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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich bin zufällig auf die nachfolgende private Webseite gestoßen:
www.kinette.ch Hier wird unter FAQ behauptet, das man mit einem holländischen Klein Vaarbewijs ein Schiff unter 25m in Deutschland fahren darf (auf den Gewässern wo keine Streckenkunde erforderlich ist). Der Inhaber der Website ist Schweizer. Ich glaube nicht das das stimmt. Bitte klärt mich mal auf. Ich kopiere den Text der Webseite mal hier rein: Welche Ausweise benötige ich? In den Niederlanden können Vergnügungsschiffe bis zu 15 m Länge, welche keine höhere Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen, ohne Führerschein gefahren werden. In Belgien, in Frankreich und in Deutschland sind für die Schiffskategorien, die uns hier interessieren, Ausweise notwendig, welche die Fähigkeit des Inhabers belegen, ein Schiff steuern zu können. Aufgrund des schweizerischen Führerausweises für Schiffe mit Maschinenantrieb (Kategorie A) stellen die zuständigen kantonalen Schifffahrtsämter ein „Internationales Fähigkeitszeugnis für Führer von Vergnügungsfahrzeugen“ (International certificate for pleasure craft operators) aus. Dieses ist gemäss Resolution Nr. 40 der „Economic Commission For Europe Inland Transport Committee“ der UNO international anerkannt. Allerdings Muss auf dem Ausweis vermerkt sein, dass er konform zur UN/ECE-Resolution Nr. 40 ist. Dieser Ausweis gilt in Frankreich, Belgien und den Niederlanden für Schiffe bis 25 m. Klicken für Ausweis-Beispiel (Bild) dot Für Deutschland gilt folgendes: Der schweizerische Schiffsführerausweis bzw. der darauf basierende Internationale Schiffsführerausweis berechtigen nicht, ein Fahrzeug mit einer Länge von über 15 m auf deutschen Binnenwasserstrassen zu führen. Hingegen berechtigt er dazu, ein Fahrzeug mit einer Länge bis zu 15 m auf Deutschen Binnenwasserstrassen (auch auf dem Rhein) zu führen. Begründung: Die Regelungen im Sport- und Freizeitbereich obliegen den nationalen Vorschriften. Eine einheitliche Regelung in Bezug auf Länge und Geschwindigkeiten von Fahrzeugen ist in der Res. No. 40 UNECE nicht verankert. Was ist zu tun, wenn man ein Schiff über 15 m in Deutschland führen will? Der niederländische "kleine vaarbewijs I" ist nach deutschem Recht kein Sportbootführerschein im klassischen Sinne. Er zählt bereits zur Kategorie "Patent" und damit zur Berufsschifffahrt. Dieses Patent ist nicht von der Staatsbürgerschaft, anders als der Sportbootführerschein, abhängig. Im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Anrainerstaaten des Rheins (Zentralkommission für den Rhein) wurde dieses Patent als gleichwertig zum "Sportbootpatent Rhein" anerkannt. Ferner hat Deutschland dieses Patent als gleichwertiges Patent zum "Sportschifferzeugnis" auf den übrigen Binnenwasserstrassen anerkannt. kleine vaarbewijs I Mit dem niederländischen "kleine vaarbewijs I" ist man demzufolge berechtigt, alle deutschen Bundeswasserstrassen, die nicht streckenkundepflichtig sind, mit Fahrzeugen bis zu einer Länge von 25 m zu befahren. Für die Streckenkunde muss man eine erneute Prüfung ablegen, was jederzeit möglich ist. Nähere Informationen entnehme man der Internetseite http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...hrt/index.html |
#2
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Hallo,
für die These mit dem "Klein Vaarbewijs I" gleichwertig Sportpatent/-Schifferzeugnis gibt es weder in der Schiffspersonalverordnung-Rhein noch in der Binnenschifferpatentverordnung eine Rechtsgrundlage für das Führen von Fahrzeugen über 15m Länge. Hier werden aus NL nur der "Groot Vaarbewijs I/II und A/B" erfasst. Sofern ich nicht irgendeine anderslautende Ausführungsvorschrift im Verkehrsblatt übersehen haben sollte, ist die These falsch. Der "Klein Vaarbewijs I" wird zwar in Deutschland anerkannt, allerdings nur nach Sportbootführerscheinverordnung, also nur für Fahrzeuge <15m. Bis dann Dominic |
#3
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Hallo,
Nach "Anhang 6 zur Dienstanweisung Nr. 2" (Seite 28) der "Dienstanweisungen nach § 1.03 RheinSchPersV an die zuständigen Behörden" wird der "Klein Vaarbewijs" dem "Sportpatent nach § 7.03 der RheinSchPersV" gleichgestellt. Der "Klein Vaarbewijs I" ohne KVR und der "Klein Vaarbewijs II" mit KVR. http://www.ccr-zkr.org/files/documen..._122013_de.pdf Liebe Grüsse, Lorenz
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allzeit gute Fahrt Lorenz
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#4
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Das gilt doch aber (wie an sich bei allen Führerscheinthemen) nicht für Deutsche, die ein deutsches Boot in Deutschland führen, oder?
Matthias |
#5
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Hallo,
soweit ich weiss, spielt die Nationalität ab 15m keine Rolle mehr. Ich wüsste aber jetzt nicht, wo das geschrieben stünde.
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allzeit gute Fahrt Lorenz |
#6
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Hallo,
Tatsache, hätte ich nicht gedacht und wieder was dazu gelernt. Da es auch deutsche Kollegen mit dem "Groot Vaarbewijs" gibt, denke ich sollte es auch rechtlich kein Problem sein, als Deutscher die Prüfung zum "Klein vaarbewijs" abzulegen. Bis dann Dominic |
#7
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![]() Zitat:
Man denke an das ganze Tohuwabohu mit den Scheinen (incl. Funkscheinen) der Royal Yacht Association, wo bis heute nicht endgültig geklärt ist, welche von denen unter welchen Bedingungen in Deutschland anerkannt werden, selbst wenn das Prüfungsniveau zum Teil höher ist als bei uns. Derjenige, der uns das hier leicht hätte beantworten können, weilt ja leider nicht mehr unter uns... Matthias |
#8
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Für Deutsche ist es einfacher das E-Patent zu machen, als sich mit einer fremden Sprache rumzuschlagen.
Den Klimmzug des Eigners der Kinette müsste mal jemand mit dem deutschen SBB und SBS probieren. Das steht die ECE 40 auch drin. Fragt sich nur ob die Niederländer den umschreiben in den kFB.
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Gruss Robert |
#9
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Eine Umschreibung SBF -> Klein Vaarbewijs ist nicht möglich.
"Buitenlandse vaarbewijzen (...) worden wel als gelijkwaardig vaarbewijs erkend op basis van internationale afspraken, maar geven geen recht op afgifte van een Nederlands Klein Vaarbewijs. Deze worden alleen afgegeven op basis van (...) Nederlandse diploma's en bewijzen van vaarbekwaamheid." (https://www.vamex.nl/content/uploads...tellingen2.pdf) |
#10
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![]() Zitat:
![]() "Ausländische Führerscheine (...) werden als gleichwertige Führerscheine aus Basis internationaler Absprachen anerkannt, aber begründen nicht das Recht auf Erteilung des (i.S.d. Umschreibung auf den) niederländischen 'Klein Vaarbewijs'. Dieser wird ausschließlich ausgegeben auf Basis von (...) niederländischen Prüfungen und Fahrfähigkeitsnachweisen" LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#11
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Ähem
ich glaube, hier werden die "Vaarbeweise" nen bischen durcheinandergewürfelt. Es gibt den: Klein vaarbewijs I (KVB1) das ist der für die "schnellen" Motorboote. Dann gibts den:Klein Vaarbewijs 2 ( VBII) das ist der fürs Ijyselmeer und für die entgeltliche Beförderung von max 11 Pass auf Schiffen unter 20 m ) Letzterer ist der, der salopp als Groot vaarbeweis benannt wird. Ist er aber nicht. Der Groot vaarbeweis gibt es inden Versionen: Beperkt groot vaarbeweis : Dieser gilt für Freizeitschiffe (such ehemalige Arbeitdschiffe) ab 25m länge und für Berufschiffe mit einer Größe von 20- 40 m. Der Grootvarrbeweis st für Schiffe ab 40m die brerufsmässig eingesetzt und oder für die Berufsschiffahrt gebaut wurden sowie für Schiffe größer 20m so die als Schlepp, Rangierboot oö dür Schiff größer 40m eingersetzt werden, ebenso für Freizeitschiffe ( ebenfalls ehemalige Berufler) mit ner Länge größer als 40 m. Die Berufspatente sind natürlich "international" gültig und nicht an die Nationalität gebunden. Hans |
#12
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Es geht ja um den "Klein Vaarbewijs I" (siehe Text).
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#13
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Hallo Hans,
Der KVB1 und KVB2 unterscheiden sich nur im geltungsbereich. Mit dem KVB2 darfst du in den Niederlanden folgende Gewässer befahren, die beim KVB1 nicht dabei sind: Westerschelde, de Oosterschelde, de Waddenzee, de Eems, de Dollard, het IJsselmeer, het IJmeer en het Markermeer Der Klein Vaarbewijs 1 gilt auch nur als Inland ICC, während der Klein Vaarbewijs 2 als Inland und Coastal ICC gilt. https://www.vamex.nl/home/klein-vaarbewijs-2 Liebe Grüsse, Lorenz
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allzeit gute Fahrt Lorenz |
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