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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute,
ist mir heute ins Haus geflattert... Bin ich das? ![]() Wie würdet Ihr reagieren? Datum (kam mit normaler Post - 1. Meldung habe ich nie erhalten)? Gruß Volker Man sieht's vielleicht nicht richtig: Der Fahrer trinkt gerade aus einer Papp-Flasche!
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! Geändert von Volker (19.12.2015 um 14:08 Uhr) Grund: Grafik gelöscht... |
#2
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Ich seh da nur schemenhaft jemanden. Da kann dich nach meiner Meinung keiner drauf erkennen.
Ich denke die Polizei wird dich auf die Wache einladen und dich natürlich fragen, wo du zum fraglichen Zeitpunkt gewesen bist. |
#3
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Aloah,
du solltest doch am besten wissen ob du da gefahren bist oder nicht! Wenn ja: Zahlemann & Söhne wenn nicht: Anwalt aufsuchen, ABER: anscheinend bist du der "Verantwortliche Mieter", da man deinen Namen angegeben hat, der in irgendeiner Form hinterlegt sein muss! |
#4
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Natürlich war ich der verantwortliche Mieter des Mietwagens - aber vom Fahrer sieht man überhaupt nichts, da der Pappkarton das ganze Gesicht verdeckt!
Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#5
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Hallo Volker,
wenn ich das richtig erkannt habe hattest Du das Fahrzeug gemietet. Du möchtest mit dem Datum sich darauf anspielen das evtl. eine Verjährung eingetreten sein könnte oder? ![]() Ganz ähnlicher Fall bei mir ![]() Verjährung kommt wohl nicht in Frage da Die Behörde sich (höchstwahrscheinlich) innerhalb der drei Monate bemüht hat den Fahrer ausfindig zu machen, auch wenn die Post erst später bei Dir angekommen ist. Jetzt kann man erstmal das Original Foto anfordern vielleicht ist da was drauf ![]() Gruß, Andreas ![]() |
#6
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Obs stimmt weiss ich nicht, da das Internet bekanntlich auch viel Dummfug verbreitet:
aus: https://www.billiger-mietwagen.de/ma...-geblitzt.html Zitat:
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Grüße, Andreas |
#7
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Ist doch kein Problem, du bist der verantwortliche Mieter, also musst du nur den Fahrer benennen, wenn du es nicht warst. Kannst du keinen anderen Fahrer benennen ... Tja, dann wäre ein Foto deiner Rückseite interessant. Um zu sehen, ob du einen Arsch in der Hose hast.
Zur Antwort - Angaben zur Person - bist du verpflichtet. Dass du die erste Meldung nicht erhalten hast, könnte daran liegen, dass die an den Vermieter ging. |
#8
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Schade,
aber ich glaube morgen währe die Verjährung eingetreten. Denn wenn ich mich recht erinnere beträgt diese drei Monate vom begehen der Ordnungswidrigkeit, bis zur Ermittlung des Schuldigen. ![]() Also wenn Du es nicht gewesen bist, hat derjenige der es tatsächlich war eigentlich nichts mehr zu befürchten. Wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast, gib es einem Anwalt. viele Grüße Peter |
#9
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Tja Volker, du schwimmst nun im "Grauwasser" des Rechts rum und paddelst.
![]() Erstmal: Warst du der Fahrer und kannst du dich an den Verstoß erinnern? Dann zahl' . Ansonsten ... Thema: Blitzerfoto undeutlich - Fahrer nicht eindeutig erkennbar. Wenn du nicht zahlen willst, bleibt dir nur der Einspruch und der Gang zum Anwalt nicht erspart denn, auf jeden Fall wird es nun Gerichtsmassig (durch deinen Einspruch) und ein Richter hat nun in dem Bußgeldverfahren zu entscheiden, ich zitiere: Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, muss der Richter eine ausführliche Beschreibung des Bildes verfassen, in dem er erklärt, dass er den Fahrer erkennt. Dabei muss er auf die Bildqualität und viele charakteristische Identifizierungsmerkmale eingehen. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, ein anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag zu geben, welches jedoch auch aufwendig und kostspielig ist. Heißt: Der Richter ist beweispflichtig. Soweit sogut. Aber es wird stressig, a bissl weniger wenn eine RS vorhanden ist. Solltest du wegen dem unklaren Foto vom Vorwurf entlastet werden kann es aber durchaus sein, daß du zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert wirst. Wäg' ab .... Geändert von Janus (18.12.2015 um 16:51 Uhr) |
#10
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Ausserdem:
70€ und 1 Punkt. Wenn man nicht vorbelastet ist, dann passts doch.
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Grüße, Andreas |
#11
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War das eine Rotweinflasche vor dem Gesicht? Sonst war das jemand anderes.
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#12
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Wenn du es nicht warst must du den Fahrer benennen. Außgenommen du erkennt jemand nahes Verwandtes auf dem Photo. dann kannst du die Aussage verweigern.
Wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist kann gegen dich kein Bugeld verhängt werden. Max. bekommst du ein Fahrtenbuch.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#13
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Ich seh das so:
100km/h darf man kostenlos fahren. Gegen eine hin und wieder zu entrichtende Spende darf man auch schneller fahren. Gruß Helle M.Y.Franziska
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat. Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4 |
#14
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Hallo Volker,
1. Wenn schon ein Schreiben rausgegangen ist, wurde die Verjährung ohnehin unterbrochen.... 2. Spricht gar nichts dagegen, wenn du zunächst nur Angaben zu deiner Person machst und erklärst, dass du dich bei dem dir vorliegenden Bildmaterial auch nicht als Fahrer erkennst. Bevor sich irgend ein Richter (wie hier schon geschrieben, bzw. behauptet) mit der Angelegenheit befasst, wird der ganze Vorgang an den für dich zuständigen Verkehrsermittler übersandt. Der wird dich dann vorladen oder dir einen Besuch abstatten - der hat dann auch wesentlich bessere Fotos und du kannst dann immer noch entscheiden, ob man dich erkennen kann oder nicht! Und bis dahin ist es auch absolut nicht erforderlich einen Anwalt einzuschalten... Solltest du noch mehr wissen wollen, gerne per PN...
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![]() Gruß Berni ![]() Geändert von Berni (18.12.2015 um 21:09 Uhr) |
#15
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Oder mit anderen Worten, wenn der Fahrer auf dem Foto nicht zu erkennen ist und der Betroffene angibt, von seinem "Aussageverweigerungsrecht" Gebrauch zu machen, wer will ihm das Gegenteil beweisen.... - und zum Fahrtenbuch, da gehört schon deutlich mehr zu, als eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
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![]() Gruß Berni ![]() |
#16
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![]() Zitat:
sehr viel geschrieben, doch leider nur "Halbwissen"... ![]() Bisher ist es lediglich eine Anhörung, und noch kein Bußgeld-/Verwarngeldbescheid....Und deshalb gibt es auch noch nichts, wogegen Volker Einspruch einlegen könnte/müsste... ![]()
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![]() Gruß Berni ![]() |
#17
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![]() Zitat:
Gegen den Anhörungsbogen kann er (natürlich) keinen Einspruch einlegen, schon klar. Ich hab' im Verlauf nur etwas vorgegriffen. Verzeih' mir das bitte. ![]() |
#18
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Seit den Bereinigungsgesetzen 2006 fehlt der Geltungsbereich für das Ordnungswidrigkeitengesetz, was es unwirksam macht.
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#19
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![]() Zitat:
"..Spricht gar nichts dagegen, wenn du zunächst nur Angaben zu deiner Person machst und erklärst, dass du dich bei dem dir vorliegenden Bildmaterial auch nicht als Fahrer erkennst. Bevor sich irgend ein Richter (wie hier schon geschrieben) mit der Angelegenheit befasst, wird der ganze Vorgang an den für dich zuständigen Verkehrsermittler übersandt. Der wird dich dann vorladen oder dir einen Besuch abstatten - der hat dann auch wesentlich bessere Fotos und du kannst dann immer noch entscheiden, ob man dich erkennen kann oder nicht! Und bis dahin ist es auch absolut nicht erforderlich einen Anwalt einzuschalten... . Es kann nämlich sehr gut sein, dass der jeweilige Ermittler zu dem Ergebnis kommt, dass der Fahrer nicht ermittelbar ist - dann gibt's auch kein Bußgeldbescheid!
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![]() Gruß Berni ![]() |
#20
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![]() Zitat:
1. Ja ich wahr der verantwortliche Fahrzeughalter (Mieter). 2. Nein ich bin nicht der Fahrer. ( ist nur ein Kreuz im Fragebogen) 3. Dieses Thema hier löschen lassen. ![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#21
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Moin Volker
..und das noch im alten Jahr. ![]() Wenn Interesse einfach eine PN an mich.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#22
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Gegen den Anhörungsbogen musst du erst mal nichts unternehmen.. Bei mir ist sogar schon mal einer auf dem Postweg verloren gegangen ;)
Irgendwann kommt dann das zweite Schreiben. Bei mir war es dann so, dass mir eingefallen ist, dass ja mein Bruder gefahren ist. Er konnte dann allerdings nicht mehr belangt werden, da bei ihm dann die Verjährung eingetreten ist (wobei der Fahrer mal so überhaupt nicht zu erkennen ist). Das mit dem Fahrtenbuch ist in diesem Fall Quatsch, da das Fahrzeug ein Mietwagen war. Das Fahrtenbuch wird auch nicht dem Fahrer sondern dem Halter des Fahrzeugs für genau dieses Kennzeichen auferlegt. Ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen. |
#23
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Im Übrigen ist ein normaler Brief kein Beweis dafür, dass die Anhörung auch zugestellt wurde. Erst wenn ein (gelber) Brief eingeworfen wird, gilt dieser als zugestellt. Hier quittiert der Postbote die Zustellungsurkunde.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#24
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![]() Zitat:
![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#25
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![]() Zitat:
![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
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