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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
ich möchte gerne mit dem segeln anfangen und selbst die Pinne übernehmen. ![]() Jetzt kommen die Fragen, die mir selbst die örtlich ansässigen Segelvereine so nicht beantworten konnten ![]() Vorweg: Ich bin studierter Nautiker und fahre seit gut 14 Jahren zur See. Das aber "nur" auf Einheiten der Marine und ab und an auf Containerschiffen. Neben den ganzen zivilen Zertifikaten und Patenten verfüge ich über den SHS (unter Motor) und das LRC. Da ich nun nach und nach meine Segelerfahrung ausbauen möchte (und auch entsprechenden Zusatz "unter Segel" im Schein stehen soll) weiss ich nun nicht wie ich da am Besten rangehen soll. Gibt es die Möglichkeit die theoretische Prüfung auszulassen? Muss ich überhaupt noch geprüft werden oder reicht der Seemeilennachweis "unter Segel"? Prüfungsbereiche wie (Astronomische-)Navigation, Bordwetter, Technik, Seemannschaft beherrsche ich aus dem EffEff. Danke für die Hilfe! |
#2
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Rufe beim DSV- Führerscheinstelle an!-die wissen sowas
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#3
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Es wird unsere Bürokratie vor unüberwindliche Hürden stellen, jemandem, der auf der Gorch Fock das Segeln gelernt hat, ohne mit der Wimper zu zucken einen Schein für ein kleines Segelböööötchen auszustellen...
![]() (bitte unbedingt hier berichten, wie das ausgegangen ist) Matthias |
#4
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...manchmal kann es so einfach sein...
Warum bin ich da nicht drauf gekommen ![]() Danke! Es reichen 1000nm als Nachweis und der SHS wird umgeschrieben. |
#5
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das hat der "studierte Nautiker", der zwischen "Einheiten der Marine" und "Containerschiffen" pendelt (?), auch nicht behauptet.
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#6
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Auf der Gorch Fock war ich (vielleicht auch zum Glück
![]() Das Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier" reicht für eine Ausstellung des SHS (unter Motor) ohne, dass man einen Seemeilennachweis erbringen muss. Die netten Dame des DSV´s hat mir sehr weiter geholfen. Wie schon geschrieben, reicht es aus, wenn ich eine "Ersatzbescheinigung" beantrage und den Seemeilennachweis beilege. Bedeutet summa summarum, dass ich nach z.B. einem SKS-Törn mir nur die Seemeilen bestätigen lassen muss und mir den SKS "Motor und Segel" ausstellen lassen kann. Dies gilt auch für jede weitere Stufe. Zugegeben, ich hätte gedacht, dass es umständlicher wäre... |
#7
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erstaunlich; grundsätzlich durchlaufen alle Offiziere der Deutschen Marine während ihrer Ausbildung die Gorch Fock. |
#8
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Davon ging ich auch aus, aber es kann ja auch sein, dass er erst Wehrpflichtiger oder Zeitsoldat bei der Marine war, und anschließend studiert hat, um dann im zivilen Leben auf Containerschiffen zu fahren. So genau hat er das ja nicht geschrieben. Wäre aber eine übliche Laufbahn, war bei Christian Baumann ja genauso, der ist inzwischen 2. Offizier auf der Albatros.
Matthias |
#9
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Mir hat mal ein SKS Ausbilder gesagt, Meilen kann ich mir auch selbst betätigen. Z.B. Törnberichte hier oder auf meiner Homepage oder auch ein Logbuch würden akzeptiert werden.
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#10
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Hallo,
Zitat:
Es gibt auch zivile Nautiker, die Fahrzeuge der Deutschen Marine führen. Sind ja nicht alles reine Kriegsschiffe. Was mich mal interessieren würde, ob man überhaupt als Nautiker mit entsprechendem gültigen Patent einen Befähigungsnachweis für den Sport braucht. Es wurden ja nur die Bedingungen für das Umschreiben genannt. Ich kenne es im Binnenbereich nur so, dass das gewerbliche Patent für die Fahrt ausreicht und sich die Leute nur den SBF ausstellen lassen, damit sie im Rentenalter nicht mehr zur Untersuchung zum Befähigungserhalt müssen. Hatte jetzt gedacht, dies wäre im Seebereich auch so, oder gibt es hier noch extra Patente für´s Segeln? Bis dann Dominic Geändert von Dominic (05.08.2015 um 18:07 Uhr) |
#11
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Ich bin Offizier der militärfachlichen Dienstes - Fachrichtung Navigation. Ich habe quasi als Mannschafter angefangen, dann zum Unteroffizier aufgestiegen, irgendwann in die Bootsmannslaufbahn gewechselt und zum Schluss in die Offz-Laufbahn aufgestiegen. Dazu gehört ein Studium und Seefahrtszeit, an einer zivilen Einrichtung/auf zivilen Schiffen. Back to Topic. Das Patent würde durchaus reichen und dient als Fähigkeitsnachweis. Je doch muss man alle 5 Jahre zu Refresher-Kursen und alle 2 zur Seediensttauglichkeit. Das kann man umgehen, wenn man sich die Patente umschreiben lässt. Soweit wie ich mich informiert habe, braucht man für das Segeln theoretisch gar keinen Schein. Jedoch wollen die meisten Charterfirmen einen Nachweis haben, dass man zum Beispiel mit einem Segelboot umgehen kann. Deshalb gibt es den Zusatz im SKS “ unter Segel“. Wenn das nicht stimmen sollte darf mich gerne jemand korrigieren. Natürlich kann man sich die Meilen auch selbst bestätigen. Ich mag aber auch die Erfahrung erfahren und nicht einfach nur den Schein haben und im nächsten Sturm nicht wissen wie man die Segel einholt. Ein blödes Beispiel. Ich hoffe aber ihr wisst was ich meine. |
#12
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bist Du dir deiner Angaben hier sicher? |
#13
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Schlimm, dass hier von einigen immer alles in Frage gestellt werden muss.....
Er wird schon wissen, was er wann an Ausbildung gehabt hat!!
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#14
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Hallo,
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Bis dann Dominic |
#15
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Mich verwundert es aber trotzdem, denn wenn ich nur die Seemeilen nachweisen muss und mir die -theoretisch- auch selbst nachweisen kann, bedeutet das ja noch lange nicht, dass ich einmal ein MOB-Manöver gefahren bin oder unter Segeln anlegen kann... |
#16
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Verstehe das ganze nicht , wenn ich nicht Segeln kann , gehe ich in einer Segelschule und mache dort einen Lehrgang . Wo ist das das Problem )
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#17
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![]() Zitat:
Da mach dir man keine Sorgen,unter Segeln anlegen,können ganz viele Yachtsegler nicht,und ich wage mal zu behaupten die meisten Charterskipper schon gar nicht,jedenfalls nicht mit dem Boot was sie gerade gechartert haben weil da eben viel Üben unter den verschiedensten Bedingungen gehört.Und wenn bei der Überei mal was schief geht(und das geht es)dann ist man schnell mit der Eigenbeteiligungssumme da bei.Die meisten Chartercrews haben wohl auch keinen Bock da rauf stundenlang Segelmanöver zu üben. Segelscheine an sich sind ja auch nicht gesetzlich vorgeschrieben,wenn du als Deutscher auf deutschen See-und Seeschifffahrtsstrassen mit einem Segelboot dessen Hilfsmotor mehr als 15Ps Leistung auf den Propeller bringt unterwegs bist brauchst du den Sporbootführertschein-See,oder einen alten "Amtlichen Sportbootfürerschein" das wars.Nur wenn du mit zahlenden Gästen fährst werden die höheren Sporbootweihen verpflichtent. Nas ja und die meisten DSV-Vereine haben in ihren Satzungen stehen,dass ihre Mitglieder verpflichtet sind für die entsprechenden Fahrtgebiete auch die richtigen Segelscheine zu haben.Aber ob bei Willi Erdmann z.B. jemand auf die Idee gekommen ist da nach zu fragen ob er denn den Sporthochseeschifferschein hat?Ich weiß jezt nicht so genau ob er den nicht doch mal gemacht hat,aber so what? ehrenhalber hätte man ihn den auch einfach mal so geben können. Und ganz zum Schluss dieses:Segeln als solches lernt man am besten auf einer Jolle. gruss hein gruss hein Geändert von hein mk (05.08.2015 um 21:20 Uhr) |
#18
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Hi! Blöde Frage: Den Sportbootführerschein See (oder ein Äquivalent) hast Du doch schon heute? Warum der ganze Streß? Du brauchst streng genommen auf dem Meer keinen Segelschein. Also: so what?
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#19
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Ich hab den SBF See und SHS.
Meine persönliche Einstellung ist, dass ich erst etwas erlerne, bevor ich loslege. Ich behaupte mal, dass ich unter Motor fahren, an-, ablegen und andere Manöver beherrsche, aber eben nicht unter Segel. Erfahrung kommt eben von fahren ![]() |
#20
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Ich hab das so verstanden, daß du 1000 Meilen unter Segel nachweisen kannst?
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#21
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Wieder mal eine falsche Aussage von Haspel. Hat er schon mal was richtiges behauptet?
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#22
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Noch mal,unter Segeln an und ablegen machen heute fast nur noch Jollensegler und mit einer Jolle übt man das auch zunächst,die Theorie da zu steht in jedem A-Schein-Buch.Mit einer Yacht wird das in den meisten Marinas zu eng obwohl den Raum für einen Aufschießer mit anschließendem Leinenmanöver findet man in den Vorhäfen doch immer irgend wie.Tatsächlich bewundern kann man Anlegemanövern unter Segeln oft in dänischen Häfen.das sind dann aber einheimische die ihre Hafenlöcher und ihre Boote ganz genau kennen alle anderen Yachtsegler lassen das lieber um ihre Haftpflichtversicherung nich überzustrapazieren,als eine letzte Option bevor man hilfe ruft z.B. bei ausfallender Maschine behält man das immer im Hinterkopf,da zu gehört aber auch sich und seine Fähigkeiten und die des Bootes abschätzen zu können und u.U. einen anderen Hafen oder Liegeplatz anzupeilen,andere Strömungsverhältnisse abzuwarten,oder auch im Vorhafen mal den Anker zu benutzen.das ist überhaupt son Ding was man auch bei viel Wind mal üben kann unter Segeln zu Ankern,da sieht man wieviel Platz man Braucht um den Grabbel zum Halten zu bekommen und ob er überhaupt hält,da habe ich schon Sachen erlebt.....haarstreubend,so was gehört aber eben auch zu den Erfahrungen die man bei dem Zeitvertreib und das ist Segeln ja schlußendlich,macht. gruss hein |
#23
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übrigens: deine Richtigstellung zu meiner "falschen Aussage" in meinem Beitrag 36 im Thema "Flagge" steht auch noch aus. |
#24
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Zum Thema unter segeln anlegen. Das habe ich bei keinem Schein gelernt (den A-Schein habe ich nicht) und halte es auch nicht für nötig. Heute mit den Rollsegeln auf Charterbooten ist es kaum noch ein Unterschied ob mal den Motor an und aus schaltet oder Segel ein und aus rollt. Man kann halt nur nicht aufstoppen und muss entsprechend langsam fahren. Außerdem gibts doch in jedem Hafen jemanden aus dem Forum der bei nem Motorschade-Schlepphilfe-Such-Faden instant raus fahren würde um zu helfen.
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Gruß Christoph |
#25
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naja; dein vorgegebener Karriereweg zum "studierten Nautiker" und "Offz-FD" der Marine ist zumindest recht ungewöhnlich ............................
(ist schon gut, weitere Erläuterungen nicht nötig) |
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