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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.04.2006, 22:23
Benutzerbild von Nixblick
Nixblick Nixblick ist offline
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Standard Ein oder zwei Personen als Eigner?

Schönen guten Abend.
Bald ist unser Boot fertig hergerichtet und ich muss mich um die Zulassung und Versicherung kümmern.

Daher nun meine frage was sinnvoller ist:
Sollen wir uns beide jeweils eintragen lassen oder reicht ein Besitzer der das Boot dem jeweils anderen ausleiht/überlässt wenn wir nicht zusammen fahren?
Ist sowas zulassungs und versicherungsrechtlich zulässig?
Wir, das sind Vater und Sohn die sich sehr gut verstehen und beide die entsprechenden Befähigungen besitzen.
Das Boot ist ein 6m Trailerboot und wird geslippt werden.

Bis in kürze
Nette Grüße
Nixblick
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  #2  
Alt 16.04.2006, 22:39
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Hallo "nixblick"

da Du ja schreibst, dass Du Dich mit Deinem Vater verstehst, geh ich mal davon aus , dass "nixblick" nicht Dein wirklicher Vorname ist ....

Zitat:
Schönen guten Abend.
Bald ist unser Boot fertig hergerichtet und ich muss mich um die Zulassung und Versicherung kümmern.

Daher nun meine frage was sinnvoller ist:
Sollen wir uns beide jeweils eintragen lassen oder reicht ein Besitzer der das Boot dem jeweils anderen ausleiht/überlässt wenn wir nicht zusammen fahren?
Ist sowas zulassungs und versicherungsrechtlich zulässig?
Wir, das sind Vater und Sohn die sich sehr gut verstehen und beide die entsprechenden Befähigungen besitzen.

Zu Deiner Frage :

Solange sich alle "verstehen" ist es völlig egal wer Eigentümer (nicht:Besitzer) eines Bootes ist und wer Versicherungsnehmer ist.

Auch im Strassenverkehr ist es durchaus üblich dass das Fahrzeug (in Deinem Fall das Boot) dem Sohn gehört und der Vater Versicherungsnehmer ist (weil günstiger).

Wenns mal Streit geben sollte (und das kommt leider häufiger vor als man denkt) dann sollte klar sein, wem was wirtschaftlich "gehört". Also ist erst mal klarzustellen - wem soll das Boot denn nun gehören ?
Euch beiden, dann lasst Euch doch als Eignergemeinschaft eintragen.

Die Versicherung interessiert nur ,wer "Versicherungsnehmer" ist. Die Eigentumsverhältnisse sollter Ihr dann - ggf. schriftlich - untereinader geraderücken.

Wer allerdings in den Bootspapieren als Halter auftaucht darf - im Streitfall - auch im Zweifel für sich annehmen lassen, dass er der Eigner (und zwar alleine) ist.

Gruss
Lars
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  #3  
Alt 16.04.2006, 23:15
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Sollte das Fahrgebiet Kroatien einschließen, ist eine Eignergemeinschaft der bessere Weg (aufgrund der geltenden Vorschriften zur Vermeidung von Schwarzcharter).... auch sonst sehe ich in diesem Fall bei einer Eignergemeinschaft keinen Nachteil..
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  #4  
Alt 17.04.2006, 20:48
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Hallo zusammen.

Wegen den Eigentumsverhältnissen mach ich mir keine sorgen, dazu verstehen wir uns zu gut. Ausserdem ist der Trailer auch schon auf ihn zugelassen und das Boot ansich hat nicht unsummen an Wert.
Grundsätzlich gebe ich dir aber Recht.

Wegen Kroatien brauch ich mir keine gedanken machen, da ich dort nicht mehr hinfahre solange die dort so ein Affenteather mit den Booten veranstalten.

Wenn ich das folglich richtig interpretiere, habe ich keinen vor oder nachteil wenn ich einen oder beide eintrage. Wir werden also zusammen beraten und eine Entscheidung treffen.

Ich danke euch für eure schnellen Antworten

Nette Grüße
Nixblick
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  #5  
Alt 17.04.2006, 21:07
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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