sinn und war mir sicher, dass dergleichen irgendwie rechtlich geregelt ist, deswegen die Frage. Und/Aber auch ohne die Schreckschusswaffe bleibt ja die Frage nach befriedetem Besitztum berechtigt ![]() (Ich kann mich an einen Jahreswechsel in Caro'siel erinnern, da wurde Leuchtmunition waagerecht über das Hafenbecken geschossen) Und wäre ich ein Hasardeur, dann würde ich es einfach machen, statt Fragen zu stellen... ![]()
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Segeln ist besser |
#5
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Hi Holger, da du mit einem Binnenschiff immer noch Grund und Boden des jeweiligen Landes unter deinem Kiel hast würde ich davon ausgehen das das Recht des jeweiligen Landes gilt.
Wenn du jedoch "auf hoher See " bist gilt - so gehe ich mal davon aus - dein Recht als Skipper und du darfst - mehr oder weniger - das machen was du für richtig hällst.
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel ![]() Heinz- Jürgen |
#6
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![]() Zitat:
auch wenn du auf dem Boot oder im Auto das Hausrecht hast
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell Geändert von ralfschmidt (23.12.2015 um 23:55 Uhr) |
#7
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Hallo Holger,
das mit der Schreckschusswaffe auf dem Boot wird dieses Silvester bei dir offiziell nicht gehen, es sei denn, du hast einen "kleinen Waffenschein". Wenn nicht, dann kannst du diesen bei 50 € Kasse beim zuständigen Amt/Polizei an deinem Wohnort beantragen. Wir dieser darauf erteilt, dann darfst du behördlich genehmigt eine entsprechende Waffe bei dir tragen, also auch auf dem Boot. Das habe ich auch gemacht, die Bearbeitung dauert allerdings etwas. Bei Notlagen könntest du dann damit sogar auch vom Boot aus Signalraketen abfeuern. Also den kleinen Waffenschein beantragen und Silvester 2016 kannst du dann damit dein Feuerwerk abschießen. Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
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- - - - Harald Verkaufe unsere Gruno E 38 Royal ![]()
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#8
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Hi!
Leute, wenn ihr den großen Pyroschein und/oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis hättet, dann wüsstet ihr, dass man mit Schreckschusswaffen zu Sylvester überhaupt nicht schiessen darf. So wird es jedenfalls im Rahmen dieser Erlaubnisse geprüft und offensichtlich sehen die entsprechenden Behörden die Rechtslage so.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#9
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Ich habe bei meiner Pyroschein-Ausbildeng Folgendes gelernt, ist das auch Heute noch gültig?
Zitat:
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#10
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Das ist nicht korrekt, man darf generell, nur nicht überall.
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Segeln ist besser |
#11
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Ich würde jemanden der mit einer Handfeuerwaffe herum fuchtelt, generell der Polizei melden. Egal ob der einen Waffenschein oder ne Schreckschusspistole besitzt.
Wir sind hier nicht im wilden Westen, noch mögen wir selbstjustitzler oder Terroristen, letztere sind zur Zeit auch sehr unbeliebt und die öffentliche Hand extrem sensibel drauf. So ne Nacht im Knast zweck Abklärungen würde ich für solche Mitmenschen ganz gut finden. Das wir beziehe ich natürlich auf mich. |
#12
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#13
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Kann man nun aus den Antworten ableiten, dass das eigene Boot kein befriedetes Besitztum darstellt oder dass das keiner weiss?
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Segeln ist besser |
#14
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Ohne auf die "Schreckschusspistole" einzugehen:
Hausfriedensbruch ist auf Fahrzeuge nicht anwendbar. Ein Fzg ist von der Definition "befriedetes Besitztum" nicht erfasst. "Deutsches Schiff = Deutsches Territorium = Deutsches Recht" gilt nur auf hoher See. In zugeordneten Hoheitsgewässern gilt das Recht des Hoheitsstaates.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#15
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Hallo
Zitat:
"...2. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB ist ein Dauerdelikt. Geschütztes Rechtsgut ist das individuelle Hausrecht. Schutzobjekte sind die Wohnung, der Geschäftsraum, das befriedete Besitztum und abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind. ...Eine bewegliche Sache, beispielsweise ein Wohnwagen, kann ebenso Wohneigenschaft haben. In Abgrenzung zum Geschäftsraum darf der Hauptzweck der Benutzung allerdings nicht im Arbeiten bestehen. Unter befriedetem Besitztum versteht man jede unbewegliche Sache, die gegen das Betreten durch andere mittels Eingrenzung gesichert ist. Abbruchhäuser und Rohbauten können durch geeignete Maßnahmen befriedet werden...." http://www.fachanwalt-strafrecht-mue...friedensbruch/ Danach hätte ein großes Boot zwar möglicherweise "Wohnungseigenschaft" und Du hättest dort Hausrecht, aber ein befriedetes Besitztum wäre es nicht, da es beweglich ist. Echte Rechtsberatung kann Dir aber nur ein Gespräch mit einem Anwalt bieten. Viele Grüße, Oliver
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#16
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Gut das man bei uns schiessen darf mit der Leuchtpistole ab 18 in unbebautem Gebiet ohne Schein.
Deutschland ist lustig da darf ich nicht einmal den Multitool Leatherman Wave in der Tasche oder im Auto haben da eine kleine fixierbare Einhandklinge darauf ist, das ist ja echt schon übertrieben....jeder Schraubenzieher ist gefährlicher.....
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Liebe Grüsse Andreas ![]() Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! ![]() |
#17
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aber bevor du Springmesser mit Schraubenziehern vergleichst
solltest du dich erst mal schlaumachen. Gruß vom Rhein Dieter |
#18
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Wie oben geschrieben, brauchst du nen Waffenschein klein um mit der Spielzeugpistole rumlaufen zu dürfen.
Auf einem umzäunten Grundstück brauchst du nur die Erlaubnis des Eigentümers
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#19
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Ich habe zwar eine SiPi aber von befriedetem Besitztum keine Ahnung, jedoch eine Theorie was befriedetes Bootstum sein könnte.
Allein an Bord, im TV läuft BVB gegen FCB, Dortmunder Bergmann Bier schön kalt, der BVB führt 3:0 und es sind keine alten, nackten Leute mit offenen Auspuffanlagen in der Nähe. Was ich weiß ist, das eine (richtige) SiPi im Hafen sicher weg geschlossen werden muss. Gruß Willy |
#20
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Waffenschein klein gilt zum Führen von Schreckschusswaffen (auch Reizgas oder Signalpistolen) außerhalb des befried. Besitztums und die dürfen dort im Notfall benutzt werden. Sylvesterschießen damit ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Gruß
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#21
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Genau hier kommt ja die Befriedung ins Spiel. Es geht ja eben nicht um "ausserhalb" sondern "innerhalb".
VG Holger
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Segeln ist besser |
#22
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![]() Zitat:
befriedetes Besitztum ist ein Grundstück welches nicht einfach so, sondern nur durch ein Tor/Pforte usw betreten werden kann und sonst durch einen Zaun/Mauer o.ä. gegen unbefugtes Betreten gesichert ist. Grundstücke sind von der Definition immobil. Ein Schiff/Boot kann deshalb meiner Meinung nach kein befriedetes Besitztum darstellen. So charmant die Idee auch ist ![]() Ich bin ebenfalls Inhaber eines kleinen Waffenscheins und nutze die eine oder andere Schreckschuss auch zu Silvester.. selbstverständlich nur im zulässigen, rechtlichen Rahmen. ![]() Gruß, Jörg
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#23
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Hmmmm... und könnte man das nicht auch "Mißbrauch von Notzeichen" in die Diskussionsrunde werfen??!!
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Lg, Herwig |
#24
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![]() Zitat:
Irgendwie muss rübergekommen sein, dass ich vorhabe, wie ein maritimer Chuck Norris mit zwei tief hängenden Halftern um die Hüfte auf dem Vordeck stehend mitten auf der Weser alles in Augenhöhe und Schussweite mit roten Leuchtkörpern zu drangsalieren, während mein Boot 3 Knoten über Rumpfgeschwindigkeit eine Mordsheckwelle wirft und alles bis 10 Kabellängen Entfernung unter Sog und Wellenschlag leiden muss. Klammer auf: ![]()
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Segeln ist besser |
#25
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![]() Zitat:
zu Silvester wird das geduldet, wirklich erlaubt ist das deshalb noch lange nicht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
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