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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Fitnessvertrag
Wer hat Erfahrung zum Sonderkündigungsrecht bei Fitness Verträgen!
Meine Tochter hat Kreislaufprobleme und ein Attest vom Arzt. Fitnessstudio weigert sich es anzuerkennen und droht mit Inkasso.... Bitte um Ratschläge! Danke im voraus.
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Gruß KostasN.Ägäis |
#2
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Was steht denn in den AGBs, die sie unterschrieben hat?
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Gruß aus Lippe, Otti. |
#3
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Das ein Ärztliches Attest kein Kündigungsgrund ist.
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Gruß KostasN.Ägäis
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#4
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http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...ssvertrag.html
Das Net ist voll damit. Mein Kumpel wollte auch raus. Wollten die Betreiber aber nicht Er hatte sich beim Training dann benommen wie die Axt im Garten. Gestöhnt bei den Übungen usw, der Vertrag wurde dann aufgehoben.
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#5
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Hi, wie sieht es denn aus, wenn man (Frau) sich in einer anderen Stadt anmeldet.
Umzug ist doch immer ein Kündigungsgrund Papier ist geduldig.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#6
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Auslandsjahr von der Arbeit aus auch
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Qualitätsfestmacher mit Auge von Gleistein bei der Bootsecke von Ø 8mm bis 18mm in unterschiedliche Längen Rabattcode: BOOTEFORUM(5%) https://bootsecke.de/Festmacherleinen
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#7
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...und somit ist alles gesagt...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#8
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#9
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Ich habe dieses Urteil gefunden
http://www.test.de/k%C3%BCndigung-be...m-vertrag-4381 Aussteigewillige Mitglieder haben seit Februar 2012 aber ein höchstrichterliches Urteil auf ihrer Seite.... Kündigung der Mitgliedschaft: Welche Gründe Fitnessstudios akzeptieren müssen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Wer einen wichtigen Grund hat, kann jederzeit früher kündigen (Az.: XII ZR 42/10). Er hat ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Laut Verbraucherschützern haben Kunden von Fitnessstudios damit nun Rechtssicherheit. Vertragsklauseln, die einen Austritt aus einem wichtigen Grund, etwa einer Krankheit, ausschließen, sind unwirksam. Die Mitglieder können sich dann auf das BGH-Urteil berufen, wenn das Studio den Vertrag nicht auflösen will....
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Gruß KostasN.Ägäis |
#10
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Das würde ich in einen netten Brief kurz mit den hinweisen zum Urteil ( Textpassagen mit ein kopieren) zum Studio senden ( Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung abgeben). Kündigungs Termin 30.11. und gut ist. Einzugsermächtigung auch gleich mit aufheben. Kurzes Bestätigungschreiben "anfordern" .
Berichte mal wie es aus gegangen ist ..
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By Karsten
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#11
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Erstens heißt das AGB und nicht AGBs. Und was darin steht ist egal, wenn es gegen geltendes Recht verstößt.
Zweitens: Wenn hier mit Inkasso gedroht wird, scheint ja schon nicht gezahlt zu werden - habt ihr denn schon gekündigt? Sonst müsst ihr auch zahlen. Irgendein Urteil angeben ist schwachsinn - Urteile sind kein Gesetz. Kündigt den Vertrag nach § 314 BGB - Krankheit ist als wichtiger Grund bei Fitnessverträgen anerkannt. Kündigungstermin: Ab sofort. Hin schicken als Einschreiben mit Rückschein und wenn die das nicht anerkennen, haben sie Pech. Drohungen könnt ihr ignorieren. Bin ich froh, dass ich mit meinem Fitnessstudio da keine Probleme hatte. Ich musste kündigen, weil ich berufsbedingt umgezogen bin - haben die sofort akzeptiert. Nach dem Umzug suchte ich dann nach einem Fitnessstudio in München und fand ein Studio der gleichen Kette. Rein rechtlich hätten die also meine Kündigung gar nicht akzeptieren, sondern einfach die Mitgliedschaft für ihr Fitnessstudio München umschreiben brauchen - aber da hatte ich wie gesagt keine Probleme.
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#12
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Zitat:
aber sich mit "erstens / zweitens" hier zu Wort zu melden, empfinde ich als unangenehm ... Nebenbei: wir unterschreiben hier Meinungsäußerungen mit einem "ehrlichen" Namen, "hanke" gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#13
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PS:
im übrigen solltest Du nicht das Forum und auch Mitglieder des Forums einfach mal so mit dem Begriff "Schwachsinn" denunzieren ... Ein alles andere als gelungener Einstand, Herr oder Frau Hanke ...
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#14
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Also stand der Dinge!
Fitnessstudio hat Kündigung nicht angenommen und fordert nun Gesamt Beitrag zur Zahlung! Jetzt haben wir einen Anwalt eingeschaltet und er hat einen netten Brief geschrieben: lol:
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Gruß KostasN.Ägäis
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#15
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Zitat:
Das ist nicht richtig. Die Beugung von Abkürzungen im Plural ist durchaus zulässig. AGBs ist genauso möglich wie z. B. Lkws. Michael |
#16
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Lkws gibt ja mehrere,
Aber AGB hat jedes Geschäft nur eine. Also die AGB.
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität |
#17
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Mein Tipp: Besorg Dir mal ´nen Duden und überdenk´ mal die Logik der Aussage Deines Postings.
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#18
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Man spricht doch von den Allgemeinen Geschäfts Bedingungen ...
Aber mir ist das so was von egal ... Zurück zum Thema: Meiner Ansicht nach hat das Studio keinen Grund, den Vertrag aufzulösen. Die müssen auch Kalkulieren können. Ich halte so etwas für eine Grundsatzentscheidung der GF, sonst wird das mit der Kündigung schamlos ausgenutzt. Fair finde ich, den Vertag auszusetzten, z. B. bei Krankheit oder Urlaub. Jeder sollte schon wissen, was er unterschreibt.
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Gruß aus Lippe, Otti. |
#19
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Das sagt google:
Falsch!? Welche Schreibweise ist richtig? AGB, AGBs oder vielleicht auch AGB's? Aus Sicht der Informatiker und anderer logisch denkenden Personen müssten AGBs allgemeine Geschäftsbedingungens sein. Streng genommen und logisch zusammengesetzt würde es so passen. Aber in "Geschäftsbedingungen" steckt doch schon der Plural drin. Demnach ist "AGB" nur Singular, da man ja mit "AGBs" den Plural ausdrücken will. Mit der ausgeschriebenen und der abgekürzten Form steckt also in AGBs ein doppelter Plural (falls es so etwas überhaupt gibt). Übrigens...
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Andree Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren! |
#20
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Zitat:
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Gruß aus Lippe, Otti. |
#21
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Otti!!!! habe gar nicht gekämpft, wollte nur helfen.
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Andree Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren!
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#23
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Wir wollen uns nicht zu früh freuen aber auf dem "Netten Brief" haben noch keine Antwort bekommen
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Gruß KostasN.Ägäis |
#24
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Haha, wie können Ausnahmen Regeln bestätigen?
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#25
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Wie teuer ist der freundliche Brief von diesem Anwalt??
Lohnt sich das überhaupt?? Wie lange lief der Vertrag bereits. Völlig unwissend. Ist es bei Kreislaufproblemen nicht sinnig gerade dann Sport zu treiben?? Also in gewissen Maßen ohne zu übertreiben. gruß Jörg |
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