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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Bin erstmals im Forum mit folgender Frage
Ich habe mir ein gebrauchtes Schiff gekauft. Das Schiff hat eine Funkanlage, die sowohl für Binnen als auch See betrieben werden kann. Da ich nur Binnengewässer fahren möchte habe ich auch nur den UBI gemacht. Jetzt hat man mir gesagt, wenn ich die Anlage auf Seefunk umstellen kann, muss ich auch den SRC haben. Stimmt das? Wer kennt sich da aus? ![]() |
#2
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Stimmt. Da werden sich aber sicher noch die Profis hier zu Wort melden.
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#3
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Danke Goldwing Du meinst also nur die Möglichkeit umzuschalten erfordert schon den SRC?
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#4
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Da die Betriebsart Seefunk auf BinSchStr nicht zulässig ist, braucht man m.E. dann auch nur den UBI.
Außerdem, welche aktuellen Funkgeräte haben denn nur ATIS und keinen Seefunk ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#5
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So habe ich bisher auch gedacht, doch so genau weiss ich das nicht. Könnte mir vorstellen, das wenn ich z.B. die Elbe bis zur Mündung fahren würde und in das See-Fahrgebiet komme wo Funkpflicht besteht das dann der SRC erforderlich ist?
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#6
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Es gibt kaum noch reine Binnenfunkgeräte zu kaufen. Daher benötigt man nur den Funkschein, dessen Modus eingestellt ist.
wenn also Binnenmodus eingestellt ist, benötigst du den UBI ist Seefunk eingestellt das SRC. Nur die möglichkeit zu wechseln setzt noch nicht beide Scheine vorraus. Ich habe übrigens auch nur den UBI und eine Kombianlage.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#7
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Danke Volker
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#8
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![]() Zitat:
![]() ![]() Man möge mir verzeihen ![]()
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#9
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Streiche "kaum noch". Das Icom IC-M401E war das letzte derartige Gerät, und auch dieses gibt es inzwischen nicht mehr zu kaufen. Der Rest Deiner Aussage ist aber richtig, das haben wir ja hier schon mehrmals durchgenommen.
Wäre es anders, müsste man ja stets beide Scheine gemeinsam machen oder beide Scheine zu einem Schein zusammenfassen. Die WSP kontrolliert auch nur den Schein, in dessen Zuständigkeitsbereich man sich befindet. Also Kombigerät im Atis-Betrieb mit UBI kein Problem. Matthias |
#10
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Moin,
es kommt darauf an in welchem Gebiet du dich befindest. Befindest du dich im Binnengebiet muss das Funkgerät auf Binnenfunk / ATIS eingestellt sein und du die entsprechenden Funkerlaubnis (UBI) besitzen. Ein Kombigerät, darf auf Binnengewässern niemals auf Seefunk stehen, unabhängig von dem Besitz der Funkerlaubnis. Soweit also alles okay bei dir, sofern du es richtig einstellst. Bewegst du dich jetzt aber mit dem Boot ins Seegebiet, benötigst du zwingend den SRC, denn du hast eine betriebsbereite Seefunkstelle am Bord - unabhängig davon wie sie eingestellt ist. Der SRC ist erforderlich, wenn ein betriebsbereites Seefunkgerät an Bord ist, es muss dafür nichtmal angeschlossen sein. Kann auch im Karton originalverpackt liegen, es ist trotzdem betriebsbereit an Bord. Beste Grüße Alex
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#11
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![]() Zitat:
ich meine der User hat ein Seefunkgerät an Bord und muß daher auch SRC haben, ob Binnen eingestellt ist oder nicht ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#12
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![]() Zitat:
Matthias
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#13
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Der User hat eine Kombianlage und fahrt Binnen und somit reicht UBI. Das Gerät muss auf ATIS-Mode stehen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#14
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![]() Zitat:
Außerdem hätte man sie ja auch nicht trennen brauchen ![]() ![]() ![]() Ich habe ein Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I. Damit darf ich Binnenfunk und weltweit Seefunk mit GMDSS. Zitat:
Seit für Seefunk zwingend Englischkenntnisse erforderlich sind, darf teilweise auch "auf See" mit dem UBI gefunkt werden, siehe hier und hier Seite 61. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#15
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![]() Zitat:
Matthias
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#16
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![]() Zitat:
Der SRC ist nicht erforderlich für das Binnengebiet mit UBI. Das die Anlage auf Binnengewässer ggf. auch Seefunk kann ist unerheblich, denn durch die Befähigung des UBI ist der Skipper ja in der Lage die Anlage den Vorgaben gemäß zu betreiben und einzustellen. Zitat:
Beste Grüße Alex |
#17
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![]() Zitat:
![]() Aber Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
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Nein, ich las Deinen Einwand so, dass Du meintest, man benötige immer beide Scheine gleichzeitig. Und das ist eben nicht so.
Matthias |
#19
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Unsere Beiträge haben sich überschnitten, das mag vielleicht sein, aber bei einer Kombianlage ist entscheidend das sich zur Binnenfunkanlage dann auch eine Seefunkanlage im Seegebiet betriebsbereit befindet ohne die entsprechende Befähigung des Skippers (SRC). Die Einstellung ist dann egal, sie ist betriebsbereit, sogar angeschlossen und kann mit einem Knopfdruck Seefunk (der nicht erlaubt wäre).
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#20
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Nur zum Verständnis, weil wir beide überlegen, den Funkschein zu machen.
Dann nutzt mir also eigentlich der UBI allein nichts (es sei denn, ich fahre nur rein Binnen), weil es nur noch die Kombigeräte gibt, d.h. wenn ich doch mal auf ´ner Seeschiffahrtsstrasse unterwegs bin, bin ich dann wieder "illegal" weil ohne SRC nur weil das Gerät beides kann? Es sei denn, ich rupfe das Gerät dann für diese Zeit raus... ![]() Das kann es ja eigentlich nicht sein.
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Gruß, Nicole __________
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#21
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![]() Zitat:
Es bleibt aber dabei, es wird nicht unterschieden in wieviele Geräte die Funkanlage aufgeteilt wird, sondern nur welche Anlage in welchem Gebiet vorhanden ist und welche Scheine benötigt werden. Eine Seefunkanlage darf ausschliesslich auf Seeschiffahrstrasse und Seegebieten verwendet werden, sofern ein SRC vorhanden ist. Eine ATIS-Binnenfunkanlage nur in Binnengewässern wenn ein UBI vorhanden ist (und einige Grenzregionen wie B4-Skipper aufzeigte). Ist eine oder beide Anlagen an Bord (ob in einem oder zwei Geräten) muss der Schiffsführer über die entsprechenden Funkzeugnisse verfügen. Im Prinzip sind aber die Lerninhalte für den UBI eine kleinere Teilmenge des SRC-Scheines. Macht man also den SRC, muss man nur noch die Sonderbestimmungen für UBI dazulernen und kann beide Prüfungen machen. Ähnlich wie die SBF Scheine See und Binnen, Binnen hat ein paar zusätzliche Sonderregeln, sonst sind sie in Teilen sehr ähnlich. Beste Grüße Alex
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#22
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Da meint man, alles rund um die Funkerei verstanden zu haben, und dann kommt so ein Thread daher ...
In dem oben schon verlinkten Merkblatt heißt es: Für das Bedienen von Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen, die mit sog. „UKWKombianlagen“ für den wechselseitigen Einsatz im mobilen Seefunkdienst bzw. im Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet sind und für die eine Frequenzzuteilung einschl. einer ATIS-Kennung und einer MMSI-Nummer von der Bundesnetzagentur (ehemals RegTP) ausgestellt worden ist, gelten folgende Regelungen: .... 1.) Für das Bedienen einer UKW-Kombianlage zur Ausübung des Seefunkdienstes ist ein Funkzeugnis nach Anlage 3 Abschnitt A Nr. 1 Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) erforderlich (SRC/GOC sowie LRC/ROC oder gleichwertige Seefunkzeugnisse). Das verstehe ich so, dass mein Kombigerät erst durch Zuteilung einer MMSI zur Seefunkstelle wird. Ich habe nur den UBI und mir deshalb auch nur eine ATIS-Kennung zuteilen lassen. Durch Eingabe dieser Kennung wird mein Kombigerät damit zur Schiffsfunkstelle. Bei gelegentlichen Fahrten in küstennahen Gewässern begehe ich keine Ordnungswidrigkeit. Oder?
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Viele Grüße Gerhard |
#23
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![]() Zitat:
![]() Als "Best Practice" sollte man sich aber überlegen, ob man allen Gesetzen und Vorlagen 100% folgt, oder den gesunden Menschenverstand verwendet. Im unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle kann man die Situation immer noch erklären und darauf hinweisen das man die Seefunkstelle im Seegebiet auch überhaupt nicht in Betrieb genommen hat. Einen Rechtsanspruch hat man natürlich nicht, aber es wird einem auch nicht gleich der Kopf abgerissen. Im schlimmsten Fall zahlt man ein kleines Bußgeld, was man durchaus als Betriebsausgabe verbauchen kann. Beste Grüße Alex Geändert von alexhb (30.09.2014 um 07:47 Uhr) |
#24
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... Bis auf wenige Seegebiete, auf denen tatsächlich auch nur mit UBI gefunkt werden darf, wäre es illegal im Seegebiet mit Funk, aber ohne SRC unterwegs zu sein. Also in deinem Bespiel Elbe bis zur Mündung ist nach dem Hamburger Hafen eindeutig SEE-Gebiet (SBF See erforderlich). Wenn du da ne Seefunkfähige Anlage an Bord hast, aber nur den UBI drohen sehr saftige Bußgelder. Wurde bei mir auch schon von der WaschPo kontrolliert. Halten gern nach UKW Antennen Ausschau.... Also am besten beide Scheine und du bis Safe....
Viele Grüße Matze
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#25
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1. Eine "Kombianlage", die man auch tatsächlich zwischen Binnen und See umschalten kann, ist "zwei Funkanlagen": 1x See, 1x Binnen.
2. Jede dieser Funkanlagen braucht eine Ship Station Licence (Frequenzzuteilungsurkunde): Für See ein Rufzeichen und (bei DSC) eine MMSI (heute obligatorisch). Für Binnen eine ATIS-Kennung. (Wird See und Binnen angemeldet, ist das natürlich nur ein Papier). 3. Wer eine umschaltbare "Kombianlage" aber nur eine ATIS-Kennung hat, hat illegalerweise eine Seefunkanlage an Bord. 4. Wer eine umschaltbare Kombianlage und außerdem kein SRC hat, hat obendrein ein fehlendes Funkerzeugnis, also zweimal Dreck am Stecken. ![]() 5. Wer auf Nummer sicher gehen will (ohne SRC), der lässt sich um ein paar Euro das Gerät so umprogrammieren, dass es im See-Modus nicht mehr betrieben werden kann (haben wir vor einiger Zeit im Club als Binnenfunk-Uferstation machen müssen). Praktisch jede heute anmeldefähige "Kombianlage" kann so programmiert werden. 6. Wer das wirklich macht, hat triftige Gründe (so wie unser Hafenfunk, der behördlich überprüft und abgenommen wird), Angst vor der Strafe oder sonst keine Sorgen. Jungs, macht euch keinen Kopp. Mut kann man nicht kaufen. Und ehrlicherweise: das ist schon sehr speziell bei einer Kontrolle: Wenn ich ATIS und nur UBI habe, im See-Bereich unterwegs bin, dann bleibt - bei großer Angst - die Funke im Binnenbetrieb und den freundlichen Herren oder Damen erkläre ich im freundlichen Ton, dass das eine Binnenanlage ist und für mein Boot keine See-Ausrüstungspflicht besteht und ich hier nur ausnahmsweise zu Besuch bin und ich nicht weiß, ob und wie man das Zeugs auf See umstellen kann und wenn es die Damen oder Herren ausprobieren wollen, bitte ich sie, nichts zu verstellen, weil zurück kann ich selber dann vielleicht nicht und die Bedienungsanleitung liegt am Nachtkästchen zuhause und ob sie heute schon Kaffee hatten ... ![]() Aber korrekterweise geht natürlich eine umschaltbare Kombianlage nur mit Ship Station Licence Binnen plus See plus UBI plus SRC. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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