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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Gestern habe ich mir in den Niederlanden ein kleines Boot gekauft ![]() Das Boot hole ich allerdings erst in ein oder zwei Wochen ab. Ein wenig problematisch ist der Trailer. Zu diesem gibt es keine Papiere (obwohl über 750 kg), der Besitzer hat das Boot immer so zum Hafen gefahren und einfach sein KFZ Kennzeichen angebracht. Scheinbar nicht ganz legal aber er hatte keine Probleme damit. Jetzt muss das Boot nach Deutschland nach Auskunft der HUK kann ich mir einfach in der Geschäftsstelle für ein paar Euro ein Überführungskennzeichen holen und damit das Boot mit Trailer überführen. So ganz glaube ich nicht das man mit nem deutschen Überführungskennzeichen in den Niederlanden fahren darf aber sei es drum ![]() Jetzt zur Tüv Abnahme. Teilweise liest man, dass auf der Achse selbst eine Gewichtsangabe stehen muss. Bei dem Trailer des Bootes sind zwei Schilder angebracht ein niederländisches mit Typ Nr, Baujahr,Goeak Nr und Chasis Nr und eins auf deutsch mit nen ganzen Haufen Nummern unter anderem der Stützlast und dem zulässigen Gesamtgewicht 850 kg bis 1350 kg. Reicht das um unproblematisch beim TÜV ne Abnahme zu bekommen? Scheinbar braucht man erst einen Prüfauftrag und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle. Aber die sollte ich ja bekommen. Technisch ist der Trailer in Ordnung. Sieht da jemand Probleme bei der Zulassung? Und zum Boot: Es bestünde die Möglichkeit den niederländischen Bootsschein auf mich ausstellen zu lassen. Sollte man das tun? Und muss man dann das Boot nochmal in Dland zulassen? Besten Dank für alle Antworten vorab! Gruß Chris |
#2
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Hallo Chris,
Das Kurzzeitkennzeichen darf man nutzen, um den Hänger nach Deutschland zu überführen. Der Fahrzeugführer muss jedoch die Verkehrssicherheit gewährleisten. Also Licht muss funktionieren etc. In Holland anschrauben und heim fahren. Zulassung des Bootes muss in D erfolgen, entweder mit internationalem Bootsschein (ADAC) oder bei jedem WSA. Viel Spass und immer ne Handbreit Wasser unterm Kiel! Beste Grüße Nico
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Freude ist nur ein Mangel an Information. |
#3
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Moin,
wegen Trailer keine Ahnung. Aber wenn Du mit dem Boot in D fahren willst und Dein ständiger Wohnsitz ist in D ist brauchst Du auch einen D-Bootsschein.
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Gruss Vestus |
#4
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Ok - das mit der Anmeldung dachte ich mir. Hoffe ich kann die alte Zahlenkombination übernehmen? Aber wahrscheinlich eher nicht
![]() Weiss jemand genau wie das mit dem TÜV ist? |
#5
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Könnte problematisch werden mit dem TÜV.
Da der Trailer über 750 Kg zul. Ges.Gew. hat muss er gebremst sein. Damit müssen Zugvorrichtung, Auflaufeinrichtung und -dämpfung, Deichsel, Achse, Bremse, Reifen usw. aufeinander abgestimmt sein. Die Berechnung dafür übernimmt ja normalerweise der Hersteller und lässt sich das typgenehmigen. Wenn es keine Papiere mehr gibt, fehlt der Nachweis darüber. In so einem Fall ist immer anzuraten, vorab mit den vorhandenen Daten (z.B. Fotos der Typenschilder) bei der TÜV-Station, die die Abnahme durchführen soll, zu fragen, ob die jeweilige Konstellation möglich ist bzw. was man noch anzubringen hat. Manchmal können die auch auf entsprechende Datenarchive zugreifen. Ggf. wäre auch noch über den Fahrzeughersteller an einen Datensatz zu kommen.
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Beste Grüße, Jörn ![]() ![]() |
#6
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Eine andere Idee wäre, dir immer ein Kurzzeitkennzeichen für 3-4 Tage zu holen, wenn du den Trailer nutzt. Falls dieses nicht sehr häufig der Fall sein sollte, sparst du dir die TÜV Geschichte, die in deinem Fall wohl eine Vollabnahme erfordert und auch die Versicherung für den Trailer.
Viele Grüße, Jürgen |
#7
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![]() Welche Versicherung? Trailer sind über das Zugfahrzeug versichert. Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#8
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Ganz wichtig für die Zulassung des Trailers ist die eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers(also von dem du das Boot gekauft hast),das er der Eigentümer des Trailers ist.
Ohne diese Erklärung bekommst du den Trailer aufgrund der fehlenden Papiere in Deutschland nicht zugelassen. Ich weiß es deswegen genau,weil ich in der letzten Woche fast das gleiche Problem hatte. Trailer ohne Papiere,Vorbesitzer weggezogen,sein Bekannter hat das Boot mit Trailer in Verwahrung und ist nicht befugt das Gespann zu verkaufen,ohne die Erklärung des Eigentümers an Eides Statt. |
#9
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Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage ab dem Datum wo es ausgestellt wurde.
![]() Halte ich für unnütz jedes mal ein Kennzeichen zu holen kostet ja auch Geld und Zeit, dann lieber den alten Trailer verkaufen und einen neuen holen. Oder man lässt sich die Papiere machen.
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![]() Zugpferd Audi SQ 7 V8 ![]() Sportliche und schnelle Grüße aus HH , Nico |
#10
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Die Kurzzeit- Kennzeichen gelten nur fuer Ueberfuehrungsfahrten.
Gruss Joerg
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg ![]() |
#11
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Du wirst auf alle Fälle eine Vollabnahme bekommen. Kostet 120€. Danach musst du zur Zulassungsstelle.
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Gruß Frank ![]() Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen. ![]() |
#12
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Moin.
Ich hatte ähnliche Probleme bei meinem ersten Boot! Gehe folgender Maßen vor: 1) Rotes überführungskennzeichen von Autohändler holen (selbst kann mann sich auch eines geben lassen, kostet aber zu viel!). Optional: Bootsanhänger MIETEN für 1 Tag. Trailer (alt) vor Ort Zerlegen und in Achse, Deichsel und Rädern einzeln nach Hause fahren. 2) Sollte das mit dem Auto nicht gehen, oder das Kennzeichen nicht klappen oder Du keinen Trailer bekommen, miete ein SIXT oder Europcar LKW mit 7,5 Tonnen. Da ist eine Hebebühne dran. Damit kannst Du das Boot samt Trailer reinpacken. Wenn was vorne übersteht, kannst Du ggf. vom Trailer was abschrauben. Die einzelnen Teile mit Nußkasten und Entrostungsspray mit Crack Funktion (vereisung zum kleiner werden lassen) funktioniert super! Kostet zwar 100 Euro aber ist beste Lösung. 3) Anmelden: Sobald der alte Trailer da ist, geh zum Tüv. Mit samt dem LKW hin fahren. Dort den Fahrzeugschein und die Betriebserlaubnis des Anhängers vorlegen. Einen Fahrzeugbrief in diesem Sinne gibt es bei den Trailern nicht! Dann macht der Tüv Untersuchung. Falls Mängel sind, dürfen diese behoben werden, dann zur Wiedervorstellung hinfahren und gut. Sollte kein Schein/ABE da sein, musst du als Eigenbau selbst zulassen bei Tüv. Das Problem besteht darin, das man ohne Versicherung und ohne Tüv nicht auf die Straße darf! Deswegen brauchst Du eine befreundete Werkstatt oder einen LKW, mit dem du das Teil fahren kannst. Am einfachsten ist aber, wenn Du den Anhänger von Holland holst, und ihn dann bei einer Werkstatt, bei der der Tüv vorbei kommt auf den Hof stellst und dort zum Tüv machen beauftragst! Die tauschen dann ggf. vor Ort das kaputte Zeug aus. Nur so als Tip: Achse neu: 250 Euro Deichsel: 120 Euro Zugmaul 70 Euro Kabel und Elektrik komplett 100 Euro mehr kann normal nicht kaputt gehen... Tüv kostet so 40 Euro für den Hänger. Das Boot anmelden geht dann relativ einfach. Bild machen, Text eintragen im Anmeldeformular (gibts online zum Download), Kontoverbindung angeben, abschicken. 20 Euro zahlen. Kennzeichen zugeteilt bekommen. Gut. Sobald Kennzeichen da ist, zur Versicherung gehen. Es gibt hier große Unterschiede! In Deutschland solltest Du 2 Mio Deckung + Umweltschäden + Trailer haftpflicht mindestens haben. Das kostet 35 Euro für das Boot (Haftpflicht) und ca. 50 Euro für den Hänger (im Jahr!) Wenn Du Ausland fahren willst: 6 Mio Deckung + Trailer Haftpflicht kostet komplett ca. 140 Euro bei 4,5 m Boot mit 50 PS Aussenborder. Je nach Unternehmen liegen die Preise bis 100% über den von mir genannten! Die Teilkasko übernimmt dann sogar Brand, Diebstahl und Havarieunfälle. Kostet ca. 50 Euro mehr im Jahr. Lohnt ab 3000 Euro Bootswert. Drunter vergiss es! Tip von mir noch: Lass Dir Zeit!!! Auch wenn man gleich loslegen wollte... Mit bedacht vorgehen! Fehler machen kostet hier richtig Kohle! Mal eben mit dem Anhänger auf die Straße und ohne Tüv oder mit 2 Jahre abgelaufenen Tüv : 400 Euro + Punkte!!!! Ohne Bootsversicherung auf dem Wasser rumgurken und schaden anrichten... Unbezahlbar! Versuche hier im Forum Leute zu Fragen bevor Du Fehler machst und teueres Lehrgeld bezahlen musst! ![]()
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-Bill: "Du hast dein Hattori Hanzo Schwert versetzt???" - Budd: "Jupp." -Bill: "Es war unbezahlbar!" -Budd: "Hä, in El Passo nicht. In El Passo haben sie mir 250 $ gegeben!" Grüße aus Bayreuth - Daniel |
#13
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![]() Zitat:
dann hoffe ich für dich, dass du einen dicken Geldbeutel hast bei mir ist der Trailer über die Bootshaftpflicht mitversichert und mein 1000kg Pkw-Anhänger kostet 25€ im Jahr wenn es dafür nicht reicht................ ![]()
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#14
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![]() Zitat:
Wer sagt, dass mein Trailer nicht versichert ist? Wie kommst du darauf? Selbstverständlich ist er versichert, genauso wie mein Boot, aber darum ging es hier nicht, sondern darum, dass behauptet wurde, er müsste eine Versicherung haben. Und die MUSS er nicht haben. Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#15
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Die Zulassungsstelle sagt auch, das die Haftpflicht für Trailer nicht Pflicht ist.
Aber ich habe in Kroatien gesehen, wie eine Windböe einen auf dem Trailer geparktes Boot (300Kg) versetzt hat und dadurch der Anhänger in ein daneben parkendes SUV gerammt wurde. Schaden im Ausland verursacht... Dumm gelaufen. Der Besitzer konnte zwar nichts dafür, jedoch haben die "anderen" Bootsbesitzer gesehen, wer schuld war! Bei der selben Marina wurde von einer Böe auch ein Regenfass vom Boden aufgewirbelt, welches bei einem Freund von mir im Auto eingeschlagen ist. Der Hafenkapitän wollte sich rauswinden... 10 Deutsche haben ihn "verbal" in die Mangel genommen und damit gedroht, sofort ihre Boote aus dem Hafen zu nehmen und dafür zu sorgen das er keine Deutschen Gäste mehr bekommt... Ging am Ende gut aus. Schaden wurde behoben. Kapitän war genervt...
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#16
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Also gehe ich mal wie folgt vor. Die Überführung werde ich mit rotem Kennzeichen machen. Danach so schnell wie möglich das Boot zulassen damit es ins Wasser darf.
Danach dann erst mal zur Zulassungsstelle und einen Prüfauftrag für den TÜV und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geholt. Dann hoffentlich Vollabnahme durch den TÜV. Da mache ich mir die größten Sorgen ![]() ![]() |
#17
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Ein Tipp: Erkundige Dich vorher beim TÜV, ob die eine Überprüfung/Abnahme auch ohne Boot auf dem Trailer durchführen!
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das Boot drauf zur Bremsprüfung nötig ist/sein soll!
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Grüße Thomas |
#18
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Die Versicherung brauchst du doch nur anrufen. Die schicken dann eine Nummer zur Zulassungsstelle und das wars.
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Gruß Frank ![]() Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen. ![]() |
#19
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![]() Zitat:
Sicher sind Trailer über das Zugfahrzeug versichert, aber nur solange sie am Zugfahrzeug angekuppelt sind. Und BRAUCHEN tut er eine Versicherung dafür nicht, da es jedermanns eigene Sache ist, wie man sich privat in den evtl. Ruin treibt
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() Geändert von Flieger (14.07.2012 um 19:34 Uhr)
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