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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
wir überlegen uns zu vergrössern von 23 auf 25-27 Fuß haben allerdings feststellen müssen, das meist egal was in den Papieren steht die Boote breiter sind als 2,50m oder 2,55m. Da wir das Boot weiterhin trailern möchten wollte ich wissen wie ihr das macht? Augen zu und durch oder hoffen dass man glaubt was in den Papieren steht und nicht nachgemessen wird. Oder werden Außnahmegenehmigungen verkauft, denn die Boote sehe ich ja auf den Hängern in Österreich und Slowenien. Wurde denn schon jemand tatsächlich angehalten(außer Schweiz) und was war dann. Wir fahren im Moment nach Kroatien, aber auch Spanien soll demnächst angesteuert werden. Bitte nur tatsächliche Erfahrungen mitteilen und kein Hörensagen. Bin schon gespannt. bis dann Dirk |
#2
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Als erstes das Boot nachmessen.
Unser Boot ist auch nur 2,55m und 2,59 ist es nur rechnerisch. Grüße Stephan
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#3
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25 bis 27 FT haben meistens 2,59m ...
ich selbst und andere hatten damit keine Probleme. Bei 3,00 m allerdings habe ich eine Genehmigung für Ö und I beantragt. Ist unproblematisch wenn man sich rechtzeitig drum kümmert.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#4
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Unsere Wellcraft hat nachgemessene 2,59 und wir Trailern auch nach HR.
Meine Meinung: die Polizei, egal ob D, A, SLO oder HR kennen sicherlich die Problematik und drücken da mehr als ein Auge zu. Insofern müssen wir da keine schlafenden Hunde wecken sondern eher anständig und unauffällig fahren.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#5
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Hallo zusammen,
mir geht es nicht um 5cm, also 2,59m statt 2,55m sonerm mehr um Boote wie die Draco 25, die ca 2,85m hat oder eine Sunfury mit 2,99m. Auch die hab ich schon auf Trailern gesehen; ich will auch keine schlafenden Hunde wecken und fahre auch immer ordentlich, aber privat komme ich dann doch nicht nach Kroatien oder? Wie bekommt man denn eine Genehmigung für Österreich und Italien und gilt die für ein ganzes Jahr oder immer nur für eine Fahrt und bin auf einen Tag festgelegt. Und natürlich wie hoch sind die Kosten? Gibt es sowas auch für Frankreich und Spanien? Danke und bis dann Dirk |
#6
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![]() Zitat:
Ich sage mal wie ich es bis in die 90ziger Jahre gemacht habe: 1. Der ADAC Bootsschein wurde immer als Beweis fuer die Abmessungen anerkannt. 2. Der ADAC schrieb damals in den Bootsschein, was der Besitzer angab. 3. Damals gab es die "einfache" Sondergenehmigung fuer unteilbare Gueter bis 10 % ueber den normal zulaessigen 2,5 m. (Die 2,5 m wurden irgendwann auf 2,55 erweitert) 4. Ich gebe hiermit zu, dass ich ein 3,4 m breites Boot auf 3 m papiermaessig geschrumpft habe, eine Spedition hat es von Slowenien auf der Autobahn bis nach Amsterdam gefahren. Ohne Probleme. Nachahmung nicht empfohlen, damit mich niemand falsch versteht. Ja, und ich glaube nicht, dass im Falle eines Unfalls die Versicherung nicht gezahlt haette, es sei denn, die Breite sei ursaechlich fuer den Unfall. Gruss Norbert |
#7
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Ich kann Dir versichern, dass wir auch bei "nur" 4cm nicht die Augen zu drücken. Die Messtoleranz beträgt beim geeichten Maßband 0,5cm. Du bleibst auf dem Parkplatz so lange stehen, bis Du Dir bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung geholt hast. Bußgeld obligatorisch.
Zugeben muss ich allerdings, dass anders als in meinem Dienstgebiet Sportboote nicht immer im Fokus jedes Polizeibeamten stehen und er daher i.d.R. auch nicht wissen kann, dass die Boote vom anderen Kontinent nicht den europäischen Maßen entsprechen. Aber glaube mir, auch dem unwissendsten Kollegen fällt es auf, dass ein Boot mit 2,85 oder 2,99m zu breit ist. Wenn er dann auch noch gerade Zeit hat, hast Du Pause. PS: der Trick mit den "frisierten" Daten im IBS ist nicht mehr besonders originell. |
#8
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Ein Freund fuhr jahrelang ein 2,59 meter Boot auf einem
2,65 breiten US Trailer. Der Trailer war zugelassen und hatte eine Sondergenehmigung für Deutschland. Die Optik war klasse, der Trailer war breiter wie das Boot also passt alles und keiner hat das Verlangen nachzumessen ![]() Ob das bei 2,85 oder 2,99 noch funktioniert ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#9
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Prima,
wir reden hier über diese Geschichten und die Polizie liesst mit. Ist das nicht kontraproduktiv? Die Aussage mit den 4 cm ist doch ne klassische Aussage zu dem Thema "Wie macht man sich unbeliebt"... Sowas ist doch irgendwie kleinkariert.... Gruß |
#10
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![]() Zitat:
Jetzt poste noch dein Reviergebiet und viele sind dir dann dafür dankbar. ![]() ![]()
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#11
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Davon abgesehen verbietet § 32 Abs. 8 StVZO explizit jegliche Toleranzen. |
#12
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Angaben in IBS etc überzeugen keine Polizisten.
Im Zweifelsfall wird nachgemessen. Geltungsdauer und Kosten für Ö und I kann ich am kommenden Montag nachsehen. Genehmigung bis 3,00 m.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#13
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![]() Zitat:
Ich hatte auch mit 2,91 m ( Genehmigung war vorhanden) keine Probleme in Baustellen. Waren die rechten Fahrspuren in den 90 ern breiter ?
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW
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#14
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#15
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Moin , Moin
Meine Albin bringt 2,75 Breite. Sondergenehmigung für 3 Jahre Deutschlandweit 80,-Euro. Bin dann auf der sicheren Seite. Gemessen wird meistens nur im Schadensfall, dann aber oweia. ![]() ![]() ![]()
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#16
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![]() Zitat:
Gültigkeitsdauer und Gebühr können je nach dem in welchem Bundesland beantragt wird unterschiedlich sein ... Gültig aber in dann in allen Bundesländern.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#17
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Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es zielführend und für uns
Trailerkapitäne positiv ist, wenn man hier die Aussage eines (vermutlich) aktiven Polizisten so anfeindet wie geschehen. Denn eines ist mal klar, jeder der mit seinem 2,59- Ami- Boot unterwegs ist, bewegt sich im grauen Bereich und ist auf Duldung angewiesen. Wenn es ein Polizist weniger tolerant auslegt als der andere, liegt das in seinem Ermessen bzw. einschlägigen Erfahrungen. Eines ist klar, nicht der Polizist sondern wir bewegen uns außerhalb der Gesetze mit 2,59m. Und wenn wir das noch weiter so thematisieren, brauchen wir uns nicht wundern, wenn in naher Zukunft weniger getrailert werden darf. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#18
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![]() Zitat:
War wohl etwas voreilig.
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#19
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Witzig. Die Ausnahmegenehmigung legitimiert Dich, ggfs. beide Fahrstreifen zu nutzen, wenn es ansonsten zu eng werden sollte. Machst Du das ohne Genehmigung, könnte das den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Ein Problem der Trucker. Die machen das nämlich häufiger, um die sogenannten Spiegelunfälle zu verhindern. Statt froh zu sein, den rechten Außenspiegel so behalten zu dürfen, erhalten sie dann von cholerischen SUV-Fahrern entsprechende Anzeigen.
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#20
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Da finde ich die Idee in engen Baustellen versetzt zu fahren sehr entspannt.
Ich fahre wenn es mir für mein Gespann zueng wird eh sehr nahe auf oder auch jenseits der Mittellinie.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#21
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Also ich habe für den Sattelzug auch ne 3m Genehmigung für Deutschland, unser Boot hat 3,40m bin schon öfter rausgezogen worden... bis jetzt immer Anstandslos weitergekommen
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Gruß Sven |
#22
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Insofern ist eine gebührenpflichtige, dauerhafte Ausnahmegenehmigung, auch nichts anderes, als die übliche Wegelagerei mit Passierschein zu umfahren. yello
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#23
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#24
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Ich weiß, ich weiß ... Polizisten sind entweder blöd
Zitat:
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#25
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Glaub mir sie ist 3,40m ich habe gemessen. Mit 3,20m würde ich sogar in die Sportboot Schleusse der Mosel kommen. Da passe ich nicht rein !!
Gesendet von meinem iPhone 5S mit Tapatalk
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Gruß Sven |
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