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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe den Motor-Schein Binnen und See schon. Jetzt möchte ich auch noch den "Segel-Schein"machen.
Meine Frage: In welchem Themenbereich werde ich in der Theorie geprüft. Bzw. was muss ich lerne für die Theorie, wie viele Fragen. Grüße Jens |
#2
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Hi da gibt es einen eigenen Fragenkatalog
In der Prüfung waren das 7 fragen mehr.... Sbf binnen app - da sind se drinne |
#3
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Dir ist bewußt, das du eigentlich keinem "Segelschein" benötigst?
Tip: Nimm Kontakt zu einem Segelclub auf und frag, ob dir jemand was beibringen kann. Ein, zwei grüne Scheinchen für die Clubkasse sollten es dann schon sein.
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#4
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Moin Jens,
also für Binnen/Segel gibt es Zusatzfragen (→ hier) von denen (in deinem Fall) 7 ausgesucht werden, davon müssen 5 richtig beantwortet werden - Zeit: 15 Min. (Quelle) Ob auch eine praktische Segelbootprüfung bei vorhandenem SBF Binnen/Motor notwendig ist, ist mir nicht bekannt. Ist der Schein denn für dich tatsächlich notwendig? Gruß Andreas Geändert von Pepper (12.01.2018 um 16:54 Uhr)
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#5
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wie oben bereits gesagt, ist der Aufwand für die reine Theorie-Segelprüfung minimal. Aber auch wenn man bereits den SBF Binnen hat, muss man eine praktische Prüfung ablegen. Dafür braucht es ein wenig Übung, am Besten in einem Verein. Die Gemeinsamkeit macht ja auch meistens Spaß.
Natürlich braucht man in Deutschland eigentlich keinen Segelschein aber wenn man versucht ein Boot zu mieten, muss man ihn normalerweise vorzeigen. In den Niederlanden bekommt man auch ein Boot wenn man zeigt, dass man damit umgehen kann. Gruß Rudolf |
#6
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Obwohl ich von Kind auf segel, dürfte ich selbst mit meinem kleinen Boot in Berliner Gewässern ohne diesen Schein (den ich nicht habe) nicht segeln.
Als Berliner macht der Zusatzschein schon Sinn. Leihboote hab ich auch ohne diesen Schein bisher immer bekommen, auch in Deutschland. |
#7
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Gruß Rudolf |
#8
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![]() Zitat:
Surfbretter sind nirgends scheinpflichtig, Segelboote nur in Berliner Gewässern ab 6 m² Segelfläche. Gruß Michael |
#9
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Ja bei uns in Hannover auf dem Maschsee braucht man auch den SFB mit Segel bei dem kleinen Teich echt nen Witz. Aber ich möchte den Schein machen um in Kroatien zu Segeln.
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#10
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Mal davon abgesehen, dass m.W. der Seewasserstraßenschein nicht nach Segel-/Motorboot unterscheidet, kann das eine durchs Hausrecht gedeckte Forderung des Vercharterers sein. Genauso kann er das Chartern von einer grünen Pudelmütze abhängig machen...
Lies Dir mal den aktuellen genauen Gesetzestext bei Deinem Landesgewässer durch. Alles unter 6 m² und auch muskelbetrieben zählt nicht zur Gattung https://www.elwis.de/DE/Sportschifff.../--2-node.html, wohl aber als Kleinfahrzeug und Sportfahrzeug. Gruß Michael |
#11
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Selbst die Regattayacht meiner Tochter (International Optimist Class) benötigte einen FS oder Aufsichtsperson. Grüße, Reinhard
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#12
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Da brauchst du nur den normalen SBF.
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#13
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Vorher musste der Schiffsführer tatsächlich den amtlichen Sportbootführerschein Segeln haben und zwingend an Bord sein(Aufsichtsperson außerhalb des Bootes ist nicht Schiffsführer!) - so wurden die Opti-Kinder kriminalisiert. Gottseidank hatte die Entenpolizei mehr Angst vor schlechter Presse als Ordnungsgeldbedarf gehabt, ich hab nichts von der Durchsetzung derartig unsinniger Regelungen gehört. Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#14
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und der Segelschein ersetzt diesen auch nicht. Wenn du segeln willst, dann brauchst du diesen allerdings ..... |
#15
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Naja, mal davon abgesehen, dass Niedersachsen mit seinem Gesetzgebungsverfahren beim Niedersächsischem Wassergesetz etwas der Zeit hinterherhinkt(von 2013), steht dort:
§3 Motor: nur elektrisch bis 10 PS §5 Segeln ab 6m² scheinpflichtig §6 Scheine u.a. entsprechend Sportbootführerscheinverordnung der aktuellen Fassung. Meiner Meinung nach ist das Surfen damit grundsätzlich frei, ohne m²-Begrenzung Führerscheinverordnung §5 1(3) Der Satz 2 gilt eigentlich nur auf allen Binnenwasserstraßen, nicht nur Bundeswasserstraßen? "Eine Fahrerlaubnis für das Führen eines Sportbootes unter Segel ist nur auf den in der Anlage 8 aufgeführten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich." Welches Recht ist da höherwertig? Bricht Landesrecht wirklich Bundesrecht? Wobei die Niedersachsen schon komische Formulierungen drinne haben, kleines Fahrzeug ohne Eigenantrieb: bis 7,60 m, außer 20er Jollenkreuzer... Ein Ruderachter darf da nicht? Nur mal so.... Michael |
#16
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Auf See-und Seeschifffahrtsstrassen braucht man mit einem reinem Segelfahrzeug das nicht gewerblich genutzt wird überhaupt keinen Befähigungsnachweiss,so wie da ein Motor mit(heute)mehr als 15Ps drinnen oder drann ist wird der Spobofüsch-See fällig (früher derAmtliche Sportbootführerschei),diese Regelung müsste m.E. auch international gelten. gruss hein |
#17
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Hallo Jens,
zu deiner Frage: Wenn du bereits den SBF Binnen Motor hast besteht die Theorieprüfung aus ca. 40 Multiple Choice Fragen zum Segeln, von denen du 7 bei der Prüfung beantworten musst und 2 davon falsch haben darfst. Den „Fragenkatalog“ habe ich noch irgendwo, müsste ich schauen. Die praktische Prüfung, je nach Prüfer und deinem können natürlich, besteht im Prinzip aus einigen aneinander gereihten Manövern wie du es mit dem Motorboot auch gemacht hast. Dazu gehört auf jeden Fall ablegen, Manöverkreis, Mann über Bord und anlegen mit den jeweils richtigen Kommandos. Knoten oder ähnliches werden nicht geprüft. Sehr überschaubar also.
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Gruß Tobi ![]() screwed, blued & tattooed
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#18
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.....wieder was gelernt => hab nicht verstanden, warum Leute mit Schein den indischen Wuhlingstek benutzen.
Grüße, Reinhard Geändert von Federball (14.01.2018 um 18:11 Uhr)
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#19
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Ist ein amtl. Schein mit einer theoretischen Prüfung ![]()
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Mit wassersportlichen Grüßen Peter Das Leben ist wie eine Klobrille: "Man macht viel durch" ![]() |
#20
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Liebe Grüße Mattze |
#21
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Wenn ich richtig informiert bin, dann gilt auf Landesgewässern dort weiterhin die 5PS Grenze - was ich persönlich eher für Fortschritt halte ......
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#22
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Gruß Tobi ![]() screwed, blued & tattooed |
#23
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Hallo Jens,
für die sogenannte "Erweiterung für Sportboote unter Segeln" (= entsprechender Stempel-Vermerk beim SBF Binnen) braucht man sinnvollerweise auch die bestandene Praxisprüfung, also z.B. An+ Ablegen vom Steg/Prüfungsbeiboot, Anluven/Abfallen, Anlegen mit Aufschiesser an der Boje, auf jeden Fall MOB/POB-Mannöver mit ggf. Q-Wende (oder wie auch immer) u.w. Wende/Halse-Mannöver, Ausweichregeln natürlich etc... Ist ja auch notwendig, wenn man später die grundsätzliche Segel"fahr"technik sicher beherrschen muss. Am besten einen Segelpraxiskurs belegen mit einer Jolle wie z.B. auf einer "Sailhorse" mit hohem Ballastanteil für große Kentersicherheit ![]() Sollte eigentlich nicht teuer sein, so ab 100 €, je nach Stundenanzahl. Gruß + viel Segel-Spaß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln ![]()
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#24
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Das mit dem Stempel geht seit Beginn diesen Jahres nicht mehr. Es gibt nur noch einen Sportbootführerschein als Plastikkarte im Checkkartenformat, der soweit die entsprechenden Prüfungen abgelegt wurden, den SBF-See (Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen), SBF-Binnen(Motor) (Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen unter Motor) und/oder SBF-Binnen(Segeln) (Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen unter Segeln) enthält. Wird jetzt ein vorhandener SBF erweitert, wird jetzt i.d.R. die "alte" SBF-Version (Papierversion oder Plastikkarte) eingezogen und von der Bundesdruckerei eine neu Plastikkarte erstellt.
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Liebe Grüße Mattze
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