![]() |
|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo zusammen,
in ein paar Tagen ist es soweit, dann gehts ab nach HR. Leider ergab sich noch eine Frage. Unser Auto hat eine Anhängelast von 1400 KG. Der Trailer ein zulässiges Gesamtgewicht von 1800 KG, wobei dieser tatsächlich nur 1300 KG wiegen wird. In D kein Problem, aber wie schauts bei A, SL und HR aus? Gilt dort das zulässige Gesamtgewicht des Trailers oder das tatsächliche Gewicht? Im Internet habe ich keine zuverlässige Quelle gefunden, der ADAC weiß auch nicht wirklich bescheid. Vielen Dank an Euch! Grüße Dirk |
#2
|
|||
|
|||
![]()
In D darfst den nicht mal leer ziehen.
Da hilft eigentlich nur ablasten,wie es in den anderen Ländern aussieht werden sich bestimmt noch einige melden. Gruß Uwe |
#3
|
||||
|
||||
![]() Quatsch! In D darfst du ihn bis 1400kg ziehen! Ich denke das wird in A und HR auch so sein.... sonst durfte ich die letzten 4 Jahre nicht dort hin fahren ![]() LG
__________________
![]()
|
#4
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
Ich bin der Meinung, das dieses Gespann nicht zusammen passt. Wenn du damit fahren willst, mußt du den Hänger beim TÜV auf 1400 Kg "ablasten". Dann bist du auf jeden Fall auf der sicher Seite. Und kannst beruhigt in „A“, „Slo“, und „Hr“ fahren Ich würde mir da keine Laus in den Pelz setzen. Woher soll der Beamte wissen, das dein Hänger jetzt tatsächlich nur 1300Kg wiegt. Solltest du ein Beleg von der Waage haben, so kann man ja nach dem wiegen noch ordentlich einladen. So sehe ich das. Gruß Wilfried
__________________
Mit freundlichem Gruß Wilfried |
#5
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
So einen Quatsch habe ich selten gehört. ![]()
__________________
Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden )
|
#6
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Gruß Wilfried
__________________
Mit freundlichem Gruß Wilfried |
#7
|
||||
|
||||
![]()
Und wenn ich abgelastet habe, weiß der Beamte das ich definitiv 1400kg hab
![]() ![]() ![]() COOL ![]()
__________________
![]() |
#8
|
||||
|
||||
![]()
nee, aber wenn du mehr drauf hast und nachgewogen wird, wird man dich zur Kasse bitten oder lässt ihn stehen.
__________________
Mit freundlichem Gruß Wilfried |
#9
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Der 1400kg Trailer könnte ja auch 1600kg wiegen, und davor hängt ein fettes SUV. Der Beamte weiß ja auch nicht, ob er nicht vielleicht überladen ist. Hier ein Flyer der Dekra, der aussagt, das er den Hänger ziehen darf, ihn jedoch dann nicht voll beladen darf. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...,d.bGQ&cad=rja Wünsche einen schönen Urlaub Gruß Uwe
__________________
Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162 |
#10
|
||||
|
||||
![]()
Ja... und wenn ich nicht den Trailer ablaste, bekommen sie mich "nur"wegen dem Zugfahrzeug drann! Was "nur" 1400kg darf. Aber der Hänger im Grünen Bereich ist, mit 1800kg.
Lasse ich jetzt ablasten.... darf ich nicht mal mehr mit dem Hänger die "mehrlast" fahren.
__________________
![]() |
#11
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Deine Aussage ist nicht richtig...
__________________
so long, der Thomas... ![]() ![]() |
#12
|
||||
|
||||
![]()
Habe in Beitrag 9 einen Flyer der DEKRA verlinkt.
Er darf ihn ziehen. Es steht direkt auf der ersten Seite. Gruß Uwe
__________________
Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162 |
#13
|
||||
|
||||
![]()
eindeutige Lage nach der StVZO
Die zulässige Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche Anhängergewicht. Es stellt daher kein problem dar wenn das ZgG des Anhängers über der Anhängelast liegt. Der Anhänger darf dann eben nur soweit teilbelanden werden, bis die zulässige Anhängelast erreicht ist. hier der Gesetzestext Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht ![]()
__________________
servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() Geändert von dieter (25.07.2014 um 20:23 Uhr) |
#14
|
||||
|
||||
![]()
Mit nem Polo der 750kg gebremst ziehen darf, kann ich ohne weiteres einen leeren 3,5T Trailer ziehen, solange er nicht ein Leergewicht von über 750kg hat.
Wenn der Ttrailer leer 600kg wiegt, darf ich sogar noch ein Schlauchboot laden mit Max. 150kg ![]() Leute Leute..... ![]() LG ![]()
__________________
![]()
|
#15
|
||||
|
||||
![]()
Das Ablasten des zulässigen Gesamtgewichtes spielt allerdings eine Rolle wenn es um die 100km/h- Zulassung geht.
Ansonsten gilt in D das tatsächliche Gewicht Gruß Rudolf |
#16
|
||||
|
||||
![]()
Ich ziehe mit meinem Passat auch nen 2 Tonnen Hänger obwohl der nur 1,7 Tonnen ziehen darf. Ich denke wichtig ist das du die zulässige Anhängelast nicht überschreitest. Wenn der Beamter dein Gespann wiegen will braucht er heute nicht mal mehr ne Waage suchen, die haben heute meist schon mobile Fahrzeugwaagen.
__________________
Gruß Sascha
|
#17
|
||||
|
||||
![]()
Das zulässige Gesamtgewicht spielt lediglich bei den Führerscheinen eine Rolle, das ist nämlich grade unser Problem.
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
![]() Geändert von PIEP-Köln (25.07.2014 um 20:35 Uhr) |
#18
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Man lernt nie aus. Danke Gruß Wilfried
__________________
Mit freundlichem Gruß Wilfried |
#19
|
||||
|
||||
![]()
Ihr vergesst die unterschiedlichen Führerscheine!
Mit den neuen Bis 3,5t interessieren nur die zulässigen gewichte, z.b. Nen leeren 2t Anhänger zu ziehen ist nicht drin. Bei den alten 7.5t Klasse 3 darfst du soviel ziehen wie das Auto kann. Da interessieren die tatsächlichen Gewichte. Also mitm Polo den leeren 2t Anhänger.. |
#20
|
||||
|
||||
![]()
Ja, diese scheixxx-EU-Führerscheine. So ein Schrott. Mit Klasse B ist bei 750 kg ungebremst Feierabend.
__________________
Gruß Sascha |
#21
|
||||
|
||||
![]()
Mehr darfst Du ziehen, wenn Du mit dem zgG des Hängers plus dem zgG des Fahrzeugs 3.500 kg nicht überschreitest.
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
![]() |
#22
|
|||
|
|||
![]()
Lasse mich gern eines besseren belehren.
Jedenfalls bin vor ca.3Jhr. von der Rennleitung zu Kasse gebeten worden, 2t.Anhängelast und leeren 3,5 Tonner am Haken. Gruß Uwe |
#23
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
__________________
Gruß Sascha |
#24
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
![]()
|
#25
|
|||
|
|||
![]()
Also D kein Problem, in A wohl auch nicht, habe gerade eine Info unter www.noe.gv.at gefunden. Weiss jemand was von Slo und HR?
|
![]() |
|
|