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| Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. | 
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	Themen-Optionen | 
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			#1  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Moin Folks. 
		
		
		
		
		
		
			Ich habe meinen Benz über eBay verkauft. Da Auto war (ist immer noch!) zugelassen. Im Kaufvertragwurde fixiert, dass der Käufer binnen 1 Woche abmelden muss. Dier Typ ist Deutscher, hat sich per PA ausgewiesen, alles gut soweit. Nun meldet sich die Arschkrampe nicht mehr und düdelt auf meine Nummer rum. Die Frist ist seit 1 Woche abgelaufen. Morgen möchte ich zum Verkehrsamt und eine Zwangsstilllegung bzw. Anzeige nach C29 erwirken. Ein befreundeter Autohändler sagte mir eben das gäbe es nicht mehr. Stimmt das? Und: Könnt ihr mir ein paar Fachvokabeln für den morgigen Weg zum Amt mitgeben?   Bitte keine Belehrungen....
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	Jörg von der (ex)Freibeuter ...  | 
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			#2  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Kennst den Thread, da steht einiges auf der letzten Seite  
		
		
		
		
		
		
			http://www.boote-forum.de/showthread...=auto+abmelden 
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 Servus Willi 
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			#3  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Sowohl deine Versicherung, als auch das Finanzamt können den Wagen  
		
		
		
		
		
		
			recht einfach Zwangsabmelden. Ich würde bei deiner Versicherung anrufen. 
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 .. Akki ![]() .. keiner beobachtet dich genauer als derjenige, der dich nicht mag... Also gib ihm eine Show! 
			
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			#4  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Das ist ja fast zeitgleich. Dann werde ich mir das nachher mal zu Gemüte führen. 
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	Jörg von der (ex)Freibeuter ...  | 
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			#5  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Sehe ich anders. Solange die Siegel auf den Kennzeichen sind, ist das Fahrzeug versichert.
		 
		
		
		
		
		
		
			
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 Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. 
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			#6  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Steht im anderen Thread wie es funktioniert
		 
		
		
		
		
		
		
			
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 Servus Willi 
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			#7  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Ich kenne ebenfalls den beschleunigten Weg über die Versicherung. Diese meldet dem Verkehrsamt und das Verkehrsamt schickt per Amtshilfe die Polizei los um zu "entstempeln". 
		
		
		
		
		
		
			Also gibt es C29 noch. 
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	Jörg von der (ex)Freibeuter ...  | 
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			#8  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Genau. Die Polizei fährt dann also da hin und das Fahrzeug ist nicht da und nix wird entstempelt :-( 
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 Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. 
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			#9  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Es ist dann zwar nicht entstempelt aber der Käufer hat den schwarzen Peter und Jörg ist aus allem raus. Wenn der Käufer dann erwischt wird bleibt die Kiste stehen und es wird richtig teuer 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 Übrigens hat das Siegel auf dem Kennzeichen nicht unbedingt zu bedeuten das ein Fahrzeug versichert ist. Wenn die Versicherung nicht bezahlt ist ist das Fahrzeug nicht versichert und bist die sich in Bewegung gesetzt haben zum entstempeln dauert es  
		
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			#10  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Dann wird es zur Fahndung ausgeschrieben... immer noch besser als sinnlos warten. 
		
		
		
		
		
		
			Der Typ hat ja einen Festen-Wohnsitz, daher wird er sich argumentieren müssen und den Verbleib erklären. 
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	Jörg von der (ex)Freibeuter ...  | 
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			#11  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hätte ich den Wohnsitz, würde ich selbst entstempeln....Punkt. 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 Willy PS. natürlich ist mein Name nachher Hase. 
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			#12  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 
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	Gruß und Ahoi Martin  | 
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			#13  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Ist zwischen Luxemburg und Frankfurt... mal eben hinjetten ist nicht. Wohne ja kurz vor Sylt. Was mich noch mehr als die nicht erfüllte Abmeldung ärgert ist, dass ich eigentlich "abgemeldet" übergeben wollte. Der Typ mir aber echt sympathisch war und ich ihm es angeboten habe. Normaler Weise habe ich eine sehr gute Menschenkenntnis. Ich glaube ich werde alt. 
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	Jörg von der (ex)Freibeuter ...  | 
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			#14  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 bekommt ein Vermerk "Ausgeschrieben zur Entstempelung", welches bei jeder Abfrage aufleuchtet. Bei irgendeiner Verkehrskontrolle hat er dann ein Problem und sollte immer Taxi-Geld in der Tasche haben. Wichtig ist nur, dass du deiner Versicherung den Sachverhalt genau erklärst. Für die ist nämlich "nicht abgemeldet" gleich "versicherungspflichtig" und du bekommst ne neue Rechnung. Also bitte auch nicht mehr zahlen. 
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 .. Akki ![]() .. keiner beobachtet dich genauer als derjenige, der dich nicht mag... Also gib ihm eine Show! 
			
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			#15  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Big Brother is watching you sag ich nur 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 Wenn er mit dem Kennzeichen an einer Verkehrsüberwachungskamera vorbei fährt schlägt der Computer automatisch Alarm Ist mir passiert also bitte keine Diskussion von wegen kann nicht sein 
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			#16  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 "Bei Veräußerung des Fahrzeugs sind dem Erwerber gegen Empfangsbescheinigung die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II auszuhändigen. Die Empfangsbescheinigung muss den Namen und die Anschrift des Erwerbers vollständig enthalten und ist vom Veräußerer unverzüglich der Zulassungsstelle vorzulegen." Ist eigentlich eindeutig, aber wer liest schon das Kleingedruckte Abmelden ist nicht mehr nötig, unverzügliches Anzeigen schon. In eigenem Interesse 
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	Gruss Vestus  | 
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			#17  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Nach der Kamera kommen dann diese Teile ?  
		
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	   Gruß MichaelNUR DER HSV / doch aufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer  | 
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			#18  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Ja und nach dem Teil kommt sofort dieses hier... 
		
		
		
		
		
		
			 
		
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	.. Akki ![]() .. keiner beobachtet dich genauer als derjenige, der dich nicht mag... Also gib ihm eine Show! 
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			#19  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
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	Gruss Vestus  | 
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			#20  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Nein die Meldung geht an die Polizei und die wartet bis Du vorbei kommst und nimmt die Verfolgung auf.  
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 
	Ging mir so auf der A3 bei Limburg. Ich dachte das war eine zufällige Kontrolle aber in der Post die ich dann bekommen habe stand das mit der Kamera  | 
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			#21  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 
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			#22  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Aber lies mal hier: http://www.justanswer.de/verkehrsrec...mgemeldet.html Mir ist das auch vor einem Jahr passiert, ich hab's genau so gemacht und nie wieder was davon gehört.  | 
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			#23  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 
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	Jörg von der (ex)Freibeuter ...  | 
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			#24  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo, 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 also §29 C gibt es nicht mehr, siehe STVZO = §29 a-h weggefallen. Es gibt nun mehrere wege zu Klagen, ich an deiner stelle würde auch erstmal das Gespräch suchen und versuchen es gütlich zu klären. Hatte auch schon so einen Fall, daher Übergebe ich die Fahrzeuge nurnoch abgemeldet. Bei ging das ganze über 7 Monate. Gruß Stephan 
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			#25  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Mach eine formlose Veräußerungsanzeige an deine zuständige Zulassungsstelle mit Kaufvertrag in Kopie und das gleiche an deine Versicherung.  
		
		
		
		
		
		
			Funktioniert wunderbar. Hab ich selber schon durch. 
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 Grüße Ingo  ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...![]()  
			
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