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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.11.2012, 19:46
Benutzerbild von lutsos
lutsos lutsos ist offline
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Standard Fitnessvertrag

Wer hat Erfahrung zum Sonderkündigungsrecht bei Fitness Verträgen!
Meine Tochter hat Kreislaufprobleme und ein Attest vom Arzt.
Fitnessstudio weigert sich es anzuerkennen und droht mit Inkasso....
Bitte um Ratschläge!
Danke im voraus.
__________________
Gruß KostasN.Ägäis
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  #2  
Alt 22.11.2012, 19:50
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Was steht denn in den AGBs, die sie unterschrieben hat?
__________________
Gruß aus Lippe,

Otti.
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  #3  
Alt 22.11.2012, 19:54
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lutsos lutsos ist offline
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Zitat:
Zitat von LIP-Otti Beitrag anzeigen
Was steht denn in den AGBs, die sie unterschrieben hat?
Das ein Ärztliches Attest kein Kündigungsgrund ist.
__________________
Gruß KostasN.Ägäis
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  #4  
Alt 22.11.2012, 20:15
oggy oggy ist offline
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http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...ssvertrag.html

Das Net ist voll damit.
Mein Kumpel wollte auch raus. Wollten die Betreiber aber nicht
Er hatte sich beim Training dann benommen wie die Axt im Garten.

Gestöhnt bei den Übungen usw, der Vertrag wurde dann aufgehoben.
__________________


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  #5  
Alt 22.11.2012, 20:24
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klastey klastey ist offline
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Hi, wie sieht es denn aus, wenn man (Frau) sich in einer anderen Stadt anmeldet.
Umzug ist doch immer ein Kündigungsgrund

Papier ist geduldig.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #6  
Alt 22.11.2012, 21:13
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Top-Gun Top-Gun ist offline
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Auslandsjahr von der Arbeit aus auch
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Qualitätsfestmacher mit Auge von Gleistein bei der Bootsecke von Ø 8mm bis 18mm in unterschiedliche Längen
Rabattcode: BOOTEFORUM(5%)
https://bootsecke.de/Festmacherleinen

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  #7  
Alt 22.11.2012, 21:21
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hmigor hmigor ist offline
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Zitat:
Zitat von LIP-Otti Beitrag anzeigen
Was steht denn in den AGBs, die sie unterschrieben hat?
Zitat:
Zitat von lutsos Beitrag anzeigen
Das ein Ärztliches Attest kein Kündigungsgrund ist.
...und somit ist alles gesagt...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #8  
Alt 22.11.2012, 21:26
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Top-Gun Top-Gun ist offline
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http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...ssvertrag.html
__________________
Qualitätsfestmacher mit Auge von Gleistein bei der Bootsecke von Ø 8mm bis 18mm in unterschiedliche Längen
Rabattcode: BOOTEFORUM(5%)
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  #9  
Alt 22.11.2012, 21:46
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lutsos lutsos ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...und somit ist alles gesagt...
Ich habe dieses Urteil gefunden

http://www.test.de/k%C3%BCndigung-be...m-vertrag-4381
Aussteigewillige Mitglieder haben seit Februar 2012 aber ein höchstrichterliches Urteil auf ihrer Seite....
Kündigung der Mitgliedschaft: Welche Gründe Fitnessstudios akzeptieren müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Wer einen wichtigen Grund hat, kann jederzeit früher kündigen (Az.: XII ZR 42/10). Er hat ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Laut Verbraucherschützern haben Kunden von Fitnessstudios damit nun Rechtssicherheit. Vertragsklauseln, die einen Austritt aus einem wichtigen Grund, etwa einer Krankheit, ausschließen, sind unwirksam. Die Mitglieder können sich dann auf das BGH-Urteil berufen, wenn das Studio den Vertrag nicht auflösen will....
__________________
Gruß KostasN.Ägäis
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  #10  
Alt 23.11.2012, 07:43
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Ort: bei Hannover
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Das würde ich in einen netten Brief kurz mit den hinweisen zum Urteil ( Textpassagen mit ein kopieren) zum Studio senden ( Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung abgeben). Kündigungs Termin 30.11. und gut ist. Einzugsermächtigung auch gleich mit aufheben. Kurzes Bestätigungschreiben "anfordern" .
Berichte mal wie es aus gegangen ist ..
__________________

By Karsten
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  #11  
Alt 01.12.2012, 22:44
Benutzerbild von hanke
hanke hanke ist offline
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Erstens heißt das AGB und nicht AGBs. Und was darin steht ist egal, wenn es gegen geltendes Recht verstößt.
Zweitens: Wenn hier mit Inkasso gedroht wird, scheint ja schon nicht gezahlt zu werden - habt ihr denn schon gekündigt? Sonst müsst ihr auch zahlen.
Irgendein Urteil angeben ist schwachsinn - Urteile sind kein Gesetz.
Kündigt den Vertrag nach § 314 BGB - Krankheit ist als wichtiger Grund bei Fitnessverträgen anerkannt. Kündigungstermin: Ab sofort. Hin schicken als Einschreiben mit Rückschein und wenn die das nicht anerkennen, haben sie Pech. Drohungen könnt ihr ignorieren.

Bin ich froh, dass ich mit meinem Fitnessstudio da keine Probleme hatte. Ich musste kündigen, weil ich berufsbedingt umgezogen bin - haben die sofort akzeptiert. Nach dem Umzug suchte ich dann nach einem Fitnessstudio in München und fand ein Studio der gleichen Kette. Rein rechtlich hätten die also meine Kündigung gar nicht akzeptieren, sondern einfach die Mitgliedschaft für ihr Fitnessstudio München umschreiben brauchen - aber da hatte ich wie gesagt keine Probleme.
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  #12  
Alt 01.12.2012, 22:54
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von hanke Beitrag anzeigen
Erstens heißt das AGB und nicht AGBs. Und was darin steht ist egal, wenn es gegen geltendes Recht verstößt.
Zweitens: Wenn hier mit Inkasso gedroht wird, scheint ja schon nicht gezahlt zu werden - habt ihr denn schon gekündigt? Sonst müsst ihr auch zahlen.
Irgendein Urteil angeben ist schwachsinn - Urteile sind kein Gesetz.
Kündigt den Vertrag nach § 314 BGB - Krankheit ist als wichtiger Grund bei Fitnessverträgen anerkannt. Kündigungstermin: Ab sofort. Hin schicken als Einschreiben mit Rückschein und wenn die das nicht anerkennen, haben sie Pech. Drohungen könnt ihr ignorieren.

Bin ich froh, dass ich mit meinem Fitnessstudio da keine Probleme hatte. Ich musste kündigen, weil ich berufsbedingt umgezogen bin - haben die sofort akzeptiert. Nach dem Umzug suchte ich dann nach einem Fitnessstudio in München und fand ein Studio der gleichen Kette. Rein rechtlich hätten die also meine Kündigung gar nicht akzeptieren, sondern einfach die Mitgliedschaft für ihr Fitnessstudio München umschreiben brauchen - aber da hatte ich wie gesagt keine Probleme.
Deinen Beitrag möchte ich inhaltlich gar nicht kommentieren,

aber sich mit "erstens / zweitens" hier zu Wort zu melden, empfinde ich als unangenehm ...

Nebenbei: wir unterschreiben hier Meinungsäußerungen mit einem "ehrlichen" Namen, "hanke"

gruss
lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #13  
Alt 01.12.2012, 23:13
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von hanke Beitrag anzeigen
Irgendein Urteil angeben ist schwachsinn -
PS:

im übrigen solltest Du nicht das Forum und auch Mitglieder des Forums einfach mal so mit dem Begriff "Schwachsinn" denunzieren ...

Ein alles andere als gelungener Einstand, Herr oder Frau Hanke ...
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  #14  
Alt 01.12.2012, 23:23
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lutsos lutsos ist offline
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Also stand der Dinge!

Fitnessstudio hat Kündigung nicht angenommen und fordert nun Gesamt Beitrag zur Zahlung! Jetzt haben wir einen Anwalt eingeschaltet und er hat einen netten Brief geschrieben: lol:
__________________
Gruß KostasN.Ägäis
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  #15  
Alt 02.12.2012, 07:09
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Jetzt haben wir einen Anwalt eingeschaltet und er hat einen netten Brief geschrieben
Ich hätte das wahrscheinlich genauso gemacht, schon allein um auf der sicheren Seite zu sein. Aber andererseits: die wollen doch was von Dir, und nicht umgekehrt. Bin gespannt, wie das ausgeht.

Zitat:
Zitat von hanke Beitrag anzeigen
Erstens heißt das AGB und nicht AGBs.
...
Das ist nicht richtig. Die Beugung von Abkürzungen im Plural ist durchaus zulässig. AGBs ist genauso möglich wie z. B. Lkws.

Michael
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  #16  
Alt 02.12.2012, 09:43
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maribde maribde ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
AGBs ist genauso möglich wie z. B. Lkws.
l
Lkws gibt ja mehrere,
Aber AGB hat jedes Geschäft nur eine.
Also die AGB.
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #17  
Alt 02.12.2012, 09:59
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Lkws gibt ja mehrere,
Aber AGB hat jedes Geschäft nur eine.
Also die AGB.
Mein Tipp: Besorg Dir mal ´nen Duden und überdenk´ mal die Logik der Aussage Deines Postings.
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  #18  
Alt 02.12.2012, 19:18
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LIP-Otti LIP-Otti ist offline
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Lkws gibt ja mehrere,
Aber AGB hat jedes Geschäft nur eine.
Also die AGB.
Man spricht doch von den Allgemeinen Geschäfts Bedingungen ...

Aber mir ist das so was von egal ...

Zurück zum Thema:

Meiner Ansicht nach hat das Studio keinen Grund, den Vertrag aufzulösen. Die müssen auch Kalkulieren können. Ich halte so etwas für eine Grundsatzentscheidung der GF, sonst wird das mit der Kündigung schamlos ausgenutzt. Fair finde ich, den Vertag auszusetzten, z. B. bei Krankheit oder Urlaub. Jeder sollte schon wissen, was er unterschreibt.
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Gruß aus Lippe,

Otti.
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  #19  
Alt 02.12.2012, 19:35
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LairoNor LairoNor ist offline
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Das sagt google:
Falsch!? Welche Schreibweise ist richtig? AGB, AGBs oder vielleicht auch AGB's?

Aus Sicht der Informatiker und anderer logisch denkenden Personen müssten AGBs allgemeine Geschäftsbedingungens sein. Streng genommen und logisch zusammengesetzt würde es so passen. Aber in "Geschäftsbedingungen" steckt doch schon der Plural drin. Demnach ist "AGB" nur Singular, da man ja mit "AGBs" den Plural ausdrücken will. Mit der ausgeschriebenen und der abgekürzten Form steckt also in AGBs ein doppelter Plural (falls es so etwas überhaupt gibt).

Übrigens...
  • Ein Apostroph hat in Abkürzungen nichts verloren. Es gibt keine AGB's!
  • Man kann sprachlich den Plural durch das "s" betonen. Daher kann man auch LKWs sagen.
  • Ausnahmen bestätigen die Regel: CDs (Compact Discs), ...
Unser Vorschlag: Entweder die Abkürzung AGB nutzen. Notgedrungen ist auch AGBs akzeptabel. Aber AGB's geht gar nicht!
__________________
Andree

Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren!
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  #20  
Alt 02.12.2012, 19:41
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LIP-Otti LIP-Otti ist offline
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Zitat:
Zitat von LairoNor Beitrag anzeigen
Das sagt google:
Falsch!? Welche Schreibweise ist richtig? AGB, AGBs oder vielleicht auch AGB's?

Aus Sicht der Informatiker und anderer logisch denkenden Personen müssten AGBs allgemeine Geschäftsbedingungens sein. Streng genommen und logisch zusammengesetzt würde es so passen. Aber in "Geschäftsbedingungen" steckt doch schon der Plural drin. Demnach ist "AGB" nur Singular, da man ja mit "AGBs" den Plural ausdrücken will. Mit der ausgeschriebenen und der abgekürzten Form steckt also in AGBs ein doppelter Plural (falls es so etwas überhaupt gibt).

Übrigens...
  • Ein Apostroph hat in Abkürzungen nichts verloren. Es gibt keine AGB's!
  • Man kann sprachlich den Plural durch das "s" betonen. Daher kann man auch LKWs sagen.
  • Ausnahmen bestätigen die Regel: CDs (Compact Discs), ...
Unser Vorschlag: Entweder die Abkürzung AGB nutzen. Notgedrungen ist auch AGBs akzeptabel. Aber AGB's geht gar nicht!
Du hast gewonnen ... kampflos.
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Gruß aus Lippe,

Otti.
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  #21  
Alt 02.12.2012, 19:48
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376 Danke in 188 Beiträgen
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Otti!!!! habe gar nicht gekämpft, wollte nur helfen.
__________________
Andree

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  #22  
Alt 02.12.2012, 20:20
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marsvin marsvin ist offline
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Ich schlage vor: AGBen ,
Siggi
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  #23  
Alt 10.02.2013, 21:42
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Wir wollen uns nicht zu früh freuen aber auf dem "Netten Brief" haben noch keine Antwort bekommen
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Gruß KostasN.Ägäis
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  #24  
Alt 11.02.2013, 09:25
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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408 Danke in 263 Beiträgen
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Haha, wie können Ausnahmen Regeln bestätigen?
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  #25  
Alt 11.02.2013, 16:38
dutschmann dutschmann ist offline
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Wie teuer ist der freundliche Brief von diesem Anwalt??

Lohnt sich das überhaupt?? Wie lange lief der Vertrag bereits.


Völlig unwissend. Ist es bei Kreislaufproblemen nicht sinnig gerade dann Sport zu treiben?? Also in gewissen Maßen ohne zu übertreiben.

gruß Jörg
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