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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 21.07.2012, 22:09
Benutzerbild von Michael.S
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Standard Einwinterung durch Ausblasen mit Druckluft

Hallo zusammen,

bitte oben genanntes nicht nachmachen! Aber ich hab da mal ne frage.

Angenommen jemand möchte einen 4.3 TKS Motor durch Ausblasen mit Druckluft Winterfest machen da er angst hat, dass durch das Frostschutzmittel die Gummis angegrifen werden. Wie müsste man dass "fachmännisch" gemacht haben???

Wo und wie müsste ich also da die Druckluft in den Kühlkreislauf einblasen um alles raus zu bekommen?

Grüße,
Michael
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  #2  
Alt 21.07.2012, 23:31
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Standard

[QUOTE=Michael.S,
mit Druckluft einwintern ist Blödsin
man könnte das Wasser erst mal ablassen und dann durch die Schläuche am Thermostat versuchen Restwasser aus dem Motor und den Abgassammlern zu pusten, das kann man sich aber sparen, viel kann da nicht mehr kommen, wenn alle Ablaßstellen offen gewesen sind
besser den Motor gleich mit Frostschutz spülen, das bekommt dem Motor besser
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #3  
Alt 21.07.2012, 23:37
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Wer dieses böse Wort "Einw......." in Monaten ohne "r" ausspricht, wird mit 3 monatiger Forumssperre bestraft.....willst du das?


Gruß, Frank.
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  #4  
Alt 22.07.2012, 09:46
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Nein will ich nicht. Ich mag das Forum hier ;)

Hintergrund ist der, dass wir beim Bootskauf vor ein paar Jahren "Pech" hatten. Nun gehts aber nicht nur nach den sommerlichen Temperaturen langsam in die Heiße Phase, sondern auch vor Gericht.

Sagen wir es mal so: Das zugesichterte Einwintern bestand aus solch einer Druckluft-Prozedur. Was mir aber erst mitgeteilt wurde als das Kind schon im Brunnen war ... Der gegnerische Anwalt kann nun auch das verwenden von Druckluft richtig gut als Professionelles vorgehen verkaufen ...

Und nun will ich mich halt mal informieren und mich ggf. auch überzeugen lassen ob das wirklich mit Druckluft machbar ist.

Grüße
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  #5  
Alt 22.07.2012, 10:12
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Zitat:
Zitat von Michael.S Beitrag anzeigen
Nein will ich nicht. Ich mag das Forum hier ;)

Hintergrund ist der, dass wir beim Bootskauf vor ein paar Jahren "Pech" hatten. Nun gehts aber nicht nur nach den sommerlichen Temperaturen langsam in die Heiße Phase, sondern auch vor Gericht.

Sagen wir es mal so: Das zugesichterte Einwintern bestand aus solch einer Druckluft-Prozedur. Was mir aber erst mitgeteilt wurde als das Kind schon im Brunnen war ... Der gegnerische Anwalt kann nun auch das verwenden von Druckluft richtig gut als Professionelles vorgehen verkaufen ...

Und nun will ich mich halt mal informieren und mich ggf. auch überzeugen lassen ob das wirklich mit Druckluft machbar ist.

Grüße
So ein Schmarrn , nen Motor mit Druckluft ausblasen. Das hab ich ja noch nie gehört ,
Was macht er mit den Thermostat Kein wunder das der Motor einen Frostschaden danach hat
Man man man
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Gruß Harald
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  #6  
Alt 22.07.2012, 10:37
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Nun mit ausreichendem Druck kommt das Thermostat mitsamt dem Restwasser raus, das erspart das ausbauen.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

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Joerg
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  #7  
Alt 22.07.2012, 11:21
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Wenn das ein Thema vor Gericht sein sollte dann würde ich mir einen Sachverständigen hinzu holen der das richtige Einwintern bestätigt.
Oder mindestens von einigen Werften schriftlich geben lassen wie man richtig einwintert.

Grüße
Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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  #8  
Alt 22.07.2012, 14:00
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Gutachter ist schon längst gemacht.

Sinngemäß stand aber auch auch nur "ja ist kaputt" drinne. Das Ausblasen hat er mit "solange das Wasser raus geht ist alles gut" kommentiert.
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  #9  
Alt 22.07.2012, 18:59
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so einen Blödsinn hab ich noch nie gehört

Das würde vielleicht funktionieren wenn alle Kühlkanäle wie in einer Reihenschaltung hintereinander liegen würden.
Wer aber schon mal ein Schnittmodel eines Motors gesehen hat, weiß, dass es dort viele Querverbindungen gibt.
Und wenn die erste Querverbindung mal freigeblasen ist, geht alle Luft den Weg des geringsten Widerstands und man hat fast eine Garantie, dass irgendwo noch Wassersäcke stehen bleiben.

Ich würde mal beim Motorhersteller nach den Einwinterungsvorschriften fragen und evtl. von dem ein Statement zu der angewendeten Prozedur erbitten.

Aber ganz allgemein: Blasen finde ich gut
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #10  
Alt 22.07.2012, 19:05
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Mercury Europa verweist auf die Händler und gibt selbst keine Auskunft.

Die Händler wiederrum sagen es gibt Empfehlungen zur Spülung mittels Frotzschutz. Eine Arbeitsanweisung oder ähnliches existiert leider nicht.
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  #11  
Alt 22.07.2012, 19:20
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Moin Michael,

Tipp Nr. 1: hast du mal den Scheffe auf eine Arbeitsanweisung angesprochen? Sollte das nicht sogar im Manual stehen?
Tipp Nr. 2: wenn das wirklich vor Gericht geht...oder vllt. schon ist, dann würde ich mal ganz schnell und nett einen der Moderatoren bitten, diesen Trööt in den SK zu verschieben...andere Anwälte können auch gurgeln.


Gruß, Frank.
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  #12  
Alt 22.07.2012, 19:27
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Ich habe hier nicht mehr öffentlich gemacht als natürlich Nötig. Hier steht meinerseits auch nicht mehr der Anwalt der gegenseite schon selbst geschrieben hat.
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  #13  
Alt 22.07.2012, 21:06
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NUn, ich sehe das mal so: wenn der Motor durch ausblasen eingewintert wurde und danach einen Frostschaden bekam, ist doch hierdurch schon bewiesen, daß die Arbeit NICHT fachgerecht erledigt wurde.
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Gruß
Ewald
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  #14  
Alt 23.07.2012, 06:51
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Zitat:
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NUn, ich sehe das mal so: wenn der Motor durch ausblasen eingewintert wurde und danach einen Frostschaden bekam, ist doch hierdurch schon bewiesen, daß die Arbeit NICHT fachgerecht erledigt wurde.
jeder technisch halbwegs versierte Mensch wird dir natürlich Recht geben
ein guter Rechtsverdreher verkauft aber einem Eskimo einen Kühlschrank und verklagt ihn wegen Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung des Elektroherdes

bei Gutachtern ist das so eine Sache, es gibt Gutachter und Gutachter
ich würde mir einen suchen der sich auf Motorentechnik spezialisiert hat und ihm den Fall schildern
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #15  
Alt 23.07.2012, 11:18
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Ein Richter stelle bei einer Anhärung schon die These auf, der Käufer hätte wärend des Winters selbst die Maschine mit Wasser befüllen können.
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  #16  
Alt 23.07.2012, 11:31
Saarlandskipper Saarlandskipper ist offline
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es ist leider so,dass die Richter keine Fachleute sind und so seltsame Annahmen treffen (vielleicht hat ja der Käufer...)

ich selbst hatte einen Fall, in dem ein Bundesamt und ein Amtrichter Flugunterricht gaben, leider hatten Sie sich damit voll versemmelt (u.a. Fristen wurden nachweislich versäumt und für die Akte "überarbeitet", Akteneinsicht wurde dem Rechtsanwalt verweiget, Handlungsvorschläge die mich direkt in eine Straftat geführt hätten, die schriftliche Urteilsbegründung hatte mit der mündlichen Verhandlung nix mehr zu tun) - die anschl Rechtsbeschwerde wurde durch den Staatsanwalt wie folgt kommentiert: "In Anbetracht des durch den Beklagten ausgeübten Hobbys (bei mir Fliegen) würde eine Strafe von mehreren hundert Euro ihn wirtschaftlich nicht schädigen" der zuständige Richter am Landgericht: "Rechtsbeschwerde abgelehnt!"

ergo- lass es geschehen, vielleicht hast Du Glück, vielleicht hast Du Pech - auf Recht brauchst Du nicht zu hoffen.
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  #17  
Alt 23.07.2012, 11:57
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AlexH AlexH ist offline
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Hast du ein Reparaturhandbuch/Manual von dem Motor? In meinem steht ganz genau drin wie der Motor eingewintert werden muss.

Als Bsp. bei mir:
- Wasser ablassen an 3 Ablaufhähnen
- Wasser der beiden Abgasskrümmer ablassen
- Wasserfilter entleeren
- Impeller ausbauen und Gehäuse entleeren
- Thermostat ausbauen und über das Thermostatgehäuse Forstschutz einfüllen, erst motorseitig, dann noch in den Schlauch der zur Impellerpumpe geht

Wenn du so ein Handbuch hättest, dann hast du ne schriftliche Wartungsanleitung. Und die hat der Händler mit Sicherheit nicht befolgt wenn er nur ausgeblasen hat... Da wollte er nur Zeit sparen. Außerdem greift das Frostschutzmittel die Gummis nicht an sondern hält sie geschmeidig. Wenn die austrocknen werden die porös.
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #18  
Alt 23.07.2012, 14:15
pingupingu pingupingu ist offline
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Auf Hoher See und vor Gericht ist man mit Gott allein!
Aber wenn schon ein Sachverständiger bestellt ist kann man den idR als Gegenpartei ablehnen. Wenn die Werkstatt so nen Mist gebaut hat wird sie schon Innungsbekannt sein und die schicken dem Innungsmitglied dann den Sachverständigen der wenig bis gar nichts sagt. Erkundige Dich nach allen Sachverständigen für Bootsmotoren und versuche einen eigenen zu bestellen zumindest ein weiteres Gutachten wäre sicherlich sinnvoll. Juristen im allgemeinen und Richter im besonderen haben von nichts eine Ahnung - dürfen - oder müssen über alles entscheiden. In der Regel können Sie aber denken und wenn man ihnen eine plausible Erklärung in der Länge eines Kochrezepts liefert warum etwas nicht geht oder fachlich völlig falsch war, dann können Sie das in der Regel nachvollziehen.
Zumindest wenn man etwas Glück hat und der Richter sich wenigstens für Autos oder Fahrräder interessiert. Bei der anzunehmenden Schadenssumme dürftet Ihr sowieso vor dem Landgericht sein und da ist es dann zum Glück nicht nur ein Richter sondern noch zwei Beisitzer (auch Beischläfer genannt - wobei Beischlaf per se nicht schlecht sein muss aber vor Gericht nicht statthaft wäre) Wenn Du und Dein Anwalt die mit wachzuhaltet, dann steigen somit die Chancen denn 3 Köpfe kapieren mehr als einer. Sofern die nicht nur die Zeit absitzen. Am besten wäre tatsächlich der Urkundsbeweis in Form einer Anleitung zum einwintern - auch von anderen Motorenherstellern hilfsweise !!! Notfalls auf englisch dann aber unbedingt amtlich übersetzen lassen. Ein Gerichtsstand in einer Stadt in der es nicht nur ein Boot und damit keinerlei Erfahrung hierzu gibt hilft auch. Gut wäre sicher dann eine Bestätigung des Gutachters der jetzt beauftragt ist, das Hersteller A und B bei der Technik des Kühlsystems nahezu identisch sind. Das kann ja mal ein Freund aus einer anderen Stadt versuchen zu bekommen... Sonst Gegengutachten
Im Zweifel wird man Dir versuchen einen Vergleich aufzunötigen dann muss das Gericht kein Urteil schreiben.
Viel Glück, einen Richter der schon mal wenigstens ein Fahrrad geflickt hat und Gute Nerven wünsch ich Dir!!!

Jürgen
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