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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo....
gestern hat ein Freund den bestellten Autopiloten erhalten. Typ Raymarine, bestellt bei einem in D ansässigen Händler. Allerdings war die beigefügte Anleitung nur in englisch. Gibt es mittlerweile ein Gesetz dass man Anspruch auf eine deutsche Bedienungsanleitung hat ?
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#2
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Nicht grundsätzlich.
Im §3(4) ProdSG heißt es: Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#3
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#4
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![]() Zitat:
Das Modell ist auf der Seite nicht aufgeführt. Englisch ist für mich kein Problem, hatte aber eine Anleitung auf deutsch erwartet. Trotzdem.....vielen Dank. ![]() ![]()
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#5
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Ich bin auch der Meinung, dass gerade bei nicht ganz billigen Geräten eine Anleitung in D beiliegen sollte. Offensichtlich haben das die Hersteller aber nicht wirklich nötig - wird ja (mangels Alternative) trotzdem gekauft.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#6
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Welcher Autopilot?
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Gruß, Philip |
#7
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![]() Zitat:
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gregor ![]() |
#8
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ich meine gehört zu haben sobald das Gerät CE hat muss es eine deutsche Bedienungsanleitung geben.
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Grüße Michael |
#9
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.... bei CE Kennzeichnung (die für den Verkauf notwendig ist) ist folgendes vorgeschrieben:
Außerdem müssen jedem Produkt die erforderliche Information wie Gebrauchs- und Bedienungsanweisungen sowie Warn- und Sicherheitshinweisen und Angaben zum Hersteller oder Einführer beigefügt sein. Die Angaben müssen in deutscher Sprache ausgeführt sein. Quelle: http://www.berlin.de/lagetsi/themen/40082.html
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#10
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![]() Zitat:
Die Leute da haben mir mal eine für Echopilot Bronce organisiert. Gruß Holger http://www.svb.de/ |
#11
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Moin,
warum einen anderen Händler damit belästigen? Beim jetzigen Händler Sachmangelhaftung geltend machen. (Entweder deutsche Bedienungsanleitung oder er bekommt das Gerät und Du das Geld zurück). Wenn nur eine englische Anleitung beiliegt, liegt die Vermutung nah, dass er das Gerät direkt aus GB importiert hat. Unter Umständen könnte es vielleicht später Probleme mit Reparatur oder Garantie bei Raymarine geben. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#12
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#13
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![]() Zitat:
1. gibt es Produkte, die kein CE-Zeichen haben dürfen (Richtlinie 2001/95/EG allgemeine Produktsicherheit) und trotzdem verkauft werden dürfen. 2. Bedienungsanweisungen in deutscher Sprache sind vorgeschrieben für: - Elektrische Betriebsmittel (Richtlinie 2006/95/EG) - Geräte die mit Spannung zwischen 50-1000V Wechselspannung oder 75-1500V Gleichspannung betrieben werden - Spielzeug (Richtlinie 2009/48/EG) - Gasverbrauchseinrichtungen (Richtlinie 2009/142/EG) - Maschinen (Richtlinie 2006/42/EG) - Wie z. B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Häcksler, Maschinenanlagen usw. Das dürfte alles auf den Autopiloten nicht zutreffen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#14
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ich wüsste nicht, wieso ein Autopilot, ein Teil welches auch aus Sicherheitsgründen schon zuverlässig sein sollte, dann kein CE benötigt, jeder mp3 Player für € 5.90 muss ein CE haben, .... dann bitte hätte ich doch gerne mal ein Beispiel für etwas, was kein CE benötigt... ??
z.B. Raymarine nennt in seinen Handbüchern ebenfalls die CE Zulassung : übrigens wird z.B. auch Simrad seine Autopiloten nicht ohne Grund mit CE ausliefern: ![]() ich finde überall folgende Hinweise: CE-Kennzeichnungspflichtige Produkte sind z. B.: Elektrische Betriebsmittel (Richtlinie 2006/95/EG) Neben der CE-Kennzeichnung müssen Name und Anschrift des Hersteller, Herstellerzeichen oder die Handelsmarke, die wesentlichen Hinweise zu Strom, Spannung, Leistung usw. am Gerät angebracht und eine verständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache beigefügt sein. für elektrische Betriebsmittel ist u.a. auch definiert: „Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.“ aber ich lerne gerne dazu !!
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() Geändert von dieter (11.02.2015 um 18:58 Uhr) |
#15
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Erst mal vielen dank für die Antworten .
Wie ich sehe gibt es da verschiedene Meinungen, deshalb wurde ich auch im Internet nicht so richtig fündig. CE hat das Gerät. Zur aktuellen Lage : Der Pilot wurde zurück geschickt,weil uns mit der Beschreibung und den Bestellnummern ein Fehler unterlaufen ist . Die einfachere Ausführung s. h. Montage direkt unter dem Steuerrad ohne Hydraulik soll ca 500 € mehr kosten . ![]() ![]()
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW
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#16
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Von welchem Piloten ist überhaupt die Rede? Raymarine bietet ja eine ganze Menge an. http://www.raymarine.de/view/?id=8239
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Gruß Rüdiger |
#17
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![]() Zitat:
![]() ![]() Lies doch zur Richtlinie 2006/95/EG mal den ganzen Text und nicht nur die Passage die Dir gefällt ![]() ... alle Geräte die mit Spannung zwischen 50-1000V Wechselspannung oder 75-1500V Gleichspannung betrieben werden. Mit welcher Spannung arbeitet der Autopilot ![]() Richtig, 12V Gleichspannung. Also fällt er definitiv NICHT unter die Richtlinie 2006/95/EG. Du kannst ja auch mal direkt in das Prod-SG gucken, "in deutscher Sprache" findest Du dort exakt 2 mal. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
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Moin,
einmal langt ja auch. ![]() Prod-SG §3 (4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#19
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Moin,
und dann noch: Produkte, die kein CE-Zeichen haben dürfen (Richtlinie 2001/95/EG allgemeine Produktsicherheit) Produkte, für die es keine eigene Verordnung gibt, dürfen kein CE-Zeichen haben. Unabhängig davon müssen aber auch diese Produkte sicher sein. Sie fallen unter den Geltungsbereich der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie RL 2001/95/EG. Diese Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn durch sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährdet werden. Außerdem müssen jedem Produkt die erforderliche Information wie Gebrauchs- und Bedienungsanweisungen sowie Warn- und Sicherheitshinweisen und Angaben zum Hersteller oder Einführer beigefügt sein. Die Angaben müssen in deutscher Sprache ausgeführt sein. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#20
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![]() Zitat:
![]() Abgesehen von der Gefahr auf ein Riff zu laufen oder von einem Dickschiff untergemangelt zu werden, aber das ist hier NICHT gemeint. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#21
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Moin,
und was ist dann gemeint? Jörg
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#22
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![]() Zitat:
![]() Gruß Lutz
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#23
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![]() Zitat:
nach Deiner Definition fällt der AP erst gar nicht unter die CE Pflicht. Jörg
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#24
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Zum Beispiel:
- Mit einer Kreissäge kann man sich bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, also sägen, die Finger absägen. - Mit einer Heißluftpistole kann man sich bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, also Heißluft erzeugen, verbrennen oder einen Brand verursachen. - Mit einem Lötkolben kann man sich bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, also Lot schmelzen, die Finger verbrennen. - Mit einer Schleifmaschine kann man bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, also schleifen, Fremdkörper ins Auge bekommen. Das trotz Autopilot jeder Zeit gehöriger Ausguck zu halten ist KVR- Regel 5 dürfte doch unstrittig sein, obwohl das (insbesondere von Einhandseglern) natürlich nicht immer gemacht wird ![]() DESHALB ist das im Prod-SG mit Sicherheit NICHT gemeint. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
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Nicht aufregen: Er hat es doch zurückgeschickt, ...
![]() warum ist völlig egal, das Problem ist keines mehr! Warten wir doch erst mal, bis der nächste Käufer sich beschwert,.... ![]()
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gregor ![]() |
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