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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.12.2015, 16:13
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
Fleet Admiral
 
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11.711 Danke in 3.167 Beiträgen
Standard Bin ich das?

Hallo Leute,

ist mir heute ins Haus geflattert...

Bin ich das?
Wie würdet Ihr reagieren? Datum (kam mit normaler Post - 1. Meldung habe ich nie erhalten)?

Gruß

Volker

Man sieht's vielleicht nicht richtig: Der Fahrer trinkt gerade aus einer Papp-Flasche!
__________________

Rotwein hat keinen Alkohol!

Geändert von Volker (19.12.2015 um 14:08 Uhr) Grund: Grafik gelöscht...
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  #2  
Alt 18.12.2015, 16:17
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
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9.918 Danke in 4.171 Beiträgen
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Ich seh da nur schemenhaft jemanden. Da kann dich nach meiner Meinung keiner drauf erkennen.

Ich denke die Polizei wird dich auf die Wache einladen und dich natürlich fragen, wo du zum fraglichen Zeitpunkt gewesen bist.
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  #3  
Alt 18.12.2015, 16:20
lancelot65 lancelot65 ist offline
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2.637 Danke in 850 Beiträgen
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Aloah,

du solltest doch am besten wissen ob du da gefahren bist oder nicht!
Wenn ja: Zahlemann & Söhne
wenn nicht: Anwalt aufsuchen,
ABER: anscheinend bist du der "Verantwortliche Mieter", da man deinen Namen angegeben hat, der in irgendeiner Form hinterlegt sein muss!
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  #4  
Alt 18.12.2015, 16:25
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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11.711 Danke in 3.167 Beiträgen
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Natürlich war ich der verantwortliche Mieter des Mietwagens - aber vom Fahrer sieht man überhaupt nichts, da der Pappkarton das ganze Gesicht verdeckt!

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #5  
Alt 18.12.2015, 16:25
Benutzerbild von Nara
Nara Nara ist offline
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Hallo Volker,

wenn ich das richtig erkannt habe hattest Du das Fahrzeug gemietet. Du möchtest mit dem Datum sich darauf anspielen das evtl. eine Verjährung eingetreten sein könnte oder?
Ganz ähnlicher Fall bei mir, mit Rechtsschutz Anwalt eingeschaltet.
Verjährung kommt wohl nicht in Frage da Die Behörde sich (höchstwahrscheinlich) innerhalb der drei Monate bemüht hat den Fahrer ausfindig zu machen, auch wenn die Post erst später bei Dir angekommen ist.
Jetzt kann man erstmal das Original Foto anfordern vielleicht ist da was drauf oder unscharf wo man gegen an kann. Ansonsten bei vorhandener Rechtsschutzversicherung einschalten.

Gruß, Andreas
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  #6  
Alt 18.12.2015, 16:30
Benutzerbild von Hausbootbewohner
Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Obs stimmt weiss ich nicht, da das Internet bekanntlich auch viel Dummfug verbreitet:
aus: https://www.billiger-mietwagen.de/ma...-geblitzt.html
Zitat:
Wer den Verstoß begeht, muss zahlen.

Das gilt auch dann, wenn man sie auf dem Foto nicht erkennt. Uhrzeit und Datum auf dem Bild geben Aufschluss darüber, wer den Mietwagen gerade genutzt hat.
__________________
Grüße, Andreas
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  #7  
Alt 18.12.2015, 16:33
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Ist doch kein Problem, du bist der verantwortliche Mieter, also musst du nur den Fahrer benennen, wenn du es nicht warst. Kannst du keinen anderen Fahrer benennen ... Tja, dann wäre ein Foto deiner Rückseite interessant. Um zu sehen, ob du einen Arsch in der Hose hast.
Zur Antwort - Angaben zur Person - bist du verpflichtet. Dass du die erste Meldung nicht erhalten hast, könnte daran liegen, dass die an den Vermieter ging.
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  #8  
Alt 18.12.2015, 16:34
Benutzerbild von Peter 76
Peter 76 Peter 76 ist offline
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Schade,
aber ich glaube morgen währe die Verjährung eingetreten. Denn wenn ich mich recht erinnere beträgt diese drei Monate vom begehen der Ordnungswidrigkeit, bis zur Ermittlung des Schuldigen.
Also wenn Du es nicht gewesen bist, hat derjenige der es tatsächlich war eigentlich nichts mehr zu befürchten.
Wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast, gib es einem Anwalt.

viele Grüße
Peter
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  #9  
Alt 18.12.2015, 16:38
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
...ist mir heute ins Haus geflattert...
Tja Volker, du schwimmst nun im "Grauwasser" des Rechts rum und paddelst.
Erstmal: Warst du der Fahrer und kannst du dich an den Verstoß erinnern? Dann zahl' .
Ansonsten ...

Thema: Blitzerfoto undeutlich - Fahrer nicht eindeutig erkennbar.
Wenn du nicht zahlen willst, bleibt dir nur der Einspruch und der Gang zum Anwalt nicht erspart denn, auf jeden Fall wird es nun Gerichtsmassig (durch deinen Einspruch) und ein Richter hat nun in dem Bußgeldverfahren zu entscheiden, ich zitiere:

Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, muss der Richter eine ausführliche Beschreibung des Bildes verfassen, in dem er erklärt, dass er den Fahrer erkennt. Dabei muss er auf die Bildqualität und viele charakteristische Identifizierungsmerkmale eingehen. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, ein anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag zu geben, welches jedoch auch aufwendig und kostspielig ist.

Heißt: Der Richter ist beweispflichtig. Soweit sogut.
Aber es wird stressig, a bissl weniger wenn eine RS vorhanden ist.

Solltest du wegen dem unklaren Foto vom Vorwurf entlastet werden kann es aber durchaus sein, daß du zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert wirst.

Wäg' ab ....

Geändert von Janus (18.12.2015 um 16:51 Uhr)
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  #10  
Alt 18.12.2015, 16:39
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Ausserdem:
70€ und 1 Punkt.
Wenn man nicht vorbelastet ist, dann passts doch.
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Grüße, Andreas
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  #11  
Alt 18.12.2015, 17:15
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Woodstock Woodstock ist offline
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War das eine Rotweinflasche vor dem Gesicht? Sonst war das jemand anderes.
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  #12  
Alt 18.12.2015, 17:24
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billi billi ist offline
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Wenn du es nicht warst must du den Fahrer benennen. Außgenommen du erkennt jemand nahes Verwandtes auf dem Photo. dann kannst du die Aussage verweigern.

Wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist kann gegen dich kein Bugeld verhängt werden. Max. bekommst du ein Fahrtenbuch.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #13  
Alt 18.12.2015, 17:28
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Ich seh das so:

100km/h darf man kostenlos fahren.
Gegen eine hin und wieder zu entrichtende Spende darf man auch schneller fahren.

Gruß
Helle
M.Y.Franziska
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat.
Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier:
https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4
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  #14  
Alt 18.12.2015, 17:38
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Berni Berni ist offline
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Hallo Volker,

1. Wenn schon ein Schreiben rausgegangen ist, wurde die Verjährung ohnehin unterbrochen....

2. Spricht gar nichts dagegen, wenn du zunächst nur Angaben zu deiner Person machst und erklärst, dass du dich bei dem dir vorliegenden Bildmaterial auch nicht als Fahrer erkennst. Bevor sich irgend ein Richter (wie hier schon geschrieben, bzw. behauptet) mit der Angelegenheit befasst, wird der ganze Vorgang an den für dich zuständigen Verkehrsermittler übersandt. Der wird dich dann vorladen oder dir einen Besuch abstatten - der hat dann auch wesentlich bessere Fotos und du kannst dann immer noch entscheiden, ob man dich erkennen kann oder nicht! Und bis dahin ist es auch absolut nicht erforderlich einen Anwalt einzuschalten...

Solltest du noch mehr wissen wollen, gerne per PN...
__________________


Gruß

Berni

Geändert von Berni (18.12.2015 um 21:09 Uhr)
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  #15  
Alt 18.12.2015, 17:45
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du es nicht warst must du den Fahrer benennen. Außgenommen du erkennt jemand nahes Verwandtes auf dem Photo. dann kannst du die Aussage verweigern.

Wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist kann gegen dich kein Bugeld verhängt werden. Max. bekommst du ein Fahrtenbuch.
Wenn man den Fahrer nicht erkennen kann, wer will denn beurteilen, ob dem Betroffenen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht....
Oder mit anderen Worten, wenn der Fahrer auf dem Foto nicht zu erkennen ist und der Betroffene angibt, von seinem "Aussageverweigerungsrecht" Gebrauch zu machen, wer will ihm das Gegenteil beweisen.... - und zum Fahrtenbuch, da gehört schon deutlich mehr zu, als eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
__________________


Gruß

Berni
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  #16  
Alt 18.12.2015, 18:01
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Tja Volker, du schwimmst nun im "Grauwasser" des Rechts rum und paddelst.
Erstmal: Warst du der Fahrer und kannst du dich an den Verstoß erinnern? Dann zahl' .
Ansonsten ...

Thema: Blitzerfoto undeutlich - Fahrer nicht eindeutig erkennbar.
Wenn du nicht zahlen willst, bleibt dir nur der Einspruch und der Gang zum Anwalt nicht erspart denn, auf jeden Fall wird es nun Gerichtsmassig (durch deinen Einspruch) und ein Richter hat nun in dem Bußgeldverfahren zu entscheiden, ich zitiere:

Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, muss der Richter eine ausführliche Beschreibung des Bildes verfassen, in dem er erklärt, dass er den Fahrer erkennt. Dabei muss er auf die Bildqualität und viele charakteristische Identifizierungsmerkmale eingehen. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, ein anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag zu geben, welches jedoch auch aufwendig und kostspielig ist.

Heißt: Der Richter ist beweispflichtig. Soweit sogut.
Aber es wird stressig, a bissl weniger wenn eine RS vorhanden ist.

Solltest du wegen dem unklaren Foto vom Vorwurf entlastet werden kann es aber durchaus sein, daß du zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert wirst.

Wäg' ab ....
Janus,
sehr viel geschrieben, doch leider nur "Halbwissen"...

Bisher ist es lediglich eine Anhörung, und noch kein Bußgeld-/Verwarngeldbescheid....Und deshalb gibt es auch noch nichts, wogegen Volker Einspruch einlegen könnte/müsste...
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Gruß

Berni
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  #17  
Alt 18.12.2015, 18:16
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Bisher ist es lediglich eine Anhörung, und noch kein Bußgeld-/Verwarngeldbescheid....
Und was glaubst du, wie es nach der Anhörung weitergehen wird?

Gegen den Anhörungsbogen kann er (natürlich) keinen Einspruch einlegen, schon klar.
Ich hab' im Verlauf nur etwas vorgegriffen. Verzeih' mir das bitte.
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  #18  
Alt 18.12.2015, 18:17
seebaer150 seebaer150 ist offline
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Seit den Bereinigungsgesetzen 2006 fehlt der Geltungsbereich für das Ordnungswidrigkeitengesetz, was es unwirksam macht.
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  #19  
Alt 18.12.2015, 18:38
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Und was glaubst du, wie es nach der Anhörung weitergehen wird?

....
Ich hab' im Verlauf nur etwas vorgegriffen. Verzeih' mir das bitte.
Habe ich doch bereits geschrieben....


"..Spricht gar nichts dagegen, wenn du zunächst nur Angaben zu deiner Person machst und erklärst, dass du dich bei dem dir vorliegenden Bildmaterial auch nicht als Fahrer erkennst. Bevor sich irgend ein Richter (wie hier schon geschrieben) mit der Angelegenheit befasst, wird der ganze Vorgang an den für dich zuständigen Verkehrsermittler übersandt. Der wird dich dann vorladen oder dir einen Besuch abstatten - der hat dann auch wesentlich bessere Fotos und du kannst dann immer noch entscheiden, ob man dich erkennen kann oder nicht! Und bis dahin ist es auch absolut nicht erforderlich einen Anwalt einzuschalten... .

Es kann nämlich sehr gut sein, dass der jeweilige Ermittler zu dem Ergebnis kommt, dass der Fahrer nicht ermittelbar ist - dann gibt's auch kein Bußgeldbescheid!
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Gruß

Berni
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  #20  
Alt 18.12.2015, 19:12
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

Wie würdet Ihr reagieren? Datum (kam mit normaler Post - 1. Meldung habe ich nie erhalten)?

!
Meine Antwort:

1. Ja ich wahr der verantwortliche Fahrzeughalter (Mieter).
2. Nein ich bin nicht der Fahrer. ( ist nur ein Kreuz im Fragebogen)
3. Dieses Thema hier löschen lassen.

Carsten
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  #21  
Alt 18.12.2015, 19:15
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Gitano Gitano ist offline
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Moin Volker

..und das noch im alten Jahr. Ich würde einen Fachanwalt konsultieren. Kenn da einen in Hamburg, der mit allen Wassern gewaschen ist. Hat mir und einigen Kollegen schon mehrfach den A... gerettet.

Wenn Interesse einfach eine PN an mich.
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Beste Grüße aus Hamburg
Tom
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  #22  
Alt 18.12.2015, 19:17
geronimo6768 geronimo6768 ist offline
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Gegen den Anhörungsbogen musst du erst mal nichts unternehmen.. Bei mir ist sogar schon mal einer auf dem Postweg verloren gegangen ;)

Irgendwann kommt dann das zweite Schreiben. Bei mir war es dann so, dass mir eingefallen ist, dass ja mein Bruder gefahren ist. Er konnte dann allerdings nicht mehr belangt werden, da bei ihm dann die Verjährung eingetreten ist (wobei der Fahrer mal so überhaupt nicht zu erkennen ist). Das mit dem Fahrtenbuch ist in diesem Fall Quatsch, da das Fahrzeug ein Mietwagen war. Das Fahrtenbuch wird auch nicht dem Fahrer sondern dem Halter des Fahrzeugs für genau dieses Kennzeichen auferlegt.

Ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen.
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  #23  
Alt 18.12.2015, 19:21
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Gitano Gitano ist offline
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Im Übrigen ist ein normaler Brief kein Beweis dafür, dass die Anhörung auch zugestellt wurde. Erst wenn ein (gelber) Brief eingeworfen wird, gilt dieser als zugestellt. Hier quittiert der Postbote die Zustellungsurkunde.
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Beste Grüße aus Hamburg
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  #24  
Alt 18.12.2015, 19:28
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  #25  
Alt 18.12.2015, 19:33
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Zitat von Gitano Beitrag anzeigen
Moin Volker

..und das noch im alten Jahr. Ich würde einen Fachanwalt konsultieren. Kenn da einen in Hamburg, der mit allen Wassern gewaschen ist. Hat mir und einigen Kollegen schon mehrfach den A... gerettet.

Wenn Interesse einfach eine PN an mich.
Für so ein Foto brauch man keinen Fachanwalt.

Carsten
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