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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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wir hatten vor einigen Wochen einen Stromausfall von ca. 10 min im gesamten Dorf.. nach dem der Strom wieder da war haben wir bemerkt das unser Digitaler Festplattenreciever defekt ist... brav am nächsten Tag angerufen und die Dame sagte mir.. lassen sie ihn Reparieren und reichen die Rechnung ein .. also für 140.-€ Reparieren lassen .. nein .. ein neuer wäre ca. 3 x so teuer .. dann Rechnung eingereicht.. und .. richtig abgelehnt .. nach einigen Telefonaten und Schreiben klärte sich das ein 20KV Kabel einen Erdschluß hatte und das sie nichts dafür können .. Also Abgelehnt
![]() Nun denke ich mir doch so: Ich bezahle brav meine Taler doch dafür das ich Strom bekommen UND das die Ihr Netz in Ordnung halten UND das die gegen sowas doch Vesichert sind !! Weiß jemand wie sowas rechtlich gehandhabt wird.. nach dem letzten Brief, der recht frech war hätte ich echt Lust wegen der 140.-€ und dem Prinzip zum Anwalt zu laufen und die Rechtsschutz wegen Übernahme anzufragen ....
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By Karsten
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#2
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Würde mir genau so passieren und dann würde ich mich danach auch ärgern, mir nichts schriftliches angefordert zu haben. Geschweige denn, dass ich mir den Namen der Dame aufgeschrieben hätte. Und das ist nicht ironisch gemeint!
Ich glaube wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte, würde ich die Geschichte mit dem Anwalt auch machen. Aber lass Dir vorher bestätigen, dass sie die Kosten übernehmen...
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur!
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#3
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Bei der Rechtsschutz hast du warscheinlich auch 150 Selbstbehalt! Aber Schäden durch Stromschwankungen und Blitzeinschläge sind häufig durch die Hausrat gedeckt - einfach mal anfragen eventuell holen die es sich dann vom Energieversorger zurück!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#4
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den namen der Dame habe ich .. sie hat ja nicht die Auszahlung bestätigt.. nur das wir die Rechnung zu senden sollen .. Rechtsschutz ist ohne SB und die Hausrat übernimmt es nicht .. schon gefragt .
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By Karsten
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#5
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![]() Zitat:
![]() Hab ich grade durch allerdings als Angeklagter ![]() Ich würde eher nochmal wie Dieter schrieb bei der Hausrat anfragen sofern du gegen Überspannungsschäden versichert bist. |
#6
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Dass ein Stromlieferant für Folgen eines Ausfalls haftet, scheint mir völlig unrealistisch.
Soll er genügend Geld bereithalten für den Inhalt von Millionen Tiefkühltruhen und das Leben von tausend Intensivpatienten? Wer mit seiner Anwendung keine Ausfälle verträgt, der muss sich doch offensichtlich selbst um eine Notstromversorgung kümmern. sea u in denmark
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#7
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Es geht nicht um die Versorgungslücke sondern um den Einschalt-Impuls,
der offensichtlich einen Schaden am Elektronischen Netzteil hinterlassen hat. Dafür ist der Energieversorger auf jeden Fall haftbar zu machen, eventuell zunächst wie angesprochen über die Hausrat. Es sein denn, man ist bei der Württembergischen Versicherung versichert. Die zahlen nie irgendwas und leugnen hinterher sogar, dass in der Schadenabteilung eine Dame arbeitet, mit der man kurz zuvor aber gesprochen hat....
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#8
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![]() Zitat:
![]() Aus meiner Erfahrung denke ich, dass der Energieversorger auch in diesem Fall keine Kosten übernimmt. Grundig hatte vor vielen Jahren einmal eine große Serie VHS-Recorder, wenn man die vom Netz trennte war das Netzteil defekt.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#9
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Schau doch mal in die AGB deines Stromversorgungsvertrages hinein. Dort steht was zu Schhäden und den entsprechenden Höchsthaftungsgrenzen.
Dann müsste man auch die Ursache kennen, damit man sehen kann, ob überhaupt der Versorger haftet.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
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...wenn auf der Reparaturrechnung nix von Überspannung oä steht hatt es auch kleine Bekommen.....odda ?
Wenn auf der Rechnung nur der Austausch eines Teiles steht könnte dies auch geschehen weil einem die Farbe nicht mehr passte. Wer hat denn jetzt ein Überspannungsschaden an dem Gerät festgestellt? grus peter
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil. |
#11
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Meist sieht man auch dumm aus, wenn man als einziger
aus dem ganzen Dorf an der Reparatur-Theke steht. ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#12
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Hi !
Was stand denn in der Reparaturrechnung !? ..als Schadensursache o.ä. ? Edit: Hoppla, wurde weiter oben ja schon gefragt.. aber nicht beantwortet ![]() Ich habe Jahrelang bei 2 EVUs gearbeitet und weiss aus Erfahrung das in solchen Fällen in der Regel nichts gezahlt wird. Da müsste man dem EVU schon Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen. Gruß, Jörg |
#13
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Rechnung lautet auf Überspannung ...
![]() Ursache war ja der Erdschluß eines 20kv Kabels ( habe ich schriftlich des Stromversorgers) Zitat:
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By Karsten
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#14
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Einfach hartnäckig bleiben und das EVU nochmals kontaktieren. ggf auch schriftlich, dann hat man was in der Hand.
Wir hatten ein ähnliches Ereignis hier vor einiger Zeit. Der Energieversorger hat sämtliche Schäden bezahlt.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. ![]() |
#15
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![]() Zitat:
Ein Defekt beim Energieversorger hat dein Gerät kaputt gemacht... Soll er einfach Kabel benutzen die keinen Erdschluß bekommen. Ich würde eher mal Karla Kolumna einschalten ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#16
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Sei froh, dass nicht die Flensburger Kabeltester unterwegs waren:
Elektro-Crash legt Haushalte lahm Da kannst Du dann erst einmal den Leihtransporter beim nächsten Media-Markt voll laden ![]() Grüße Ralf |
#17
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Ich bin kein Jurist, meine Meinung ist aber so, dass hier keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Mit folgender Begründung:
§ 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. Der Stromanbieter hat nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt! Dann gibt es noch die Verschuldens-und Gefährdungshaftung. Verschulden liegt nicht vor und vom Kabel geht auch nicht eine Gefahr aus. Auch gibt es sowas wie höhere Gewalt! Wenn Rechtsschutz vorhanden, und die auch übernehmen, kann man es probieren, und den Anwalt reich machen, immerhin muß sich ja auch eine Versicherung irgendwann mal lohnen. Ob ich wegen 140 Euro die Welle machen würde- eher nicht! Überspannungsschäden sind in den meisten Fällen an Blitzeinschlag gebunden. Verbundene Hausrat Versicherung(VHV) leistet bei Feuer, LW, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, evtl. Elementar. Sprich die Netzüberspannung durch den Stromversorger ist nicht mit dabei. Steht aber in den AGB´s bzw. in den besonderen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Die Verschuldenshaftung ist die Verpflichtung zum Schadenersatz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die ein schuldhaftes, also nicht nur objektiv rechtswidriges, sondern persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Von der Verschuldenshaftung zu unterscheiden sind die Gefährdungshaftung und die Eingriffshaftung, für die auch nicht dieselben Voraussetzungen wie bei der Verschuldenshaftung gegeben sein müssen. Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an. Die Gesellschaft erlaubt bestimmte Verhaltensweisen trotz ihrer Gefährlichkeit auf Grund ihrer sozialen Nützlichkeit (sozialadäquates Verhalten). Wer z. B. an dem Straßenverkehr teilnimmt, ein Kernkraftwerk betreibt, eine Eisenbahngesellschaft unterhält oder Produkte in den Verkehr bringt, tut nichts Unrechtes, obwohl er weiß, dass sein Verhalten unter Umständen gefährlich werden kann. Sein Verhalten ist gesellschaftlich erwünscht. Der Grundgedanke der Gefährdungshaftung liegt darin, dass derjenige, der Nutzen aus abstrakt gefährlichen Handlungen zieht, welche die Gesellschaft für nützlich erachtet und daher erlaubt, auch für die Schäden einstehen soll, die sich aus der gefährlichen Handlung ergeben. Weil die Gefährdungshaftung nur Schäden erfassen soll, die sich aus dem eigentümlichen Risiko der gefährlichen Handlung ergeben, ist die Haftung für Schäden, für welche die gefährliche Handlung zwar (mit)ursächlich ist, aber nicht die spezifische Gefahr der Handlung betrifft (z. B. betriebsfremde Gefahren, höhere Gewalt), ausgeschlossen. Um die betriebsspezifische Gefahr zu ermitteln, ist eine wertende Betrachtung in Ansehung des Schutzzwecks der Norm vorzunehmen. Die Gefährdungshaftung ist Ausfluss der verteilenden Gerechtigkeit (ius distributiva), indem sie Risikosphären zuweist: ihr liegt das ethische Prinzip „wem die Vorteile gebühren, der soll auch die Nachteile tragen“ zugrunde. Um die Versicherbarkeit von Risiken zu ermöglichen, sind in der Regel Haftungshöchstgrenzen festgesetzt worden. Quelle Wikipedia:
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Gruß Andy - Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 - Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst ![]()
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#18
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#19
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Der Versorger hat auch die von uns vorgeschlagene 50% Übernahme abgelehnt .. mit einem "frechem" Brief als wenn wir sie angebettelt hätten und sie leider leider doch nicht bezahlen. Der Vorschlag wurde von meiner Frau dem zuständigen Sachbearbeiter vorgeschlagen zu zur gütlichen Einigung .. am Telefon .. er hatte 2 mal zur persönlichen Klärung angerufen.. da es per Brief etwas zu lange gedauert hätte und unsere Rückfragen halt gleich klären konnte..
aber nach dem Brief bin ist so richtig wieder auf Krawall gebürstet .. mal sehen ... erst mal eine Nacht drüber schlafen ![]()
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By Karsten
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#20
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Vergiss es.
Wie schon gesagt, wenn Rechtschutzversicherung ohne Selbstbehalt vorhanden und wennn man Zeit und Nerven dafür hat, kannst Du es versuchen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, dass auch das Gericht meint, dass es höhere Gewalt ist. Es gibt halt keine 100% Sicherheit. Wenn ein Bagger das Kabel getroffen hätte, sähe das anders aus.
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Viele Grüße Michael
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#21
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wieder ein Grund den Anbieter zu wechseln.
Eventuell kommen sie dir entgegen wenn du damit drohst.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
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Meine Hausratversicherung hat nach heftigen Gewittern 2 Überspannungsschäden an Fernseher und Computer problemlos übernommen. Versuch` lieber das als dich mit irgendwelchen Deppen rumzuschlagen
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
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