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  #1  
Alt 26.04.2013, 18:36
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wiwe27 wiwe27 ist offline
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Standard Erfahrungen mit der Bootsanmeldung - speziell in Fürstenwalde

Mein aktuelles Boot habe ich im Herbst 2012 im Land Brandenburg gekauft und es hat ein Kleinfahrzeugkennzeichen, welches in der Zulassungsstelle Fürstenwalde vergeben wurde. Der original Ausweis liegt mir vor.

Da noch genug Arbeit am Boot ist, wollte ich ganz gerne das bestehende Kennzeichen behalten und das Boot einfach dort ummelden. Hinzu kommt der Vorteil, dass man keine Probleme mit dem Lack bzw. Gelcoat hat, da unter den Klebebuchstaben durch die verminderte UV-Strahlung meist eine andere Farbnuance entsteht, die einfach häßlich aussieht.

Da telefonisch kein Kontakt zu dieser Behörde möglich war (entweder besetzt oder bei Freizeichen keiner, der das Gespräch annahm), habe ich mir erlaubt, das Kontaktformular auf der Webseite der Behörde auszufüllen und meine Frage zu stellen, wann und wie die Umschreibung möglich ist.

Einen Tag später kam die Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

da Sie im Land Brandenburg wohnen, müssen Sie sich in Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt mit dem Boot anmelden. Mitzunehmen sind dann die Kaufverträge für Boot und Motor, der Personalausweis und ein Antrag ist dann auszufüllen. Bei weiteren Fragen erkundigen Sie sich bitte noch einmal in Ihrem zuständigen Amt.

Mit freundlichem Gruß

XXX
Ich schrieb noch am selben Tag zurück, dass im Landkreis Oberhavel keine Bootszulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle möglich ist, sondern nur im Landkreis Barnim beim WSA Eberswalde und fragte explizit, ob eine Ummeldung in Fürstenwalde und die Option, das alte Kennzeichen zu behalten generell machbar ist oder eben nicht.

3 Tage keine Reaktion.

Dann erlaubte ich mir, nochmals per Mail nachzufragen und wies darauf hin, dass ich im Zweifelfall auch den Vorgesetzten ansprechen würde.

Nur ein paar Stunden später antwortete der Vorgesetzte gleich selbst , dass eine Umschreibung nur in Eberswalde möglich ist und damit die Vergabe eines neuen Kennzeichens. Nach der Rechtsgrundlage dieser Entscheidung gefragt, erhielt ich als Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

als gesetzliche Grundlage kann ich Ihnen die Landesschifffahrtsverordnung und die Kleinfahrzeugkennzeichenverordnung des Bundes benennen.
Dort ist klar die Hauptwohnsitz- oder Liegeplatzregelung festgelegt.
Ich denke, dass damit Ihre Frage abschließend beantwortet ist.

Freundliche Grüße

XXX
In der Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg steht in §2 zur Zuständigkeit:

Zitat:
§ 2
Zuständigkeiten
(1) Sachlich zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich
etwas anderes geregelt ist, der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Sie nehmen die Aufgaben nach
dieser Verordnung als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
(2) Örtlich zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt,
in dessen oder deren Verwaltungsbereich sich der Wohnort des Fahrzeugeigentümers oder das
Gewerbe eines Fahrzeugverleihers befindet. Für Fahrzeugeigentümer, die keinen Wohnsitz im Land
Brandenburg haben, ist die örtlich zuständige Behörde der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in
dessen oder deren Verwaltungsbereich das Wasserfahrzeug seinen Liegeplatz hat.
Demnach hätte der Vorgesetzte Recht, da sich auch mein Liegeplatz im Landkreis Oberhavel befindet. Allerdings gibt es in meinem Landkreis keine Behörde, die Bootszulassungen ausstellt.

Nur stelle ich mir die Frage, warum diese Umschreibung innerhalb des Landkreises Brandenburg abgelehnt wird, wenn ich doch mein letztes Boot mit einer Zulassung aus einem ganz anderen Bundesland (Berlin) weiterfahren durfte. Habe es persönlich im WSA Berlin umgemeldet und konnte das alte Kleinfahrzeugkennzeichen behalten.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder wie seht Ihr die Rechtslage?

Gruß
Wilfried
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  #2  
Alt 26.04.2013, 18:54
JohnB JohnB ist offline
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Wo hast Du Deinen Wohnsitz? OHV?
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Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 26.04.2013, 18:58
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wiwe27 wiwe27 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wo hast Du Deinen Wohnsitz? OHV?
Absolut richtig, Wohnort und Liegeplatz befinden sich im Landkreis Oberhavel.

Gruß
Wilfried
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  #4  
Alt 26.04.2013, 19:16
Benutzerbild von Martin P.
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Hallo Wilfried,
ich komme aus Recklinghausen (NRW) und habe mir ebenfalls in letzten Jahr ein gebrauchtes Boot aus dem Nürnbergerraum gekauft,da ich das Kennzeichen aus dem gleichen Grund wie du behalten wollte habe ich es dort auch auf meinen Namen wieder angemeldet und konnte das Kennzeichen des Vorbesitzers ohne probleme übernehmen.
Ich würde einfach mal ein anderes Wasser und Schifffahrtsamt anrufen und fragen ob es bei ihnen möglich wäre.Wenn du möchtest suche ich dir gerne die Tel.von Nürnberg raus.
Gruß Martin
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  #5  
Alt 26.04.2013, 19:17
JohnB JohnB ist offline
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Sieht so aus, als wenn Du in Fürstenwalde nicht weiterkommen wirst, solange dort nicht dein Wohnsitz ist oder Du ausserhalb Brandenburg wohnst und der Liegeplatz in Fürstenwalde ist.

Binnenschiffahrts-Kleinfahrzeug-Kennzeichenverordnung (KlFzKV-BinSch) stellt es den WSA frei, ob sie bei Eigentümerwechsel das Kennzeichen beibehalten (vgl. §9 (2)). Sie können das tun.

Wenn es Fürstenwalde nicht tut, musst Du zum WSA, das für Deinen Landkreis zuständig ist (§7 (1) KlFzKV-BinSch + §34 (1) Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV).

Eberswalde kann eigentlich das Fürstenwalder Kennzeichen nicht beibehalten - §4 (1) Nr. 1 KlFzKV-BinSch. Änderungen am bestehenden Ausweis müssen durch die ausstellende Behörde erfolgen - §9 (1) KlFzKV-BinSch.
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Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 26.04.2013, 19:57
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Kuddel Kuddel ist offline
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Ihr verwechselt hier die Behörden.

Für ein Kennzeichen gibt es mehrere Möglichkeiten...
1. Möglichkeit: Der Bund, sprich bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes. Denen ist der Regel egal, wo du her bist und wo das Boot liegt. Das Kennzeichen ist dann eines vom jeweiligen WSA deines Begehrs. Man muss nicht zum Amt, es geht auch per Mail und Brief. Ich habe Berlin gewählt, weil das Kennzeichen so recht kurz ist und auf das Heck passt...
2. Der Landkreis: Ist schon nicht mehr überall zuständig. Hier in Sachsen-Anhalt macht es das Landesverwaltungsamt (Kennzeichen ST ...), also das Bundesland. Das kostet auch noch doppelt soviel wie beim Bund . Also landesspezifisch, bedeutet, jeder gurkt mit irgendwelchen Vorschriften von wegen Wohn- oder Liegeort durch die Gegend.
3. ADAC...
4. Sportbund (Segler..., Yacht...)

Nun überlege, ob du nicht besser doch das Kennzeichen wechselst...

Bernd.
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  #7  
Alt 26.04.2013, 20:25
JohnB JohnB ist offline
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Danke für die Korrektur.
"musst Du zum WSA, das für Deinen Landkreis zuständig ist" war irreführend. Für die Neuvergabe eines Kennzeichens ist jedes WSA zuständig (§7 (1) KlFzKV-BinSch: "amtliches Kennzeichen bei einem Wasser- und Schiffahrtsamt .. zu beantragen").

Fürstenwalde selbst will die Eigneränderung nicht berücksichtigen und ein WSA kann das Fürstenwalder Kennzeichen nicht übernehmen.

Also neues Kennzeichen; nächstgelegenes WSA wäre Eberswalde.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (26.04.2013 um 20:37 Uhr)
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  #8  
Alt 26.04.2013, 20:33
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Danke besonders an JohnB für die äußerst kompetente Antwort.

@ Martin P.: siehe Antwort von JohnB, auch in Nürnberg wird man kein Kennzeichen aus Fürstenwalde umschreiben können.

@ Kuddel: werde das Kennzeichen wechseln müssen, dank der auf mich äußerst kundenunfreundlich wirkenden Amtsleute aus Fürstenwalde, die ich als Steuerzahler in Brandenburg mit finanziere. Scheint so eine Art Strategie zu sein, sich Arbeit vom Hals zu halten.

Gruß
Wilfried
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