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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.10.2012, 13:04
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Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Standard neue FS Klassen Auto / Motorrad

habe heute mal folgende Info´s zu en neuen FS Klassen ab dem 19.01.2013 erhalten ( kein anspruch auf richtigkeit usw )

Neue Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013:

alte Regelung Definition derzeitige Klasse M
(vormals Klasse 4). Wird z.B. von der Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw - vormals Klasse 3) eingeschlossen Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von
45 km/h oder bei Elektroantrieb max. 4 kW.
Möglich ab 16 Jahre.
Dies beinhaltet auch Kleinkraft- räder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr
als 50 km/h, wenn sie bis zum
31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Neuerungen keine
alte Regelung Definition derzeitige Klasse A1
(vormals Klasse 1B): Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leichtkrafträder mit max.
125 cm³, max. 11 kW Leistung bei einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,1 kW/kg
Möglich ab 16 Jahre.
Geeignete Fahrzeuge mit einer maximalen Leistung von 11 kW dürfen also nicht weniger als
110 kg fahrfertig wiegen. Neuerungen Nach wie vor max. 11 kW, aber Wegfall der Limitierung auf 80 km/h
ab dem 19.01.2013, es greift das Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg.
Wer seinen PKW Führerschein oder Klasse 4 vor dem 01.04.1980 erworben hat, darf weiterhin auch Leichtkrafträder mit offener Geschwindigkeit fahren.



alte Regelung Definition Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt):
Die Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die unbeschränkte Klasse A direkt erwerben. Motorräder mit Leistungsbeschränkung, Stufenklasse mit max. 35 kW Leistung bei einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von
0,2 kW/kg.
Möglich ab 18 Jahre.
Geeignete Fahrzeuge mit einer maximalen Leistung von 35 kW dürfen also nicht weniger als
175 kg fahrfertig wiegen. Neuerungen 25 kW bei 0,16 kW pro kg auf 35 kW bei 0,2 kW pro kg.
Bei Vorbesitz der alten Klasse 3 oder 4:
Wer diese Führerscheine vor dem 01.04.1980 gemacht hat, dem wird der Einstieg in die Motorradwelt mit einer verkürzten praktischen Prüfung für den Führerschein A2 = 35 kW erleichtert. Für den einen oder anderen Biker ist auch eine
Leistungssteigerung von 25 auf 35 kW innerhalb seiner Führerscheinklasse interessant!

Die in anderen Ländern der EU gültige Regelung, wonach ein Fahrzeug, einfach ausgedrückt. max. 70 kW Ausgangsleistung haben darf, ist in Deutschland bislang nicht umgesetzt.
Es können nach wie vor auch Fahrzeuge mit mehr als 70 kW gedrosselt werden.


alte Regelung Definition derzeitige Klasse A unbeschränkt (vormals Klasse 1):
Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus.
Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig). Motorräder ohne Leistungs- beschränkung, möglich bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 oder ab 24 Jahren beim Direkteinstieg. Neuerungen Bei Vorbesitz der Klassen 1B oder A1:
Wer diese Führerscheine vor dem 19.01.2013 gemacht hat, dem wird der Einstieg in die Motorradwelt mit einer verkürzten praktischen Prüfung für den Führerschein A2 = 35 kW erleichtert. Die Altersgrenze wird bei Direkteinstieg von 25 Jahren auf 24 Jahre gesenkt. alte Regelung Definition Mofaprüfbescheinigung: einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§ 5 FeV). Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76 Nr. 3 FeV) In Deutschland bleibt die Mofaprüfbescheinigung erhalten,
wonach mit 15 Jahren ein Mofa mit max. 50 cm³ und max. 25 km/h gefahren werden darf. Neuerungen keine
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By Karsten
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  #2  
Alt 18.10.2012, 13:25
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi ,
ich habe noch so ne graue alte Pappe von 1984 , Klasse 3
ich glaube da hat bei einer Kontrolle niemand mehr den Durchblick was ich damit darf oder auch nicht
Gruß Udo
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  #3  
Alt 18.10.2012, 13:29
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi ,
ich habe noch so ne graue alte Pappe von 1984 , Klasse 3
ich glaube da hat bei einer Kontrolle niemand mehr den Durchblick was ich damit darf oder auch nicht
Gruß Udo
Hallo Udo,

wenn du die alte Pappe allerdings umschreiben lässt und alles richtig machst, darfst du damit mehr fahren als jetzt
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Grüße aus Schweden

Wolfi
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  #4  
Alt 18.10.2012, 13:32
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Ich habe den alten "Grauen" mit Klasse 1 + 2, ich denke, ich darf alles fahren....
Kontrolliert wurde ich noch nie.
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Gruß Heinz,


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  #5  
Alt 18.10.2012, 13:33
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Zitat:
Zitat von Buarli Beitrag anzeigen
Hallo Udo,

wenn du die alte Pappe allerdings umschreiben lässt und alles richtig machst, darfst du damit mehr fahren als jetzt

was dürfte er den mehr fahren ?

ich hab noch den Rosanen mit klasse 3. Ok ich hab auch klasse 2 aber die ist so gut wie nichts mehr wert, da ich keine Fahrerkarte hab und auch die Module noch nicht gemacht hab. Müsste also richtig investieren wenn ich wieder Große Fahrzeuge fahren will. Naja fürs Löschfahrzeug reichts da brauch ich keine Module und keine Fahrerkarte.
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 18.10.2012, 13:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
was dürfte er den mehr fahren ?
Frage ich mich auch.
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Micha


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  #7  
Alt 18.10.2012, 13:50
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Frage ich mich auch.
...z.B. einen Drehschemel 2-Achs PKW Anhänger...geht halt mal die neuen Klassen durch, die man durch Umschreiben der alten Klasse erhalten kann.
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Wolfi
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  #8  
Alt 18.10.2012, 13:52
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ich bekomm die C1E mit der begrenzung auf 7,5t Fahrzeuggewicht und 18t Zuggewicht (Zug = Fahrzeug+Hänger). das sollte auch für den Drehschemel reichen.

Das darf ich jetzt auch fahren mit der Klasse 3 da brauch ich nicht umschreiben.
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 18.10.2012, 13:53
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich bekomm die C1E mit der begrenzung auf 7,5t Fahrzeuggewicht und 18t Zuggewicht. das sollte auch für den Drehschemel reichen.

Das darf ich jetzt auch fahren mit der Klasse 3 da brauch ich nicht umschreiben.
Aber bei Klasse 3 gibt es eine Beschränkung auf 3 Achsen im Zug (Tandem = 1 Achse), das haut wohl nicht hin.
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Wolfi
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  #10  
Alt 18.10.2012, 13:56
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Zitat:
Zitat von Buarli Beitrag anzeigen
Aber bei Klasse 3 gibt es eine Beschränkung auf 3 Achsen im Zug (Tandem = 1 Achse), das haut wohl nicht hin.
Die Beschränkung auf 3 Achsen galt auch für C1E und wurde erst vor 2 oder 3 Jahren aufgehoben. Somit gilt sie auch nicht mehr für Klasse 3
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  #11  
Alt 18.10.2012, 14:01
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Beschränkung auf 3 Achsen galt auch für C1E und wurde erst vor 2 oder 3 Jahren aufgehoben. Somit gilt sie auch nicht mehr für Klasse 3
Bist du dir da sicher ? Die Führerscheinstelle hier sagt was Anderes, was aber nicht heißt, dass das stimmen muss.
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Wolfi

Geändert von Buarli (18.10.2012 um 14:08 Uhr)
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  #12  
Alt 18.10.2012, 14:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich bekomm die C1E mit der begrenzung auf 7,5t Fahrzeuggewicht und 18t Zuggewicht (Zug = Fahrzeug+Hänger). das sollte auch für den Drehschemel reichen.

Das darf ich jetzt auch fahren mit der Klasse 3 da brauch ich nicht umschreiben.
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Beschränkung auf 3 Achsen galt auch für C1E und wurde erst vor 2 oder 3 Jahren aufgehoben. Somit gilt sie auch nicht mehr für Klasse 3
Kannst du das bitte irgendwie belegen?
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #13  
Alt 18.10.2012, 14:18
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ich habe den alten "Grauen" mit Klasse 1 + 2, ich denke, ich darf alles fahren....
Kontrolliert wurde ich noch nie.
Das gilt nur für Leute unterhalb der 55 Jahrgrenze.
Danach musst du die Klasse 2 umschreiben lassen.
Dazu gehört eine Gesundheitsuntersuchung und ein Passbild und jede Menge Kohle.
Und das alle fünf Jahre.
Dein alter grauer Führerschein ist nur noch für die Klasse 3 gültig (wenn du älter als 55 Jahre bist)
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #14  
Alt 18.10.2012, 14:36
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Die Klasse C1E Berechtigt achsunabhängig Züge bis zu einer Gesammtmasse von 12t zu führen. Diese darf man mit der Klasse 3 auch fahren.

Die Klasse 3 beinhaltet aber auch Züge bis 18,5t und so darf man Züge zwischen 12t und 18,5 t nur mit 3 Achsen fahren.

Als Quelle kann ich nur einen Feuerwehrkameraden angeben der eine Fahrschule betreibt.



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Gruß Volker
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  #15  
Alt 18.10.2012, 14:39
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Das gilt nur für Leute unterhalb der 55 Jahrgrenze.
Danach musst du die Klasse 2 umschreiben lassen.
Dazu gehört eine Gesundheitsuntersuchung und ein Passbild und jede Menge Kohle.
Und das alle fünf Jahre.
Dein alter grauer Führerschein ist nur noch für die Klasse 3 gültig (wenn du älter als 55 Jahre bist)
Dei Grenze ist 50 aber das ist ja fast egal. Theoretisch müsste Jugofahrer schon jenseits der 50 sein da er den grauen hat.

Die Gesundheitsuntersuchung reicht dann nicht mehr. Man muss auch die Module nachweisen (bei meinem Vater im Bus sind es meines Wissens 8 Module zu je 300€).
Es gibt auch ein Zeitfenster zum Umschreiben sonst verfällt er.
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Gruß Volker
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  #16  
Alt 18.10.2012, 14:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dei Grenze ist 50 aber das ist ja fast egal. Theoretisch müsste Jugofahrer schon jenseits der 50 sein da er den grauen hat.

Die Gesundheitsuntersuchung reicht dann nicht mehr. Man muss auch die Module nachweisen (bei meinem Vater im Bus sind es meines Wissens 8 Module zu je 300€).
Es gibt auch ein Zeitfenster zum Umschreiben sonst verfällt er.
Mit den 50 Jahren stimmt, hab ja schon den 2.neuen.

Die Module musst du nur zur gewerblichen Nutzung nachweisen.
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ich komme nur nicht dazu.
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  #17  
Alt 18.10.2012, 14:48
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Das gilt nur für Leute unterhalb der 55 Jahrgrenze.
Danach musst du die Klasse 2 umschreiben lassen.
Dazu gehört eine Gesundheitsuntersuchung und ein Passbild und jede Menge Kohle.
Und das alle fünf Jahre.
Dein alter grauer Führerschein ist nur noch für die Klasse 3 gültig (wenn du älter als 55 Jahre bist)
Das ist mir bekannt, allerdings war das schon ab 50 so.
Da ich den 2er aber beruflich nicht brauche (stammt aus der BW-Zeit, wie bei vielen...) ist das nicht tragisch.
Wichtiger ist mir der alte 3er, da ich damit noch mein 5,2 Tonnen Reisemobil fahren darf und mein alter 1er für meine Harley oder meinen 300ccm-Roller
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Gruß Heinz,


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  #18  
Alt 18.10.2012, 19:02
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Hallo,

hier ein Link zu einem Dokument des Tüv Nord. Gleich ziemlich zu Beginn steht es, dass eben eine Umschreibung erforderlich ist, wenn man gewisse Sachen fahren möchte.

http://www.byandreas-diefahrschule.d...iewMail_2_.pdf
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Wolfi
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  #19  
Alt 18.10.2012, 20:39
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Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Ich hab auch noch nen Gabelstaplerschein, der steht da nicht mit drauf
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #20  
Alt 19.10.2012, 07:03
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Die Gesundheitsuntersuchung reicht dann nicht mehr. Man muss auch die Module nachweisen (bei meinem Vater im Bus sind es meines Wissens 8 Module zu je 300€).
Es gibt auch ein Zeitfenster zum Umschreiben sonst verfällt er.

Die Module muss man nur bei gewerblicher Nutzung nachweisen- binnen einer 5-Jahresfrist muss jeder FS-Inhaber 35h Fortbildung nachweisen, dies kann in mehreren Einheiten (Modulen) durchgeführt werden, die jeweils min. 7h haben sollten.

Die weiter oben gefragte Führerscheinklasse für Klasse 3 -Inhaber nennt sich CE79- Erklärungen dazu... http://www.tuev-nord.de/de/allgemein...ionen_3155.htm

Biddeschön!
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....und immer eine handbreit... Kai
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