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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe mir vor 6 Tagen ein Boot gekauft, alles super gelaufen, Boot umgemeldet, Versichert, neuer Liegeplatz...heute ruft mich der Verkäufer an, und teilt mir mit ,das er seine Kaskoversicherung fürs Boot Kündigen wollte, daraufhin ein Schreiben von der Versicherung bekommen hat, das der Käufer das nur könnte, und dieser das unverzüglich nach dem Kauf machen muß, sonst laufe der Vertrag weiter und müße je zur hälfte vom alten und neuem Eigner bezahlt werden muß
![]() ![]() ![]() Ich kann das garnicht glauben, das ich da was Kündigen soll, ich habe mit der Versicherung niemals irgendeinen Vertrag abgeschloßen. Kann die Versicherung soetwas vordern ? Es handelt sich übrigens um die AXA
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gruß Markus ![]() Der Vater furzt, die Kinder lachen, so kann man billig freude machen ![]()
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#2
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Versicherung bleibt beim Boot und muss gekündigt oder umgeschrieben werden, vom neuen Besitzer.
Wegen solcher Dinge bin ich auch bei Norman(blaue Elise) versichert, der kümmert sich darum. |
#3
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Das ist Unsinn.
Zumindest kenne ich eine solche Vorgehensweise nicht. Wenn ich ein Boot abgegeben habe, dann habe ich mit einer Kaufvertragskopie meine Versicherung davon informiert, die unmittelbar, also mit Wirkung des Kaufvertragdatums, meine Versicherung aufgehoben hat. Die verbleibende Restsumme wurde mir immer Abzugsfrei erstattet. Aber bei AXA ticken manche Uhren anders, das mußte ich bei KFZ-Versicherungen auch schon feststellen.
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Gruß Heinz, ![]()
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#4
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Steht so im Gesetz, dass der neue Besitzer kündigen muss. Ist also kein "Versicherungsärger", sondern hat der Gesetzgeber so gewollt:
![]() Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 96 Kündigung nach Veräußerung ... (2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird. ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#5
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![]() Zitat:
Kündige den Mist und gut. Und sollte die Versicherung sich gegen Deine Kündigung aussprechen, dann hast Du "Versicherungsärger". Gruß Frank |
#6
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das wußte ich auch nicht - unser Verkäufer hat uns angeboten, seine Versicherung zu übernehmen - gegen Erstattung der Versicherungssumme. sonst würde er die kündigen und sich anteilig die Prämie erstatten lassen. Damit war das für uns erledigt.
Wollten wir nicht, und gehört haben wir von dieser Versicherung aber auch nix. Und der Gesetzgeber sagt, dass das nicht geht? merkwürdig Merkwürdiges .... Aber selbst wenn die sich doch noch bei uns melden sollten: bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
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#7
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Ich denke hier gilt auch eher
§ 313 (BGB) Absatz 3 Störung der Geschäftsgrundlage Bei Wegfall der Vertrags- oder Geschäftsgrundlage kann der Vertragspartner immer vom Vertrag zurück treten. Ein Käufer hat keine Vertragsbeziehung zum Versichere und kann schon deshalb nicht gemeinsam haften. Ich denke ein Richter entscheidet immer nach BGB und nicht nach VVG.
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Es grüßt der Viktor
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#8
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Ich habe es seinerzeit doppelt versichert, d..h. der Vorbesitzer hat zum Laufzeitende gekündigt, ich habe eine neue abgeschlossen. Es ging hat nur um ein paar Euros.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#9
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Ich habe heute mit der Versicherung Telefoniert, es ist wohl so das ich als neuer Besitzer kündigen muß,..habe ich gemacht..neue Versicherung läuft jetzt über Norman(Blaue Elise)aus dem
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gruß Markus ![]() Der Vater furzt, die Kinder lachen, so kann man billig freude machen ![]() |
#10
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Schon seltsam das dass so ist..... warum kann ich nicht selber entscheiden wann und warum ich kündigen will?
![]() Ich meine eine Bootsversicherung abschliessen ist keine Pflicht, warum kann ich die nicht selber kündigen aus irgend einem Grund? ( Kein Bock mehr,kein Geld, Boot liegt Schrott im Garten etc.)? ![]() Gruss Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . ![]() |
#11
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![]() Zitat:
Du bis nur an die Vertragsbedingungen gebunden so dass die Versicherung dann zum entsprechenden Fristablauf erlischt. Und wo ist das Problem innerhalb eines Monats nach dem Kauf bzw. nach Erlangung der Kenntnis über die Versicherung zu kündigen ![]()
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#12
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Hallo,
bin neu hier und habe seit dem Herbst unzählige Arbeitsstunden und Euros in ein 16,5ft Halco gesteckt. Da der finanzielle Aufwand ziemlich groß war würde ich das Boot gern versichern. Kann mir jemand sagen was ich dazu alles benötige. Ein Typenschild oder eine Individualnummer ist am Boot nicht vorhanden. Schickt man dann Bilder zur Versicherung oder wie funktioniert das? Mit welchem Betrag muss man den bei einer Kaskoversicherung im 5-6 Meter Bereich zahlen oder richtet sich dass nach dem Wert des Bootes? |
#13
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![]() Zitat:
Naja, ich finde es schon etwas befremdlich, das ich dann auf einmal quasi ungefragt einen Vertrag mit einer Versicherung habe, für den ich noch nichtmal unterschrieben habe. Normalerweise kann auch nur derjenige den Vertrag kündigen, der dafür unterschrieben hat.
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Gruß, Nicole __________
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#14
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Nach meiner Kenntnis ist die einzige Versicherung die auf den neuen Besitzer übergeht die Wohngebäude-Versicherung. Hier ist die Kündigung nur durch den Erwerber möglich mit entsprechenden Fristen.
Alle anderen Versicherungen kann ich jederzeit kündigen wenn das Wagnis wegfällt. Gruß werner |
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