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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
Hatte das Problem schon einmal in einem anderen Thread angesprochen. Wollte das jetzt aber etwas konkretisieren. Mein Stegnachbar hat an seinem Stahlkahn rumgeflext und bei mir auf dem Vordeck haben sich die Funken eingebrannt. Habe versucht diese jetzt rostigen Verfärbungen zu entfernen, da geht aber nicht so einfach. Z.t. stecken die Flexsplitter noch im GFK. Habe versucht alle zu entfernen, da geht aber nur mit dem Fingernagel... Wollte evtl. Oxalsäure ausprobieren, müsste ich aber noch besorgen. Habt ihr noch eine gute Idee was ich machen kann. Mein Nachbar war auch einsichtig, und bot mir erst einmal an das Reinigungsmittel zu zahlen. Habe aber ehrlich gesagt keine große Lust jetzt stundenlang zu reinigen und zu polieren. Hoffe das geht irgendwie schneller. Natürlich kann man das der Vers. melden, wollte das aber nach Möglichkeit vermeiden. Ich verstehe mich ganz gut mit meinem Nachbarn, das soll auch so bleiben, daher der Versuch einer einfachen Lösung. Das Boot kommt jetzt nächste Woche aus dem Wasser. Ich wollte das Boot jetzt zu Hause einwintern. Oder soll ich das Boot direkt in die Werkstatt zum Reingen und polieren bringen? Hatte eh vor im Winterlager das Boot zu polieren, da das GFK schon sehr stumpf geworden ist. Allgemeine Verfärbungen lassen sich nur schwer beseitigen. Habt ihr ein paar Tipps für mich, oder Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise? Werde noch einige Bilder einfügen.
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Wat mutt dat mutt!!! |
#2
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Oxalsäure wird das Eisen nicht auflösen. Reinigungsmittel und Polituren auch nicht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#3
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![]() Zitat:
einfacher und schneller wird es für dich nicht gehen. Und dem Wunsch die Versicherung außen vor zu lassen entspricht es auch. |
#4
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Wenn Du dich gut mit deinem Nachbarn verstehen würdest,
würde er eine Fachfirma beautragen die den Schaden professionell und mit Garantie beseitigt.
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#5
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![]() Zitat:
![]() Wie könnte denn sowas das Verhältnis zum Nachbarn trüben? Genau dafür hat er ja - wenn er hat - eine Haftpflichtversicherung und zahlt Prämie. Das ist wohl das Normalste der Welt: Ich setze mich irrtümlich auf deine Brille. Die Privathaftpflicht bezahlt das. Meine Gattin räumt mit ihrer Handtasche mit einer Drehbewegung und Schwung ein Regal im Nobel-Porzellanladen leer. Die Privathaftpflicht zahlt das. Der Stegnachbar fädelt mit seine Anker in meiner Reling ein und macht einen neuen Knick, wo vorher keiner war. Die Bootshaftpflicht bezahlt das. Wo ist da das Problem? Wo gibt es da Unannehmlichkeiten? ![]() Foto, Schadensmeldung, Kostenvoranschlag usw. Dann wird man weitersehen...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#6
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Also das ist ja nun mal ein ganz klassischer Fall für eine Versicherung. Vermutlich aber für die Privathaftpflicht.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#7
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Moin, sehe ich auch so. Warum sollte dir dein Nachbar dafür böse sein? Er hat den Schaden schliesslich verursacht.
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#8
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Kann meinen Vorschreibern nur beifplichten.
Ein nettes Wort mit dem Nachbarn wechseln und alles wird gut. Sollte das Gespräch im Ergebnis erfolglos bleiben kann man immer noch den Rechtsweg einschalten. Nur dann soll niemand behaupten, dass man es nicht im Guten versucht hätte. Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]()
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#9
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Danke für eure Einschätzungen, vermutlich würde der Verursacher auch anstandslos das seiner Versicherung melden.
Habe das jedoch noch nicht angesprochen. Ich dachte jedoch das es mit einer Reinigung getan wäre. Natürlich habe ich versucht sämtliche Splitter zu entfernen. Jedoch finde ich immer noch welche. Wäre das von der Privathaftpflicht zu regulieren, oder von der Bootshaftpflicht? Vielen Dank für eure Einschätzungen.
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Wat mutt dat mutt!!! |
#10
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![]() Zitat:
Er hat als Privatmann, nehme ich an, was rumgebastelt und dabei das Eigentum von einem anderen beschädigt. Das kommt vor und ist doch keine große Sache. Falls es sich so verhält, macht's die Privathaftpflicht wieder gut. ![]() Das verursacht dem Nachbarn weder Mühen noch Kosten, wenn man von der E-Mail an seinen Versicherungsbetreuer mal absieht. Ich melde - bei drei Kindern - jedes Quartal mal an meine Versicherung irgendwas, was die Rabauken wieder mal bei irgendjemandem ruiniert haben, ob in der Schule, im Laden, im Schulbus, bei den Nachbarn oder so. Mal geht es um 100 EUR, mal auch um 3.000 EUR oder so. Ob die Versicherung schließlich zahlt - oder auch mal ablehnt, weil sie zum Ergebnis kommt, meine Kids haben nicht schuldhaft einen Schaden verursacht, interessiert mich eigentlich schon gar nicht mehr. Die Aufgabe der Privathaftpflicht ist es doch, dass sie entweder Schäden, die ich zu verantworten habe, bezahlt, oder ungerechtfertigte Forderungen abwehrt. Manchesmal habe ich den Eindruck, dass Versicherungsnehmer vor ihrer Versicherung, der sie brav jedes Jahr treu ihr Geld abliefern, Angst haben. Ist doch kein Amt oder Behörde. Ist eher wie ein Friseur: Hier Geld, da Haarschnitt. Hier Prämie, da Leistung. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (25.10.2015 um 13:22 Uhr)
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#11
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Dann schaue Dir aber auch die Scheiben an, ob dort im Glas Brandstellen vom Funkenflug sind, die werden leicht übersehen.
Ob Die private oder die Bootshaftpflicht den Schaden übernimmt ist für Dich selbst erst einmal belanglos, denn der Schadensverursacher ist zu Schadensersatz verpflichtet. Und Du als Geschädigter hast Anspruch auf Schadensersatz. Und das gute Verhältnis zu Deinem Bootsnachbarn? Er hat bei seiner Arbeit nicht die ausreichende Sorgfalt walten lassen und Dein Boot beschädigt, also soll er auch selbst Vorschläge zur Schadensbehebung machen. Außerdem sieht das für mich nicht nur als Flexstaub sondern nach Einbrand aus, also Schaden durch Funkenflug. Und so ein Funkenflugschaden im Gelcoat solltest Du nicht auf die leichte Schulter nehmen, da hast Du schnell auch eine Entwertung Deines Eigentums.
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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#12
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Ist ziemlich sicher ein Fall für die Bootshaftpflicht (wie auch bei KFZ).
Die Boots- bzw. Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden auf die beim "Betrieb" des Fahrzeugs entstehen. Zum "Betrieb" gehört auch das Waschen, Putzen, Reparieren, Beladen, Entladen, usw. dazu. Es kommt hier genau darauf an ob die Flexarbeiten dem Boot zuzuordnen sind, oder ob er an irgendetwas Anderem herumgeflext hat. Dann würde mit dem Nachbarn so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen, ihm den Schaden zeigen und ihn bitten dies seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Die beurteilt dann aufgrund des Schadenhergangs ob der Schaden der Bootshaftpflicht oder der Privathaftpflicht zuzuordnen ist. Haften tut er aber auf jeden Fall. LG aus Schorndorf P.S. bin aus der Branche
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#13
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Ganz sicher nicht von der Bootshaftpflicht.
Ganz sicher die Bootshaftpficht .Meine hat bei gleicher Situation Bezahlt Gruß Uli. ,
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#14
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Ich werde morgen als letzten Versuch noch mal zum Baumarkt fahren und mich dort beraten lassen was ich noch zur Reinigung nutzen kann.
Wie schon beschrieben, hatte ich den Nachbarn schon auf seinen Fehler hingewiesen. Falls der Rettungsversuch fehlschlagen sollte, werde ich das mit der Versicherung in Angriff nehmen.
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Wat mutt dat mutt!!! |
#15
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Sorry aber die Aussage verwirrt mich.
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Gruß Christoph |
#16
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#17
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![]() Naja, das wird wohl auf die Haftpflichtbedingungen der Bootshaftpflicht ankommen, was aber im gegenständlichen Fall unerheblich ist, weil es dem Geschädigten ja egal sein kann, ob nun die private oder Bootshaftpflicht bezahlt. ![]() Die Judikatur, die mir zur Verfügung steht, sagt, dass die Fahrzeughaftpflicht für Schäden aufkommt, die dem Betrieb unmittelbar und im Zusammenhang mit einer konkreten Fahrt zuzurechnen ist (zB Reparatur am Pannenstreifen, Radwechsel, Glühbirnenwechsel, Scheiben reinigen usw.). Angeführt als Beispiel, wo die Fahrzeughaftpflicht nicht zahlt, ist etwa der Fall, dass bei Schweißarbeiten (Auspuff) eine in der Nähe befindliche Sache oder Person geschädigt wird. Als für diesen Fall zuständig wird die Privathaftpflicht (oder Betriebshaftpflicht beim Unternehmer) genannt. So wurde der Fall, wo jemand in der Nähe stand und sein Augenlicht verlor, weil bei Schraubarbeiten durch den Fzg-Halter ein Schraubenstück abbrach und jemanden am Auge verletzte, vor Gericht so entschieden, dass die KFZ-Haftpflicht-Versicherung nicht zahlen musste, weil die Reparatur nicht im Zusammenhang mit einer konkreten Fahrt erfolgte. Schön, wenn sich da die Boots-Haftpflichtversicherungsbedingungen von den KFZ-Haftpflichtversicherungsbedingungen unterscheiden sollten. ![]() ![]() Aber bevor dies nun wieder einen Streit unter unseren Rechtsexperten begründet: Aus meiner Sicht ist im o.a. Fall die Frage für den Geschädigten letztlich bedeutungslos. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#18
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Was willst du da reinigen?
![]() ![]() Die Partikel sind eingebrannt. Dein Nachbar soll das der Versicherung melden, und dann lass das von einer Werkstatt machen. Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani
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#19
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Alles klar, ich werde den Verursacher Heute anrufen und weiter berichten.
Das wird mir echt sonst zu heikel. Danke euch allen erstmal.
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Wat mutt dat mutt!!! |
#20
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habe bei uns im Konzern mal nachgefragt ( ESA Wassersportversicherung)
Es kommt wirklich genau darauf an was der Grund für die Flexarbeiten war. Refitmssnahmen oder Reparaturen am Boot sind eindeutig der Bootshaftpflicht zuzuordnen (habe ich ja schon geschrieben). Schaden sollte am Besten zuerst der Bootshaftpflicht gemeldet werden; wenn diese nicht zuständig sein sollte übernimmt die Privathaftpflicht den Schaden; also versichert ist der Schaden auf jeden Fall, sofern Dein Bootsnachbar diese Versicherungen hat, wovon aber auszugehen ist. Viel Erfolg. Liebe Grüße Harald ![]()
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#21
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Der Geschädigte ist zwar zur Schadensminderung verpflichtet und muss auch den Schaden präsentieren aber ob ...
Zitat:
Zitat:
So ist es für den Geschädigten auch absolut irrelevant, ob die Deckungssumme ausreicht. Wenn ein berechtigter Anspruch, der ggf. durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgelegt wurde, evtl. auch höher ist als die Deckungssumme so muss der Schadensverursacher persönlich für den Gesamtschaden aufkommen und bekommt selbst nur die Deckungssumme zurück. Hat der Schadensverursacher evtl. gar keine Versicherung wird er alles aus "eigener Tasche" bezahlen müssen.
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#22
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So,
nun habe ich das Boot in die Werkstatt gebracht. Jetzt soll ein KV zur Reparatur erstellt werden. Evtl. soll das Oberdeck lackiert werden. Das (der?) Gelcoat ist zwar etwas stumpf mit der Zeit geworden, aber Lack fände ich jetzt eigentlich nicht so gut. Was meint ihr. Die Metallpartikel muss man schon mit dem Fingernagel rauspopeln, aber sollte das nicht mit polieren wieder herzustellen sein? Ich denke das man so etwas anschleifen muss um dann zu polieren, oder? Hat jemand da Erfahrungen mit gemacht?
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Wat mutt dat mutt!!! |
#23
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Ich finde, dass das Gelcoat hochwertiger ist. Die Lackierung ist nicht so haltbar, robust.
Wie groß ist der Bereich? Ich würde mich erkundigen, was eine Reparatur des Gelcoats kostet. |
#24
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Danke für die schnelle Antwort.
Im Prinzip ist das gesamte Vordeck vor den Scheiben betroffen. Werde noch mal weitere Bilder einfügen. Vom lackieren halte ich auch nicht viel.
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Wat mutt dat mutt!!!
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#25
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Hier nun die Bilder.
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