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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.01.2013, 08:38
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Standard Praxisgebühr / Krankmeldung

Meine Schulpflichtige Tochter kommt gerade vom Arzt,
wurde krankgeschrieben

Für die Schulbescheinigung verlangt der Arzt ab diesem Jahr 5,- €
erstaunt fragte meine Tochter nach, da die Bescheinigung bisher kostenlos war, darauf erwiederte die Sprechstundenhilfe, dafür ist die Praxisgebühr weggefallen

Na klar, die brauchte meine Minderjährige / Schulpflichtige Tochter bisher auch nicht zahlen

WIR habens ja, von uns kann man es ja nehmen
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #2  
Alt 07.01.2013, 08:46
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Interessant wäre jetzt ob die 5 Euro für den Arzt sind?
Die Praxisgebühr war ja für die Krankenkasse und der Arzt hat nur eingezogen.

Wenn dem so ist ist die Argumentation von der Sprechstundenhilfe falsch und, mit Verlaub, unverschämt!
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Gruß Thorsten

"Was hinnerm Plugg leit iss gezackert!"

Viele Grüße vom Donnersberg!
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  #3  
Alt 07.01.2013, 08:52
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Wozu braucht man diese Bescheinigung eigentlich. Wenn ich sage / schreibe,
Sohn ist krank, sollte das der Schule reichen...
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gregor

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  #4  
Alt 07.01.2013, 08:54
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Nicht in der Oberstufe
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Joerg
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  #5  
Alt 07.01.2013, 09:11
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Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
Nicht in der Oberstufe
Ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bei uns brauchts das nicht.
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  #6  
Alt 07.01.2013, 09:24
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Zitat:
Zitat von Allgaier R18 Beitrag anzeigen
Interessant wäre jetzt ob die 5 Euro für den Arzt sind?
Die Praxisgebühr war ja für die Krankenkasse und der Arzt hat nur eingezogen.

Wenn dem so ist ist die Argumentation von der Sprechstundenhilfe falsch und, mit Verlaub, unverschämt!
Hab eben mit der Krankenkasse telefoniert, in unserem Fall mit der hkk,
der Arzt hätte die Gebühr auch schon vorher verlangen können.

Die 5,-€ sind eine Privatleistung, dann nimmt der Arzt sie eben JETZT

WIR sollten die armen ÄRZTE unterstützen wo wir nur können, machen auch nen harten job

Also ist die Aussage der Schwester falsch und es wird zusätzliches Geld reingeholt, bisher hat der Arzt ja drauf verzichtet
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Gruß Ralf


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  #7  
Alt 07.01.2013, 09:35
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Bereits zu meiner Schulzeit haben Ärzte sich geweigert, einen Schüler krank zu schreiben,
und das haben sie mit der Begründung getan, dass niemand solche Atteste für Schüler be-
zahlt. Eine Bescheinigung ist nicht das Problem. Aber Millionen von Bescheinigungen jedes
Jahr wären ein Problem.

Die Schule hat diese Begründung akzeptiert. Es blieb ihr auch gar nichts anderes übrig. Sie
kann im Krankheitsfall keine kostenpflichtigen Bescheinigungen von den Schülern fordern.
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Viele Grüße, TOM
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  #8  
Alt 07.01.2013, 09:46
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wozu braucht man diese Bescheinigung eigentlich. Wenn ich sage / schreibe,
Sohn ist krank, sollte das der Schule reichen...
So kenne ich das auch. Die Erziehungsberechtigten schreiben eine Entschuldigung, die der Schulpflichtige nach der Abwesenheit vorzulegen hat. Fertig.
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Micha


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  #9  
Alt 07.01.2013, 09:58
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
So kenne ich das auch. Die Erziehungsberechtigten schreiben eine Entschuldigung, die der Schulpflichtige nach der Abwesenheit vorzulegen hat. Fertig.
Ich hätte an der FOS nach mehr als 5 Fehltagen im Halbjahr eine Krankschreibung benötigt.
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  #10  
Alt 07.01.2013, 10:06
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
So kenne ich das auch. Die Erziehungsberechtigten schreiben eine Entschuldigung, die der Schulpflichtige nach der Abwesenheit vorzulegen hat. Fertig.
Für uns war die Situation neu

Unser "Kind" war sehr lange- bis zum 16ten Lebensjahr bei der Kinderärztin.
Der "neue" Arzt hatte automatisch eine Bescheinigung ausgestellt,
wenn die von Ihm erhobene Gebühr nur für Schulbescheinigungen "neuerdings" berechnet wird ist es ja ok,
wenn man sie eh nicht für die Schule benötigt
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  #11  
Alt 07.01.2013, 11:51
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Bei uns - Hessen - wird jetzt in der Schule auch eine Bescheinigung
vom Arzt gefordert. Es ist wohl extrem eingerissen, dass Eltern über
die Fehltage ihrer Kinder durch Krankheit, am Ende des Schuljahres,
recht überrascht bei dem Klassenlehrer angerufen haben ...
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Grüße aus dem Trockendock

Wenn man immer nur das tut was man kann,
wird man immer das bleiben was man ist

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  #12  
Alt 07.01.2013, 13:29
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Ich kenne das nur vom Kinderarzt, allerdings war es da die Bescheinigung das das Kind wieder gesund ist, welche kostete. Diesen Wisch mußte man in der Kita nach Krankheit vorlegen.
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Gruß, Jörg!
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  #13  
Alt 07.01.2013, 13:34
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Ich kenne das nur vom Kinderarzt, allerdings war es da die Bescheinigung das das Kind wieder gesund ist, welche kostete. Diesen Wisch mußte man in der Kita nach Krankheit vorlegen.
Oder so. Damit der Arzt bescheinigt, dass die Seuche überlebt und nicht mehr ansteckend ist.
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  #14  
Alt 07.01.2013, 13:48
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Zitat:
Zitat von Lutz Geis Beitrag anzeigen
Bei uns - Hessen - wird jetzt in der Schule auch eine Bescheinigung
vom Arzt gefordert. Es ist wohl extrem eingerissen, dass Eltern über
die Fehltage ihrer Kinder durch Krankheit, am Ende des Schuljahres,
recht überrascht bei dem Klassenlehrer angerufen haben ...
Das ist pauschal so nicht zu bestätigen, in der Oberstufe in Kassel wird eine Tabellenartige Auflistung an die Gymnasiasten gegeben, die für jede Fehlstunde vom Erziehungsberechtigten die Entschuldigung nur eintragen und abzeichnen lassen brauchen.
Ein ärztliches Attest ist hierfür noch nicht nötig, nur bei mehreren Tagen Abwesenheit.
Die Gebührenerhebung für ein Attest ist eine Leistung des Arztes, die er berechnen darf aber nicht muß, er kann es auch lassen, wenn er einen "Mitstreiter" im Dorf hat, der es nicht macht, denn sonst wäre er einige Patienten sehr schnell los, der Synergieeffekt der weiteren Familienmitglieder ist nicht zu unterschätzen.
Was nützen ihm die 5 Öcken, wenn er ganze Familien als Stamm-Patienten verliert..., das sollte ruhig in vernünftigem Ton angesprochen werden.
Schließlich zeichnet er ja nur ab, was die Helferin vorher ausdruckt, wo sind da Kosten????
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Gruß Heinz,


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Alt 07.01.2013, 14:35
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Schließlich zeichnet er ja nur ab, was die Helferin vorher ausdruckt, wo sind da Kosten????

Na eben das ausdrucken/erstellen und das unterzeichnen, das kostet ja auch. Okay, wenn ich ausgedruckte DIN-A5 Zettel mit Unterschrift reihenweise für 5€ verkaufen könnte, würd ich meinen Job kündigen...
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vg
Sascha
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