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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo, ich hatte jetzt für 10 Jahre einen Gewerberaum angemietet und würde gerne zum Quartalsende kündigen. im Mietvertrag sind keine Kündigungsfristen vereinbart. Gibt es gesetzliche Kündigungsfristen die ich beachten muss ?
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Viele Grüße Dieter |
#2
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#3
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Kündigungsfrist Gewerbemietvertrag
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverträge über Gewerberaum bzw. Geschäftsraum ist in § 580 a Abs.2 BGB geregelt. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres). Quelle: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/...ng%20Frist.htm
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#4
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Ausnahmen wären, wenn im Mietvertrag was anderes vereinbart wurde. Das muss nicht unbedingt unter der Rubrik "Kündigung" stehen, sondern z. B. bei der Mietdauer.
Wenn die 10 Jahre Mietzeit im Mietvertrag fest vereinbart waren, kann das Mietverhältnis schon beendet sein oder es ist ein Neues entstanden. Wenn dazu auch nichts vereinbart ist, besteht eines auf unbestimmte Dauer > gesetzliche Kündigungsfrist. W PS: Den Titel des Trööts könnte man auch aussagekräftiger gestalten... ![]()
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#5
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Bei einem 10-Jahresvertrag-Gewerbe gibt es keine Kündigungsfristen. Der Vertrag läuft über die vereinbarte Zeit. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf, sofern keine Optionen vereinbart wurden und gezogen werden.
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Gruss Vestus
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