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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 15.01.2015, 08:59
Sommervogel
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Standard Bodenseezulassung-IBS -> Frankreich

Hallo und allen ein gutes neues Jahr mit schönen maritimen Erlebnissen,
zu obigem Thema wurde in den zurückliegenden Jahren schon viel geschrieben, was auch nach nochmaligem lesen z.T. widersprüchlich ist. Die Planung für 2015 sieht einen zwei Wochen-Törn am Mittelmeer vor (Port Grimaud, F).
Mit meiner KN... Nummer wird getrailert, nun die Frage zu den international erforderlichen Bootspapieren. Auf den Seiten von ADAC und DMYV wird der IBS als Erfordernis erklärt, wobei hier die jeweils eigene finanzielle Interessenlage zu berücksichtigen ist. Gern wüsste ich um die tatsächliche Gesetzeslage, wenn wir mit unserer deutschen Zulassungsurkunde ans Mittelmeer fahren. Wäre doch ein Wunder, wenn sich die EU in ihrem Regulierungswahn dieses Punktes nicht angenommen hätte!
Vielen Dank für eure Hinweise ,
Grüße Frank
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  #2  
Alt 15.01.2015, 09:18
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Standard

ein AMtliches Kennzeichen muss innerhalb der EU annerkannt werden.

Dies sind Kennzeichen des WSA z.B. MA-X 123 oder das Flaggenzertifikat 123456-F

als amtlich annerkantes Kennzeichen gilt der IBS und wird ebenfalls annerkannt. z.b. vom ADAC oder DMYV

Jetzt must du nur rausfinden ob dein KN-Kennzeichen dem des WSA gleichzustellen ist.
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  #3  
Alt 15.01.2015, 09:53
Sommervogel
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Danke erst mal.
Hier ein gefundenes Zitat aus einem anderen Forum, das mir recht schlüssig erscheint:
"Die Bodenseezulassung ist genau wie WSA-Zulassung eine rein deutsche Binnenzulassung ! Dagegen sind die IBS-Zulassungen, gleichgültig von wem ausgstellt internationale Bootszulassungen, die im Auftrag des BMVBS ausgegeben werden."

Demnach bräuchte man den IBS !? Ich merke schon wieder, wie sich die Geschichte im Kreis dreht
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  #4  
Alt 15.01.2015, 10:06
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Was in Foren geschrieben wird ist oftmals nicht ganz richtig.

Tatsächlich ist die WSA Zulassung eine Binnenzulassung. Allerdings auch ein amtliches Kennzeichen. Und amtliche Kennzeichen müssen im EU-Ausland annerkannt werden.
Übrigens wird auch das WSA-Kennzeichen im Auftrag des BMVBS ausgegeben, da das WSA dem BMVBS untersteht

Ob die Bodenseezulassung den gleichen Stellenwert hat wie das WSA-Kennzeichen kann ich allerdings nicht sagen.
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  #5  
Alt 15.01.2015, 10:14
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Zitat:
Zitat von Sommervogel Beitrag anzeigen
Danke erst mal.
Hier ein gefundenes Zitat aus einem anderen Forum, das mir recht schlüssig erscheint:
"Die Bodenseezulassung ist genau wie WSA-Zulassung eine rein deutsche Binnenzulassung ! Dagegen sind die IBS-Zulassungen, gleichgültig von wem ausgstellt internationale Bootszulassungen, die im Auftrag des BMVBS ausgegeben werden."

Demnach bräuchte man den IBS !? Ich merke schon wieder, wie sich die Geschichte im Kreis dreht
Die Bodenseezulassung ist genau wie WSA-Zulassung eine rein deutsche Binnenzulassung ! Dagegen sind die IBS-Zulassungen, gleichgültig von wem ausgstellt internationale Bootszulassungen, die im Auftrag des BMVBS ausgegeben werden.
So ist das rein rechtlich völlig richtig und es gibt dazu als Alternative m.M. nur den Seebrief.
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  #6  
Alt 15.01.2015, 10:39
Sommervogel
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Lass es uns weiterspinnen ... rein deutsche Binnenzulassung
Wird dann diese in F (oder anderen EU Ländern) anerkannt? Wenn ja, warum gibt es dann den IBS?
Wenn NEIN, dann muss man den IBS haben.
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  #7  
Alt 15.01.2015, 10:49
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WSA-Kennzeichen ist eine deutsche Binnenzulassung und gleichzeitig eines von zwei amtlichen Kennzeichen

Amtliche Kennzeichen müssen innerhalb der EU annerkannt werden.

Den IBS gibt es, da viele Wassersportgebiete wo sich EU Bürger aufhalten eben nicht zur EU gehören. z.B. die Karibik, Türkey....
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  #8  
Alt 15.01.2015, 11:25
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Hallo,

die Bodenseezulassung ist völlig ausreichend, da sie genau wie jede andere WSA-Zulassung anerkannt wird.

Der IBS ist eine reine Gelddruckmaschine, da er alle 2 Jahre erneuert werden muss.

Gruß Axel
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  #9  
Alt 15.01.2015, 11:33
Sommervogel
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Sorry, wenn ich nochmal nachhake! Jetzt sind war an dem Thema dran und so schwammig möchte ich es nicht beenden.
Das man Geld mit einer zweijährigen Erneuerung machen will, leuchtet allen ein. Das erklärt aber nicht den gesetzlichen Hintergrund für den IBS. Einer muss doch mal klar sagen können - dort darfst du nur mit IBS fahren und da reicht die Binnenzulassung! Jemand muss sich das doch mal ausgedacht haben ... mit einem Hintergrund!
Grüße Frank
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  #10  
Alt 15.01.2015, 11:41
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Zitat:
Zitat von Sommervogel Beitrag anzeigen
Das man Geld mit einer zweijährigen Erneuerung machen will, leuchtet allen ein. Das erklärt aber nicht den gesetzlichen Hintergrund für den IBS. Einer muss doch mal klar sagen können - dort darfst du nur mit IBS fahren und da reicht die Binnenzulassung! Jemand muss sich das doch mal ausgedacht haben ... mit einem Hintergrund!
Grüße Frank
Siehe nochmals Beitrag #5 und laß Dich nicht von Unwissenden verwirren !
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  #11  
Alt 15.01.2015, 11:46
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Nochmal ich:

Ich habe 2010 wenn mich nicht alles täuscht, direkt beim ADAC angefragt, ob die Bodenseezulassung für Italien ausreichend ist. Dies wurde mir bestätigt.
Ich muss mal schauen, wo ich diese Bestätigung habe, dann kann ich es hier mal reinstellen.

Lasst Euch doch nicht kirre machen. Auch der alte graue Autoführerschein war meines Wissens rein national und war genauso anerkannt.

Gruß Axel
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  #12  
Alt 15.01.2015, 12:02
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Lass dich nicht von Fred beeirren, der glaubt immer noch, das man in Kroatien nicht mit dem WSA kennzeichen fahren darf.

Das WSA Kennzeichen ist neben dem Fallgenzertifikat das einzige amtliche Kennzeichen und wird innerhalb der EU annerkannt.
es ist allerdings kein vollständiger Eigentumsnachweis. Daher eine Kopie des Kaufvertrages mitnehmen.

Das Flaggenzertifikat ist ebenfalls ein Eigentumsnahcweis und muss alle 8 Jahre verlängert werden um im ausland gültiggkeit zu haben.

der IBS gilt international auch außerhalb der EU und wird zum Beispiel auch in Amerika, Brasilien oder Thailand annerkannt.
Er muss alee 2 Jahre verlängert werden um im ausland gültigkeit zu haben.
Du kansnt dein WSA-Kennzeichen auch im IBS eintragen lassen. Da du ja keine zwei Kennzeichen an einem Boot tragen darfst.

Da die Bodenseezulassung ein WSA-Kennzeichen ist, kannst du getrost nach Frankreich fahren.

Wir haben ein Boot im CLub das Mit WSA-Kennzeichen bis nach Empruai gefahren ist. Alles ohne Probleme.

Viele hier fahren mit dem Kennzeichen in Kroatien oder Italien.
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  #13  
Alt 15.01.2015, 12:17
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Ich hatte heute mit einem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) telefoniert:
Das WSA-Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen. Dieses würde u.a. in Italien anerkannt.

------------------

Die anderen Institutionen, die den IBS im Auftrag des Bundes ausgeben (ADAC, DMYV, DSV), geben dazu ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (10 Zeichen plus -A, -M, -S entsprechend der Reihenfolge der o.g. Institutionen) heraus.

Hier noch Infos auf wikipedia.de (man beachte aber, dass auch dort Laien schreiben, also nix Offizielles!):
http://de.wikipedia.org/wiki/Interna...er_Bootsschein

http://de.wikipedia.org/wiki/Schiffskennzeichen

Hier was Offizielles, aber leider nicht ausreichendes: www.wsd-sued.wsv.de/schifffahrt/sportschifffahrt/int_bootsschein/index.html

Ich suche sicherheitshalber noch weiter....gesetzliche Grundlagen!!!
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Andreas
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  #14  
Alt 15.01.2015, 12:28
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Hallo Frank,

ich würde Dir zusätzlich den IBS vom ADAC empfehlen
Bei meinem ersten Boot STINGRAY 195 CX hatte ich einen ADAC Nummer und
Bodenseezulassung, im Ausland bei Kontrollen habe ich den IBS Schein vorgelegt,
am Bodensee die Zulassungsurkunde
Beim nächsten Boot hatte ich eine KN Nummer und KEINEN IBS
Riesen Probleme bei Kontrollen in Holland und in KROATIEN
Diese KN Nummer in Verbindung mit der Bodenseezulassung kennen die leider
NICHT
In Kroatien bin ich in eine allgemeine Kontrolle gekommen und meine Bootsmappe
ist pingelig genau und umfassend bestückt mit VERSICHERUNGSZERTIFIKAT, blaue Auslandsbestätigung, Bodenseezulassungsurkunde und Liste mit vorhandener Sicherheitsausrüstung an Bord. Riesen Theater mit der Polizei, die fragten immer nur nach IBS oder anderen Bootsschein. Mit KN waren die wirklich überhaupt nicht
einverstanden. Dann musste ich sehr lange festgemacht warten, bis die in der
Kabine mit Funk und Computer alles geprüft hatten. Ende vom Lied, Strafe zahlen wegen fehlender Papiere!! Waren umgerechnet € 15,--
Ich habe nicht länger diskutiert mit denen und gezahlt. Aber ganz ehrlich, die haben
mit Bootskennzeichen KN und dieser Bodenseezulassung absolut nichts, gar nichts anfangen können!
Daher mein aktuelles Boot hat bereits eine ADAC Nummer und bekommt jetzt die Umrüstung auf den Bodensee, aber der IBS mit Nummer bleibt und entweder halte ich untern die ADAC Nummer auf dem See ODER das Boot bekommt eine KN Nummer ABER mit IBS Schein und Eintragung

LG
Timo
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  #15  
Alt 15.01.2015, 12:29
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So, habe die Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen - Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch) gelesen und komme als Dipl.-Verwaltungswirt (FH) zu dem Schluss, dass dort nicht geregelt ist, ob das von den WSA ausgegebene amtliche Kennzeichen samt dazugehörigem Ausweis nur national oder auch international anerkannt wird. Zumindest darin, also in dieser Verordnung (VO), steht nichts.

Zum Nachlesen:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...Sch/index.html

Ich suche weiter....
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Beste Grüße
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  #16  
Alt 15.01.2015, 12:40
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Ich hab was "Offizielles" gefunden:

"Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen auf ausländischen Binnengewässern gilt das jeweilige nationale Recht. Vielfach werden die deutschen Kennzeichen anerkannt.
Dies ist bekannt für: Frankreich, Italien, Niederlande, Tschechische Republik, Bodensee (auch schweizerische und österreichische Teile), Republik Polen."


Quelle: http://www.wsa-dresden.wsv.de/fachin...ote/index.html
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  #17  
Alt 15.01.2015, 12:41
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Ansonsten, also auf See oder in anderen Ländern, eben IBS oder Flaggenzertifikat.
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  #18  
Alt 15.01.2015, 12:44
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Zitat:
Zitat von Aquaramazzotti Beitrag anzeigen
Ansonsten, also auf See oder in anderen Ländern, eben IBS oder Flaggenzertifikat.
WSA Kennzeichen wird in Kroatien, Holland, Belgien, Spanien und Frankreich auf See annerkannt. Das kenn ich aus erfahrungen bei uns im Verein.

Kroatienfahrer mit WSA-Kennzeichen gibt es hier jede Menge und auch Leute die in Spanien.

Die Frage bleibt ob die Bodeseezulassung gleichzusetzen ist mit der des WSA.
So viel ich weis wird die Bodenseezulassung vom Landratsamt ausgestellt und nicht vom WSA oder ?
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  #19  
Alt 15.01.2015, 12:56
Sommervogel
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Hallo an alle,
Danke für die vielen Informationen. Es scheint nicht absolut klar, selbst nicht in den offiziellen Texten "vielfach wird anerkannt... " usw.
Um in dieser Beziehung beruhigt in den Sommerurlaub zu fahren, werde ich zur Bodenseezulassung den IBS beantragen. Mag sein, das ihn der eine oder ander nicht sehen will, aber für den anderen Fall geht man endlosen Diskussionenen aus dem Weg. Ich will ja nicht zwei Stunden oder länger mühevoll erklären, dass das mein Boot ist!
Grüße Frank
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  #20  
Alt 15.01.2015, 12:57
Sommervogel
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
WSA Kennzeichen wird in Kroatien, Holland, Belgien, Spanien und Frankreich auf See annerkannt. Das kenn ich aus erfahrungen bei uns im Verein.

Kroatienfahrer mit WSA-Kennzeichen gibt es hier jede Menge und auch Leute die in Spanien.

Die Frage bleibt ob die Bodeseezulassung gleichzusetzen ist mit der des WSA.
So viel ich weis wird die Bodenseezulassung vom Landratsamt ausgestellt und nicht vom WSA oder ?
Macht das Landratsamt und entsprcht WSA.
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  #21  
Alt 15.01.2015, 13:00
Sommervogel
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Zitat:
Zitat von Aquaramazzotti Beitrag anzeigen
Ich hab was "Offizielles" gefunden:

"Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen auf ausländischen Binnengewässern gilt das jeweilige nationale Recht. Vielfach werden die deutschen Kennzeichen anerkannt.
Dies ist bekannt für: Frankreich, Italien, Niederlande, Tschechische Republik, Bodensee (auch schweizerische und österreichische Teile), Republik Polen."


Quelle: http://www.wsa-dresden.wsv.de/fachin...ote/index.html
Hallo Andreas,
das bezieht sich auf Binnengewässer, mich interessiert das Mittelmeer.
Grüße Frank
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  #22  
Alt 15.01.2015, 13:01
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Zitat:
Zitat von Sommervogel Beitrag anzeigen
Hallo an alle,
Danke für die vielen Informationen. Es scheint nicht absolut klar, selbst nicht in den offiziellen Texten "vielfach wird anerkannt... " usw.
Um in dieser Beziehung beruhigt in den Sommerurlaub zu fahren, werde ich zur Bodenseezulassung den IBS beantragen. Mag sein, das ihn der eine oder ander nicht sehen will, aber für den anderen Fall geht man endlosen Diskussionenen aus dem Weg. Ich will ja nicht zwei Stunden oder länger mühevoll erklären, dass das mein Boot ist!
Grüße Frank
dann lasse aber dein Kennzeichen vom Bodensee in den IBS eintragen.

Ansonsten musst du den IBS ans boot kleben und das KN-Kennzeichen runterkratzen. 2 Kennzeichen am Boot sind verboten.
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  #23  
Alt 15.01.2015, 13:02
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Zitat:
Zitat von Sommervogel Beitrag anzeigen
Macht das Landratsamt und entsprcht WSA.
Das ist ein Irtum. Das Landratsamt und das WSA sind zwei verschiedene Stellen.
Dann ist das bodenseekennzeichen nicht gleichzusetzen mit dem des WSA.

LAndratsamt handelt im Namen des Landes
WSA im namen des Bundes.
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Geändert von billi (15.01.2015 um 13:33 Uhr)
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  #24  
Alt 15.01.2015, 13:31
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Zitat:
Zitat von Sommervogel Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,
das bezieht sich auf Binnengewässer, mich interessiert das Mittelmeer.
Grüße Frank
Hallo Frank,

schon klar, siehe meinen darauffolgenden Beitrag (Nr. 17): www.boote-forum.de/showpost.php?p=3732952&postcount=17
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Beste Grüße
Andreas
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  #25  
Alt 15.01.2015, 13:36
Sommervogel
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Zitat von Aquaramazzotti Beitrag anzeigen
Hallo Frank,

schon klar, siehe meinen darauffolgenden Beitrag (Nr. 17): www.boote-forum.de/showpost.php?p=3732952&postcount=17
Alles klar ... ich hol mir das Papier!
Danke nochmal und Grüße,
Frank
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