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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi,
ich möchte für Kroatien einen Int. Boots-Schein beim DMYV beantragen. Eine Deutsche Binnenzulassung mit dem Grünen Schein (Kleinfahrzeugkennzeichen /Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) habe ich schon. Nun habe ich gelesen im Antrag des DMYV "Auf Binnenschifffahrtssrtaßen des Bundes gilt die nummer des IBS als amtlich anerkanntes Kennzeichen es mus entweder beidseitig am Bug oder lalala... am Heck .. 10cm groß etc. Hab ich dann zwei Kennzeichen? ![]() Gruß, Kai |
#2
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Auch hi,
1. Kennzeichen müssen dauerhaft angebracht sein, 2. zwei verschiedene Kennzeichen sind nicht zulässig. 3. WSA reicht für HR. P.S.: Grüne Binnenzulassung ![]()
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Gruss Vestus |
#3
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Das dachte ich schon das 2 Kennz. nicht sein dürfen und hier irgendwo der Wurm drin ist. Der WSA Schein ist eher grau/grün. Die Zulassung ist ganz frisch von 2011. Ich habe öfter gelesen, dass für HR der IBS nötig sei. Lass mich aber gerne bekehren
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#4
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Hallo Kai,
die Zulassung des WSA reicht völlig aus für Kroatien! Es gibt irgendwo eine Formulierung, dass die WSA-Zul. nur i. D gesetzeskonform ist, jedoch fahren Tausende von Bootsbesitzern (auch ich) seit Jahrzehnten problemlos in HR mit der WSA-Zulassung! Natürlich kannst Du die WSA-Kennzeichnung abkratzen und eine neue IBS (gegen Bezahlung) beantragen und anbringen, diese musst Du dann auch noch (für das Ausland) alle zwei (oder vier Jahre?) kostenpflichtig erneuern. ![]() Was Du nun machst, ist Dir überlassen! ![]() PS: jetzt kannst Du auf die Flut von Kommentaren der "Experten" warten!
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Grüße Thomas |
#5
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Hi T.R.
nu dann lass ich mal die Flut kommen... Eure beiden Aussagen reichen vollkommen aus um mein Schiffchen zum Schwimmen zu bringen ![]() damit ist die Aktion IBS erstmal vom Tisch. Vielen Dank und Gruß, Kai |
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