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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.11.2005, 01:32
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sea-commander sea-commander ist offline
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Standard Genauere Infos zu den CE-Kategorien?

Ein freundliches Servus aus dem hohen Norden!

Ich weiß zwar einigermaßen was sich hinter den Einteilungen A - D verbirgt, allerdings kann ich nirgends etwas finden, welche Vorschriften den Kategorien zugrunde liegen. Sprich, welche Ausrüstung etc. für das Erfüllen der Kategorien von Nöten ist.
Kennt vielleicht jemand dazu 'nen brauchbaren Link?

Lieben Gruß!
Chris
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  #2  
Alt 10.11.2005, 05:34
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Standard CE...

Nein, einen Link gibt es dazu nicht.

Die Einstufung in die Kastegorien übernimmt der hersteller und dannach ist das fahrzeug auszulegen - je nach Typ, Bauart, Größe und fahrtgebiert werden berechnet:

- Stabiltät, Auftrieb, Schwimmfähigeit und Sinksicherheit ( z.Bsp. Mindestflutungshöhe oder Krängungswinkel)
- die Dichtigkleitsstufe von Luken, Bulleyes und verschlüssen
- die Cockpitlenzzeit
- Süllhöhe Cockpit
- Unsinkbarkeit oder eben nicht...
- Stabilitätsindex bei Segelbooten (STIX)

usw. usw. es sind einige ISO-Normen die dort je nach Anwendung herangezogen werden....

Der Umfang der Sicherheitsausrüstung findet sich in anderen Merkblättern und nat. Vorgaben bzw. Gesetzen, die mit CE nichts zu tun haben. CE richtet sich direkt an das fshrzeug, nicht aber den Betrieb/die Nutzung des Fahrzeuges durch den Menschen....
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  #3  
Alt 10.11.2005, 06:20
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kanalskipper kanalskipper ist offline
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guckst Du hier:

Zitat:
Begriffsbestimmungen:

A. „HOCHSEE": Ausgelegt für ausgedehnte Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke über 8 (Beaufort-Skala) und signifikanten Wellenhöhen über 4 m auf-treten können und die diese Boote weitgehend aus eigener Kraft bestehen können.

B. „AUSSERHALB VON KÜSTENGEWÄSSERN": Ausgelegt für Fahrten außerhalb von Küstengewässern, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis ein-schließlich 8 und Wellenhöhen bis einschließlich 4 m auftreten können.

C. „KÜSTENNAHE GEWÄSSER": Ausgelegt für Fahrten in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flussmündungen, Seen und Flüssen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m auftre-ten können.

D. „GESCHÜTZTE GEWÄSSER": Ausgelegt für Fahrten auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließ-lich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,5 m auftreten können.
Grüße

Kanalskipper
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Slow down, you move too fast.......
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  #4  
Alt 10.11.2005, 08:17
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Zitat:
Zitat von kanalskipper
guckst Du hier:

Zitat:
Begriffsbestimmungen:
D. „GESCHÜTZTE GEWÄSSER": Ausgelegt für Fahrten auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließ-lich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,5 m auftreten können.
Grüße

Kanalskipper
Info veraltet, definiert sich seit 01.01.2005 folgendermaßen:
"D. Geschützte Gewässer: Entworfen für Fahrten in geschützten küstennahen Gewässern, kleinen Buchten, auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,3 m und gelegentlich Wellenhöhen von höchstens 0,5 m, beispielsweise aufgrund vorbeifahrender Schiffe, auftreten können."
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  #5  
Alt 11.11.2005, 11:18
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Merci!

Chris
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