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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 16.02.2013, 12:04
simonela80 simonela80 ist offline
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Standard mit Boot nach Kroatien

Hallo an alle,

wollen zu Ostern mit Boot nach Kroatien fahren (wie jedes Jahr lassen wir das Boot ins Wasser und es bleibt dort bis etwa September)
Da wir auf einem Campingplatz einen Dauerplatz haben und immer wieder im Sommer dort sind.
Nun zu meinem Problem. Das Boot und der Trailer ist auf meinem Vater zugelassen da wir es geminsam Privat gekauft haben und restauriert haben.
Bisher hatte ich nie Probleme bei der Grenze. Da nun aber schon einige Berichte über Kroatien und die Einreise gelesen habe, bin ich ein wenig verwirrt.

Was brauche ich nun genau um nach Kroatien einzureisen??

Hoffe ihr könnt mir helfen.
Ach ja noch was komme aus Österreich

lg
Peter
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  #2  
Alt 16.02.2013, 12:18
skipperjames skipperjames ist offline
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Standard

Hallo Peter,

wenn z.B. im " IBS " Dein Name & der Deines Vaters aufgeführt ist,
hast Du keine Probleme zu erwarten!
Sollte das NICHT der Fall sein, benötigst Du eine Vollmacht Deines Vaters, sollte nur er eingetragen sein....,

Gruß
Hans
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Wer Montag-Früh GUT aus sieht...
hatte ein schlechtes " Wochenende"
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  #3  
Alt 16.02.2013, 12:19
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von simonela80 Beitrag anzeigen
Hallo an alle,

wollen zu Ostern mit Boot nach Kroatien fahren (wie jedes Jahr lassen wir das Boot ins Wasser und es bleibt dort bis etwa September)
Da wir auf einem Campingplatz einen Dauerplatz haben und immer wieder im Sommer dort sind.
Nun zu meinem Problem. Das Boot und der Trailer ist auf meinem Vater zugelassen da wir es geminsam Privat gekauft haben und restauriert haben.
Bisher hatte ich nie Probleme bei der Grenze. Da nun aber schon einige Berichte über Kroatien und die Einreise gelesen habe, bin ich ein wenig verwirrt.

Was brauche ich nun genau um nach Kroatien einzureisen??

Hoffe ihr könnt mir helfen.
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lg
Peter
Bei Einreise vor dem 1. Juli ist die derzeitige Gesetzeslage so:
Du brauchst zu Einreise mit dem Trailerboot über Land neben den Bootspapieren
1) den Eigner vor Ort (an der Grenze) ODER
2) die Einfuhr wird durch eine Spedition abgewickelt ODER
3) eine Portion Glück, dass nicht kontrolliert wird.

Eine Vollmacht vom Vater (nicht mal auf kroatisch oder von einem kroatischen Notar bestätigt) reicht nicht.

Daran hat sich seit Jahren nichts geändert.
Bisher gab es kaum Berichte, dass das von den HR Zöllnern so gehandhabt oder überhaupt überprüft wurde.
Aber das ist nunmal der rechtliche Rahmen.

Der Rest ist Risiko.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #4  
Alt 16.02.2013, 12:39
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klaus51 klaus51 ist offline
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Zitat:
Zitat von skipperjames Beitrag anzeigen
Hallo Peter,

wenn z.B. im " IBS " Dein Name & der Deines Vaters aufgeführt ist,
hast Du keine Probleme zu erwarten!
Sollte das NICHT der Fall sein, benötigst Du eine Vollmacht Deines Vaters, sollte nur er eingetragen sein....,

Gruß
Hans
Die Vollmacht des Vaters bring gar nichts. Du und dein Vater müssen im IBS als Eignergemeinschaft eingetragen sein und gut ist es.

Gruß Klaus
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #5  
Alt 16.02.2013, 12:48
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Die Vollmacht des Vaters bring gar nichts. Du und dein Vater müssen im IBS als Eignergemeinschaft eingetragen sein und gut ist es.

Gruß Klaus
In Ö gibt es keinen IBS.
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Gruss Andreas

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  #6  
Alt 16.02.2013, 12:57
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

ENTWEDER bist du eingetragener Miteigner ODER du brauchst eine Vollmacht des Eigners (also deines Vaters).
Jetzt hätt man glatt meinen können es wär mal einfach, aber selbstverständlich gibts nen Pferdefuß:
Die Vollmacht muß auf kroatisch sein und von einem kroatischen Notar beglaubigt werden. Nur dann ist Sie gültig. Und dazu müssen Du und dein Vater beim Notar in HR antanzen.
Angeblich kostet eine solche Vollmacht nicht viel und geht recht schnell, das ist aber Hörensagen, das weiß ich nicht genau.
Wie es nach EU-Beitritt ist weiß glaub ich noch keiner so recht.
Evtl. ist es einfacher dich als Miteigner einzutragen.

Schöne Grüße,
Jan

PS.: Dein Problem hast du übrigens nicht nur bei der Einreise sondern auch bei einer Kontrolle auf dem Meer.
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  #7  
Alt 16.02.2013, 13:03
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ghaffy ghaffy ist offline
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[QUOTE=freerider13;2998339]Servus!

... ODER du brauchst eine Vollmacht des Eigners (also deines Vaters).
.../QUOTE]

NEIN, Jan.

Das ist nicht die Rechtslage.
Das Kroatische Gesetz sagt: Der Eigner darf (zB) das Boot nicht an andere zur Nutzung weitergeben, sonst begeht er ein Zollvergehen. Darauf steht ein Finanzstrafverfahren.

Mit der Vollmacht würdest du (notariell oder auch nicht beglaubigt) noch schriftlich bestätigen, dass du ein Zollvergehen begehst. ("Mein Sohn ist befugt mein Boot zu nutzen" = "Ich gebe das Boot zur Nutzung an andere weiter".)

Die Rechtslage ist eindeutig. Die Praxis weicht davon durchaus ab.

Empfehlung an einen Österreicher von einem Österreicher:
Für EUR 160 oder so Eigentumswechsel bei der Landesregierung melden und neuen Zulassungsschein ausstellen lassen.
Eignergemeinschaft geht auch in Ö, kostet ein paar Euro mehr.
__________________
Gruss Andreas

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  #8  
Alt 16.02.2013, 13:23
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Bist du sicher, dass du hier jetzt nicht entgeltliche und unentgeltliche Nutzung vermischt?
Hatte mich da vor 2 Jahren mal eingelesen (da wars für mich mal relevant) und bin mir ziemlich sicher, dass die unentgeltliche Überlassung unter den og. Voraussetzungen möglich ist.
Die Vercharterung selbstverständlich nicht.
Müsst die Quellen aber noch mal raussuchen.

Jan
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  #9  
Alt 16.02.2013, 13:32
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Fred Fred ist offline
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[QUOTE=ghaffy;2998341]
Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

... ODER du brauchst eine Vollmacht des Eigners (also deines Vaters).
.../QUOTE]

NEIN, Jan.

Das ist nicht die Rechtslage.
Das Kroatische Gesetz sagt: Der Eigner darf (zB) das Boot nicht an andere zur Nutzung weitergeben, sonst begeht er ein Zollvergehen. Darauf steht ein Finanzstrafverfahren.

Mit der Vollmacht würdest du (notariell oder auch nicht beglaubigt) noch schriftlich bestätigen, dass du ein Zollvergehen begehst. ("Mein Sohn ist befugt mein Boot zu nutzen" = "Ich gebe das Boot zur Nutzung an andere weiter".)

Die Rechtslage ist eindeutig. Die Praxis weicht davon durchaus ab.

Empfehlung an einen Österreicher von einem Österreicher:
Für EUR 160 oder so Eigentumswechsel bei der Landesregierung melden und neuen Zulassungsschein ausstellen lassen.
Eignergemeinschaft geht auch in Ö, kostet ein paar Euro mehr.
Sorry Andreas, aber da liegst Du falsch !
Was Freerider geschrieben ht ist richtig.
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #10  
Alt 16.02.2013, 14:54
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Hallo an alle,

vielen Dank mal für das was ihr geschrieben habt, bis jetzt habe ich eine Vollmacht von meinem Vater, aber die ist nicht notariell beglaubigt.
Werde mal auf gut Glück nach Kroatien fahren und hoffen dass es nach dem EU-Beitritt von Kroatien besser wird

lg
Peter
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  #11  
Alt 16.02.2013, 15:15
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hilgoli hilgoli ist offline
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wie schon oft geschrieben :

HK Rab und Punat sagen seit dem die Personenliste eingeführt ist übereinstimmend:

Eigner muss nicht selbst an Bord sein:

Verwandte ersten Grades (Eltern,Kinder) benötigen für die Nutzung keine Vollmacht wenn Sie auf der Personenliste sind. Bei Anmeldung etc wird hier aber schon mal nach einer Vollmacht gefragt die aber nicht beglaubigt sein muss.

Ansonsten Vollmacht. Wenn vom Notar beglaubigt ist es egal ob das ein deutscher oder kroatischer Notar beglaubigt hat.

Ein Kroate kann sich beim besten Willen nicht vorstellen das innerhalb einer Familie Güter gegen Entgelt verliehen werden und damit gibt es auch keine steuerbare Leistung ( Charter) und keine Probleme
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Gruß Olli
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  #12  
Alt 16.02.2013, 15:35
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[QUOTE=Fred;2998364]
Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen

Sorry Andreas, aber da liegst Du falsch !
Was Freerider geschrieben ht ist richtig.
Fred,
ich meinte nicht, was an Bord und am Wasser oder beim Hafenkapitän gefragt ist. "Mein" Boot läuft auch nicht auf meinen Namen.

Ich meinte, was an der Binnengrenze zwischen HR und SLO gefragt ist.
Also beim Zöllner, nicht beim Hafenkapitän.

Der ADAC (wie üblich bestens halbinformiert ) schreibt in der Dez 2012-Ausgabe des Kroatien-Leitfadens:
Einreise auf dem Landweg mit einem geliehenen Boot
Um keine Schwierigkeiten mit dem Zoll in Kroatien zu bekommen, sollte man bei der Einfuhr mit einem geliehenen Boot einige Dinge beachten. Der Bootseigner muss eine Vollmacht ausstellen, die von einem deutschen Notar beglaubigt ist, und die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z. B. der Internationale Bootsschein vom ADAC, zur Vorlage am Grenzübergang mitgeben. Sind diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einfuhr mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien nicht möglich.


Ich erlebe genau das als "gelebte Verwaltungspraxis", habe mir selbst noch nie den Kopf darüber zerbrochen, dass auch ich mit einem Boot einreise, wo der eingetragene Eigner nicht dabei ist.
Ich gehe davon aus, dass per Weisung oder was weiß ich Zöllner angewiesen sind, das nicht eng auszulegen.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass im kroatischen Gesetz was andres steht (wie gesagt: Eigner dabei oder Spedition), und dass man sich dessen bewusst sein sollte.

Im Übrigen lässt sich meiner Erfahrung nach auch mit HR Zöllnern über wirklich alles reden, ohne dass man in die Geldbörse greifen muss.
Ich erinnere nur an die ebenso nach wie vor aufrechte (aber nicht exekutierte) Vorschrift, die besagt, dass man bei der Einreise mit WoWa oder Boot über Land eine Inventarliste vorzulegen hätte, wo alles (!), vom Fernseher bis zum Kaffeelöffel aufgelistet ist. Ebenso - scheinbar - totes Recht.

EDIT:
Ich rudere demutsvoll zurück.
Die Pflicht zur Anwesenheit des Eigners beim Grenzübertritt auf dem Landweg ist offenbar schon wieder Geschichte seit 2011.
Sorry,dass ich maßgeblich zur Verwirrung beigetragen haben.
__________________
Gruss Andreas

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Geändert von ghaffy (16.02.2013 um 16:21 Uhr)
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  #13  
Alt 16.02.2013, 18:05
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen



Eigner muss nicht selbst an Bord sein:

Verwandte ersten Grades (Eltern,Kinder) benötigen für die Nutzung keine Vollmacht wenn Sie auf der Personenliste sind.
Oh stimmt, da war noch was. Das kann sein mit der Verwandtschaft ersten Grades, daß hier keine Vollmacht nötig ist. Das weiß ich allerdings jetzt nicht genau.

Und Peter:
Ich glaube nicht, dass sich an der Regelung etwas ändern wird. Die ist ja dazu da illegaler Vercharterung von Privatbooten vorzubeugen. Das ist ja denke ich nach dem EU-Beitritt immer noch verboten. Das Boot müsste dazu immer noch gewerblich angemeldet werden...

Schöne grüße,
Jan
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  #14  
Alt 17.02.2013, 11:29
simonela80 simonela80 ist offline
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Hallo,

vielen Dank an alle die was geschrieben haben,
so wie ich das bis jetzt verstanden habe, kann ich ohne Probleme mit dem Boot auf dem Landweg nach Kroatien reisen da das Boot und der Trailer auf meinen Vater zugelassen sind und somit der Verwandschaftsgrad erstes Grades ist.
Habe mir in der Zwischenzeit trotzdem eine Vollmacht vom ÖAMTC geholt.
Diese nennt sich Benützungsbewilligung und Vollmacht, ist zwar für Autos laut ÖAMTC aber besser ich habe irgendetwas dabei als gar nichts.
Bin mal gespannt wie es sein wird wenn ich am Zoll in Kroatien sind

lg
Peter
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  #15  
Alt 17.02.2013, 15:24
Dott Dott ist offline
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Wie sieht es denn aus wenn der PKW ein Firmenwagen ist bzw. nicht auf dem eigenen Namen läuft?... kann es da auch zu problemen bei der einreise kommen?


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  #16  
Alt 17.02.2013, 15:52
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Gruß Olli
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  #17  
Alt 17.02.2013, 16:20
Dott Dott ist offline
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Oha ok danke. Da wir erst am 27.07 dahin fahren müsste sich das doch durch den eu beitritt erledigt haben oder?


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  #18  
Alt 20.02.2013, 11:33
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Generell ist es in vielen Fällen (nicht nur hier) hilfreich, neben einer Vollmacht, die Kopie des Personalausweises des Vollmacht-Gebers (hier also deines Vaters) mit sich zu führen.

P. S. ist bei unserer KFZ-Zulassungsstelle z. B. mittlerweile auch Pflicht, Vollmacht alleine genügt nicht mehr.

Zitat:
Zitat von simonela80 Beitrag anzeigen
Hallo,

vielen Dank an alle die was geschrieben haben,
so wie ich das bis jetzt verstanden habe, kann ich ohne Probleme mit dem Boot auf dem Landweg nach Kroatien reisen da das Boot und der Trailer auf meinen Vater zugelassen sind und somit der Verwandschaftsgrad erstes Grades ist.
Habe mir in der Zwischenzeit trotzdem eine Vollmacht vom ÖAMTC geholt.
Diese nennt sich Benützungsbewilligung und Vollmacht, ist zwar für Autos laut ÖAMTC aber besser ich habe irgendetwas dabei als gar nichts.
Bin mal gespannt wie es sein wird wenn ich am Zoll in Kroatien sind

lg
Peter
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Viele Grüße
Thomas
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  #19  
Alt 20.02.2013, 13:59
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

So weit ich weiß verlangen nur die Italiener die Vollmacht; Österreich, Slovenien und Kroatien nicht.
Lasse mich aber da gern eines Besseren belehren - läuft mein Wagen doch als Firmenwagen...
Schöne Grüße,
Jan
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  #20  
Alt 20.02.2013, 19:40
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Wird sich das nicht eh mit dem Eu beitritt erledigt haben?


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