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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.01.2018, 15:00
Speedster14 Speedster14 ist offline
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Standard "Segel-Schein"

Ich habe den Motor-Schein Binnen und See schon. Jetzt möchte ich auch noch den "Segel-Schein"machen.

Meine Frage: In welchem Themenbereich werde ich in der Theorie geprüft.
Bzw. was muss ich lerne für die Theorie, wie viele Fragen.


Grüße Jens
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  #2  
Alt 12.01.2018, 15:57
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Burnoutbrother Burnoutbrother ist offline
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Hi da gibt es einen eigenen Fragenkatalog

In der Prüfung waren das 7 fragen mehr....

Sbf binnen app - da sind se drinne
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  #3  
Alt 12.01.2018, 16:33
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Dir ist bewußt, das du eigentlich keinem "Segelschein" benötigst?
Tip: Nimm Kontakt zu einem Segelclub auf und frag, ob dir jemand was beibringen kann.
Ein, zwei grüne Scheinchen für die Clubkasse sollten es dann schon sein.
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  #4  
Alt 12.01.2018, 16:47
Pepper Pepper ist offline
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Moin Jens,

also für Binnen/Segel gibt es Zusatzfragen (→ hier) von denen (in deinem Fall) 7 ausgesucht werden, davon müssen 5 richtig beantwortet werden - Zeit: 15 Min. (Quelle)

Ob auch eine praktische Segelbootprüfung bei vorhandenem SBF Binnen/Motor notwendig ist, ist mir nicht bekannt.

Ist der Schein denn für dich tatsächlich notwendig?

Gruß
Andreas

Geändert von Pepper (12.01.2018 um 16:54 Uhr)
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  #5  
Alt 12.01.2018, 17:21
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wie oben bereits gesagt, ist der Aufwand für die reine Theorie-Segelprüfung minimal. Aber auch wenn man bereits den SBF Binnen hat, muss man eine praktische Prüfung ablegen. Dafür braucht es ein wenig Übung, am Besten in einem Verein. Die Gemeinsamkeit macht ja auch meistens Spaß.
Natürlich braucht man in Deutschland eigentlich keinen Segelschein aber wenn man versucht ein Boot zu mieten, muss man ihn normalerweise vorzeigen. In den Niederlanden bekommt man auch ein Boot wenn man zeigt, dass man damit umgehen kann.

Gruß

Rudolf
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  #6  
Alt 12.01.2018, 17:40
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Zitat:
Zitat von runni58 Beitrag anzeigen
Natürlich braucht man in Deutschland eigentlich keinen Segelschein ......
Obwohl ich von Kind auf segel, dürfte ich selbst mit meinem kleinen Boot in Berliner Gewässern ohne diesen Schein (den ich nicht habe) nicht segeln.
Als Berliner macht der Zusatzschein schon Sinn.

Leihboote hab ich auch ohne diesen Schein bisher immer bekommen, auch in Deutschland.
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  #7  
Alt 12.01.2018, 17:49
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Zitat:
in Berliner Gewässern
immer diese Berliner. Können zwar keinen Flughafen bauen, brauchen aber tatsächlich einen Segelschein , sogar für Surfbretter mit einer Segelfläche von mehr als 3 Quadratmetern.

Gruß

Rudolf
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  #8  
Alt 12.01.2018, 20:38
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Zitat:
Zitat von runni58 Beitrag anzeigen
immer diese Berliner. Können zwar keinen Flughafen bauen, brauchen aber tatsächlich einen Segelschein , sogar für Surfbretter mit einer Segelfläche von mehr als 3 Quadratmetern.

Gruß

Rudolf
Falsch!!!
Surfbretter sind nirgends scheinpflichtig, Segelboote nur in Berliner Gewässern ab 6 m² Segelfläche.
Gruß
Michael
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  #9  
Alt 12.01.2018, 20:44
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Ja bei uns in Hannover auf dem Maschsee braucht man auch den SFB mit Segel bei dem kleinen Teich echt nen Witz. Aber ich möchte den Schein machen um in Kroatien zu Segeln.
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  #10  
Alt 12.01.2018, 20:56
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Mal davon abgesehen, dass m.W. der Seewasserstraßenschein nicht nach Segel-/Motorboot unterscheidet, kann das eine durchs Hausrecht gedeckte Forderung des Vercharterers sein. Genauso kann er das Chartern von einer grünen Pudelmütze abhängig machen...
Lies Dir mal den aktuellen genauen Gesetzestext bei Deinem Landesgewässer durch.
Alles unter 6 m² und auch muskelbetrieben zählt nicht zur Gattung https://www.elwis.de/DE/Sportschifff.../--2-node.html, wohl aber als Kleinfahrzeug und Sportfahrzeug.
Gruß
Michael
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  #11  
Alt 12.01.2018, 21:12
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Falsch!!!
Surfbretter sind nirgends scheinpflichtig, Segelboote nur in Berliner Gewässern ab 6 m² Segelfläche.
Gruß
Michael
.....es gab extra das "Berlin Segel" mit 3qm für Surfer, weil mehr = Führerschein.
Selbst die Regattayacht meiner Tochter (International Optimist Class) benötigte einen FS oder Aufsichtsperson.
Grüße, Reinhard
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  #12  
Alt 12.01.2018, 21:25
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Zitat:
Zitat von Speedster14 Beitrag anzeigen
Aber ich möchte den Schein machen um in Kroatien zu Segeln.
Da brauchst du nur den normalen SBF.
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  #13  
Alt 12.01.2018, 21:35
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
.....es gab extra das "Berlin Segel" mit 3qm für Surfer, weil mehr = Führerschein.
Selbst die Regattayacht meiner Tochter (International Optimist Class) benötigte einen FS oder Aufsichtsperson.
Grüße, Reinhard
Ja, das mit den Surfbrettern wurde um 2012 aufgehoben, das mit den 6 m² gilt seit Mai 2017.

Vorher musste der Schiffsführer tatsächlich den amtlichen Sportbootführerschein Segeln haben und zwingend an Bord sein(Aufsichtsperson außerhalb des Bootes ist nicht Schiffsführer!) - so wurden die Opti-Kinder kriminalisiert. Gottseidank hatte die Entenpolizei mehr Angst vor schlechter Presse als Ordnungsgeldbedarf gehabt, ich hab nichts von der Durchsetzung derartig unsinniger Regelungen gehört.
Michael
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  #14  
Alt 12.01.2018, 22:55
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Falsch!!!
Surfbretter sind nirgends scheinpflichtig, Segelboote nur in Berliner Gewässern ab 6 m² Segelfläche.
Gruß
Michael
Surfschein kann da durchaus Pflicht sein - Landesgewässer in Niedersachsen, z.B. Der Dümmer See - da ist der Schein sogar auf dem Brett mitzuführen.
und der Segelschein ersetzt diesen auch nicht.
Wenn du segeln willst, dann brauchst du diesen allerdings .....
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  #15  
Alt 13.01.2018, 07:38
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Naja, mal davon abgesehen, dass Niedersachsen mit seinem Gesetzgebungsverfahren beim Niedersächsischem Wassergesetz etwas der Zeit hinterherhinkt(von 2013), steht dort:
§3 Motor: nur elektrisch bis 10 PS
§5 Segeln ab 6m² scheinpflichtig
§6 Scheine u.a. entsprechend Sportbootführerscheinverordnung der aktuellen Fassung.

Meiner Meinung nach ist das Surfen damit grundsätzlich frei, ohne m²-Begrenzung Führerscheinverordnung §5 1(3)
Der Satz 2 gilt eigentlich nur auf allen Binnenwasserstraßen, nicht nur Bundeswasserstraßen? "Eine Fahrerlaubnis für das Führen eines Sportbootes unter Segel ist nur auf den in der Anlage 8 aufgeführten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich."
Welches Recht ist da höherwertig? Bricht Landesrecht wirklich Bundesrecht?
Wobei die Niedersachsen schon komische Formulierungen drinne haben, kleines Fahrzeug ohne Eigenantrieb: bis 7,60 m, außer 20er Jollenkreuzer... Ein Ruderachter darf da nicht?
Nur mal so....
Michael
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  #16  
Alt 13.01.2018, 15:51
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Mal davon abgesehen, dass m.W. der Seewasserstraßenschein nicht nach Segel-/Motorboot unterscheidet, kann das eine durchs Hausrecht gedeckte Forderung des Vercharterers sein. Genauso kann er das Chartern von einer grünen Pudelmütze abhängig machen...
Lies Dir mal den aktuellen genauen Gesetzestext bei Deinem Landesgewässer durch.
Alles unter 6 m² und auch muskelbetrieben zählt nicht zur Gattung https://www.elwis.de/DE/Sportschifff.../--2-node.html, wohl aber als Kleinfahrzeug und Sportfahrzeug.
Gruß
Michael
Moin
Auf See-und Seeschifffahrtsstrassen braucht man mit einem reinem Segelfahrzeug das nicht gewerblich genutzt wird überhaupt keinen Befähigungsnachweiss,so wie da ein Motor mit(heute)mehr als 15Ps drinnen oder drann ist wird der Spobofüsch-See fällig (früher derAmtliche Sportbootführerschei),diese Regelung müsste m.E. auch international gelten.
gruss hein
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  #17  
Alt 13.01.2018, 16:12
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stulle stulle ist offline
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Hallo Jens,

zu deiner Frage:

Wenn du bereits den SBF Binnen Motor hast besteht die Theorieprüfung aus ca. 40 Multiple Choice Fragen zum Segeln, von denen du 7 bei der Prüfung beantworten musst und 2 davon falsch haben darfst. Den „Fragenkatalog“ habe ich noch irgendwo, müsste ich schauen.

Die praktische Prüfung, je nach Prüfer und deinem können natürlich, besteht im Prinzip aus einigen aneinander gereihten Manövern wie du es mit dem Motorboot auch gemacht hast. Dazu gehört auf jeden Fall ablegen, Manöverkreis, Mann über Bord und anlegen mit den jeweils richtigen Kommandos. Knoten oder ähnliches werden nicht geprüft.

Sehr überschaubar also.
__________________
Gruß Tobi


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  #18  
Alt 14.01.2018, 17:41
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Zitat:
Zitat von stulle Beitrag anzeigen
.......Knoten oder ähnliches werden nicht geprüft.......
.....wieder was gelernt => hab nicht verstanden, warum Leute mit Schein den indischen Wuhlingstek benutzen.
Grüße, Reinhard
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  #19  
Alt 14.01.2018, 19:28
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PZarske PZarske ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Falsch!!!
Surfbretter sind nirgends scheinpflichtig, Segelboote nur in Berliner Gewässern ab 6 m² Segelfläche.
Gruß
Michael
Auf dem Bodensee brauchst Du ab 6 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent für Segelboote.
Ist ein amtl. Schein mit einer theoretischen Prüfung z.B. im LRA in Konstanz.
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen

Peter

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"Man macht viel durch"
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  #20  
Alt 15.01.2018, 14:49
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
... , dass Niedersachsen mit seinem Gesetzgebungsverfahren beim Niedersächsischem Wassergesetz etwas der Zeit hinterherhinkt(von 2013), ...
Warum hinken die Niedersachsen bzw. der niedersächsische Gesetzgeber hinter?
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #21  
Alt 15.01.2018, 16:35
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Warum hinken die Niedersachsen bzw. der niedersächsische Gesetzgeber hinter?
Wenn ich richtig informiert bin, dann gilt auf Landesgewässern dort weiterhin die 5PS Grenze - was ich persönlich eher für Fortschritt halte ......
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  #22  
Alt 16.01.2018, 04:49
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
.....wieder was gelernt => hab nicht verstanden, warum Leute mit Schein den indischen Wuhlingstek benutzen.
Grüße, Reinhard
Ja... Allerdings brauchst du ja beim Segeln den ein oder anderen Knoten. Sie sind eben nur nicht Teil der Prüfung. Man setzt eben voraus dass du durch den SBF unter Motor die gängigen Knoten beherrscht, und ne Klampe mit 20 Sicherheitsknoten und Schlägen so zu belegen dass du am Ende ein Messer brauchst um das ganze wieder zu lösen seh ich auch öfter bei Mobos. Liegt also nicht nur am Segelschein
__________________
Gruß Tobi


screwed, blued & tattooed

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  #23  
Alt 16.01.2018, 13:13
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Hallo Jens,

für die sogenannte "Erweiterung für Sportboote unter Segeln" (= entsprechender Stempel-Vermerk beim SBF Binnen) braucht man sinnvollerweise auch die bestandene Praxisprüfung, also z.B. An+ Ablegen vom Steg/Prüfungsbeiboot, Anluven/Abfallen, Anlegen mit Aufschiesser an der Boje, auf jeden Fall MOB/POB-Mannöver mit ggf. Q-Wende (oder wie auch immer) u.w. Wende/Halse-Mannöver, Ausweichregeln natürlich etc...
Ist ja auch notwendig, wenn man später die grundsätzliche Segel"fahr"technik sicher beherrschen muss.

Am besten einen Segelpraxiskurs belegen mit einer Jolle wie z.B. auf einer "Sailhorse" mit hohem Ballastanteil für große Kentersicherheit und Stabilität, da lernt man das Segeln nachhaltig und am effektivsten.
Sollte eigentlich nicht teuer sein, so ab 100 €, je nach Stundenanzahl.

Gruß + viel Segel-Spaß
Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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  #24  
Alt 17.01.2018, 10:06
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
... für die sogenannte "Erweiterung für Sportboote unter Segeln" (= entsprechender Stempel-Vermerk beim SBF Binnen) ...
Das mit dem Stempel geht seit Beginn diesen Jahres nicht mehr. Es gibt nur noch einen Sportbootführerschein als Plastikkarte im Checkkartenformat, der soweit die entsprechenden Prüfungen abgelegt wurden, den SBF-See (Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen), SBF-Binnen(Motor) (Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen unter Motor) und/oder SBF-Binnen(Segeln) (Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen unter Segeln) enthält. Wird jetzt ein vorhandener SBF erweitert, wird jetzt i.d.R. die "alte" SBF-Version (Papierversion oder Plastikkarte) eingezogen und von der Bundesdruckerei eine neu Plastikkarte erstellt.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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