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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo Zusammen!
Nach den ganzen Bränden in den Winterlagern, bin ich doch ein wenig nachdenklich geworden und habe mich, entgegen meiner früheren Auffassung, nun doch dazu entschlossen eine Kaskoversicherung für mein Boot abzuschließen. Bei den Bedingungen ist mir eine Sache nicht ganz klar. Der Einbaumotor ist mitversichert und wird alt gegen neu ersetzt, wenn er irreparabel hinüber ist. So steht es zumindest in den Bedingungen. Wenn ich zum Beispiel versäume den Motor ordentlich zu warten, oder vergesse Öl nach zu füllen und er darauf hin seinen Geist aufgibt, dann ist es für mich absolut nicht vorstellbar, dass die Versicherung dann für mich einen neuen Motor bezahlt. Unter welchen Umständen bekomme ich den Motor ersetzt. Nur bei vollständiger Zerstörung des ganzen Boots? Zum Beispiel Untergang oder Brand? Oder gibt es da auch andere Fälle? Klar, ich könnte den Versicherer direkt fragen, aber ich denke es gibt einige hier im Forum, die dieses Thema auch interessieren könnte.
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Grüße Sönke ![]() |
#2
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Hi, ich bin jetzt nicht der Kaskoversicherungsprofi, doch habe ich viele Infos über Motorgarantien bei Booten (Versicherung darf man nich sagen).
Grundsätzlich zahlt die Kasko nur bei Verlust des Bootes bei Diebstahl, Brand. Bei Wartungsstau oder durch Fahrlässigkeit, oder durch alterungsbedingte Schäden am Motor wird nicht gehaftet. Anders verhält es sich, wenn durch Grundberührung der Antrieb beschädigt wird, und dieser den Motor schädigt, wird dies von der Kasko abgedeckt. Da gibt es neu für alt, oder nur den Zeitwert, je nach abgeschlossenen Versicherungsbedingungen. Diese Schäden werden zu 100% von einem von der Versicherung gestellten Gutachter geprüpft.
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#3
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![]() Zitat:
Dein Boot und dessen Motor ist gegen verschiedene Gefahren versichert, also z.B. Brand, Diebstahl oder Feuer. Wird Dein Boot/Motor durch ein solches Ereignis zerstört/beschädigt leistet die Versicherung. Technische Defekte gehören in der Kasko nicht zu den versicherten Gefahren (zumindest mir nicht bekannt). Müßtest also den Motorschaden selbst zahlen. Wenn aufgrund eines technischen Defekts der Motor kaputt geht, Feuer fängt und das ganze Boot abfackelt würde das Boot ersetzt werden, der Motor aber nicht oder nur reduziert. Theoretisch gesehen, das müßte ja auch festgestellt werden. Schwerwiegendes Fehlverhalten könnte dazu führen das Du Deinen Versicherungsschutz verlierst.
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#4
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Ich überspitz das jetzt mal ganz bewusst.
![]() Wenn ich durch Unabsichtlichkeit oder Blödheit, aber nicht mit Vorsatz, im Kanal eine Spundwand ramme und mir dabei eine dicke Delle ins Boot fahre, so ersetzt mir die Versicherung doch auch diesen Schaden. Dann müßte die Versicherung im Umkehrschluss, bei unabsichtlicher Fehlbedienung des Motors, eigentlich doch auch diesen Schaden ersetzen. Nicht das ihr glaubt, ich liebe meinen alten DAF nicht mehr. Der wird gehegt und gepflegt. Aber ich kann in beiden Fällen keinen großen Unterschied erkennen.
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Grüße Sönke ![]() |
#5
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![]() Zitat:
Um es abschliessend zu beantworten müßte man in die jeweiligen Bedingungen schauen. Als Beispiel einige versicherte Gefahren: Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges, Brechen von Masten und Rundhölzern, Reissen von stehendem oder laufendem Gut, Beschädigungen durch Personen die nicht zur Besatzung gehören Strandung, Sinken, Scheitern, Grundberührung, Zusammenstoss mit festen oder schwimmenden Gegenständen. Ein von Dir verursachter Unfall ist versichert (normalweise aber nicht durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit), ein von Dir verursachter (oder auch nicht verursacht) technischer Defekt aber nicht da er nicht zu den versicherten Gefahren gehört. Ob das im Rahmen von Allgefahrenversicherungen möglich ist weiss ich nicht. Beim Auto das Gleiche: Versehentlich mit dem Auto gegen Beton ist in der Kasko versichert, versehentlich den falschen Gang eingelegt und Getriebe gehimmelt ist nicht versichert.
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