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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich möchte auf meinen Bootstrailer Halter für Fahrräder bauen. Bisher waren die immer im Boot mitgeführt und duch die Plane verdeckt. Jetzt beim neuen Boot / Trailer habe ich Platz und möchte auch keine Fahrräder in der Pflicht liegen haben die mir Krazer mache könnten. Meine Frage: ist es mit den Fahrrädern auf dem Trailer überhaupt noch möglich ohne Probleme mit einer grünen Nummer zu fahren ? oder bin ich jetzt gezwungen eine Schwarze Nummer zu nehmen? Gruß Matthias |
#2
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Hallo Matthias....
bei grünen Nummern ist der Trailer zweckgebunden...soll heissen Du darfst ausschließlich das Boot drauf haben...wenn Du einen übereifrigen von der Rennleitung hast, lädst Du die Räder ab... Ich musste mich da auch aufklären lassen...ich kenn ein paar bei der Rennleitung...
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Es Grüßt Uwe.K. aus U. Mir geht es gut....wenn ich besser klagen könnte wäre ich Rechtsanwalt geworden... ![]() |
#3
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![]() Gruß Berni ![]() |
#4
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außerdem bekommst du vermutlich mit den Rädern auf der Deichsel ein
Gewichtsproblem mit der Deichsellast.... und müsstest das Boot auf dem Trailer verändern, damit alles wieder passt. (solange der Hänger nicht überladen ist, interessiert die Räder kein Mensch) aua, ich weiss ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#5
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Die grüne Nummer bekommt der Bootstrailer nicht für das transportieren des Bootes, sondern weil das Boot ein Sportgerät ist. Fahrräder sind das auch, insofern sind die Vorraussetzungen für das grüne Nummernschild immer noch gegeben. Ev. muß die Bezeichnung geändert werden, z.B. in Boots- und Fahrradtransporter. Ich würd mal mit dem Tüv darüber reden.
In meinem Fahrzeugschein steht: SDAH f. Sportgeräte, Bootstransporter und bisher hat noch nie ein Beamter die Fahrräder in meiner Segeljolle bemängelt.
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Gruß, Jörg! Geändert von Erposs (04.08.2014 um 16:15 Uhr) |
#6
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Jetzt wird's spannend. Ich weiß nicht wie es genau aussieht, aber mit Fahrrädern kann man z.B. auch zum Einkaufen fahren, zur Arbeit etc., das hat dann nichts mehr mit Sport zu tun. Wenn es vielleicht spezielle Rennräder sind, die man üblicherweise nur für Sporttouren verwenden mag das als Argument noch funktionieren.
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Gruß Jens ![]() Wasserfuhrpark---> Boote: Fletcher Arrowflyte 14 + Lodestar NSA 290 + Quicksilver 450 R Motoren: Suzuki DT65 + Yamaha 5BS + Yamaha 6DMH + Yamaha 50 DEOL Trailer: Neptun Navy, Wick Trailer |
#7
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Und wieviel Boote auf den Trailern sind reinrassige Sportboote? Ich schätze mal 10%?
Mit dem Fahrrad zur Arbeit ist schon Sport, für mich jedenfalls. Das Land Berlin hat mal versucht, Bootstrailer mit dem Argument "Motorboot ist kein Sportboot" nur noch mit schwarzer Nummer zu zulassen. Damit sind sie nicht durchgekommen. Es steht der Zulassungsstelle nicht zu, zu entscheiden, was Sport ist und was nicht.
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Gruß, Jörg! |
#8
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Und was sind der Rest ? Ich dachte Sportboote sind alle die, die zur Freizeit und Erholungszwecken gefahren werden, egal ob nun sportlich mit Motor, per Muskelkraft oder als Segelboot ?? Demnach wären 99% Sportboote, oder nicht ?
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Gruß Jens ![]() Wasserfuhrpark---> Boote: Fletcher Arrowflyte 14 + Lodestar NSA 290 + Quicksilver 450 R Motoren: Suzuki DT65 + Yamaha 5BS + Yamaha 6DMH + Yamaha 50 DEOL Trailer: Neptun Navy, Wick Trailer
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#9
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An einem Ufer sitzen und einen aufgespießten Wurm ertränken, ist auch Sport,...also darf sich jedes Klapprad auch Sportgerät nennen.
Willy |
#10
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Mach es vielleicht nicht ganz so auffällig wie der Zeitgenosse auf dem Foto, dann klappt das schon....
Einfach das Rad schön flach mit Decken oder was auch immer Rutsch- und Kratzfrei im Boot verstauen, da sagt niemand etwas..
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Gruß Heinz, ![]() |
#11
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Gruß, Jörg! |
#12
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Genau das will der TO ja nicht mehr --> Siehe erster Beitrag hier.
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#13
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Das habe ich gelesen, deswegen soll er ja die Räder Kratzfrei verstauen, mit ein bischen Mühe geht das durchaus...
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Gruß Heinz, ![]() |
#14
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Ist ja wieder abenteuerlich, wie hier nicht Juristen mit "ich glaube" und "für mich ist"...argumentieren! Wir sind hier nicht bei "wünsch dir was" und auch nicht in der Kirche (da geht's um Glauben)... Der BOOTSTRAILER ist als solcher (mit grünem Kennzeichen) angemeldet und muss auch so benutzt werden!
Jeder kann ja machen was er will, aber bitte kein persönliches Halbwissen als wahre Münze anpreisen...könnte für den Gutgläubigen teuer werden....
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![]() Gruß Berni ![]()
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#15
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ansonsten sind doch fahrräder sportgeräte also dürfte das doch kein problem darstellen.... |
#16
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Hallo,
das Problem ist nicht ob ein Fahrrad als Sportgerät betrachtet wird oder nicht, also ob grüne oder schwarze Nummer. Es geht hier um die Zulassung des Trailers als "Bootstrailer", also einem bestimmten Zweck zugeordnet. Der ADAC hatte vor einiger Zeit eine Leserfrage in seinem Magazin drin, der genau das Thema behandelt hat. Der Fahrradträger muss, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, in die Papiere eingetragen werden, damit der Trailer weiterhin legal unterwegs ist. Auch mit Fahrräder im Boot darf der Trailer mit grünem Kennzeichen unterwegs sein, denn es darf ja alles auf dem Trailer/Boot transportiert werden, was für den Bootsurlaub notwendig ist. Man will ja nach dem Anlegen im Hafen mobil sein. Allerdings weiß ich jetzt nicht mehr, ob in dem Bericht drin stand, dass die Fahrräder zwingend im Boot sein müssen, um steuerfrei zu bleiben oder ob diese auch auf den Trailer dürfen. Vielleicht findet man über das Internet diese Leserfrage. Gruß Axel |
#17
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Hallole,
die Unsicherheit kommt daher, weil in den Bestimmungen eben nicht abschließend geregelt ist. Sondern es kann eben ein Anhänger "für Sportzwecke" zugelassen werden und dann auch mit Grüner Nummer. Übliche und gelistete Sportzwecke sind (Sport-)Pferde, (Sport-)Boote und Segelflugzeuge. Entsprechend der Schifffahrtsverordnungen ist dabei Sportboot = Freizeitboot. Es muss kein 49er sein. Das ist aber die derzeitige Auslegung und bekanntlich immer mal wieder in der Diskussion. Ein Fischkutter mit grüner Nummer geht jedenfalls nur ohne Gewerbeschein ![]() Aber man kann auch einen Anhänger für Kampfstiere (als Torrero), Motorräder, Kanus oder Rennräder grün zulassen. Oder das zumindest beantragen. Denn, wie schon oft erzählt, ist da jedes Amt etwas eigen. Es geht also um die Zweckbindung, nicht um eine Liste von transportierten Sachen. Zu beachten ist, dass mancher Hersteller allerdings in der Betriebserlaubnis des Anhängers schon eine Einschränkung festlegt (bspw. zum Bootstransport). In der Regel wird diese dann auch bei der Zulassung übernommen und damit darf streng genommen generell nichts anderes auf dem Hänger transportiert werden. Bei grüner Nummer steht dann bpsw. "Sportanhänger zum Bootstransport". Um dieses Auslegungsspektrum wissen die Polizisten doch aber sicher auch Bescheid. Mir ist daher auch aus dem Bekanntenkreis noch kein Verfahren bekannt geworden. |
#18
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....so, da jetzt noch mehr Kommentare vorliegen und viele ihr Halbwissen zum Besten gegeben haben zurück zur Ausgangsfrage:
Wenn du deinen BOOTSTRAILER baulich veränderst, indem du Fahrradhalter montierst, wirst du bei JEDER Polizeikontrolle aus dem Verkehr gezogen!!! So, und mehr gibt es dazu nicht zu sagen - das hat auch absolut nichts mit Interpretation und Auslegung zu tun - sollte einem aber eigentlich auch der gesunde Menschenverstand sagen...
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![]() Gruß Berni ![]() |
#19
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Hallo Berni,
der Trailer wird ja nicht baulich verändert, es wird ein Fahrradträger angeschraubt. Dieser ist für die Anbringung auf der Zugdeichsel zugelassen. Ein Wohnwagen verliert auch nicht automatisch seine Zulassung oder wird aus dem Verkehr gezogen, nur weil ein Fahrradträger vorne draufgeschraubt wurde. Sicherlich jeder 3. Wowa hat sowas drauf und das völlig legal. Ganz so einfach ist es eben nicht. Mit baulicher Veränderung hat es meiner Meinung nach nicht zu tun. Gruß Axel |
#20
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#21
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![]() Zitat:
enthält sondern absolut unsinnig und falsch ist... ![]() ![]() ![]() Hieran kann man sehen, wie der gesunde Menschenverstand aussetzt oder falsch liegen kann !! ![]() ![]() Fahrradständer für die Deichsel haben in der Regel auch eine ABE !! und dies weiß sogar die Polizei hier und im Ausland !! Es genügt, die vorliegende ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Ist keine ABE vorhanden, muss sie lediglich in die Papiere eingetragen werden, was auch kein Problem darstellt (ist aber normal nicht notwendig, da ABE)
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() Geändert von dieter (05.08.2014 um 15:53 Uhr) |
#22
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Sorry Dieter,
hier geht es aber nicht darum, ob die Deichsel-Fahrradträger eine ABE haben oder nicht (das ist übrigens nicht die Regel), sondern, ob der als Bootstrailer zugelassene Anhänger auch nach Montage des Fahrradträgers noch mit grünem Kennzeichen geführt werden darf. Und um hier keinen Blödsinn zu erzählen, habe ich eben mit dem TÜV telefoniert: Dort ist man zum einen auch der Auffassung, dass der Bootstrailer dann nicht mit grünem Kennzeichen geführt werden darf, sieht zum Anderen noch weitere Probleme: 1. ist man dort der Auffassung, dass es keinen Deichsel-Fahrradträger mit einer ABE gibt, der auf die Deichsel eines Bootstrailers gebaut werden darf und 2. hält man es im Hinblick auf die zulässige Stützlast für problematisch! Zu den weiteren Inhalten deines Beitrages möchte ich lieber nichts sagen....
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![]() Gruß Berni ![]() |
#23
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Hallole,
naja, die Stützlast kann man ja anpassen. Das ist ja kein Argument. Hingegen wurde uns auch beim TÜV erklärt, dass ein Fahrradträger (oder eine Motoradschiene) an einem Anhänger, der eine ABE zum Bootstransport hat "genaugenommen" zum Erlöschen der BE führt. Das hat noch nichtmal mit grün/schwarzem Kennzeichen zu tun, sondern mit einer baulichen Veränderung. Wobei eine solche Veränderung eigentlich gebaut und nicht nur angesteckt sein müsste... Da wiehert der Amtsschimmel. |
#24
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Denke mal man sollte auf jeden Fall versuchen statt Boottransporter "Sportgeräteanhänger" eintragen zu lassen und nur einen dafür gebauten Deichselträger benutzen.
Wobei das alles eine ziemliche Grauzone ist. Darf ich z.B. auf dem Boot einen Grill für auf dem Steg mitführen? Oder Campingstühle? Generell nicht nautische Ausrüstung? Gruß Chris |
#25
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Was das Mitführen von "Dingen" auf dem Boot angeht - und dazu gehören auch Fahrräder - gebe ich dir völlig recht! Habe selber Literatur "gewälzt" und mit verschiedenen Fachdienststellen (auch Verkehrsstaffel verschiedener Landespolizeidienststellen) gesprochen...es ist wie du sagst, eine Grauzone...wobei ich das Anbauen eines Fahrradträgers schon für eindeutig in der vom TE beschriebenen Konstellation halte!
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![]() Gruß Berni ![]() |
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