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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo ihr Lieben,
Ich hab da eine eher ungewöhnliche Frage und zwar würde ich gerne einen alten Fischkutter "trockenlegen" und zu Ferienwohnungen umbauen. Zum Thema "trockenlegen".. gemeint ist, dass ich das Schiff auf einem Grundstück unterstelle und dort zu Ferienwohnungen umgebaut, zur Miete anbiete. Ist es denn prinzipiell möglich solch ein Vorhaben umzusetzen,wenn der Bebauungsplan nicht dagegen spricht? Über eure Ideen und Antworten würde ich mich freuen.. Denn Haussboote gibt es viele aber bewohnte Schiffe an Land weniger.. Liebe Grüße -Val-
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#2
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ist doch eine witzige Idee.. loch in die Seitenwand und praktisch unten rein .. Wenn Motor usw raus sind ist doch eine menge Platz.. das Deck ist dann der Balkon / Terasse.. Könnte ich mir gut vorstellen so was zu Mieten wenn es an einem Interessanten Ort ist..
Zitat:
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By Karsten
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#3
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Ahoi VAL - und Willkommen in
![]() Deine Idee ist ja nicht schlecht, es wird aber wahrscheinlich vom Bauamt abhängen. Einfach mal nachfragen. Hier schon mal ein paar Anregungen: HOTEL Gruß derMartin
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es grüßt derMartin ![]()
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#4
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![]() Zitat:
Das wollte ich auch gerade verlinken ![]() http://www.vuurtoren-harlingen.nl/de/index4.php
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Grüße Richard
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#5
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Hi Val,
wird bestimmt interessant. Fundament aus Beton, oder nur Stahlstützen. Wasserversorgung und natürlich Abwasser. Eingang, Zufahrt und Parkplatz. Würde mich auch interessieren, was die Behörden so alles fordern und wie du das löst. Wird sicher nicht leicht. Ich höre den Amtsschimmel jetzt schon wiehern. Drück dir trotzdem die Daumen. Gute Idee.
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Gott schuf das Meer, wir das Schiff. Gott schuf den Wind, wir die Segel. Gott schuf die Flaute, wir den Motor. Der ROCCA-SKIPPER Helmut ![]() |
#6
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Da kommt ganz klar das Bauamt ins Spiel
![]() Schon alleine wegen einem Wasser- und Abwasseranschluss. Übrigens wirst du dazu in keinen B-Plan etwas finden. So etwas ist eigentlich so gut wie immer "Sonderlösung". Um Ärger zu vermeiden würde ich das Vorhaben mit dem Bauamt absprechen. In der Regel sind die schon umgänglich, wenn es darum geht für so etwas eine Lösung zu finden. Gruß Hannes |
#7
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Hi ,
ich glaube nicht das man es so einfach durchbekommt . Mittlerweile ziehen Nachbarn ja schon vor Gericht weil jemand sein Boot auf dem Trailer auf dem eigenen Grundstück parkt. http://www.zuhause.de/grundstueck-bo...46746336/index Gruß Udo |
#8
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Leider wird nichts zum Standort (Bundesland usw.) gesagt.
Zuerst würde ich mal die entsprechende Bauordnung konsultieren. Voraussetzung ist natürlich ersteinmal, dass das Grundstück bebaut werden darf, also Zuwegeung und öffentliche Versorgung vorhanden (bzw. möglich) sind und die Absatndsflächen eingehalten werden können. Für Berlin wäre für ein soches "Gebäude" (m. E. Gebäudeklasse 5 nach §2 (3) 5.) dann zu prüfen, ob die Anforderungen des § 9 erfüllt werden. § 9 Gestaltung (1) Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. (2) Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten. Wer letztendlich entscheidet, ob eine Verunstaltung gegeben ist oder nicht ... So oder ähnlich wird es überall in D sein, also VORHER mit dem Bauamt sprechen und das Ergebnis SCHRIFTLICH festhalten. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#9
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Mich erinnert das Vorhaben an ein "etwas anderes Restaurant" in der Nähe von Holzminden, hierbei handelt es sich nicht um einen Kutter, sondern um ein ausgedientes Verkehrsflugzeug, dass man auf eine Anhöhe platziert hat und als Restaurant betreibt. Auch hierfür muß ja mal eine Genehmigung erteilt worden sein.
Anhang 364261
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Gruß Heinz, ![]() Geändert von jugofahrer (02.12.2012 um 14:57 Uhr) |
#10
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der Silbervogel steht nun in Hannover ... und ist immer noch ein Restaurant .. war schon einige mal dort ..
http://www.restaurant-silbervogel.de/
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By Karsten
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#11
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Am Flughafen Arlanda/Stockholm steht ne Boing 747 als Hotel.
Coole Idee
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Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
#12
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Moin Val,
eine sehr schöne Idee. Fischerboote sind jedoch in der Regel aus Holz gebaut und wenn diese nicht im Wasser liegen trocknen sie aus. Du musst dir gedanken machen wie Du das Boot dicht bekommst, damit es nicht durch alle Ritzen zieht.. Gruß Dirk |
#13
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Ganz klassisch, Kalfatern.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#14
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![]() Zitat:
Ich wuerde das Boot allerdings nicht aufs Land stellen, sondern bis zur CWL eingraben. Vielleicht noch einen Wassergraben von ein oder zwei Metern Breite ums Boot graben – 20 cm Tiefe reichen sicherlich – und es sieht aus, als wenn es schwimmt. Es erleichtert auch das an Bord kommen, z.B. mit einer stilechten Gangway ueber den Graben. |
#15
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Oder gleich was Anständiges bauen - zB in Ferrozement.
![]() So wie das hier:
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#16
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Moin!
Es wird vielleicht einfacher, wenn du einen Trailer drunter läßt. Dann wäre es kein Gebäude. Denn als solches, hättest du gleich das Bauordnungsamt am Hals. Und dann ohne Baugenehmigung? "Haben sie überhaupt eine Statikberechnung?" - Von Ärger mit dem Bauamt kann ich ein Lied singen. Und zwar ein teures! Gruß, Tokapi
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Wenn du bis zum Hals in der Scheiße steckst - nicht den Kopf hängen lassen! |
#17
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Hallo,
diese Idee hatte ich auch schon, ist dann aber an der geeigneten Yacht gescheitert. Das Vorhaben habe ich aber noch nicht ganz aufgegeben. Ich hatte folgendes bereits angefragt: Genehmigung kann erteilt werden, wenn die Grundstücksgrenzen (3m Abstand) eingehalten werden. Das stellt sich dann so dar, als wenn Du eine Holzhütte mit Fundament im Garten aufbaust. Also eine BG ist unbedingt erforderlich. Abwasser muss natürlich ebenfalls ans Netz angeschlossen werden. Aber jetzt!! Bei mir ging es um die Idee einer, sagen wir mal ungewöhnlichen Gartenhütte. Wenn Du es offiziell zu Ferienwohnungen umbauen und vermieten willst, musst Du sicherlich noch viel größere Hürden umschiffen. Thema: Brandschutz, Fluchtwege (Notausgänge)... Ich denke hier hört die "Einfachheit" der Umsetzung leider auf. Viel Erfolg.
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau" ![]() www.zalu.de |
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