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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 10.12.2014, 21:52
Benutzerbild von maribde
maribde maribde ist offline
Captain
 
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Standard Trailer in Kroatien ohne HU

Hallo liebes Forum,

es ist hier zwar schon in ein paar Threats angesprochen worden,
aber so eine richtige Antwort gab es für mich noch nicht drauf.
Bei mir sieht es so aus.
Mein Trailer steht schon ein paar Jahre in einem Depot in Kroatien,
HU ist schon abgelaufen. Jetzt habe ich vor das Revier zu wechseln
innerhalb Kroatiens, aber wie gehe ich vor? Fahrtstrecke ist ca 170 km.
Nach Deutschland zurück fahren und HU machen ist eine Möglichkeit.
Dann bin ich aber eine längere Strecke unterwegs als zum neuen Revier.
Ich hab mir überlegt, wenn ich mir von einer kroatischen KFZ- Werkstatt (Vielleicht haben die ja auch so eine Art TÜV) eine Bescheinigung ausstellen lasse , das der Trailer verkehrssicher ist und mit der fahre.
Trailer ist 650 kg und ungebremst.
Bin mal auf euere Meinungen gespannt.
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #2  
Alt 11.12.2014, 04:00
petneu petneu ist offline
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Standard Trailer ohne TÜV

Hallo Michael,
Der TÜV bzw das überschreiten gilt nur in D. Bei der Einreise in D müsstes du sofort zur nächsten Prüfstelle. Der Weg dort hin darfst so so fahren.(wenn verkehrstüchtig) In HR brauchst du keinen Stempel, genau sowenig wie der Weltenbummler der über 3 Jahre mit seinem Landrover verschiedene Kontinente besucht. Der kann auch nicht in Kolumbia zum TÜV, oder eben mal schnall nach D fahren.. Aber natürlich darfst du in HR nicht mit einem Verkehrs untüchtigen Trailer fahren. Dies ist aber der Ermessens Spielraum der Verkehrspolizei. Bei deinem ungebremsten Anhänger gibt es ja außer eine evtl durchgerostete Achse, nicht viel was funtzen muss. Da dürfte wohl nur die Beleuchtung übrig bleiben.
Und wenn du 110% sicher gehen möchtest, muss du wohl oder übel vorher mal die Einheimischen Vopos ansprechen. vermutlich wirst du aber dort, wegen Unwissenheit von drei Leuten auch drei Antworten bekommen. Wer viel fragt......
Gruß
Peter
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Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.

Geändert von petneu (11.12.2014 um 13:20 Uhr)
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  #3  
Alt 11.12.2014, 07:14
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von petneu Beitrag anzeigen
Hallo Michael,
Der TÜV bzw das überschreiten gilt nur in D. Bei der Einreise in D müsstes du sofort zur nächsten Prüfstelle.
Gruß
Peter
...... bzw. vorher schriftlich einen Termin bei Deinem Heim-TÜV bestätigen lassen. Dann ist es nicht notwendig, sofort nach der Einreise zum nächsten TÜV zu fahren.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #4  
Alt 12.12.2014, 15:53
Benutzerbild von Nautico
Nautico Nautico ist offline
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An einem ungebremsten Trailer kann ja nicht viel Verkehrsunsicher sein.
Ich würde folgendes kontrollieren:
Licht
Reifen (Alter <7 Jahre, Risse in Flanken, sichtbare Beschädigungen)
Radlager am besten neu fetten und auf Spiel kontrollieren
je nach Zustand: Prüfung auf Durchrostungen an tragenden Teilen

Wenn alles gut kannst Du bedenkenlos, auch ohne gültige HU, im Ausland fahren.
Gruß
Jörg
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  #5  
Alt 12.12.2014, 16:34
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Nautico Beitrag anzeigen
Wenn alles gut kannst Du bedenkenlos, auch ohne gültige HU, im Ausland fahren....
Ich habe das gleiche Problem. Es ist - auch nach Auskunft "meines" TÜV - genau so, wie Fred sagt: mit einer schriftlichen Terminbescheinigung kannst Du quer durch Deutschland zu Deiner Prüfstelle fahren, selbst wenn die letzte HU zehn Jahre zurückliegt.

Aaaaber: wenn Du auf Deinen 170 km durch Kroatien oder bei der Ausreise mit etwas Pech an einen Polizisten oder Zolbeamten gerätst, der sich mit deutschen HU-Plaketten-Farben auskennt, dann hast Du ein Strafverfahren am Hals, weil der Hänger, wenn er schon mehrere Jahre in Kroatien stand, als illegal importiert gilt. Und wie man da 'raus kommt...keine Ahnung!
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #6  
Alt 12.12.2014, 16:46
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ralhu ralhu ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ich habe das gleiche Problem. Es ist - auch nach Auskunft "meines" TÜV - genau so, wie Fred sagt: mit einer schriftlichen Terminbescheinigung kannst Du quer durch Deutschland zu Deiner Prüfstelle fahren, selbst wenn die letzte HU zehn Jahre zurückliegt.

stimmt nicht

nur zur nächstgelegen Prüfstelle
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Gruss Ralf

Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder.
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  #7  
Alt 12.12.2014, 16:51
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Robert29566 Robert29566 ist offline
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Andere Frage,

wo und wie ist der Trailer Versichert u. Zugelassen? Die deutschen Versicherer setzen als Versicherungsgrundlage eine gültige HU voraus.

Gruß

Robert
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  #8  
Alt 12.12.2014, 17:02
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Zitat:
Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
Andere Frage,

wo und wie ist der Trailer Versichert u. Zugelassen? Die deutschen Versicherer setzen als Versicherungsgrundlage eine gültige HU voraus.

Gruß

Robert
Hallo Robert,

Bootstrailer unterliegen in Deutschland keiner Versicherungspflicht.
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Gruß Klaus

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  #9  
Alt 12.12.2014, 17:31
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von ralhu Beitrag anzeigen
stimmt nicht

nur zur nächstgelegen Prüfstelle
Nachdem ich das bereits selbst durchexerziert habe glaube es ganz einfach mal, dass Deine Meinung falsch ist !
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Gruß Fred
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  #10  
Alt 12.12.2014, 17:47
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stimmt nicht ganz mit HU sind sie mit dem Zugfahrzeug versichert.(angekoppelt)
Wenn sie nicht mit einem Fahrzeug verbunden sind haftet der Betreiber
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Gruss Ralf

Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

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  #11  
Alt 12.12.2014, 17:53
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Nachdem ich das bereits selbst durchexerziert habe glaube es ganz einfach mal, dass Deine Meinung falsch ist !
Hallo Fred,

nach meinen bescheidenen Erfahrungen ist es so, dass man(n) nach Grenzübertritt sofort die nächste Prüfstelle aufsuchen muss. Diese Aussage stammt vom TÜV-Südwest, Zweigstelle Albstadt.
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Gruß Klaus

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  #12  
Alt 12.12.2014, 18:26
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@ Fred @ Klaus
Wie im #2 beschrieben:
Wenn du 3 frägst, bekommst du 3 Antworten .
Mein Wohni steht auch seit Jahren in HR im Depot, da man ja nicht
gleichzeitig Wohni und Boot ziehen kann .
Ich kenne auch die Variante, ein schriftlicher Termin reicht aus, um zu deinem Heimat-TÜV zu fahren.
Verkehrssicher muß es allerdings sein.
( Man wechselt die defekten Leuchtmittel ja auch nicht vor der anstehenden
HU, sondern wenn sie defekt sind ).
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #13  
Alt 13.12.2014, 00:30
petneu petneu ist offline
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Standard TÜV abgelaufen

@Gerd,
wenn der Zoll dich erwischt und belangen will wegen illegaler Einführ, müsst er dies beweisen. Du bist doch aber nur auf der Durchreise von Griechenland nach D. Oder anders herum, wie soll der Zoll dir deine illegale Einfuhr beweisen.
Gruß
Peter
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  #14  
Alt 13.12.2014, 07:45
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Hallo Fred,

nach meinen bescheidenen Erfahrungen ist es so, dass man(n) nach Grenzübertritt sofort die nächste Prüfstelle aufsuchen muss. Diese Aussage stammt vom TÜV-Südwest, Zweigstelle Albstadt.
Was ein einzelner, hinterwäldnerischer und schlecht informierter TÜV sagt ist wenig interessant.
Ich habe das bei unserem Landratsamt nach entsprechender, rechtlich fundierter Information vom ADAC durchgesetzt, nachdem meine Trailerpapiere neu ausgestellt werden
mussten - ohne gültiger TÜV-HU !!! Dass der Trailer verkehrssicher sein muss ist Voraussetzung.

Du kannst Dir ja die Mühe machen und hier im Forum den entsprechenden Thread suchen.
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 13.12.2014, 08:22
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Was ein einzelner, hinterwäldnerischer und schlecht informierter TÜV sagt ist wenig interessant.
Ich habe das bei unserem Landratsamt nach entsprechender, rechtlich fundierter Information vom ADAC durchgesetzt, nachdem meine Trailerpapiere neu ausgestellt werden
mussten - ohne gültiger TÜV-HU !!! Dass der Trailer verkehrssicher sein muss ist Voraussetzung.

Du kannst Dir ja die Mühe machen und hier im Forum den entsprechenden Thread suchen.
Fred, diesen Thred habe ich verfolgt und da liegt der Hase im Pfeffer, nämlich das Ausstellen von neuen Trailerpapieren. Aber lassen wir das, Du hast wie so immer Recht und ich meine Ruhe, Ansonsten warst Du aber am 30.07.2012 anderer Meinung
Zitat Fred:
Wenn der Hänger zwar angemeldet, jedoch keinen TÜV mehr hat darfst Du ihn sehr wohl auf der Strasse fahren !

Bedingungen:
1.) der Hänger / Trailer muss verkehrssicher sein
2.) musst Du nach der Grenze den ersten erreichbaren TÜV anfahren
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Geändert von klaus51 (13.12.2014 um 08:41 Uhr)
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  #16  
Alt 13.12.2014, 09:37
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Was ein einzelner, hinterwäldnerischer und schlecht informierter TÜV sagt ist wenig interessant.
Ich habe das bei unserem Landratsamt nach entsprechender, rechtlich fundierter Information vom ADAC durchgesetzt, nachdem meine Trailerpapiere neu ausgestellt werden
mussten - ohne gültiger TÜV-HU !!! Dass der Trailer verkehrssicher sein muss ist Voraussetzung.

Du kannst Dir ja die Mühe machen und hier im Forum den entsprechenden Thread suchen.



Hallo fred,
fackt ist wenn du in Badreichenhall nach z.b. Hamburg von der Rennleitung rausgezogen wirst und der trailer kein Tüv hat must du zahlen ohne wenn und aber.
über ein themim beim Tüv lachen die nur.
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  #17  
Alt 13.12.2014, 10:05
petneu petneu ist offline
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Standard TÜV

Leute ganz cool,
es ging um das Problem an der Grenze bzw in HR was passiert wenn der Trailer keinen TÜV hat. Ohne TÜV in D ist sicherlich auch interessant, aber auch hier gilt: fragt du 3 TÜV Futzis , wirst du bestimmt auch 3 verschiedene Antworten bekommen. Und die Grün/weißen sehen das auch schon wieder anders, und das in jeder Region.
Peter
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Geändert von petneu (13.12.2014 um 10:24 Uhr)
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  #18  
Alt 13.12.2014, 11:26
Benutzerbild von Gladiator578
Gladiator578 Gladiator578 ist offline
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...ich liebe es, wenn aus einer winzigen Frage soche hitzigen Diskussionen entstehen! Spaß beiseite.

Es gibt nur 1interessante Frage!

Welches Recht gilt für Deutsche im EU Ausland im Strassenverkehr?


Die Regel lautet: Landesrecht geht vor!
Ergo. Wenn in deutschland 130 auf der Autobahn erlaubt ist und in Österreich 110 z.b.
... dann fährt der Deutsche 110. Und nich 130.

Wenn Du im Ausland mit abgelaufenem deutschen Tüv erwischt wirst, was sollte dann passieren?
Sollten z.b. in Holland, wo Bootsanhänger generell nicht einmal eine Typenbeschilderung bzw Zulassung haben dann die Holländischen Polizisten dich verhaften?
Interessante Frage nicht wahr?

also. STRASSENTAUGLICH und abgelaufener Tüv sind 2 unterschiedliche Punkte.

Die 6 Jahre Reifenalter beziehen sich übrigens auf die Sonderzulassung mit 100 kmh.

Eine weitere Frage: Stell Dir vor Du besitzt ein Haus in Kroatien. Und Du möchtest dein Auto nun dort anmelden weil Kfz Steuer fast nix kostet und alles andere auch günstiger zu haben ist... Fährst Du dann nach Deutschland um dir von den blaukitteln für 100 Euro ein 5cent Plastikettikettchen in dein Blech Nummernschild pressen zu lassen? Oder richtest Du dich nach dem Landesrecht ?

Wenn Du in Kroatien Boot fährst, nach welchem Recht richtest Du Dich?
Deutschem, Kroatischem oder Russischem?

Wenn in Deutschland 0,5 Promille erlaubt sind, und in Kroatien 0,0... Trinkst Du dann trotzdem?

Wenn in Deutschland Rechtsfahrgebot herrscht, und in England linksfahrgebot... Meinst Du es fällt auf der Towerbridge auf wenn Du als einziger rechts fährst?

Ich habe meine Bespiele sehr plastisch gewählt! Um es zu vereinfachen.

Es gilt zuerst immer das Landesrecht.

Wenn Du in Italien ohne Führerschein ein 30 PS Boot fährst geht ja auch! Obwohl Du in Deutschland nur 15 PS fahren dürftest!

Also. Nimm das Kroatische Verkehrsrecht und lies es durch. ADAC hilft auch, die haben Rechtsexperten. Irgend ein Kumpel wird schon mitglied sein!

Sobald Du wieder nach Deutschland kommst, gilt natürlich wieder Deutsches Recht für Dich! Dann würdest Du selbstverständlich Probleme bekommen.
Gilt übrigens auch, wenn Du mit nem Bootstrailer OHNE Haftpflichtversicherung durch Slowenien fährst. Dann verstösst Du gegen denen Ihr Recht!

Die können Dich nicht für Sachen belangen, die woanders gelten!!! Die vertreten Ihr Recht, und nach dem musst Du gehen!
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-Bill: "Es war unbezahlbar!"
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Grüße aus Bayreuth - Daniel
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  #19  
Alt 13.12.2014, 11:59
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Ich würde einfach fahren wenn der Trailer ok ist und mir keinen Kopf machen.
Auffallen in Form von z.B. zu schnell fahren würde ich dabei meiden.
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  #20  
Alt 13.12.2014, 12:14
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich würde einfach fahren wenn der Trailer ok ist und mir keinen Kopf machen.
Auffallen in Form von z.B. zu schnell fahren würde ich dabei meiden.

Genau so würde ich das auch machen , am Wochenende hat eh kein TÜV auf , zudem ist es keine Straftat
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  #21  
Alt 13.12.2014, 14:24
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Gladiator578 Beitrag anzeigen
...ich liebe es, wenn aus einer winzigen Frage soche hitzigen Diskussionen entstehen!
Ich auch, ist ja eh Mistwetter draußen...

Zitat:
Zitat von Gladiator578 Beitrag anzeigen
Es gibt nur 1interessante Frage!

Welches Recht gilt für Deutsche im EU Ausland im Strassenverkehr? Die Regel lautet: Landesrecht geht vor!
Für die Teilnahme am Straßenverkehr (Geschwindigkeit, Alkohol usw.) : eindeutig ja, für das Fahrzeug : eindeutig nein!

Für Fahrzeuge gilt das Kfz-Zulassungsrecht des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Wäre es anders, dürfte ich z.B. mit meinem 2012 zugelassenen und erst 2015 wieder HU-pflichtigen PKW jetzt gar nicht durch Kroatien fahren, weil: dort muss man jedes Jahr zum "tehnicki pregled", also zum TÜV. Und der Holländer mit seinem in Holland nicht HU-pflichtigen Bootsanhänger müsste auch zuhause bleiben, er dürfte noch nicht mal nach Deutschland, weil hier auch die HU Pflicht ist.

Zitat:
Zitat von Gladiator578 Beitrag anzeigen
Wenn Du im Ausland mit abgelaufenem deutschen Tüv erwischt wirst, was sollte dann passieren?
Mittlerweile ist auch das EU-Land Kroatien dem EU-Rechtshilfeabkommen beigetreten, das heißt: ein dienstgeiler kroatischer oder österreichischer Polizist, der sich mit den deutschen Vorschriften auskennt, könnte Dir theoretisch eine Anzeige verpassen und die nach Deutschland weiter leiten, wo Du dann zur Kasse gebeten würdest. In der Praxis wird er das aber nicht machen, denn das bedeutet für ihn nur unnötige Arbeit; von dem in Deutschland dann fälligen Bußgeld hätte weder er noch Kroatien etwas.

Fazit: von der kroatischen Polizei droht keine Gefahr -es sei denn: siehe oben! Ich würde auch locker vom Hocker ohne HU von Rijeka nach Split fahren, wenn der Trailer technisch in Ordnung ist.

Zitat:
Zitat von Gladiator578 Beitrag anzeigen
.......Gilt übrigens auch, wenn Du mit nem Bootstrailer OHNE Haftpflichtversicherung durch Slowenien fährst. Dann verstösst Du gegen denen Ihr Recht!
Nein! Dein Bootstrailer unterliegt dem deutschen Versicherungsrecht, nicht dem slowenischen!

Zitat:
Zitat von Gladiator578 Beitrag anzeigen
. Die können Dich nicht für Sachen belangen, die woanders gelten!!!
Doch! Siehe EU-Rechtshilfeabkommen! Und was die Kabbelei zwischen Fred und Klaus51 angeht: Fred hat recht, mit einer schriftlichen Terminbestätigung kann man bis zu seinem Heimat-TÜV fahren. Aber: ohne schriftliche Bestätigung muss man mit abgelaufener HU-Plakette auf kürzestem Weg zur nächstgelegenen Prüfstelle hinter der Grenze. Also haben beide recht - jedenfalls irgendwie. So einfach ist das....
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Geändert von kornatix (13.12.2014 um 16:43 Uhr)
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  #22  
Alt 13.12.2014, 16:51
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Gladiator578 Gladiator578 ist offline
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Wir sehen... Im Prinzip laufen alle Antworten auf das selbe hinaus.
Wahrscheinlich passiert gar nichts wenn Du es tust.

Ich hatte die letzten 500.000 km Autofahrt, Anhängerfahrt und Boot herumgegurke in derWeltgeschichte keine Probleme. Trotz zahlreicher Punkte die man streng genommen kritisieren könnte.

Niemand kann alles wissen. Aber ein klein wenig vorinformation schadet auf keinen fall.
konplett richtig wirds eh keiner machen können... denn wer sagt das diebullen alles richtig machen oder sich auskennen?

Ich wünsch dir viel Glück mit der Fahrt... schreib mal wie es war!
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  #23  
Alt 13.12.2014, 17:29
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Robert29566 Robert29566 ist offline
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Servus,

endlose Diskusionen, Recht hin und her.....

Du möchtest mit einen Anhänger fahren der nicht " Technisch " abgenommen bzw. geprüft ist.....

Mal angenommen der supergau.... du ziehst dein gespann.... an einen Deutschen Auto. ( Versichert über Fahrzeug) oder ( Einzelversichert ) Die Kupplung macht auf/ Der Reifen platzt/ die Achse bricht weil innen Abgerostet etc ... Der Trailer macht sich selbstständig... Es kommt zum Personenschaden.

Kannst du das Privat zahlen....( Deine Versicherung wird dich alleine lassen )

Du hast ein kleines Boot bzw. einen 650iger Hänger.... Pack das ganze Gespann auf einen " Gemieteten Autoanhänger " und fahr das Ding da hin, wo du es abstellen möchtest und fertig.

Zum Thema Versicherungspflicht... Mein Trailer ist einzeln Versichert... somit Scheißegal ob am Fahrzeug oder nicht am Fahrzeug ( Kosten 18.-€/a ). Finde es immer sehr Lustig wenn hier alles verharmlost wird.

Gruß

Robert
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  #24  
Alt 13.12.2014, 17:50
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Zitat:
Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
...Mal angenommen der supergau.... du ziehst dein gespann.... an einen Deutschen Auto. ( Versichert über Fahrzeug) oder ( Einzelversichert ) Die Kupplung macht auf/ Der Reifen platzt/ die Achse bricht weil innen Abgerostet etc ... Der Trailer macht sich selbstständig... Es kommt zum Personenschaden.

Kannst du das Privat zahlen....( Deine Versicherung wird dich alleine lassen )....
Stimmt - und das ist eigentlich das einzige wirkliche Problem bei der ganzen Sache.
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  #25  
Alt 13.12.2014, 17:53
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Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
..... Die Kupplung macht auf/ Der Reifen platzt/ die Achse bricht weil innen Abgerostet etc ... Der Trailer macht sich selbstständig... Es kommt zum Personenschaden.

Kannst du das Privat zahlen....( Deine Versicherung wird dich alleine lassen ).........
Finde es immer sehr Lustig wenn hier alles verharmlost wird.
Und ich finde es lustig daß immer jemand daher kommt der dramatisiert.
Mit einem Trailer der technisch in Ordnung ist wird keines deiner drei Szenarien passieren, vernünftige Fahrweise vorausgesetzt.
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