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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 25.07.2014, 19:48
Knotenfan Knotenfan ist offline
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Standard Anhängelast und co

Hallo zusammen,

in ein paar Tagen ist es soweit, dann gehts ab nach HR. Leider ergab sich noch eine Frage. Unser Auto hat eine Anhängelast von 1400 KG. Der Trailer ein zulässiges Gesamtgewicht von 1800 KG, wobei dieser tatsächlich nur 1300 KG wiegen wird.

In D kein Problem, aber wie schauts bei A, SL und HR aus? Gilt dort das zulässige Gesamtgewicht des Trailers oder das tatsächliche Gewicht?

Im Internet habe ich keine zuverlässige Quelle gefunden, der ADAC weiß auch nicht wirklich bescheid.

Vielen Dank an Euch!

Grüße
Dirk
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  #2  
Alt 25.07.2014, 19:56
indra indra ist offline
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In D darfst den nicht mal leer ziehen.
Da hilft eigentlich nur ablasten,wie es in den anderen Ländern aussieht werden sich bestimmt noch einige melden.

Gruß Uwe
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  #3  
Alt 25.07.2014, 20:00
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wehrgolf wehrgolf ist offline
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
In D darfst den nicht mal leer ziehen.


Gruß Uwe


Quatsch!

In D darfst du ihn bis 1400kg ziehen!

Ich denke das wird in A und HR auch so sein.... sonst durfte ich die letzten 4 Jahre nicht dort hin fahren

LG
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  #4  
Alt 25.07.2014, 20:03
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Hallo,
Ich bin der Meinung, das dieses Gespann nicht zusammen passt. Wenn du damit fahren willst, mußt du den Hänger beim TÜV auf 1400 Kg "ablasten". Dann bist du auf jeden Fall auf der sicher Seite. Und kannst beruhigt in „A“, „Slo“, und „Hr“ fahren Ich würde mir da keine Laus in den Pelz setzen. Woher soll der Beamte wissen, das dein Hänger jetzt tatsächlich nur 1300Kg wiegt. Solltest du ein Beleg von der Waage haben, so kann man ja nach dem wiegen noch ordentlich einladen. So sehe ich das.

Gruß
Wilfried
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Mit freundlichem Gruß

Wilfried
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  #5  
Alt 25.07.2014, 20:03
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
In D darfst den nicht mal leer ziehen.
Da hilft eigentlich nur ablasten,wie es in den anderen Ländern aussieht werden sich bestimmt noch einige melden.

Gruß Uwe

So einen Quatsch habe ich selten gehört.
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Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #6  
Alt 25.07.2014, 20:04
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
In D darfst den nicht mal leer ziehen.
Da hilft eigentlich nur ablasten,wie es in den anderen Ländern aussieht werden sich bestimmt noch einige melden.

Gruß Uwe
Sehe ich auch so.

Gruß
Wilfried
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Mit freundlichem Gruß

Wilfried
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  #7  
Alt 25.07.2014, 20:05
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Und wenn ich abgelastet habe, weiß der Beamte das ich definitiv 1400kg hab

COOL
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  #8  
Alt 25.07.2014, 20:11
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Zitat:
Zitat von wehrgolf Beitrag anzeigen
Und wenn ich abgelastet habe, weiß der Beamte das ich definitiv 1400kg hab

COOL
nee, aber wenn du mehr drauf hast und nachgewogen wird, wird man dich zur Kasse bitten oder lässt ihn stehen.
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Mit freundlichem Gruß

Wilfried
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  #9  
Alt 25.07.2014, 20:13
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Zitat:
Zitat von Wiebri Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich bin der Meinung, das dieses Gespann nicht zusammen passt. Wenn du damit fahren willst, mußt du den Hänger beim TÜV auf 1400 Kg "ablasten". Dann bist du auf jeden Fall auf der sicher Seite. Und kannst beruhigt in „A“, „Slo“, und „Hr“ fahren Ich würde mir da keine Laus in den Pelz setzen. Woher soll der Beamte wissen, das dein Hänger jetzt tatsächlich nur 1300Kg wiegt. Solltest du ein Beleg von der Waage haben, so kann man ja nach dem wiegen noch ordentlich einladen. So sehe ich das.

Gruß
Wilfried
Die Rennleitung muss so oder so wiegen, um sicher zu gehen.
Der 1400kg Trailer könnte ja auch 1600kg wiegen, und davor hängt ein fettes SUV.
Der Beamte weiß ja auch nicht, ob er nicht vielleicht überladen ist.

Hier ein Flyer der Dekra, der aussagt, das er den Hänger ziehen darf, ihn jedoch dann nicht voll beladen darf.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...,d.bGQ&cad=rja

Wünsche einen schönen Urlaub
Gruß Uwe
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Gruß Uwe

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  #10  
Alt 25.07.2014, 20:14
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Ja... und wenn ich nicht den Trailer ablaste, bekommen sie mich "nur"wegen dem Zugfahrzeug drann! Was "nur" 1400kg darf. Aber der Hänger im Grünen Bereich ist, mit 1800kg.

Lasse ich jetzt ablasten.... darf ich nicht mal mehr mit dem Hänger die "mehrlast" fahren.
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  #11  
Alt 25.07.2014, 20:14
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
In D darfst den nicht mal leer ziehen.
Da hilft eigentlich nur ablasten,wie es in den anderen Ländern aussieht werden sich bestimmt noch einige melden.

Gruß Uwe
In Deutschland zählt das tatsächliche Gewicht welches am Haken hängt, nicht das zulässige Gesamtgewicht!

Deine Aussage ist nicht richtig...
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so long, der Thomas...

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  #12  
Alt 25.07.2014, 20:16
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brother-uwe brother-uwe ist offline
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Habe in Beitrag 9 einen Flyer der DEKRA verlinkt.

Er darf ihn ziehen.
Es steht direkt auf der ersten Seite.

Gruß Uwe
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Alt 25.07.2014, 20:17
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eindeutige Lage nach der StVZO

Die zulässige Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche Anhängergewicht. Es stellt daher kein problem dar wenn das ZgG des Anhängers über der Anhängelast liegt. Der Anhänger darf dann eben nur soweit teilbelanden werden, bis die zulässige Anhängelast erreicht ist.

hier der Gesetzestext

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
  1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
  2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
  3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
__________________
servus
dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!


Geändert von dieter (25.07.2014 um 20:23 Uhr)
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Alt 25.07.2014, 20:17
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Mit nem Polo der 750kg gebremst ziehen darf, kann ich ohne weiteres einen leeren 3,5T Trailer ziehen, solange er nicht ein Leergewicht von über 750kg hat.

Wenn der Ttrailer leer 600kg wiegt, darf ich sogar noch ein Schlauchboot laden mit Max. 150kg

Leute Leute.....




LG
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  #15  
Alt 25.07.2014, 20:21
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runni58 runni58 ist offline
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Das Ablasten des zulässigen Gesamtgewichtes spielt allerdings eine Rolle wenn es um die 100km/h- Zulassung geht.
Ansonsten gilt in D das tatsächliche Gewicht

Gruß Rudolf
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  #16  
Alt 25.07.2014, 20:23
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sanicoe sanicoe ist offline
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Ich ziehe mit meinem Passat auch nen 2 Tonnen Hänger obwohl der nur 1,7 Tonnen ziehen darf. Ich denke wichtig ist das du die zulässige Anhängelast nicht überschreitest. Wenn der Beamter dein Gespann wiegen will braucht er heute nicht mal mehr ne Waage suchen, die haben heute meist schon mobile Fahrzeugwaagen.
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Gruß Sascha
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  #17  
Alt 25.07.2014, 20:28
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Das zulässige Gesamtgewicht spielt lediglich bei den Führerscheinen eine Rolle, das ist nämlich grade unser Problem.
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Gruß vom Mario


Geändert von PIEP-Köln (25.07.2014 um 20:35 Uhr)
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  #18  
Alt 25.07.2014, 20:28
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
eindeutige Lage nach der StVZO

Die zulässige Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche Anhängergewicht. Es stellt daher kein problem dar wenn das ZgG des Anhängers über der Anhängelast liegt. Der Anhänger darf dann eben nur soweit teilbelanden werden, bis die zulässige Anhängelast erreicht ist.

hier der Gesetzestext

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
  1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
  2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
  3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.

Man lernt nie aus. Danke

Gruß Wilfried
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Wilfried
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  #19  
Alt 25.07.2014, 20:30
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gnymfaz gnymfaz ist offline
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Ihr vergesst die unterschiedlichen Führerscheine!
Mit den neuen Bis 3,5t interessieren nur die zulässigen gewichte, z.b. Nen leeren 2t Anhänger zu ziehen ist nicht drin.

Bei den alten 7.5t Klasse 3 darfst du soviel ziehen wie das Auto kann. Da interessieren die tatsächlichen Gewichte. Also mitm Polo den leeren 2t Anhänger..
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  #20  
Alt 25.07.2014, 20:31
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sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Das zulässige Gesamtgewicht spiet lediglich bei den Führerscheinen eine Rolle, das ist nämlich grade unser Problem.
Ja, diese scheixxx-EU-Führerscheine. So ein Schrott. Mit Klasse B ist bei 750 kg ungebremst Feierabend.
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Gruß Sascha
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  #21  
Alt 25.07.2014, 20:33
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Ja, diese scheixxx-EU-Führerscheine. So ein Schrott. Mit Klasse B ist bei 750 kg ungebremst Feierabend.
Mehr darfst Du ziehen, wenn Du mit dem zgG des Hängers plus dem zgG des Fahrzeugs 3.500 kg nicht überschreitest.
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Gruß vom Mario

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  #22  
Alt 25.07.2014, 20:33
indra indra ist offline
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Lasse mich gern eines besseren belehren.

Jedenfalls bin vor ca.3Jhr. von der Rennleitung zu Kasse gebeten worden,
2t.Anhängelast und leeren 3,5 Tonner am Haken.


Gruß Uwe
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  #23  
Alt 25.07.2014, 20:34
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sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von gnymfaz Beitrag anzeigen
Ihr vergesst die unterschiedlichen Führerscheine!
Mit den neuen Bis 3,5t interessieren nur die zulässigen gewichte, z.b. Nen leeren 2t Anhänger zu ziehen ist nicht drin.

Bei den alten 7.5t Klasse 3 darfst du soviel ziehen wie das Auto kann. Da interessieren die tatsächlichen Gewichte. Also mitm Polo den leeren 2t Anhänger..
Ist z.B. ganz interessant. Ich hatte neulich Berufskraftfahrer-Qualifizierung (Eine Geschichte der EU) und dort hat uns der Fahrlehrer/Dozent doch verklickert das man mit der alten Klasse 3 wohlgemerkt als GESPANN bis zu 18,25 t fahren darf!
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Gruß Sascha
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  #24  
Alt 25.07.2014, 20:37
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
Lasse mich gern eines besseren belehren.

Jedenfalls bin vor ca.3Jhr. von der Rennleitung zu Kasse gebeten worden,
2t.Anhängelast und leeren 3,5 Tonner am Haken.


Gruß Uwe
Evtl. falscher Führerschein, wenn nicht, dann lass Dir das Geld zurück geben
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Gruß vom Mario

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  #25  
Alt 25.07.2014, 20:38
Knotenfan Knotenfan ist offline
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Also D kein Problem, in A wohl auch nicht, habe gerade eine Info unter www.noe.gv.at gefunden. Weiss jemand was von Slo und HR?
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